Datum: 09.12.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Schlosshofsaal Mickhausen
Gremium: Gemeinderat Mickhausen
Körperschaft: Gemeinde Mickhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 11.11.2019
2 Bauanträge
2.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen, Fl.-Nrn. 900/3, 902/79, Gemarkung Mickhausen
2.2 Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses und Neugestaltung der Ortsmitte in Münster - Lagerschuppen, Fl.-Nr. 3, Gemarkung Münster
3 Bespannung Seitenwände Schützenheim Grimoldsried und Verlegung Vinylbeleg
4 Rückerstattung Abwassergebühren Gemeinschaftshaus Grimoldsried

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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 11.11.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 09.12.2019 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 11.11.2019 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben bzw. mit der Ladung versandt.

Der Gemeinderat erhebt keine Einwände. Der öffentliche Teil des Protokolls vom 11.11.2019 gilt damit als genehmigt.

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 09.12.2019 ö 2
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2.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen, Fl.-Nrn. 900/3, 902/79, Gemarkung Mickhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 09.12.2019 ö 2.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen

Fl.-Nrn.:                        900/3, 902/79, Gemarkung Mickhausen

Das Bauvorhaben wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 14.10.2019 vorgelegt.

Das gemeindliche Einvernehmen zu dieser Planung und den zur Umsetzung erforderlichen Befreiungen wurde u.a. aufgrund der nördlichen Gebäudeansicht (dreigeschossig) nicht erteilt.

Die Antragsteller hatten daraufhin folgende Änderungen der Planung vorgenommen (Variante 2, s. Anlagen):

  • Stufenweise Abfangung des Geländes an Nord- und Ostseite mit mehreren Stützmauern in 0,5 m Höhe (s. Anlagen)
  • Verlegung des Kellerausgangs von der Nord- an die Westseite i.V. mit nordseitiger abgestufter Aufschüttung, um die talseitige Giebelseite nur zweigeschossig erscheinen zu lassen.

Zur Beurteilung der geänderten Planung (Variante 2, s. Anlagen) wurde die Stellungnahme des Landratsamtes – Herrn Kreisbaumeister Schwindling – eingeholt, der die Situation folgendermaßen beurteilt:

Herr Schwindling sieht hier die Möglichkeit, der Befreiung für die Errichtung des dritten Vollgeschosses im Einzelfall zuzustimmen.
Durch die Hanglage ist eine sinnvolle Bebauung evtl. nur mit einem dritten Vollgeschoss im Kellergeschoss möglich.

Vom Kreisbaumeister wurde eine Überarbeitung der Planung in nachstehenden Punkten angeregt:
  • Darstellung des Geländeverlaufs entlang der Gebäudeaußenwand bis zu den Grundstücksgrenzen mit Angabe des Höhenbezugspunktes.
  • Zur Beurteilung der Erschließung (Stellplatz) muss ein Schnitt von Nord nach Süd in der Achse des Höhenbezugspunktes nachgereicht werden.
  • Das Wohnhaus muss soweit als möglich abgesenkt werden.
  • Die geplanten Aufschüttungen /Stützmauern müssen im Verhältnis Höhe zu Länge weitläufiger verzogen werden.

Die Traufhöhe des Wiederkehrs wird als unkritisch gesehen.

Die Planung wurde daraufhin weitestgehend den Änderungsvorschlägen des Kreisbaumeisters angepasst.

Für das Bauvorhaben werden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt:

  1. Festsetzung zur baulichen Gestaltung – Wiederkehre (§ 6.2 der Satzung)
„Wiederkehre sind zulässig bei gleicher Traufhöhe wie das Hauptdach. Die Firsthöhe muss mindestens 0,50 m unter dem Hauptfirst liegen.“

Beantragte Befreiung:
Traufhöhe des Nebengiebels ca. 1,20 m über der Traufhöhe des Hauptdaches.

  1. Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung – II (E+D), (§ 3.3 der Satzung)
Zwei Vollgeschosse als Höchstmaß, wobei das zweite Vollgeschoss im Dachgeschoss liegen muss.

Beantragte Befreiung:
Kellergeschoss als Vollgeschoss.


Begründung des Antragstellers zu den beantragten Befreiungen:
„Die Abweichung wird als städtebaulich vertretbar erachtet. Die durch den Nebengiebel gewonnene Fläche im Dachgeschoss ist durch die erhöhte Traufe voll als Wohnfläche nutzbar.
Durch die Hanglage und die Topographie des Geländes (stark abfallend von der Zufahrt aus) ist eine sinnvolle Bebauung nur mit einem dritten Vollgeschoss im Keller möglich.
Um die Fernwirkung des Wohnhauses einzuschränken sind die dargestellten Aufschüttungen und Stützmauern geplant.
Mit der Planung des Kellers wird auf die Grundstückssituation weitestgehend reagiert, um eine möglichst optimale Ausnutzung zu erhalten.
Durch die dargestellten Aufschüttungen stellt der Keller (Anmkg. d. Verwaltung: optisch!) kein Vollgeschoss dar. Die Abstandsflächen werden durch die Planung eingehalten. Der Erdgeschoss-Fertigfußboden hält die Vorgaben des Bebauungsplanes (max. 40 cm über Straße Mitte Zufahrt) ein. Dieser liegt ca. 16 cm unter der Mitte der Zufahrt.“

Der Gemeinderat sichtet die Planunterlagen.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat erkundigt sich nach den Nachbarunterschriften. Die Unterschriften sind vorhanden.
Der Vorsitzende nimmt das Gespräch mit den anwesenden Bauherrn auf. Er weist sie auf die Anpassung des Gebäudes an das Gelände hin.  

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben und den beantragten Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

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2.2. Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses und Neugestaltung der Ortsmitte in Münster - Lagerschuppen, Fl.-Nr. 3, Gemarkung Münster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 09.12.2019 ö 2.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses und Neugestaltung der Ortsmitte in Münster – Lagerschuppen

Fl.-Nr.:        3, Gemarkung Münster

Im Süden des Flurstücks soll ein Lagerschuppen in Holzbauweise errichtet werden.

Der Gemeinderat nimmt Planeinsicht.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Bespannung Seitenwände Schützenheim Grimoldsried und Verlegung Vinylbeleg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 09.12.2019 ö 3

Sachverhalt

Der Schützenverein Grimoldsried legt einen  Kostenvoranschlag vom 02.12.2019 für das Bespannen zweier Seitenwände (zur Abdeckung der Balken) mit schwer entflammbarem Stoff vor. Zusätzlich soll der Teppichboden unter dem Gewehrablagetisch entfernt und ein neuer Vinylbelag verlegt werden. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt 2.844,16 € brutto.

Diskussionsverlauf

2. Bürgermeister Walter Lämmermeyer berichtet dazu. Der Saal im Schützenheim in Grimoldsried wird durch den Schützenverein und bei Veranstaltungen durch die Bevölkerung genutzt. Es wirkt im Saal optisch schöner, wenn die Seitenwände abhängbar sind. Die Vorhänge sind schusssicher. Die Sicherheitsauflagen werden beachtet.
Gemeinderat Dietmar Müller schlägt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 2.000,00 € vor.

Beschluss

Die Gemeinde Mickhausen gewährt dem Schützenverein Grimoldsried einen Zuschuss in Höhe von 2.000,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Rückerstattung Abwassergebühren Gemeinschaftshaus Grimoldsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 09.12.2019 ö 4

Sachverhalt

  1. Bürgermeister Biechele übergibt für den Vortrag das Wort an 2. Bürgermeister Lämmermeyer.

Herr Lämmermeyer berichtet über den sehr hohen Wasserverbrauch am Trinkwasserbrunnen am Dorfgemeinschaftshaus. Der Brunnen wurde im Zuge der Dorfentwicklung gebaut. Vor einiger Zeit wurde eine Wasseruhr mit Zähler eingebaut, um den tatsächlichen Wasserverbrauch zu messen. Es verdunstet am Zulauf der geschlossenen Zisterne viel Wasser.
Herr Lämmermeyer bittet um Prüfung des tatsächlichen Wasserverbrauches.

Der Vorsitzende übernimmt wieder das Wort. Er wird denn VG Bauhof am Ende des Jahres 2019 mit der Ablesung des Zählers an der Wasseruhr am Zulauf der Zisterne beauftragen.

 

Beschluss

Die Wasseruhr am Zulauf der geschlossenen Zisterne beim Trinkwasserbrunnen am Dorfgemeinschaftshaus wird künftig jährlich vom VG Bauhof abgelesen. Dieses zugelaufene Wasser ist verdunstet. Daher werden die gemessenen  cbm von der Abwassergebühr des Dorfgemeinschafshauses abgezogen. Einmalig wird von der Abrechnung 2019 auf die letzten 5 Jahre rückgerechnet.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.01.2020 09:20 Uhr