Datum: 27.02.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Langenneufnach
Gremium: Gemeinderat Langenneufnach
Körperschaft: Gemeinde Langenneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Der Bürger hat das Wort
2 Kanal Langenneufnach - Sanierungskosten BA 2 und Befahrung des BA 3
3 Wasserrechtsverfahren Kanalisation, Gemeinde Langenneufnach
4 Bestellung der Mitglieder des Wahlvorstandes für die Europawahl am 26.05.2019
5 Erweiterung der Straßenbeleuchtung - Antrag aus der Bürgerversammlung
6 Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB
7 Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 06.02.2019
8 Bericht der Verwaltung
8.1 Winterdienst
8.2 Sanierung der Brücke in der Schwabmünchner Straße
8.3 Ortseinfahrt Habertsweiler - Verkehrsinsel
9 Anfragen und Bekanntgaben
9.1 30iger-Zone in der Schulstraße
9.2 Biberschäden im Bärenbachtal

zum Seitenanfang

1. Der Bürger hat das Wort

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 27.02.2019 ö 1

Sachverhalt

Frau Karin Hauber fragt an, ob in der Schulstraße, wie im Rathausumfeld, der Verkehr auf 30 km beschränkt werden kann. Als weitere Alternative wird von Frau Hauber ein verkehrsberuhigter Bereich mit Anbringung eines Schildes „Achtung Kinder“ genannt.
Gemeinderat Albert Rohrer als Fachmann wird im TOP „Anfragen und Bekanntgaben“ Stellung zur Anfrage nehmen.

Herr Matthias Hörwig berichtet, dass die Sirene in Habertsweiler nicht mehr funktioniert.  

zum Seitenanfang

2. Kanal Langenneufnach - Sanierungskosten BA 2 und Befahrung des BA 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 27.02.2019 ö 2

Sachverhalt

Der Vorsitzende begrüßt Herrn Vogg vom gleichnamigen Ingenieurbüro.

  1. Sanierungskosten

Die Kamerabefahrung für den zweiten von insgesamt drei Bauabschnitten wurde 2018 von der Fa. Weissenhorn durchgeführt.
Die Zustandsbewertung und die Ausarbeitung von wirtschaftlichen Sanierungsarbeiten erfolgte durch das Ingenieurbüro Vogg, Großaitingen.

Für die fachgerechte Sanierung der optisch erkennbaren Mängel wurden für den Bauabschnitt 1 vom Ingenieurbüro ca. 105.000,00 € angesetzt.

Der vorläufige Kostenaufwand für den Bauabschnitt 2 wird auf ca. 360.000,00 € geschätzt. Gerade beim Regenwasserkanal sind größere Schäden vorhanden. Drei Kanalhaltungen müssen auch in offener Bauweise teilweise erneuert werden, die verbleibenden Sanierungen können voraussichtlich in geschlossener Bauweise durchgeführt werden.

Im Gemeindehaushalt wurden die Sanierungskosten für die Jahre 2019 – 2021 mit jeweils 100.000,00 € und einer zusätzlichen Sonderrücklage berücksichtigt.




  1. TV-Befahrung des 3. Bauabschnittes

Die TV-Kanaluntersuchungen des 3. Bauabschnittes (Länge 7,35 km) sollen zeitnah ausgeschrieben und beauftragt werden.

Die Kosten für die vorangegangenen Befahrungen betrugen für den Bauabschnitt 1 ca. 26.000,00 € brutto, für den Bauabschnitt 2 ca. 40.000,00 € brutto.

Diskussionsverlauf

Herr Vogg erläutert das Ergebnis der Kamarabefahrungen der einzelnen Bauabschnitte. Demnach sind die Abwasserkanäle im Trennsystem überwiegend in Ordnung. Der Mischwasserkanal hat dem Alter entsprechende Schäden. Der Regenwasserkanal ist überwiegend in einem sehr schlechten Zustand. Herr Vogg schlägt vor, die Kamerabefahrung für den 3. Bauabschnitt durchzuführen. Nach Vorlage aller Ergebnisse soll die Sanierung des Kanalnetzes angegangen werden.

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt dem Vorschlag des Herrn Vogg zu.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, eine beschränkte Ausschreibung für die Kamerabefahrung des 3. Bauabschnittes durchzuführen und die Arbeiten zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Wasserrechtsverfahren Kanalisation, Gemeinde Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 27.02.2019 ö 3

Sachverhalt

Die Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser und vorgereinigtem Mischwasser in die Neufnach und den Bärenbach sowie einen Graben zur Schmutter ist nur bis zum 31.12.2019 gültig.

Herr Vogg vom gleichnamigen Ingenieurbüro hat die Entwurfsplanung und den aktuellen Sachstand zuletzt in der Gemeinderatssitzung vom 17.10.2018 erläutert.

Als Ergebnis der Sachlage wurde vom Gemeinderat beschlossen, die Rückhaltungsmaßnahmen für ein 1-jähriges Regenereignis auszulegen.

Im Rahmen des geänderten Wasserrechtsantrages ergeben sich aktuell aufgrund der neuen Berechnungen erforderliche Rückhaltebecken von insgesamt ca. 3.000 m³.
Ein geringer Teil hiervon ist bereits hergestellt. In Abhängigkeit der Stellungnahme des WWA sind noch max. 2.000 – 2.500 m³ Rückhaltevolumen herzustellen.

Die Baukosten werden überschlägig auf 400.000,00 €  – 600.000,00 € geschätzt.    

Diskussionsverlauf

In der Beratung erörtert Herr Vogg die vom Wasserwirtschaftsamt geforderten Aufgaben. Diese wurden durch das Ingenieurbüro abgearbeitet. Herr Vogg erläutert anhand einer Tabelle das errechnete Rückhaltevolumen. Die Höhe des Rückhaltevolumens beträgt wie im Sachverhalt bereits genannt 2.000 – 2-500 m². Auf Anfrage erläutert Herr Vogg, dass keine Bauwerke für die Rückhaltung notwendig sind. Es wird eine naturnahe Rückhaltung angestrebt, diese pflegt die Natur selbst, Unterhaltskosten fallen nicht an. Die anfallenden Maßnahmen für eine natürliche Rückhaltung werden in einem zeitlich vernünftigen Rahmen durchgeführt. Hierzu bedarf es der Zustimmung des Landratsamtes.

Der Gemeinderat stimmt der Ausarbeitung der Unterlagen durch das Ingenieurbüro Vogg zur Vorlage beim Wasserwirtschaftsamt für die Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis zu.

zum Seitenanfang

4. Bestellung der Mitglieder des Wahlvorstandes für die Europawahl am 26.05.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 27.02.2019 ö 4

Sachverhalt

Gemäß dem Europawahlgesetz hat die Gemeinde die Mitglieder des Wahlvorstandes und des Briefwahlvorstandes zu bestellen.

Beschluss

Der Wahlvorstand im Wahlbezirk Langenneufnach (Schule Langenneufnach) besteht aus folgenden Mitgliedern:

Wahlvorsteher:                Böck Josef
Stellvertr. Wahlvorsteher:        Knoll Walter
Schriftführer:                        Wenzel Niko
Stellvertr. Schriftführerin:        Spengler Maria
Beisitzerin:                        Settele Irene
Beisitzer:                        Eisenschmid-Strobel Leonhard
Beisitzerin:                        Schneider Iris
Beisitzer:                        Zimmer Stephan


Der Briefwahlvorstand (Rathaus Sitzungssaal) besteht aus folgenden Mitgliedern:

Wahlvorsteher:                Eichinger Gerald
Stellvertr. Wahlvorsteher:        Wenninger Franz
Schriftführerin:                Steppich Anita
Stellvertr. Schriftführer:        Knoll Wolfgang
Beisitzer:                        Mayr Manfred
Beisitzer:                        Konz Christian

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Erweiterung der Straßenbeleuchtung - Antrag aus der Bürgerversammlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 27.02.2019 ö 5

Sachverhalt

In der Bürgerversammlung im November 2018 wurde vorgetragen, dass die Straße „Am Weiher“ ohne Straßenbeleuchtung ist und deshalb eine Straßenbeleuchtung installiert werden soll.
Auch zu weiteren Straßenabschnitten gab es Anfragen zur Erweiterung der Straßenbeleuchtung. Konkret ist es die Verlängerung der Straßenbeleuchtung in der Habertsweiler Straße bis zur Einmündung „Am Alpenblick“, Stichstraße zum Anwesen Hauptstraße 14, Ulrichsweg und der westliche Bereich der Kapellenstraße in Habertsweiler.
In der Gemeinderatssitzung am 15.03.2017 sah der Gemeinderat keinen dringenden Bedarf zum Wiederaufbau der Lampe im Ulrichsweg. Nun liegen aber weitere Nachfragen vor.
Im westlichen Bereich der Kapellenstraße hat der Gemeinderat mehrheitlich in der Sitzung am 26.10.2016 die Verlegung eines Leerrohres für die Straßenbeleuchtung abgelehnt, aufgrund der Regelung im Erschließungsvertrag, dass sämtliche weitere erforderlichen Versorgungsleitungen (Strom, Telefon) vom Erschließungsträger zu tragen sind.

Nach Prüfung der Ausleuchtung der Ortsstraßen im Gemeindegebiet sind noch weitere Straßenbereiche nicht vernünftig beleuchtet. Der Vorsitzende zeigt anhand des Standortplanes der Straßenlampen der LEW die lückenhaften Bereiche. Diese sind u. a. Ulrichsweg (östlicher Bereich), Postweg, zu Weberstraße 2 a, Hirtenweg westlicher Bereich und südliche Zufahrt, Asternweg, Tulpenweg, Rosenweg, Nelkenweg, Veilchenweg, Lilienweg, Kapellenstraße, Ziemetshauser Straße und Bärenbachweg.

Die Alternative zu einer konventionellen Lampe ist die Anbringung einer Solarstraßenlampe. Es we rden Kabelarbeiten und Stromkosten gespart. Hierzu verweist der Vorsitzende auf die E-Mail des 2. Bürgermeisters. Er schlägt als probeweisen Standort für die Anbringung der Solarstraßenlampe in der Straße „Am Weiher“ vor.  

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat diskutiert die Aufstellung weiterer Straßenlampen in den genannten Bereichen. Danach können nicht wie gewünscht, in allen Bereichen eine Straßenlampe zusätzlich errichtet werden. Es wird probeweise eine Solarstraßenlampe „Am Weiher“ errichtet. Hierzu werden weitere Informationen sowie Angebote eingeholt.

zum Seitenanfang

6. Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 27.02.2019 ö 6

Sachverhalt

Es liegen keine Bauanträge zur Genehmigung vor.

zum Seitenanfang

7. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 06.02.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 27.02.2019 ö 7

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 06.02.2019 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 06.02.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Bericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 27.02.2019 ö 8
zum Seitenanfang

8.1. Winterdienst

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 27.02.2019 ö 8.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert, dass ein neuer Räum- und Streuplan  für alle Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft erstellt wird.
Die Gemeinde ist verpflichtet, die stark frequentierten Straßen (z. B. die Straßen im Gewerbegebiet, die Schulstraße, die Straßen nach Habertsweiler und Unterrothan und die Ortsverbindungsstraße zwischen Habertsweiler und Lauterbach) vorrangig zu räumen und zu streuen (Priorität I). Erfolgt dies nicht, ist die Gemeinde haftbar. Alle weiteren Straßen räumt die Gemeinde freiwillig.

zum Seitenanfang

8.2. Sanierung der Brücke in der Schwabmünchner Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 27.02.2019 ö 8.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende teilt mit, dass in der Sitzung am 30.01.2019 über die Sanierung der Brücke in der Schwabmünchner Straße informiert wurde. Die Versetzung der bestehenden Trafostation wird notwendig. Zwei Standorte (Wiese neben dem Schützenheim oder bei der alten Wasserreserve) wurden mit der LEW besichtigt. Der Vorsitzende zeigt diese anhand des Lageplanes.

Nach Beratung entscheidet sich der Gemeinderat für die Errichtung der Trafostation an der alten Wasserreserve. Diese  ist außer Betrieb und kann abgebrochen werden.

zum Seitenanfang

8.3. Ortseinfahrt Habertsweiler - Verkehrsinsel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 27.02.2019 ö 8.3

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert über die Anfragen zur Beschilderung der Verkehrsinsel in der Ortseinfahrt nach Habertsweiler. Nach Rücksprache mit der Polizei ist eine weitere Beschilderung nicht notwendig.

zum Seitenanfang

9. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 27.02.2019 ö 9
zum Seitenanfang

9.1. 30iger-Zone in der Schulstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 27.02.2019 ö 9.1

Sachverhalt

Gemeinderat Albert Rohrer nimmt Stellung zur Anfrage von Frau Hauber im TOP „Der Bürger hat das Wort“. Nach gültiger Straßenverkehrsordnung ist die Beschränkung der Schulstraße auf 30 km nicht sinnvoll, da die Pkw`s aufgrund der eingebauten Bodenwelle im Bereich der Schule und des Kindergartens nicht schneller als 30 km fahren können. Die Errichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches hätte zur Folge, dass die Parkplätze gekennzeichnet werden müssten. Die Parkmöglichkeiten im Bereich der Schule und des Kindergartens würden sich aber dadurch verringern.

zum Seitenanfang

9.2. Biberschäden im Bärenbachtal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 27.02.2019 ö 9.2

Sachverhalt

Gemeinderat Leonhard Eisenschmid-Strobel informiert über die Biberschäden im Bärenbachtal. Diese sollen dem Landratsamt gemeldet werden.

Datenstand vom 28.03.2019 10:23 Uhr