Datum: 25.06.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Langenneufnach
Gremium: Gemeinschaftsversammlung VG Stauden
Körperschaft: VG Stauden
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 20.11.2018
2 Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung 2017 der VG Stauden, Feststellung der Jahresrechnung 2017 und Entlastung
3 Änderung der Zweckvereinbarung zum "Gemeinsamen Bauhof"
4 Bauhofabrechnung 2018
5 Errichtung einer Bauhofhalle auf Fl.-Nr. 540/3 und Fl.-Nr. 540, Gemarkung Langenneufnach
6 Erfrischungsgeld bei der Kommunalwahl 2020

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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 20.11.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Stauden (VG Stauden) Gemeinschaftsversammlung Stauden 25.06.2019 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 20.11.2018 wurde im Staudenboten am 10.12.2018 in
KW  50 veröffentlicht.  

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls ihrer Sitzung vom 20.11.2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung 2017 der VG Stauden, Feststellung der Jahresrechnung 2017 und Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Stauden (VG Stauden) Gemeinschaftsversammlung Stauden 25.06.2019 ö 2

Sachverhalt

Die örtliche Rechnungsprüfung 2017 der Verwaltungsgemeinschaft Stauden fand statt am 14.11.2018. Es ergaben sich drei Prüfungsbemerkungen. 1. Bürgermeister Biechele, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses, trägt die Stellungnahmen  der Verwaltung vor. Bgm. Wippel ist bezüglich der Entlastung persönlich beteiligt nach Art. 49 GO.

Beschluss 1

Der vom Rechnungsprüfungsausschuss erteilte Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 samt Stellungnahmen des VG-Vorsitzenden und der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Einwendungen von wesentlicher Bedeutung werden nicht erhoben. Der VG-Vorsitzende wird für das Jahr 2017 entlastet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinschaftsvorsitzender Robert Wippel nimmt nach Art. 49 GO an der Abstimmung nicht teil.

Beschluss 2

Die im Haushaltsjahr 2017 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt. Die Jahresrechnung 2017 wird hiermit gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Änderung der Zweckvereinbarung zum "Gemeinsamen Bauhof"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Stauden (VG Stauden) Gemeinschaftsversammlung Stauden 25.06.2019 ö 3

Sachverhalt

In der letzten Gemeinschaftsversammlung wurden die Satzungen zur Übertragung der Grüngutannahme an die VG vertagt. Laut Landratsamt muss zur Ermächtigung der VG zum Erlass der Satzungen zur Grüngutannahme einschließlich der Gebührensatzung die Zweckvereinbarung geändert werden.

Die Gemeinde Mickhausen hat mit Beschluss des Gemeinderates vom 21.01.2019, die Gemeinde Walkertshofen mit Beschluss vom 22.01.2019, die Gemeinde Mittelneufnach mit Beschluss vom 28.01.2019, die Gemeinde Langenneufnach mit Beschluss vom 30.01.2019 und die Gemeinde Scherstetten mit Beschluss vom 06.03.2019 die Änderung der Zweckvereinbarung beschlossen.

Die Änderungen sind in beiliegender Zweckvereinbarung r ot markiert. Die Zweckvereinbarung wurde im RIS bereitgestellt.

Um eine einheitliche Regelung für die gesamte VG zu haben, wird auch eine halbe Stunde wöchentlich des Mitarbeiters des Wertstoffhofes für die Grüngutannahmestelle von Mittelneufnach von der VG übernommen. Dafür erhält die VG die Gebühren.

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die geänderte Zweckvereinbarung zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Bauhofes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Bauhofabrechnung 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Stauden (VG Stauden) Gemeinschaftsversammlung Stauden 25.06.2019 ö 4

Sachverhalt

Die Leistungen des VG-Bauhofes werden nach dem Verhältnis der tatsächlich für die einzelnen Gemeinden erbrachten Arbeitsstunden auf die Gemeinden kostenmäßig aufgeteilt. Für das Jahr 2018 hat die VG-Versammlung dazu im Rahmen der Haushaltsplanung den folgenden Beschluss gefasst (Auszug):

„…Der Anteil der Verwaltungsumlage, der sich auf den Betrieb des gemeinsamen Bauhofes bezieht (Bauhofumlage), wird im auf das jeweilige Haushaltsjahr folgenden Jahr spitz auf die Mitgliedsgemeinden nach dem Verhältnis der im Haushaltsjahr tatsächlich von den Gemeinden in Anspruch genommenen produktiven Bauhofarbeiterstunden (d.h. ohne Stunden für Leitung, Koordination, Besprechung, Fortbildung, Fahrten, Urlaub, Krankheit etc.) abgerechnet. Vorab werden jedoch die Kosten des Kaufs des Streusalzes (7711.5701) nach dem Verhältnis der jeweils pro Gemeinde tatsächlich angefallenen Winterdienststunden verteilt…“

Dies bedeutet, umzulegen sind nicht die tatsächlich angefallenen Kosten, sondern die gesamte Bauhofumlage nach Ansatz. Dies hat sich für das Jahr 2018 als nicht sinnvoll herausgestellt, da die Ergebnisse wesentlich unter den Ansätzen lagen:

Bauhofumlage (Verwaltungshaushalt) 2018:                          570.700,00 €
Ergebnis Unterabschnitt Bauhof (Verwaltungshaushalt ) 2018:        464.153,06 €

Der Bürgermeisterausschuss entschied sich daher am 06.02.2019, statt der Bauhofumlage (Ansatz) das Rechnungsergebnis der Abrechnung zugrunde zu legen. Dies führte zu einer Erstattung des Differenzbetrages von 106.544,37 €, siehe Anlage (Auszug aus der Abrechnung).

Diese Vorgehensweise erschien sachgerecht, da die Kostenbeteiligung nunmehr die tatsächliche Inanspruchnahme des Bauhofs und seiner Kosten wiederspiegelt und auch die gemeindeinterne Umbuchung der Bauhofkosten nicht mehr auf den Haushaltsansatz sondern sachgerecht auf den  tatsächlichen Kosten beruht.

Diese Vorgehensweise wäre nunmehr noch zu sanktionieren. Einstimmigkeit wäre wünschenswert, da der Beschluss zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht eine abweichende VG-Umlage darstellt.

Beschluss

Der Beschluss der VG-Versammlung vom 21.11.2017, TOP 3 über die Abrechnung der Bauhofleistungen des Haushaltsjahres 2018 auf die Gemeinden wird wie folgt geändert: Umgelegt wird nicht die Bauhofumlage des Verwaltungshaushaltes, sondern die Summe der tatsächlichen Rechnungsergebnisse des Verwaltungshaushaltes des Unterabschnittes 7711 (Bauhof). So wird auch für das Jahr 2019 und die folgenden Jahre verfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Errichtung einer Bauhofhalle auf Fl.-Nr. 540/3 und Fl.-Nr. 540, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Stauden (VG Stauden) Gemeinschaftsversammlung Stauden 25.06.2019 ö 5

Sachverhalt

Laut Kostenschätzung betragen die Kosten für den Neubau einschließlich Erdarbeiten ca.    300.000,00 €. Der Neubau sollte 2020 erfolgen, weil sonst einen weiteren Winter die Fahrzeuge in den nicht beheizbaren Hallen stehen. Spätestens bis Ende 2022 muss die Halle sowieso gebaut sein, weil dann in Langenneufnach die Hallen im ehemaligen Raiffeisenlagerhaus wegen des P+R Parkplatzes für die Staudenbahn nicht mehr zur Verfügung stehen.

Bis zur nächsten Gemeinschaftsversammlung muss die Zweckvereinbarung für den gemeinsamen Bauhof nochmals in den Gremien der Mitgliedsgemeinden geändert werden. Anschließend erfolgt die Vergabe und Bereitstellung der Kosten im Haushalt 2020.

Beim Landratsamt wurde wegen der Genehmigungsfähigkeit angefragt. Aus Sicht des Naturschutzes werden eine Eingrünung und der Erhalt der Hecke gefordert. Der Kreisbaumeister wünscht eine Verkleidung mit Lärchenbrettern. Dies würde zu Mehrkosten von ca. 14.000,00 € führen, da die Halle ja trotzdem isoliert werden muss und zusätzlich noch eine Dampfsperre notwendig wird.

Der Gemeinderat von Langenneufnach hat am 29.05.2019 beschlossen, die Kosten für den Abbruch der alten Halle zu übernehmen.

Im Bürgermeisterausschuss vom 05.06.2019 wurde angeregt, auch den Preis für die Errichtung einer PV-Anlage auf dem Dach der neuen Halle anzufragen. Die PV-Anlage mit 66  kWP würde ca. 62.500,00 € brutto kosten. Bei einem Jahresertrag von ca. 950 KW pro  kWP (von der LEW für Abschläge errechnet, in den letzten 5 Jahren war der Ertrag in den Stauden aber durchweg höher) wäre das eine jährliche Stromproduktion von 62.700 KWH.

Der Jahresstromverbrauch der VG betrug:

für Rathaus (ohne Sozialräume Bauhof)
2018: 17.348 kWh – 3.603,28 €
2017: 18.010 kWh – 3.862,95 €
2016: 18.674 kWh – 4.163,86 €
Strom läuft über Gemeinde Langenneufnach, wird von VG im Nachhinein erstattet!

für Sozialräume VG
2018: 2.823 kWh – 791,99 €
Strom läuft über VG (in 2018 Erstattung an BRK).

Insgesamt also durchschnittlich 20.800 kWh und 4.700,00 €. Der meiste Strom in der VG wird tagsüber benötigt, wenn die PC`s der Mitarbeiter eingeschaltet sind und der Server auf Hochtouren läuft. Die ca. 42.000 kWh die über den Bedarf produziert werden, würden mit ca. 0,0813 € vergütet. Diese ca. 3.400,00 €  jährlich decken mit 1.000,00 € auf jeden Fall die Stromkosten für den Strom, der nicht auf der eigenen PV-Anlage produziert werden kann. Die restlichen ca. 2.300 € zusammen mit den ca. 4.700,00 € Eigenverbrauch ergibt das einen Ertrag von ca. 7.000,00 €. Dadurch verringert sich die Amortisationszeit auf dann ca. 9 Jahre.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende erläutert anhand einer Präsentation die Leistungen des Bauhofes, die jetzigen Hallen einschließlich der Mehrkosten beim Bau der Halle in Scherstetten und den geplanten Neubau einschließlich der Kostengegenüberstellung. Die Variante mit der Lärchenverkleidung und der PV-Anlage auf dem Dach würde eine Investitionsumlage von ca. 57,00 € je Einwohner erfordern.

Beschluss 1

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt den Bau einer Bauhofhalle für den Gemeinsamen Bauhof auf den Grundstücken Fl.-Nr. 540/3 und Fl.-Nr. 540,  Gemarkung Langenneufnach. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Angebote einzuholen und die Änderung der Zweckvereinbarung vorzubereiten. Die Lärchenverkleidung wird mit ausgeschrieben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Anbringung einer PV-Anlage auf dem Dach der neuen Bauhofhalle. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Angebote einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Erfrischungsgeld bei der Kommunalwahl 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Stauden (VG Stauden) Gemeinschaftsversammlung Stauden 25.06.2019 ö 6

Sachverhalt

Der Geschäftsstellenleiter frägt an, ob bei der Kommunalwahl 2020 das Erfrischungsgeld für die Wahlhelfer in derselben Höhe wie 2014 bezahlt werden soll. Die Versammlung ist einverstanden. Somit erhält jedes Mitglied des Wahlvorstandes 30,00 € Erfrischungsgeld. Mitglieder, die Ihr  privates Notebook zur Auswertung der Stimmzettel mit den Barcodelesestiften zur Verfügung stellen erhalten zusätzlich 20,00 €.

Datenstand vom 10.07.2019 10:20 Uhr