Datum: 30.01.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Langenneufnach
Gremium: Gemeinderat Langenneufnach
Körperschaft: Gemeinde Langenneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Der Bürger hat das Wort
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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30.01.2019
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1 |
Sachverhalt
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
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2. P + R-Platz am Bahnhof
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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30.01.2019
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ö
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Sachverhalt
Der Vorsitzende erläutert, dass der Bahnhofsbereich im Flurbereinigungsverfahren Langenneufnach II (Dorferneuerung) einbezogen ist. Die Planung „Bahnhofsgelände“ betrifft auch den geplanten Wegebau im Flurbereinigungsverfahren. Damit diese Planung weitergeführt werden kann, ist eine Aussage zur möglichen Nutzung des Bahnhofsgeländes notwendig. Die Staudenbahn wird im Jahr 2022 reaktiviert, es sind P + R Plätze sowie ein Bushaltepunkt geplant. Damit die Flurbereinigung die Planung fortsetzen kann, wurde das Büro SWECO mit der Ausarbeitung von Skizzen für den Bahnhofsbereich beauftragt.
1. Bürgermeister Böck begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Hartung vom Planungsbüro SWECO.
Herr Hartung erläutert die Planskizzen zu den 3 Varianten.
Variante 1:
- Busbucht für 2 Gelenkbusse
- 64 Stellplätze in Senkrechtanordnung
- großzügige Grünflächen
Variante 2:
- eigene Buszufahrt von Raiffeisenstraße > breite Verkehrsflächen!
- 76 Stellplätze in Senkrechtanordnung
- großzügige Grünflächen
Variante 3:
- Busbucht für 2 Gelenkbusse
- 69 Stellplätze in Schräganordnung
- Einbahnregelung für Parkplatzsuche
- bessere Ausnutzung der öffentlichen Fläche für Verkehrsanlagen > größere Versiegelung
Bei allen Lösungen, wird von einem Abbruch des Bahnhofsgebäudes und der Lagerhalle ausgegangen. Weiterhin wurde eine Bahnsteiglänge von 155 m nach Vorschriften, Zufahrten zu Privatgrundstücken, Wendeschleife für Gelenkbusse, überdachte Fahrradstellplätze und eine Wetterschutzüberdachung über dem gemeinsamen Bus- und Bahnsteig berücksichtigt. Das Gelände südlich der Anlage bleibt zunächst Grünbereich und kann bei Bedarf für eine Erweiterung genutzt werden. Die seitens des Amtes für Ländliche Entwicklung (ALE) geplanten Wegebeziehungen am südlichen Ende des Bahnhofsgeländes werden durch die Planung der
P + R-Anlage nicht berührt.
Die Varianten wurden der BBG Stauden sowie dem AVV zur Durchsicht und Stellungnahme vorgelegt.
Stellungnahme der BBG-Stauden:
Alle drei Varianten sind suboptimal. Sie wären grundsätzlich für Variante 2 nur mit schrägen Parkplätzen (außer die in den Seitenzufahrten). Damit wird ein flüssiges Ein- und Ausparken erreicht und die Busse haben den Vorteil über die eigene Zufahrt, dass auch der zweite Gelenkbus mit allen Türen ordentlich an der Kante steht.
Stellungnahme des AVV:
Variante 1:
Die Positionierung der Bushaltestelle wird als gut erachtet, wenn sie etwa mittig am Bahnsteig ist, so dass bei Umsteigevorgängen kurze Fußwege zurückzulegen sind.
Die senkrechte Anordnung der Parkplätze wird eher kritisch gesehen, da sich hier der Parksuchverkehr, die ein- und ausparkende PKW´s und die AVV-Regionalbusse die Zufahrt teilen. Durch die senkrechte Anordnung der Parkplätze ist die Sicht beim Ein-/Ausparken behindert.
Variante 2:
Hier ist aus der Sicht des AVV keine eigene Buszufahrt nötig, da die einfahrenden Busse auch bei dieser Variante einen Teil der Fahrbahn nutzen werden.
Die Positionierung der Haltestelle ist ungünstig, da sich die Fußwege bei Umsteigevorgängen verlängern.
Zur Anordnung der Parkplätze siehe Variante 1.
Variante 3:
Die Positionierung der Haltestelle ist gut.
Die schräge Anordnung der Parkplätze wird begrüßt, da die Übersicht beim Ein-/Ausparken besser ist. Auch von Vorteil ist, dass ein Teil der Parkplätze über eine zusätzliche Fahrbahn erreichbar ist. So ist zumindest ein Teil des Gefährdungspotentials durch Kollisionen zwischen PKW und Bus beim Ein-/Ausparken ausgeschaltet.
Der AVV befürwortet daher Variante 3.
Diskussionsverlauf
Die Vor- und Nachteile der einzelnen Varianten werden durch den Gemeinderat aufgezeigt. Das Büro SWECO wird mit der Ausfertigung einer Planskizze zu einer weiteren Variante beauftragt. Diese soll eine Einbahnregelung beinhalten, damit die Kollisionsgefahr mit dem Pkw-Verkehr entschärft wird. Die Parkplätze für die Pkw`s sollen wie in Variante 2 schräg angeordnet sein. Der Wendehammer soll dahingehend angepasst werden.
Im Anschluss an die Beratung bedankt sich der Vorsitzende bei Herrn Hartung für die ausführlichen Erläuterungen. Herr Hartung verlässt die Sitzung um 20.15 Uhr.
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3. Errichtung einer temporären Übernachtungsmöglichkeit (Schäferwagen) westlich des Rathauses durch den Naturpark Augsburg Westliche Wälder e. V.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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Sachverhalt
Der Naturpark Augsburg Westliche Wälder möchte für Wanderer eine Übernachtungsmöglichkeit im Bereich von Langenneufnach schaffen. Der Vorsitzende erläutert die vom Naturparkverein vorgelegte Kurzdarstellung des geplanten Projektes.
Es wurden verschiedene Standorte besichtigt. Wichtig für den Standort ist, dass sich eine Toilette in der Nähe befindet. Bei Bedarf kann der Standort auch wieder aufgegeben werden. Eine Mindeststanddauer von 3 Jahren besser noch 5 Jahren, sollte aber mindestens gegeben sein.
Der Naturpark Westliche Wälder kann sich als Standort den Platz westlich des Rathauses vorstellen. Die fußläufige Verbindung wäre durch den neuen im Flurbereinigungsverfahren geplanten Fußweg vom Rathaus zur Neufnach gesichert.
In diesem Bereich ist im Flächennutzungsplan die Erweiterung des Bauhofes dargestellt. Der Bauhof und die Verwaltung sehen den Standort für eine temporäre Übernachtungsmöglichkeit als problematisch an.
Der geplante Standort des Übernachtungswagens kann lt. Skizze des Naturparkvereins etwas in Richtung Westen verschoben werden. Somit könnte der Interessens
konflikt Bauhof/Übernachtung entschärft werden.
Diskussionsverlauf
Der Gemeinderat spricht sich prinzipiell für die Schaffung einer Übernachtungsmöglichkeit (Schäferwagen) für die Wanderer aus. Der Standort des Übernachtungswagens wird nach den oben genannten Kriterien im Sachverhalt diskutiert. Aus Sicht des Gemeinderates ist die gemeindeeigne Fläche neben dem Sportheim der geeignetere Standort.
Beschluss 1
Die Gemeinde Langenneufnach befürwortet die Errichtung einer temporären Übernachtungsmöglichkeit (Schäferwagen) in Langenneufnach.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
Beschluss 2
Der Standort für den Übernachtungswagen befindet sich westlich des Rathauses (nähe Bauhof).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 8
Beschluss 3
Der Übernachtungswagen wird auf der gemeindeeigenen Fläche nähe Sportheim errichtet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2
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4. Sanierung der Gehwege in der Schwabmünchner Straße im Zuge der Brückensanierung des Landkreises
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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30.01.2019
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Sachverhalt
Wie bereits in der letzten Gemeinderatssitzung berichtet wurde, beabsichtigt der Landkreis Augsburg die Brücke in der Schwabmünchner Straße zu sanieren. In diesem Zusammenhang wird der Landkreis auch die Verschleißschicht der A13, beginnend von der Wörishofer Straße bis zum Berg, Richtung Mickhausen erneuern. Beim kürzlich stattgefundenen Ortstermin mit den zuständigen Sachbearbeiter des Landratsamtes wurde nachgefragt, ob die Gemeinde die Gehwege ebenfalls sanieren wird. Entscheidet sich die Gemeinde für einen Ausbau der Gehwege, wird ein entsprechender Beschluss benötigt, damit die Ausschreibung noch im Februar 2019 erfolgen kann.
Nach Besichtigung der Gehwege, kann gesagt werden, dass dieser an vielen Stellen sehr desolat ist. Besonders auffällig ist, dass sich die Randsteine bereits nach außen zur Straße hin neigen. Das bedeutet, dass der Betonkeil auf weiten Strecken nicht mehr intakt ist. Deutlich ist dies an einigen Stellen zu erkennen. Hier ist der Asphalt des Gehweges höher als der Asphalt. Eine reine Deckensanierung scheidet wegen der schlechten Randsteine aus. Eine Gehwegsanierung soll nur östlich der Brücke bis zur Einmündung der Rathausstraße erfolgen. Bei den beidseitigen Gehwegen handelt es sich hier um eine Streckenlänge von ca. 220 m. Die Straßenbeleuchtung in diesem Bereich könnte gffs. erneuert werden.
Beschluss
Die Gemeinde Langenneufnach saniert die beiden Gehwege in der Schwabmünchner Straße von der Brücke bis zur Einmündung Rathausstraße/Hummelweg im Zuge der Straßensanierung der Kreisstraße A 13. Der Landkreis soll die Sanierung der Gehwege in die Ausschreibung mit aufnehmen. Die außerplanmäßigen Ausgaben werden hiermit genehmigt. Für die eventuelle Erneuerung der Straßenbeleuchtung sollen Angebote eingeholt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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5. Änderung der Zweckvereinbarung zum Gemeinsamen Bauhof
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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30.01.2019
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Sachverhalt
In der letzten Gemeinschaftsversammlung wurden die Satzungen zur Übertragung der Grüngutannahme an die VG vertagt. Laut Landratsamt muss zur Ermächtigung der VG zum Erlass der Satzungen zur Grüngutannahme einschließlich der Gebührensatzung die Zweckvereinbarung geändert werden.
Die Änderungen sind in beiliegender Zweckvereinbarung in rot markiert. Die Zweckvereinbarung wurde im RIS bereitgestellt.
Um eine einheitliche Regelung für die gesamte VG zu haben, wird eine halbe Stunde wöchentlich des Mitarbeiters des Wertstoffhofes für die Grüngutannahmestelle
von Mittelneufnach von der VG übernommen. Dafür erhält die VG die Gebühren.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die geänderte Zweckvereinbarung über die Errichtung eines gemeinsamen Bauhofes.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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6. Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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30.01.2019
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6 |
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6.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Praxis, Fl.-Nr. 1354/2, Gemarkung Langenneufnach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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30.01.2019
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6.1 |
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Praxis
Fl.-Nr.: 1354/2, Gemarkung Langenneufnach
Das Bauvorhaben liegt im räumlichen Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Am Kirchenweg“ und beurteilt sich somit nach § 34 Abs. 4 BauGB.
Geplant ist ein Einfamilienhaus (E+D) mit einem direkt angrenzenden eingeschossigen untergeordneten Praxisanbau und angebundenem Carport.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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7. Örtliche Rechnungsprüfung 2017 der Gemeinde Langenneufnach, Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung - Beschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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30.01.2019
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Sachverhalt
Der Vorsitzende ist bezüglich der Entlastung persönlich beteiligt und nimmt an der Beschlussfassung nicht teil (Art. 49 GO).
Er übergibt den Vorsitz an 2. Bürgermeister Gerald Eichinger.
Die örtliche Rechnungsprüfung 2017 fand am 17.01.2019
statt. Es ergaben sich zwei Bemerkungen, die samt Stellungnahmen anliegen.
2. Bürgermeister Gerald Eichinger erteilt der Rechnungsprüfungsvorsitzenden, Gemeinderätin Ursula Paun, das Wort. Frau Paun erläutert die festgestellten Prüfungsbemerkungen und verliest die Stellungnahme der Verwaltung.
Beschluss 1
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss erteilte Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 samt Stellungnahmen des 1. Bürgermeisters und der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Einwendungen von wesentlicher Bedeutung werden nicht erhoben. Der Bürgermeister wird für das Jahr 2017 entlastet. 1. Bgm. Böck ist persönlich beteiligt nach Art. 49 GO.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeister Josef Böck nimmt nach Art. 49 GO an der Abstimmung nicht teil.
Beschluss 2
Die im Haushaltsjahr 2017 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt. Die Jahresrechnung 2017 wird hiermit gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Nach der Beschlussfassung übernimmt 1. Bürgermeister Josef Böck wieder den Vorsitz.
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8. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 09.01.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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30.01.2019
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8 |
Sachverhalt
Der öffentliche Teil des Protokolls vom 09.01.2019 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 09.01.2019.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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9. Bericht der Verwaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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30.01.2019
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9.1. Haushalt 2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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30.01.2019
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9.1 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende gibt das Schreiben des Landratsamtes Augsburg vom 28.01.2019 bzgl. der Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 bekannt. Er verliest die Hinweise des Landratsamtes im Wortlaut. Das Landratsamt weist auf die hohe Pro-Kopf-Verschuldung der Gemeinde hin. Die Gemeinde wird ermahnt, Prioritäten bei den geplanten Projekten zu setzen und evtl. Maßnahmen zu ver
schieben.
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9.2. Feldwegesanierung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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30.01.2019
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9.2 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende informiert, dass die Jagdgenossenschaft Lagepläne mit markierten Feldwege für die Sanierung vorgelegt hat. Der Vorsitzende schlägt einen Ortstermin des Gemeinderates im Frühjahr vor. Die Beratung, welche Feldwege saniert werden, erfolgt mit der Jagdgenossenschaft.
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10. Anfragen und Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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30.01.2019
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10 |
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10.1. Anregungen aus der Bauausschusssitzung am 10.07.2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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30.01.2019
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10.1 |
Sachverhalt
2. Bürgermeister Gerald Eichinger verweist auf die Bauausschusssitzung am 10.07.2018. Der Bauausschuss hat die Schäden der Starkregenereignisse besichtigt und Verbesserungsmaßnahmen vorgeschlagen. Er bittet den Vorsitzenden geeignete Maßnahmen einzuleiten, da mit weiteren Starkregenereignisse,
zu rechnen ist.
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10.2. Winterdienst
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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30.01.2019
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ö
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10.2 |
Sachverhalt
2. Bürgermeister Gerald Eichinger berichtet über die Anregungen aus Bürgerschaft bzgl. des Winterdienstes. Aus Sicht einiger Bürger kann der Winterdienst optimiert und wirtschaftlicher gestaltet werden. Der Vorsitzende verweist auf die Verwaltung. Der gemeinsame Bauhof ist Aufgabe der Verwaltungsgemeinschaft. 2. Bürgermeister Gerald Eichinger erklärt, dass der Gemeinderat für den Winterdienst eine Prioritätenliste festlegt und die Verwaltung den Winterdienst danach durchzuführen hat
.
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10.3. Rechnungsprüfung 2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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30.01.2019
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10.3 |
Sachverhalt
2. Bürgermeister Gerald Eichinger ging nochmals auf den Tagesordnungspunkt Rechnungsprüfung
– Prüfungsbemerkung: Christbaumsammlung – ein.
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10.4. Friedhof Langenneufnach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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30.01.2019
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ö
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10.4 |
Sachverhalt
3. Bürgermeister Franz Wenninger teilt mit, dass der Abfallbehälter vor dem Friedhof übervoll mit roten Grablichtern war. Es sollte ein Hinweis an die Friedhofsbesucher erfolgen
, dass die leeren Grablichter im Abfallbehälter im Friedhof entsorgt werden können.
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10.5. Anschlagtafel Wertstoffinsel beim Schützenheim
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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30.01.2019
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ö
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10.5 |
Sachverhalt
Es wird berichtet, dass die alte Anschlagtafel für die Wertstoffinsel beim Schützenheim liegt. Wegen der Baumaßnahme – Sanierung Brücke – wird die neue Anschlagtafel erst nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme aufgestellt.
Datenstand vom 07.02.2019 12:57 Uhr