Datum: 26.11.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Langenneufnach
Gremium: Gemeinschaftsversammlung VG Stauden
Körperschaft: VG Stauden
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 22.10.2019
2 Haushaltsplan 2020 - Beschluss einer abweichenden Verwaltungsumlage
3 Haushaltsplan 2020 - Beschluss
4 Haushaltssatzung 2020 - Beschluss
5 Stellenplan 2020 - Beschluss
6 Finanzplan 2019 bis 2023 - Beschluss

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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 22.10.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Stauden (VG Stauden) Gemeinschaftsversammlung Stauden 26.11.2019 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 22.10.2019 wurde im Staudenboten am 15.11.2019 in kw 46 veröffentlicht.

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls ihrer Sitzung vom 22.10.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Haushaltsplan 2020 - Beschluss einer abweichenden Verwaltungsumlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Stauden (VG Stauden) Gemeinschaftsversammlung Stauden 26.11.2019 ö 2

Sachverhalt

Da künftig alle Aufwendungen des Winterdienstes mit Ausnahme der Rechnungen der Landkreise über die VG laufen, ist der letzte Satz des Beschlusses der VG-Versammlung vom 20.11.2018 nicht mehr relevant („Vorab werden jedoch die Kosten des Kaufes des Streusalzes (7711.5701) nach dem Verhältnis der jeweils pro Gemeinde tatsächlich angefallenen Winterdienststunden verteilt.“), siehe auch Vorberatung des Haushalts 2020 in der VG-Versammlung vom 22.10.2019.

Deswegen wäre die bisherige Beschlusslage (nunmehr hoffentlich letztmals) für die Zukunft anzupassen. Da dies zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht einen Beschluss über eine abweichende VG-Umlage darstellt, wäre Einstimmigkeit wünschenswert. Damit sollte das dauerhaft für die Zukunft so gelten.

Beschluss

Ab dem  Haushaltsjahr 2020 wird die Verwaltungsumlage abweichend von der Regelung des Art. 8 Abs. 1 Satz 2 VGemO nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen; maßgebend ist die auf der Grundlage der letzten Volkszählung fortgeschriebene Einwohnerzahl nach dem Stand vom 31.12. des vorvorigen Jahres  (Art. 8 Abs. 1 Satz 3 VGemO). Der Anteil der Verwaltungsumlage, der sich auf den Betrieb des gemeinsamen Bauhofes bezieht (Bauhofumlage), wird im auf das jeweilige Haushaltsjahr folgenden Jahr spitz auf die Mitgliedsgemeinden nach dem Verhältnis der im Haushaltsjahr tatsächlich von den Gemeinden in Anspruch genommenen produktiven Bauhofarbeiterstunden (d.h. ohne Stunden für Leitung, Koordination, Besprechung, Fortbildung, Fahrten, Urlaub, Krankheit etc.) abgerechnet.

Der Spitzabrechnung der Bauhofumlage des Verwaltungshaushaltes wird dabei die Summe der tatsächlichen Rechnungsergebnisse des Verwaltungshaushaltes des Unterabschnittes 7711 (Bauhof) zugrunde gelegt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Haushaltsplan 2020 - Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Stauden (VG Stauden) Gemeinschaftsversammlung Stauden 26.11.2019 ö 3

Sachverhalt

Der Entwurf des Haushaltsplans 2020 wurde in der Sitzung der VG-Versammlung vom 22.10.2019 vorberaten. Die gewünschte Änderung wurde aufgenommen.

Der Verwaltungshaushalt 2020 schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.781.400 € ab. Zum Ausgleich ist eine VG-Umlage von 1.570.600 € eingeplant. Davon entfallen auf die eigentliche Verwaltungsumlage 987.400 €, das sind 155,77 €/Einwohner, und auf die Bauhofumlage 583.200 €, das sind 92,00 €/Einwohner.

Insgesamt beträgt die Verwaltungsumlage 247,77 €/Einwohner.

Der Vermögenshaushalt  schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 440.000 € ab (EDV für die Verwaltung 80.000 €, Bauhofhalle 360.000 €). Zum Ausgleich ist eine Vermögensumlage von 440.000 € eingeplant, das sind 69,41 €/Einwohner (davon 12,62 €/Einwohner für die Verwaltung und 56,79 €/Einwohner für den Bauhof).

1.Bürgermeister Josef Böck nimmt ab 19.40 Uhr an der Sitzung teil.

Beschluss

Der Haushaltsplan 2020 wird wie vorliegend und vorberaten beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Haushaltssatzung 2020 - Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Stauden (VG Stauden) Gemeinschaftsversammlung Stauden 26.11.2019 ö 4

Sachverhalt

Die Haushaltssatzung wird verlesen.  

Beschluss

Die Haushaltssatzung 2020 der Verwaltungsgemeinschaft Stauden wird wie verlesen beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Stellenplan 2020 - Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Stauden (VG Stauden) Gemeinschaftsversammlung Stauden 26.11.2019 ö 5

Sachverhalt

Im Jahr 2020 sind 1,68 Beamtenstellen (unverändert gegenüber dem Vorjahr) und 22,34 Stellen TVöD (in Summe plus 0,15 Stellen gegenüber dem Vorjahr) vorgesehen. Folgende Änderungen haben sich ergeben:

  • Eine Stelle Gruppe 8 in Altersteilzeit weggefallen
  • Eine Höhergruppierung von 6 nach 7
  • Eine Höhergruppierung von 5 nach 6
  • Eine Stellenmehrung von 0,14 Stellen in Gruppe 6
  • Eine neue Stelle in Gruppe 5

Beschluss

Der Stellenplan 2020 der Verwaltungsgemeinschaft Stauden weist 22,34 Stellen TVöD und 1,68 Beamtenstellen aus. Er wird wie vorgetragen und vorliegend beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Finanzplan 2019 bis 2023 - Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Stauden (VG Stauden) Gemeinschaftsversammlung Stauden 26.11.2019 ö 6

Sachverhalt

Der Finanzplan liegt an.

Beschluss

Der Finanzplan 2019 bis 2023 der Verwaltungsgemeinschaft Stauden wird wie vorliegend beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.12.2019 12:02 Uhr