Datum: 22.10.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Langenneufnach
Gremium: Gemeinschaftsversammlung VG Stauden
Körperschaft: VG Stauden
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 25.06.2019
2 Erlass der Abfallentsorgungssatzung der VG Stauden (wegen des Betriebes der Grüngutannahmestellen)
3 Erlass der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Stauden
4 Änderung der Zweckvereinbarung Gemeinsamer Bauhof wegen Neubau einer Bauhofhalle in Langenneufnach
5 Vorlage der Jahresrechnung 2018 der VG Stauden
6 Haushaltsplan 2020 und zugehörige Finanzplanung - Vorberatung

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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 25.06.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Stauden (VG Stauden) Gemeinschaftsversammlung Stauden 22.10.2019 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 25.06.2019 wurde im Staudenboten  am 12.07.2019 in KW 28 veröffentlicht.

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls ihrer Sitzung am 25.06.2019.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Erlass der Abfallentsorgungssatzung der VG Stauden (wegen des Betriebes der Grüngutannahmestellen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Stauden (VG Stauden) Gemeinschaftsversammlung Stauden 22.10.2019 ö 2

Sachverhalt

Seit Sommer dieses Jahres wird das Grüngut an 2 Stellen von der VG angenommen:
  • an der ehemaligen Bauschuttdeponie Langenneufnach
  • an der ehemaligen Bauschuttdeponie zwischen Münster und Grimoldsried

Die beiden Annahmestellen werden von Mitarbeitern des gemeinsamen Bauhofes der VG beaufsichtigt.

Durch die Änderung der Annahme ist der Erlass einer Satzung durch die VG erforderlich. Die Ermächtigung zum Erlass dieser Satzungen wurde der VG durch die geänderte Zweckvereinbarung gemeinsamer Bauhof vom 28.06.2019 erteilt.

Der Satzungsentwurf wurde den Mitgliedern der VG-Versammlung im RIS bereitgestellt.

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Satzung zur Regelung der kommunalen Abfallentsorgung in der Verwaltungsgemeinschaft Stauden. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Erlass der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Stauden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Stauden (VG Stauden) Gemeinschaftsversammlung Stauden 22.10.2019 ö 3

Sachverhalt

Damit die Mitarbeiter des gemeinsamen Bauhofes der VG Stauden auch Gebühren für die Anlieferung des Grüngutes erheben können, ist der Erlass der Gebührensatzung erforderlich.

Die Gebührensatzung wurde den Mitgliedern der Gemeinschaftsversammlung im RIS bereitgestellt.

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt den Erlass der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Stauden. § 4 der Satzung erhält folgende Fassung:

㤠4
Gebührensatz

a)        Die Gebühr beträgt pro angefangenen Kubikmeter        pflanzlicher Abfälle        €  5,00
b)        Bei Anlieferung von Kleinmengen bis zu 1/2 cbm pflanzlicher Abfälle
       beträgt die Gebühr                                                                €  3,00
c)        Die Gebühr beträgt für die Anlieferung von Wurzelstöcken pro
       angefangenem Kubikmeter                                                        € 15,00
d)        Bei Anlieferung außerhalb der Öffnungszeiten wird ein Gebührenzuschlag von € 13,00 pro Anlieferung erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Änderung der Zweckvereinbarung Gemeinsamer Bauhof wegen Neubau einer Bauhofhalle in Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Stauden (VG Stauden) Gemeinschaftsversammlung Stauden 22.10.2019 ö 4

Sachverhalt

Am 25.06.2019 hat die Gemeinschaftsversammlung die Errichtung einer Bauhofhalle auf den Grundstücken Fl.-Nr. 540/3 und Fl.-Nr. 540, Gemarkung Langenneufnach beschlossen.

Die geänderte Vereinbarung wird im RIS bereitgestellt. Die Gemeinderäte haben am 24.07.2019 in Langenneufnach, am 15.07.2019 in Mickhausen, am 22.07.2019 in  Mittelneufnach, am 07.08.2019 in Scherstetten und am 23.07. 2019 in Walkertshofen die Änderung der Zweckvereinbarung beschlossen.

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Änderung der „Zweckvereinbarung zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Bauhofes“ wie dargestellt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Vorlage der Jahresrechnung 2018 der VG Stauden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Stauden (VG Stauden) Gemeinschaftsversammlung Stauden 22.10.2019 ö 5

Sachverhalt

Gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung ist „… die Jahresrechnung … innerhalb von 6 Monaten … nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann“ der VG-Versammlung vorzulegen. Die Jahresrechnung 2018 wurde am 27.06.2019 aufgestellt. Es wird auf den anliegenden Rechenschaftsbericht vom 13.08.2019 verwiesen.

Beschluss

Die VG-Versammlung nimmt nach Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung Kenntnis von der Vorlage der Jahresrechnung 2018 . Die örtliche Rechnungsprüfung kann nunmehr durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Haushaltsplan 2020 und zugehörige Finanzplanung - Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Stauden (VG Stauden) Gemeinschaftsversammlung Stauden 22.10.2019 ö 6

Sachverhalt

Der Entwurf der Haushaltsplanung 2020 wurde am 18.09.2019 mit Bgm. Wippel vorbesprochen, siehe Anlagen. Laut Entwurf beträgt
die Verwaltungsumlage 155,77 €/Einw. (plus 7,7 % gegenüber dem Vorjahr) und
die Bauhofumlage 92,00 €/Einw. (plus 3,3 % gegenüber dem Vorjahr).

Die Steigerung der Verwaltungsumlage ist wie folgt zu erläutern:
Personalkosten plus 4,5 %
z.B. EDV-Betriebsaufwand (0200.6300) plus 8.000 €

Bezüglich der Bauhofumlage wird auf die folgende Beschlusslage der VG-Versammlung verwiesen:

20.11.2018

Ab dem  Haushaltsjahr 2019 wird die Verwaltungsumlage abweichend von der Regelung des Art. 8 Abs. 1 Satz 2 VGemO nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen; maßgebend ist die auf der Grundlage der letzten Volkszählung fortgeschriebene  Einwohnerzahl nach dem Stand vom 31.12. des vorvorigen Jahres  (Art. 8 Abs. 1 Satz 3 VGemO). Der Anteil der Verwaltungsumlage, der sich auf den Betrieb des gemeinsamen Bauhofes bezieht (Bauhofumlage), wird im auf das jeweilige Haushaltsjahr folgenden Jahr spitz auf die Mitgliedsgemeinden nach dem Verhältnis der im Haushaltsjahr tatsächlich von den Gemeinden in Anspruch genommenen produktiven Bauhofarbeiterstunden (d.h. ohne Stunden für Leitung, Koordination, Besprechung, Fortbildung, Fahrten, Urlaub, Krankheit etc.) abgerechnet. Vorab werden jedoch die Kosten des Kaufes des Streusalzes (7711.5701) nach dem Verhältnis der jeweils pro Gemeinde tatsächlich angefallenen Winterdienststunden verteilt.

25.06.2019

Der Beschluss der VG-Versammlung vom 21.11.2017, TOP 3 über die Abrechnung der Bauhofleistungen des Haushaltsjahres 2018 auf die Gemeinden wird wie folgt geändert: Umgelegt wird nicht die Bauhofumlage des Verwaltungshaushaltes, sondern die Summe der tatsächlichen Rechnungsergebnisse des Verwaltungshaushaltes des Unterabschnittes 7711 (Bauhof). So wird auch für das Jahr 2019 und die folgenden Jahre verfahren.

Im Vermögenshaushalt sind die folgenden Positionen vorgesehen:

Verwaltung 80.000 € hauptsächlich für neuen Server
Bauhof 300.000 € für neue Halle

Für beides ist eine Vermögensumlage erforderlich.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende und der Schriftführer berichten. Die VG-Versammlung berät den Haushalt vor.

Der Ansatz bei Haushaltsstelle 7711.9400 in 2020 wird auf 360.000 € erhöht (Bauhofhalle in Langenneufnach).

Da künftig alle Aufwendungen des Winterdienstes mit Ausnahme der Rechnungen der Landkreise über die VG laufen, ist der letzte Satz des o.g. Beschlusses der VG-Versammlung vom 20.11.2018 nicht mehr relevant („Vorab werden jedoch die Kosten des Kaufes des Streusalzes (7711.5701) nach dem Verhältnis der jeweils pro Gemeinde tatsächlich angefallenen Winterdienststunden verteilt.“)

Der Haushalt 2020 kann auf der kommenden VG-Versammlung verabschiedet werden.

Datenstand vom 17.12.2019 08:51 Uhr