Datum: 27.03.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Langenneufnach
Gremium: Gemeinderat Langenneufnach
Körperschaft: Gemeinde Langenneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Der Bürger hat das Wort
2 Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes
3 Aufstellungs- Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 16 "Sondergebiet Lebensmittelmarkt"
4 Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 8 "Heidenberg-West" der Gemeinde Walkertshofen - Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
5 Bebauungsplan Nr. 13 "Röstergraben" der Gemeinde Walkertshofen - Beteiligung der Träger der öffentlichen Belange
6 Zustimmung zur Errichtung einer Trafostation auf Fl.-Nr. 42/2, Gemarkung Langenneufnach (beim Schützenheim)
7 Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der "Schwabmünchner Straße"
8 Glasfaserausbau "Blumensiedlung" - Wiederherstellung der Gehwege
9 Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB
9.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 1/22, Gemarkung Langenneufnach
9.2 Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Lagerhalle, Fl.-Nr. 485/2, Gemarkung Langenneufnach
9.3 Anbau eines bestehenden Gebäudes mit Nutzungsänderung in zwei Wohneinheiten, Fl.-Nr. 542/7, Gemarkung Langenneufnach
9.4 Anbau einer Garagenvorplatzüberdachung, Fl.-Nr. 168/33, Gemarkung Langenneufnach
10 Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 27.02.2019
11 Bericht der Verwaltung
11.1 Sanierung des Regenwasserkanales beim Anwesen Hauptstraße 6
12 Anfragen und Bekanntgaben
12.1 Aufstellung einer mobilen Toilette im Wertstoffhof
12.2 Erweiterung des Kinderhauses St. Martin

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1. Der Bürger hat das Wort

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 27.03.2019 ö 1

Sachverhalt

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

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2. Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 27.03.2019 ö 2

Sachverhalt

Der Vorsitzende berichtet, dass im letzten Jahr ein Investor auf die Gemeinde zugekommen ist, der in Langenneufnach einen Lebensmittelmarkt mit 1.200 m² Verkaufsfläche errichten will. Im Vorfeld wurden die meisten Fragen mit den Fachstellen geklärt. Auch wurden alle notwendigen Verträge mit dem Investor abgeschlossen. Der Investor hat mit der Firma EDEKA bereits einen Pachtvertrag geschlossen. In diesem Zusammenhang bedankt sich der Vorsitzende bei den betroffenen Grundstückseigentümern für die Bereitschaft zum Flächentausch, ohne deren Bereitschaft wäre diese Entwicklung nicht möglich gewesen.

In der heutigen Sitzung werden die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplans beraten. Hierzu wurden von Büro Opla die Planunterlagen ausgearbeitet. Die Planunterlagen wurden dem Gemeinderat im RIS bereitgestellt.

Der Vorsitzende begrüßt Frau Finkenzeller vom Büro Opla. Frau Finkenzeller erläutert die Änderungen des Flächennutzungsplanes anhand der Planunterlagen. Gleichzeitig wird das
Bebauungsplanverfahren Sondergebiet „Lebensmittelmarkt“ durchgeführt.

Beschluss

Der Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss für die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes. Er billigt die Pläne des Büros Opla vom 27.03.2019. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauBG durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Leonhard Eisenschmid-Strobel sieht sich als persönlich beteiligt nach Art. 49 GO an. Er nimmt an der Abstimmung nicht teil.

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3. Aufstellungs- Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 16 "Sondergebiet Lebensmittelmarkt"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 27.03.2019 ö 3

Sachverhalt

Frau Finkenzeller vom Büro Opla erläutert die ausgearbeiteten Planunterlagen zum Bebauungsplanes Nr. 16 „Sondergebiet Lebensmittelmarkt“. Die Planunterlagen wurden dem Gemeinderat im RIS bereitgestellt. Parallel hierzu wird das Verfahren zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.


Frau Finkenzeller erläutert die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung durch die Firma BEKON, Augsburg. Die Richtwerte werden eingehalten.
 

Diskussionsverlauf

In der Beratung werden in §  2 „Maß der baulichen Nutzung“ unter Punkt 3 die zulässige Wandhöhe (WH) auf max. 7, 5 m und die zulässige Gesamthöhe (GH) auf 8,5 m festgelegt.
Der Artenschutz und die Schaffung von Ausgleichsflächen werden detailliert erörtert .

Beschluss

Der Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 16 „Sondergebiet Lebensmittelmarkt“. Er billigt die Pläne des Büros Opla vom 27.03.2019. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauBG durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Leonhard Eisenschmid-Strobel sieht sich als persönlich beteiligt nach Art. 49 GO an. Er nimmt nicht an der Abstimmung teil. Der Vorsitzende bedankt sich bei Frau Finkenzeller für die ausführlichen Erläuterungen. Sie verlässt die Sitzung um 20.10 Uhr.

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4. Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 8 "Heidenberg-West" der Gemeinde Walkertshofen - Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 27.03.2019 ö 4

Sachverhalt

Die Gemeinde Langenneufnach wird als Nachbargemeinde im Rahmen der Beteiligung der öffentlichen Träger um Stellungnahme zum o. g. Vorhaben gebeten.

Beschluss

Die Planungshoheit der Gemeinde Langenneufnach wird nicht berührt. Es werden keine Einwendungen bzw. Anregungen abgegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Bebauungsplan Nr. 13 "Röstergraben" der Gemeinde Walkertshofen - Beteiligung der Träger der öffentlichen Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 27.03.2019 ö 5

Sachverhalt

Die Gemeinde Walkertshofen hat in seiner Sitzung am 19.02.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Röstergraben“ beschlossen.
Die Gemeinde Langenneufnach wird im Rahmen der Beteiligung der Träger der öffentlichen Belange um Stellungnahme gebeten.

Beschluss

Die Planungshoheit der Gemeinde Langenneufnach wird nicht berührt. Es werden keine Einwendungen bzw. Anregungen abgegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Zustimmung zur Errichtung einer Trafostation auf Fl.-Nr. 42/2, Gemarkung Langenneufnach (beim Schützenheim)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 27.03.2019 ö 6

Sachverhalt

Im Zuge der Sanierung der Brücke in der Schwabmünchner Straße will die LVN (Lechwerke Verteilnetz) eine neue Kompakt-Trafostation beim Schützenheim aufstellen. Hierfür ist gegen Entschädigung eine Dienstbarkeit im Grundbuch einzutragen.
Wie besprochen, muss die Maststation-Nr. 483 bis auf weiteres stehen bleiben. Die Kabelzuführung ab der Schwabmünchner Straße, erfolgt über das gemeindliche Grundstück Fl.-Nr. 22/3 und dem Badweg Fl.-Nr. 42/3.
Für die Freimachung des Standortes ist es notwendig, die alte Wasserreserve durch die Gemeinde abzureißen. Die Grünanlage könnte nach kompletter Fertigstellung (nach erfolgter Rücklegung der Kabel, im Zuge der Brückensanierung) anschließend neu und schön gestaltet werden.

Diskussionsverlauf

In der Beratung zeigt der Vorsitzende den aktuellen Zustand der Wasserreserve anhand von Bildern.

Beschluss

Die Gemeinde Langenneufnach stimmt der Aufstellung einer Kompakt-Trafostation auf Fl.-Nr. 42/2 zu. Der genaue Standort wird gemeinsam vor Ort festgelegt. Die Gemeinde Langenneufnach wird die vorhandene Wasserreserve abbauen. Bürgermeister Josef Böck wird ermächtigt, sämtliche zur Eintragung der Grunddienstbarkeit notwendigen Vertragsbedingungen festzulegen und alle Abhandlungen durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

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7. Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der "Schwabmünchner Straße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 27.03.2019 ö 7

Sachverhalt

Im Zuge der Brückensanierung in der Schwabmünchner Straße wird die Gemeinde auch die Gehwege erneuern. In diesem Zusammenhang standen Überlegungen an, auch die Straßenbeleuchtung zu erneuern. Es müssten 3 Lampen abgebaut und 4 Lampen aufgebaut werden. Drei der 4 Lampen wären in der Schwabmünchner Straße. Eine weitere zusätzliche Lampe würde am Eingang des Badwegs installiert, denn hier ist aktuell keine Lampe und damit eine dunkle Ecke vorhanden.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat diskutiert die Notwendigkeit der vorgeschlagenen Lampen der LVN. Eine Sanierung ist aufgrund des Alters der Lampen sinnvoll.  

Beschluss

Die Gemeinde Langenneufnach wird im Zuge der Gehwegsanierung in der Schabmünchner Straße die Straßenbeleuchtung lt. Angebot der LVN vom 26.02.2019 erneuern. Die außerplanmäßigen Ausgaben werden hiermit wie folgt genehmigt: 75.000,00 € bei Haushaltsstelle 6300.9500, davon ca. 53.000,00 € für Straßenbau und 22.000,00 € für Straßenbeleuchtung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

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8. Glasfaserausbau "Blumensiedlung" - Wiederherstellung der Gehwege

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 27.03.2019 ö 8

Sachverhalt

Die Fa. Jakel wird mit dem Glasfaserausbau in der „Blumensiedlung“ weiterarbeiten. Die Kabelverlegung erfolgt im nördlichen Gehweg. Der Gehweg ist im Bereich zwischen dem Tulpen- und Nelkenweg (ca. 90 m) in einem schlechten Zustand. Der aktuelle Zustand wird anhand von Bildern gezeigt. Hier ist zu befürchten, dass der restliche Asphalt neben dem notwendigen Leitungsgraben ebenfalls reißt. Von der Baufirma oder von DSL-Mobil kann nicht verlangt werden, den gesamten Gehweg neu herzustellen. Es ist zu entscheiden, in wie weit die Gemeinde, die Restbreite des Gehweges saniert. Bei einer Asphaltierung in der kompletten Breite, ist das Problem der abgesenkten Randsteine noch nicht gelöst. Ein kompletter Tausch der Entwässerungszeile und der Neubau des Gehweges sind wegen dem allgemein schlechten Gesamtzustand der Straße und der Gehwege ebenfalls nicht sinnvoll.

Diskussionsverlauf

Nach Beratung im Gemeinderat wird von Seiten der Gemeinde von einer kompletten Sanierung des Gehweges abgesehen.

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9. Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 27.03.2019 ö 9
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9.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 1/22, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 27.03.2019 ö 9.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

Fl.-Nr.:                                1/22, Gemarkung Langenneufnach

Das Bauvorhaben liegt im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 14 „Kirchenbauer“ in einem Allgemeinen Wohngebiet.
Die Antragsteller möchten auf dem Hanggrundstück ein Einfamilienhaus mit zwei Vollgeschossen erstellen.
Da die max. zulässige Traufhöhe von 6,25 m auf der Talseite überschritten wird, ist hierfür eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.

In der Gemeinderatssitzung vom 14.11.2018 wurde dieser Befreiung bereits im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage einstimmig entsprochen.

Beantragte Befreiung – Punkt 6.2 der textlichen Festsetzungen:

Abweichung von der maximal zulässigen Traufhöhe von 6,25 m um 0,49 m auf max. 6,74 m.

Begründung:

Die max. zulässige Traufhöhe ist mit 6,25 m festgesetzt. Das Gelände fällt relativ stark ab, sodass die maximale Traufhöhe hangunterseitig nicht mehr eingehalten werden kann. Während hangoberseitig die max. Traufhöhe deutlich unterschritten wird. Die durchschnittliche Höhe aller Traufhöhen beträgt 6,15 m.


Der Gemeinderat sichtet die Planunterlagen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben mit der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9.2. Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Lagerhalle, Fl.-Nr. 485/2, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 27.03.2019 ö 9.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Lagerhalle

Fl.-Nr.:                                485/2, Gemarkung Langenneufnach

Für das Bauvorhaben wurde bereits 2017 eine Voranfrage an das LRA gestellt (AZ 3-2398-2017-VA) und festgestellt, dass auf dem Außenbereichsgrundstück unter bestimmten Voraussetzungen eine landwirtschaftliche Maschinenhalle errichtet werden kann (Bescheid v. 25.05.2018).

Bestandteil des nun vorliegenden ergänzten Bauantrages ist auch ein Freiflächengestaltungsplan mit Ermittlung des Ausgleichbedarfs und der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen.

Der Gemeinderat nimmt Einsicht in die Planunterlagen.  

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9.3. Anbau eines bestehenden Gebäudes mit Nutzungsänderung in zwei Wohneinheiten, Fl.-Nr. 542/7, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 27.03.2019 ö 9.3

Sachverhalt

Der Vorsitzende übergibt 2. Bürgermeister Gerald Eichinger aufgrund persönlicher Beteiligung,
nach Art. 49 GO, das Wort.

Bauvorhaben:        Anbau an ein bestehendes Gebäude mit Nutzungsänderung in zwei Wohneinheiten

Fl.-Nr.:                                542/7, Gemarkung Langenneufnach

In dem bestehenden Wohngebäude möchte der Antragsteller eine zweite Wohneinheit integrieren.
Hierfür soll im Südwesten des Wohngebäudes (zwei Vollgeschosse) ein zweigeschossiger Anbau  mit Flachdach (5° Dachneigung) angefügt und das Dachgeschoss ausgebaut werden.

Entsprechend der Stellplatzsatzung der Gemeinde sind für die zusätzliche Wohneinheit zwei weitere Stellplätze in einem Carport an der südlichen Grundstücksgrenze vorgesehen.

Das Bauvorhaben liegt im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Nordöstlich des Friedhofs“ in einem Allgemeinen Wohngebiet.

Für das Bauvorhaben sind isolierte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich:


  1. Festsetzung § 3 (4) – Kniestockhöhe

Bei den Hauptgebäuden sind Kniestöcke nur bis zu 0,30 m zulässig.

Beantragte Befreiung – Kniestockhöhe 0,64 m (s. Planzeichnung)

  1. Festsetzung § 3 (5b) – Dachneigung des Hauptgebäudes

Die Dächer der Häuser mit einem vollständig ausgebauten Obergeschoss sind als Satteldächer mit 26 – 32 ° Dachneigung auszubilden.

Beantragte Befreiung – Dachneigung von 38° für das Hauptgebäude

  1. Festsetzung § 3 (7) – Dachausbau und –ausbauten

Dachaufbauten und –ausbauten sind unzulässig.

Beantragte Befreiung – Befreiung der Unzulässigkeit des Dachausbaus


Begründung für die Befreiungen:

Um das Gebäude optimal nutzen zu können, wird es in zwei Wohneinheiten aufgeteilt.


Der Gemeinderat sichtet die Planunterlagen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben und den beantragten Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeister Josef Böck nimmt nach Art. 49 GO an der Abstimmung nicht teil. 2. Bürgermeister Gerald Eichinger übergibt nach der Abstimmung wieder das Wort an den Vorsitzenden.

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9.4. Anbau einer Garagenvorplatzüberdachung, Fl.-Nr. 168/33, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 27.03.2019 ö 9.4

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Anbau einer Garagenvorplatzüberdachung

Fl.-Nr.:                                168/33, Gemarkung Langenneufnach

Das Bauvorhaben befindet sich im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Westlich der Wörishofer Straße“ in einem allgemeinen Wohngebiet.

Vor der bestehenden Doppelgarage möchte der Antragsteller eine Vorplatzüberdachung zum Unterstellen seines Pkw und eines Wohnmobils erstellen.

In der Gemeinderatssitzung vom 17.10.2018 wurde für den Neubau eines Carports bereits eine isolierte Abweichung von den Abstandsflächen sowie Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt und das Einvernehmen der Gemeinde erteilt.

Da es sich aufgrund der geplanten Wandhöhe von über 3 Metern um ein baugenehmigungspflichtiges Bauvorhaben handelt, hat das LRA mit Schreiben vom 07.11.2018 darum gebeten, einen entsprechenden Bauantrag in dreifacher Ausfertigung mit den erforderlichen Anträgen auf Befreiungen vom Bebauungsplan oder Abweichungen von der BayBO gesondert schriftlich zu beantragen und zu begründen.

Erforderliche Abweichungen bzw. Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes:

Punkt 4 der textlichen Festsetzungen / Abweichungen und Befreiungen

  1. Länge der zulässigen Grenzbebauung entsprechend der BayBO (9,0 m)

Geplante Bebauung:         ca. 13,5 m Grenzbebauung
Überschreitung der gem. BayBO zulässigen mittleren Wandhöhe (3,0m) um ca. 0,2 m

Die Unterschrift des betroffenen Nachbarn liegt vor.


  1. Vor der Garage darf kein Stellplatz liegen, ein Stauraum von mind. 5,0 m ist einzuhalten.

Geplante Bebauung:         verbleibender Stauraum des Carports ca. 2,3 m bis 2,5 m

  1. Einheitliche Gestaltung der Dachform von an Grundstücksgrenzen anschließenden Garagen

Geplante Bebauung:        Dachneigung des Carports 5°, abweichende Dachform zur angrenzenden Garage

Begründung:        Der Carport ist für die Unterstellung eines Pkw und eines Wohnmobils erforderlich, für das die zulässige Höhe von 3 m konstruktionsbedingt nicht ausreichend ist.
Da der angrenzende Nachbar auf der Grenze einen hohen Sichtschutz angebracht hat, fällt die
abweichende Dachform des Carports nicht negativ auf.


Der Vorsitzende reicht dem Gemeinderat die Planunterlagen zur Ansicht.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben und den beantragten Befreiungen und Abweichungen das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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10. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 27.02.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 27.03.2019 ö 10

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 27.02.2019 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 27.02.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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11. Bericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 27.03.2019 ö 11
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11.1. Sanierung des Regenwasserkanales beim Anwesen Hauptstraße 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 27.03.2019 ö 11.1

Sachverhalt

Aus dem Rückhaltebereich westlich der Hauptstraße (Becken 28) verläuft ein Regenwasserkanal durch das Grundstück Hauptstraße 6 zum Oberflächenwasserkanal in der Hauptstraße. Der Kanal ist im Bereich des Grundstückes Hauptstraße 6 defekt. Aufgrund des Defektes in diesem Bereich, schoss bei den starken Regenereignissen im Mai/Juni 2018 das Wasser aus dem Erdreich. Die Grundstückseigentümer verlegen einen neuen Kanal. Im Anschlussbereich zum Oberflächenwasserkanal ist der Einbau eines Schachtes notwendig, um eine spätere Wartung und Kontrolle zu ermöglichen. Der Schacht wird durch den Grundstückseigentümer eingebaut. Die Gemeinde Langenneufnach übernimmt die Materialkosten (max. 2.000,00 €).

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

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12. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 27.03.2019 ö 12
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12.1. Aufstellung einer mobilen Toilette im Wertstoffhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 27.03.2019 ö 12.1

Sachverhalt

Es wurden drei Angebote durch die Verwaltung eingeholt:

Firma Mobi                        1.147,87 € (Jahresmiete Brutto)

Firma Tip Top                        1.998,72 € (Jahresmiete Brutto)

Firma Toi Toi  & Dixi                   900,97 € (Jahresmiete Brutto)

Die Toilette muss außerhalb des Wertstoffhofes aufgestellt werden, da der Abfallwirtschaftsbetrieb keine Schlüssel für die Entsorger ausgibt. Wird die Toilette innerhalb des Wertstoffhofes errichtet, muss der Bauhof wöchentlich nach Terminvereinbarung die Tore öffnen. Hierfür verlangen die Anbieter einen Aufschlag.

Der Vorsitzende fordert den Gemeinderat auf, sich Gedanken über die Errichtung einer mobilen Toilette zu machen.  

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12.2. Erweiterung des Kinderhauses St. Martin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 27.03.2019 ö 12.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende teilt mit, dass das Landratsamt Augsburg beschlossen hat, aus pädagogischen Gründen die Krippengruppengröße von 15 auf 13 Kinder zu reduzieren. Vorab wurden dem Kinderhaus St. Martin 15 Kinder anerkannt. Es besteht die Möglichkeit die Differenz von 2 – 3 Krippenplätzen im Kindergarten (Kinder ab 2 Jahren) unterzubringen.

Ferner wird der Flächenansatz des Summenraumprogramms nochmal überprüft. Nach Aussage von Frau Hetzner ermittelt die Regierung von Schwaben den förderfähigen Flächenansatz mit 26 Krippenplätzen anstatt 30 Plätzen gemäß Summenraumprogramm des Kita Zentrums St. Simpert. Ggf. wäre dies eine Minderung der förderfähigen Fläche. Die Planung für die Erweiterung ist auf eine förderfähige Fläche von 550 m² ausgelegt. Vorgesehen ist evtl. eine Minderung der Fläche um 50 m². Diese Flächenminderung soll wegen der Anzahl der dann zu betreuenden Kindern momentan nicht vorgenommen werden.

Datenstand vom 11.04.2019 11:50 Uhr