Datum: 17.06.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Schlosshofsaal Mickhausen
Gremium: Gemeinderat Mickhausen
Körperschaft: Gemeinde Mickhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 13.05.2019
2 Aufstellungs- Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 14 "Westlich der Viehweidestraße"
3 Erweiterung Kindergarten "St. Wolfgang" - Bemusterung
4 Bauanträge
4.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Fl.-Nr. 25/34, Gemarkung Mickhausen
4.2 Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Fl.-Nr. 64, Gemarkung Münster
5 Haushaltsplan 2019 - Beschluss
6 Haushaltssatzung 2019 - Beschluss
7 Stellenplan 2019 - Beschluss
8 Finanzplan 2018 bis 2022 - Beschluss
9 Berufung von Herrn Bernhard Schalk zum Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahl 2020

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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 13.05.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 17.06.2019 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 13.05.2019 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben bzw. mit der Ladung versandt.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls seiner Sitzung vom 13.05.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Aufstellungs- Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 14 "Westlich der Viehweidestraße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 17.06.2019 ö 2

Sachverhalt

Zu diesem TOP begrüßt Bürgermeister Biechele Herrn Vogg vom gleichnamigen Ing.-Büro in Großaitingen.
Der Bebauungsplan umfasst die Grundstücke Fl.-Nr. 361, 362 und 364, Gemarkung Mickhausen.
Die Planunterlagen des Ingenieurbüros Vogg vom 17.06.2019 wurden im RIS bereitgestellt.

Der Vorsitzende übergibt an Herrn Vogg das Wort. Herr Vogg erläutert erneut dem Gemeinderat die Planungen für das Baugebiet „Westlich der Viehweidstraße“.  

Diskussionsverlauf

Aus dem Gemeinderat wird die Änderung gewünscht, dass Pult- und Flachdächer bei § 5 „Bauliche Gestaltung“, Pkt. 5.1 zulässig sind.  

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt bei § 5, Punkt 5, dass Pult- und Flachdächer unzulässig sind.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Westlich der Viehweide straße“. Er billigt die Pläne des Büros Vogg vom 17.06.2019. Das vereinfachte Verfahren soll nach § 13 b  i. V. mit § 13 BauGB ohne Umweltbericht durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Vogg für seine Erläuterungen zum Bebauungsplan. Herr Vogg verlässt um 20.05 Uhr die Sitzung.

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3. Erweiterung Kindergarten "St. Wolfgang" - Bemusterung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 17.06.2019 ö 3

Sachverhalt

Zu diesem Top begrüßt der Vorsitzende Frau Thümmel vom Architekturbüro Thümmel + Hartmann, Augsburg und übergibt an sie das Wort.

Frau Thümmel hat für die Erweiterung des Kindergartens „St. Wolfgang“ diverse Muster für die Planung der Außenfassade zusammengestellt.

Diskussionsverlauf

In der Präsentation zeigt Frau Thümmel dem Gemeinderat den Altbestand der Außenfassade am bestehenden Kindergarten.
Es werden verschiedene Varianten einer Verschalung am Gebäude mit geeignetem Material sowie mögliche Farbtöne in der Ausführung vorgestellt und auch eingehender diskutiert. Eine Farbtafel wird dazu gezeigt. Weiter spricht der Gemeinderat über die Fensterausführung am Gebäude sowie über Beschattungselemente am Gebäude. Auch hier werden von Frau Thümmel Bilder gezeigt.
Thematik sind die Zwischenbauten des Kindergartens, sollen diese verschalt oder verputzt werden? Wie soll das Dach bei den Zwischenbauten gestaltet werden?
In der kontroversen Beratung im Gemeinderat sind viele Fragen noch offen, die für eine endgültige Entscheidung noch geklärt werden müssen.
Das Architekturbüro nimmt die Vorschläge für die Gestaltung der Fassade aus dem Gemeinderat auf und wird erneut die Planungen mit Detailzeichnungen vorlegen.
Die Kostenunterschiede bei den verschiedenen Materialien sind entscheidend und sollen vorgelegt werden. Der Gemeinderat verweist  auf die Beachtung der Raumakustik bei den Planungen.

Der Vorsitzende übernimmt wieder das Wort und verabschiedet um 21.25 Uhr Frau Thümmel.
           
 

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4. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 17.06.2019 ö 4
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4.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Fl.-Nr. 25/34, Gemarkung Mickhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 17.06.2019 ö 4.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung

Fl.-Nr.:                                25/34, Gemarkung Mickhausen


Das Bauvorhaben liegt im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 9 „Südlich der Waldberger Straße“.

Die Bebauung dieses Flurstücke s wurde bereits mehrfach im Gemeinderat behandelt (10.09.2018, 21.01.2019, 13.05.2019).
In der Gemeinderatssitzung vom 13.05.2019 wurde dem vom LRA bewilligten Ersuchen des Antragstellers stattgegeben, die im Bebauungsplan festgesetzte Art der baulichen Nutzung von einem Gewerbe- in ein Mischgebiet umzuwandeln.

Da alle weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes gültig sind und die Planung von diesen abweicht, sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.
Der Antragsteller hat die Planung zwischenzeitlich mit Herrn Kreisbaumeister Schwindling abgestimmt.

Beantragte Befreiungen:

  1. Festsetzung § 4 Abs. 3 der Satzung
Im Bebauungsplan wurde I + D festgesetzt, wobei das zweite Vollgeschoss im Dachraum liegen muss.

Beantragt:        II Vollgeschosse

  1. Festsetzung § 8 Abs. 1 Nr. 1.1 der Satzung
Festgesetzte Dachneigung:         40 – 48°.

Beantragt:        0° Dachneigung

  1. Festsetzung § 8 Abs. 1 Nr. 1.1 der Satzung
Festgesetzte Dachform:        Satteldach

Beantragt:        Flachdach

  1. Festsetzung § 8 Abs. 1 Nr. 1.2 der Satzung
Festgesetzte Dacheindeckung:        Dachziegel

Beantragt:        flachdachgerechte Dachdeckung

  1. Festsetzung § 8 Abs. 3 Nr. 3.2 der Satzung
Festgesetzte max, Wandhöhe:        3,50 m

Beantragt:        Wandhöhe ca. 6,00 m

  1. Festsetzung § 8 Abs. 1 Nr. 1.4 der Satzung
Festsetzung:        Dacheinschnitte sind unzulässig

Beantragt:        geplant ist eine Dachterrasse als Dacheinschnitt

  1. Festsetzung § 4 Abs. 1 bzw. Abs. 2 der Satzung
Festsetzung:        GRZ I        0,26,        GRZ II        0,39

Beantragt:        GRZ I        0,38,        GRZ II  0,56

  1. Festsetzung § 4 Abs. 1 der Satzung
Festgesetzt:        GFZ        0,45

Beantragt:        GFZ        0,50 (einschließlich Einliegerwohnung im UG)

  1. Festsetzung § 8 Abs. 3 Nr. 3.1 der Satzung
Festsetzung: Balkone sind nur bis zu 4 m² als vorgesetzte Konstruktion zulässig.
                 Rücksprünge sind bis 50 cm zulässig

Beantragt:        43 m² Balkon
               Rücksprünge 75 cm

  1. Festsetzung der Baugrenzen in der Planzeichnung

Beantragt:        Überbauung der festgesetzten Baugrenze im Norden durch den Balkon, sowie im Osten durch die Terrasse

  1. Festsetzung § 8 Abs. 2 der Satzung
Festsetzung:        Die Oberkante des Erdgeschoss-Fußbodens, gemessen am mittleren Wert der durch das Gebäude angeschnittenen Geländehöhen, darf nicht mehr als 10 cm über diesem Wert liegen.

Beantragt:        OK des Erdgeschoss-Fußbodens ist ca. 40 cm über der bestehenden mittleren Geländehöhe

  1. Festsetzung § 8 Abs. 3.3 / 3.4 der Satzung
Festsetzung:        Alle Seiten eines Gebäudes sind im selben Farbton zu halten; ortsfremde Materialien sind unzulässig.

Beantragt:        In Absprache mit Herrn Kreisbaumeister Schwindling wird im OG ein Materialwechsel vollzogen (Anstrich in Dunkelgrau, Holzleisten oder Bekleidungsplatten).

  1. Festsetzung § 8 Abs. 3.6 / 3.7 der Satzung
        Festsetzung:        Fensteröffnungen, die größer als 2 m² sind, müssen durch Sprossen
                       gegliedert werden; Bei den für Wohnzwecken genutzten Gebäuden müssen                        stehende Fensterformate verwendet werden.

       Beantragt:        sprossenlose Fenster        


       


Begründung:

Abweichungen 1-6
Die Flachdachgestaltung mit extensiver Dachbegrünung, einer vorgesetzten Bepflanzung
sowie einem farblich abgesetzten Obergeschoss fügt sich harmonisch in die Ortsumgebung
ein.

Abweichungen 7 und 8
Um den KfW 40+ Standard (Passivhaus) erreichen zu können, mussten entsprechend
breite Außenwände eingeplant werden. Um diesen Verlust der Wohnfläche auszugleichen,
wurde die GRZ / GFZ überschritten.
Zusätzlich führt die EG Terrasse sowie die Dachterrasse, welche jeweils zur Hälfte der
Wohnfläche angerechnet werden, zu einer Überschreitung der GFZ.

Abweichungen 9 und 10
Die EG-Terrasse zur Nordseite (hier als Balkon aufgeführt) entspricht einer Terrasse, da
sich diese im Erdgeschoss befindet.

Abweichung 11
Die Höhenlage EG (522,00 m) entspricht der des angrenzenden Nachbargebäudes.

Abweichung 12
Wie von Herrn Schwindling gefordert, wird ein Materialwechsel im OG vollzogen.

Abweichung 13
Um trotz der Nordausrichtung für ausreichend Lichteinfall zu sorgen werden zeitgemäße
sprossenlose Fenster verwendet, welche teilweise quadratisch / rechteckig sind.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben und den beantragten Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 11

Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt

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4.2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Fl.-Nr. 64, Gemarkung Münster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 17.06.2019 ö 4.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport

Fl.-Nr.:                                64, Gemarkung Münster

Die bestehende Baulücke soll mit einem zweigeschossigen Wohnhaus in Holzbauweise nach Abstimmung mit dem Kreisbaumeister bebaut werden.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 11

Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt

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5. Haushaltsplan 2019 - Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 17.06.2019 ö 5

Sachverhalt

Der Haushaltsplan 2019 und die zugehörige Finanzplanung wurden in der letzten Gemeinderatssitzung vom 13.05.2019 vorberaten. Die vereinbarte Änderung wurde aufgenommen.

Die Verwaltungshaushalte des Planungszeitraumes können mit einer Ausnahme (2020) die Mindestzuführungen erwirtschaften. In den Vermögenshaushalten sind die folgenden großen  investiven Maßnahmen enthalten:

  • Anbau Kindergarten
  • Wohnbaugebiet Viehweidestraße
  • Generalsanierung Kanal, Fortsetzung
  • Gemeinschaftshaus Münster
  • Breitbandausbau

Diese Maßnahmen können aus Zuschüssen, Grundstücksverkäufen und insbesondere dem Überschuss des Jahres 2018 finanziert werden. Lediglich für das Finanzplanungsjahr 2021 ist eine Darlehensaufnahme von 266.300 € dargestellt, die jedoch zumindest großenteils lediglich rechnerischen Charakter haben dürfte. In 2019 ist keine Kreditermächtigung erforderlich.

Die Gemeinde tilgt ihre Schulden seit 2001 zügig und planmäßig. Der Schuldenstand wird zum 01.01.2020 lediglich noch 180.600 € betragen, was etwa ein Viertel des Landesdurchschnitts pro Kopf bedeutet.

Beschluss

Der Haushaltsplan 2019 wird wie vorgetragen und vorberaten beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Haushaltssatzung 2019 - Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 17.06.2019 ö 6

Sachverhalt

Die Haushaltssatzung verliest der Vorsitzende.

Beschluss

Die Haushaltssatzung 2019 der Gemeinde Mickhausen wird wie verlesen beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Stellenplan 2019 - Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 17.06.2019 ö 7

Sachverhalt

Der Stellenplan liegt an.

Beschluss

Der Stellenplan 2019 der Gemeinde Mickhausen wird wie vorliegend beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Finanzplan 2018 bis 2022 - Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 17.06.2019 ö 8

Sachverhalt

Der Finanzplan liegt an.

Beschluss

Der Finanzplan 2018 bis 2022 der Gemeinde Mickhausen wird wie  vorliegend und vorberaten beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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9. Berufung von Herrn Bernhard Schalk zum Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahl 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 17.06.2019 ö 9

Sachverhalt

Bereits in der Woche nach der Europawahl kamen die ersten Anfragen zur Kommunalwahl 2020. Die Nominierungsversammlungen können theoretisch 15 Monate vor der Wahl stattfinden.

Beschluss

Der Gemeinderat beruft Herrn Bernhard Schalk zum Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahlen 2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.07.2019 11:56 Uhr