Datum: 13.05.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Schlosshofsaal Mickhausen
Gremium: Gemeinderat Mickhausen
Körperschaft: Gemeinde Mickhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 15.04.2019
2 Bauanträge
2.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Fl.-Nr. 25/34, Gemarkung Mickhausen
2.2 Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Garage, Fl.-Nr. 847/90, Gemarkung Mickhausen
2.3 Erweiterung eines bestehenden Milchvieh-Laufstalles, Fl.-Nr. 422/14, Gemarkung Grimoldsried
2.4 Abbruch der bestehenden Scheune und Neubau einer Maschinenhalle, Fl.-Nr. 523/3, Gemarkung Münster
2.5 Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung, Fl.-Nr. 417/6, Gemarkung Reinhartshofen
3 Haushaltsplan 2019 und zugehörige Finanzplanung - Vorberatung
4 Örtliche Rechnungsprüfung 2017 der Gemeinde Mickhausen, Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung

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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 15.04.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 13.05.2019 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 15.04.2019 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben bzw. mit der Ladung versandt.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls seiner Sitzung vom 15.04.2019.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 13.05.2019 ö 2
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2.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Fl.-Nr. 25/34, Gemarkung Mickhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 13.05.2019 ö 2.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung

Fl.-Nr.:                                25/34, Gemarkung Mickhausen

Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des Geltungsbereichs des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 9 „Südlich der Waldberger Straße“.
Der Bauantrag wurde zuletzt in der Gemeinderatssitzung am 21.01.2019 behandelt, eine abschließende Beurteilung konnte aber aufgrund der vom Bebauungsplan abweichenden Art der baulichen Nutzung (Ausweisung der Fläche im Bebauungsplan als Gewerbegebiet) nicht erfolgen.

Nachdem auf dem nördlichen Nachbargrundstück Fl.-Nr. 25/33 eine Wohnnutzung genehmigt ist, kann jedoch lt. Schreiben des LRA vom 21.03.2019 eine Befreiung von der Art der im Bebauungsplan festgesetzten Nutzung in Betracht kommen, womit das ursprünglich ausgewiesene Gewerbegebiet in ein Mischgebiet umgewandelt werden könnte.

Mit dem Bauantrag ist nachzuweisen, dass die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse neben dem bestehenden Schlossereibetrieb gewahrt werden. Das bereits vorliegende schalltechnische Gutachten vom 14.01.2019 sowie die schalltechnischen Eigenmessungen des Schlossereibesitzers vom 12.01.2019 sollen noch ergänzt werden (Betriebszeiten, Liefer- und Fahrverkehr, Schallleistungspegel und Einsatzzeiten der verwendeten Maschinen).

Beantragte Befreiung von der Art der Nutzung
Der Antragsteller hat die Befreiung von der Art der Nutzung als Gewerbegebiet beantragt (Art. 63 Abs. 2 S. 1 BayBO).
Als Begründung wird die genehmigte Wohnnutzung auf dem direkt angrenzenden Nachbargrundstück angeführt.


Beantragte Abweichung von Art. 33 BayBO
Im vorliegenden Bauantrag wurde ebenfalls eine Abweichung von Art. 33 BayBO, notwendige Treppenräume, Ausgänge beantragt.
Die Ausbildung des Gebäudes ist ohne abgeschlossenen Treppenraum vorgesehen.
Begründung:
Es handelt sich um ein Wohngebäude mit einer Nutzung als Hauptwohnung und einer vom Treppenraum abgeschlossenen Einliegerwohnung.
Die über die Treppe und den Treppenraum erschlossene Wohnung verfügt im EG über ebenerdigen Ausgang in den Garten, die Räume im OG sind allesamt vom Garten aus anleiterbar.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben und der beantragten Befreiung von der Art der  Nutzung das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.2. Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Garage, Fl.-Nr. 847/90, Gemarkung Mickhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 13.05.2019 ö 2.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Garage

Fl.-Nr.:                                847/90, Gemarkung Mickhausen

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet ausgewiesen und befindet sich im räumlichen Geltungsbereich der Klarstellungssatzung mit Flächenergänzung „Birkenweg 1. Änderung“.
Die Erschließung erfolgt über die im Süden verlaufende Stichstraße, die sich im Eigentum der Bauherren befindet.
Aufgrund der Hanglage sind Geländeangleichungen – Abtrag für die Garage und Aufschüttung für das Wohnhaus – vorgesehen.

Diskussionsverlauf

Die geplante Garage hat eine Länge von 15,99 m und eine Höhe von 7,97 m. Dieses Gebäude ist dem Gemeinderat am Ortseingang zu massiv. Hierauf ist der Kreisbaumeister hinzuweisen.

Auftrag an VG, ggf. mit Behandlung im Bürgermeisterausschuss: Kann eine Gemeindesatzung erlassen werden, mit der die Errichtung zu hoher Mauern/Einfriedungen unterbunden werden kann (angeblich wie in Fischach)?

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt

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2.3. Erweiterung eines bestehenden Milchvieh-Laufstalles, Fl.-Nr. 422/14, Gemarkung Grimoldsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 13.05.2019 ö 2.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Erweiterung eines bestehenden Milchvieh-Laufstalles

Fl.-Nr.:                                422/14, Gemarkung Grimoldsried

Das bestehende Stallgebäude soll im Westen, Norden und an der Ostseite erweitert und  geringfügig umgebaut werden.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.4. Abbruch der bestehenden Scheune und Neubau einer Maschinenhalle, Fl.-Nr. 523/3, Gemarkung Münster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 13.05.2019 ö 2.4

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Abbruch der bestehenden Scheune und Neubau einer Maschinenhalle

Fl.-Nr.:        523/3, Gemarkung Münster

Für das Bauvorhaben wurde in der Gemeinderatssitzung vom 15.04.2019 bereits eine formlose
Bauvoranfrage gestellt und das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.

Die bestehende Halle im Südosten des Grundstücks soll abgerissen und durch einen
zwei Meter breiteren Neubau mit herabgesetzter Firsthöhe ersetzt werden.

Beschluss

Die Gemeinde erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.5. Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung, Fl.-Nr. 417/6, Gemarkung Reinhartshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 13.05.2019 ö 2.5

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 15.04.2019 wurde der Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung (Genehmigung vom 17.06.2005, AZ. 3-1123-2005-BA) zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.-Nr. 417/6, Gemarkung Reinhartshofen, um weitere zwei Jahre bereits behandelt.
Vor einer weiteren Genehmigungserteilung der Gemeinde zur Verlängerung wurde die Verwaltung um eine Stellungnahme gebeten, wie lange und wie oft die Verlängerung ausgesprochen werden kann.
Zudem sollen die rechtlichen Auswirkungen auf die Baugenehmigung bei Nichtverlängerung dargelegt werden.

Allgemein:
Die Geltungsdauer der Baugenehmigung wird in Art. 69 der BayBO geregelt.
Die Baugenehmigung erlischt i.d.R., wenn innerhalb von vier Jahren (Höchstfrist) nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Bauvorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung vier Jahre unterbrochen worden ist.
Die Frist kann auf schriftlichen Antrag jeweils bis zu zwei Jahre verlängert werden. Sie kann auch rückwirkend verlängert werden, wenn der Antrag vor Fristablauf bei der Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist.

Bei der Frage, ob eine Fristverlängerung in Betracht kommt, hat die Bauaufsichtsbehörde zu prüfen, ob das Vorhaben weiterhin genehmigungsfähig ist.

Häufigkeit der Verlängerungen:

Eine Beschränkung der Anzahl der gestellten Anträge auf Verlängerung der Baugenehmigung ist nicht hinterlegt.

Rechtliche Auswirkungen bei gemeindlichem Verweigern einer beantragten Verlängerung:

Für die Ablehnung der beantragten Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung ist ein beachtlicher planungsrechtlicher Grund erforderlich, z.B. durch eine wesentliche Änderung der vorhandenen Verhältnisse.

Im vorliegenden Fall liegt das Bauvorhaben im Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Mickhausen-OT Laiber“. Innerhalb dieser Grenzen richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben nach § 34 BauGB.

Die Baugenehmigung kann bei vorhandener planungsrechtlicher Zulässigkeit nicht verweigert werden.
 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Verlängerung der Baugenehmigung um weitere zwei Jahre zu.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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3. Haushaltsplan 2019 und zugehörige Finanzplanung - Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 13.05.2019 ö 3

Sachverhalt

Der Haushalt wurde am 25.04.2019 mit Bgm. Biechele vorbesprochen. Der Verwaltungshaushalt 2019 kann im Entwurf eine gute Zuführung darstellen.

Im Vermögenshaushalt und in der zugehörigen Finanzplanung sind alle gewünschten investiven Maßnahmen dargestellt. Die Finanzierung erfolgt hauptsächlich über den Überschuss des Jahres 2018, der mit 1.681.100 € in 2019 eingeplant ist (9100.3100). Lediglich im Finanzplanungsjahr 2021 ist auf der Basis der vorliegenden Werte ein Darlehen von ca. ¼ Mio. Euro darzustellen, das sich jedoch wohl großenteils als lediglich rechnerischer Betrag herausstellen wird.

Der Haushalt wäre jetzt vorzuberaten.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende und der Schriftführer berichten. Es besteht Einvernehmen, den Ansatz in 2019 bei Friedhofsunterhalt (7501.5000) um 11.000 € zu erhöhen (Sanierung Friedhofsmauer Grimoldsried). Der Haushalt kann auf kommender Gemeinderatssitzung verabschiedet werden.

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4. Örtliche Rechnungsprüfung 2017 der Gemeinde Mickhausen, Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 13.05.2019 ö 4

Sachverhalt

Die örtliche Rechnungsprüfung fand statt am 10.10.2018. Es ergaben sich drei Prüfungsbemerkungen. Zum Thema Straßenbeleuchtung fehlt leider immer noch eine Stellungnahme von LEW. Diese Frage wird gesondert von Bgm. Biechele weiterverfolgt werden. Vortrag durch 2. Bürgermeister Walter Lämmermeyer, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses .

Beschluss 1

Der vom Rechnungsprüfungsausschuss erteilte Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 samt Stellungnahmen des 1. Bürgermeisters und der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Einwendungen von wesentlicher Bedeutung werden nicht erhoben. Der Bürgermeister wird für das Jahr 2017 entlastet.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Bgm. Biechele ist gemäß Art. 49 GO persönlich beteiligt.

Beschluss 2

Die im Haushaltsjahr 2017 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt. Die Jahresrechnung 2017 wird hiermit gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 18.06.2019 11:59 Uhr