Datum: 26.06.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Langenneufnach
Gremium: Gemeinderat Langenneufnach
Körperschaft: Gemeinde Langenneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
10.6 Änderung eines Bauantrages, Fl.-Nr. 647 der Gemarkung Langenneufnach
10.5 Tektur zu Bauantrag, Fl.-Nr. 646 der Gemarkung Langenneufnach
10.4 Tekturantrag zur Änderung brandschutztechn. Anforderungen u. Nutzungsänderung Westhalle, südl., 1. OG, Werksverkauf statt Produktion, Fl.-Nr. 1220/15,1220/17, 1254/9, 1254/10, Gemarkung Langenneufnach
10.3 Tekturantrag - Änderung brandschutztechnische Anforderungen und Nutzungsänderung Westhalle, nördl., UG, Lager statt Werksverkauf
10.2 Antrag auf Vorbescheid - Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten, Fl.-Nr. 22/10, Gemarkung Langenneufnach
10.1 Anbau eines bestehenden Gebäudes mit Nutzungsänderung in zwei Wohneinheiten, Fl.-Nr. 542/7, Gemarkung Langenneufnach
10 Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB
9 Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ziemetshausen Ost" des Marktes Ziemetshausen - Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf
8 Zuschuss zu einem Gashausanschluss des Schützenheimes Hubertus
7 Erwerb einer neuen Rettungsschere für die Feuerwehr Langenneufnach
6 Berufung von Herrn Josef Böck zum Stellvertreter des Gemeindewahlleiters für die Kommunalwahl 2020
5 Berufung von Herrn Niko Wenzel zum Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahl 2020
4 Neuerlass der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wegen Hauptamtlichkeit des Ersten Bürgermeisters
3 Anlage eines Ökokontos
2 Der Bürger hat das Wort
1 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 29.05.2019
12.1 Wassertretstelle
12 Anfragen und Bekanntgaben
11.5 Sanierung Brücke Schwabmünchner Straße
11.4 Überprüfung der Hochwasserrückhaltungen in der Fläche
11.3 Hochwasserdamm Neufnach - Reparaturarbeiten
11.2 Eichenprozessionsspinner
11.1 Kamerabefahrung Kanalnetz
11 Bericht der Verwaltung

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10.6. Änderung eines Bauantrages, Fl.-Nr. 647 der Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 26.06.2019 ö 10.6

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage

Bauort:                Fl.-Nr. 647 der Gemarkung Langenneufnach

Dem Bauvorhaben wurde in der Sitzung am 09.01.2019 das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Ein Genehmigungsbescheid des Landratsamts Augsburg liegt noch nicht vor.

Nach der nun geänderten  vorliegenden Planung, wurde das Gebäude vergrößert.
Auch liegt folgender Antrag auf isolierte Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften vor:

Art der Abweichung
Die gesetzlichen Mindestabstände vom Bauwerk zur Grundstücksgrenze sind nicht einzuhalten.

Begründung
Der betroffene Nachbar wird das Gelände im Zuge einer Bebauung ebenfalls an das neue Gelände anpassen.

Zur Information:
Die nicht einzuhaltenden Mindestabstände beziehen sich hier auf die geplante Garage. Demnach wäre bei einer Grenzbebauung eine mittlere Wandhöhe von bis zu 3 m zulässig. Nach der vorliegenden Planung wird diese Höhe jedoch derzeit überschritten.
Der betroffene Nachbar wird jedoch im Zuge seines eigenen Bauvorhabens an der genannten Grenze eine Geländeänderung vornehmen. Nach Aussage der Planer wird sich, nach Ausführung dieser Geländeänderung, die mittlere Wandhöhe der geplanten Garage wieder im gesetzlich zulässigen Bereich befinden.

Die zustimmende Unterschrift des betroffenen Nachbarn liegt vor.

Beschluss

Die Gemeinde erteilt den geänderten Plänen sowie dem Antrag auf isolierte Abweichung das gemeindliche Einvernehmen.

Das Grundstück liegt im Nahbereich der Neufnach. Es ist nicht gänzlich auszuschließen, dass es zu Überflutungen kommen kann. Der Eigentümer muss deshalb selbst geeignete Maßnahmen zum Hochwasserschutz treffen. Die Gemeinde Langenneufnach übernimmt keine Kosten bei auftretenden Hochwasserschäden. Sie wird aus der Schadensersatzpflicht ausgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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10.5. Tektur zu Bauantrag, Fl.-Nr. 646 der Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 26.06.2019 ö 10.5

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

Bauort:                Fl.-Nr. 646 der Gemarkung Langenneufnach

Mit Bescheid vom 22.05.2018 des Landratsamtes Augsburg wurde dem o. g. Bauvorhaben die erforderliche Genehmigung erteilt.

Der Bauherr plant nun folgende Änderung:

Die Garage war ursprünglich mit Flachdach geplant. Nun soll die Garage dem Hauptgebäude optisch angepasst, und daher mit Walmdach gebaut werden.
Des Weiteren sind geringfügige Änderungen in Anzahl und Positionierung der Fenster geplant.

Die Unterschriften der angrenzenden Nachbarn liegen vor.

Beschluss

Die Gemeinde erteilt den geplanten Änderungen das gemeindliche Einvernehmen.

Das Grundstück liegt im Nahbereich der Neufnach. Es ist nicht gänzlich auszuschließen, dass es zu Überflutungen kommen kann. Der Eigentümer muss deshalb selbst geeignete Maßnahmen zum Hochwasserschutz treffen. Die Gemeinde Langenneufnach übernimmt keine Kosten bei auftretenden Hochwasserschäden. Sie wird aus der Schadensersatzpflicht ausgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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10.4. Tekturantrag zur Änderung brandschutztechn. Anforderungen u. Nutzungsänderung Westhalle, südl., 1. OG, Werksverkauf statt Produktion, Fl.-Nr. 1220/15,1220/17, 1254/9, 1254/10, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 26.06.2019 ö 10.4

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Tekturantrag - Änderung brandschutztechnische Anforderungen und Nutzungsänderung Westhalle südl., 1. OG,
                               Werksverkauf statt Produktion

Fl.-Nr.:                                1220/15, 1220/17; 1254/9, 1254/10, Gemarkung Langenneufnach


Bei dem Bestandsgebäude im Westen des Firmengeländes entsprechen teilweise die Nutzungen nicht den bauaufsichtlich genehmigten Unterlagen (AZ 3-996-2018-BA).

Für den südlichen Gebäudetrakt wird für das erste Obergeschoss die Nutzungsänderung für den Werksverkauf statt Produktion beantragt.

Das bestehende Brandschutzkonzept wird entsprechend überarbeitet und im laufenden Bauantragsverfahren nachgereicht.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Tekturantrag das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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10.3. Tekturantrag - Änderung brandschutztechnische Anforderungen und Nutzungsänderung Westhalle, nördl., UG, Lager statt Werksverkauf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 26.06.2019 ö 10.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Tekturantrag - Änderung brandschutztechnische Anforderungen und Nutzungsänderung Westhalle, nördl., UG, Lager statt Werksverkauf

Fl.-Nr.:        1220/15, Gemarkung Langenneufnach


Bei dem Bestandsgebäude im Westen des Firmengeländes entsprechen teilweise die Nutzungen
nicht den bauaufsichtlich genehmigten Unterlagen (AZ 3-785-2017-BA).

Für das Untergeschoss des nördlichen Gebäudetraktes wird die Nutzungsänderung für ein Lager
statt des Werksverkaufs beantragt.

Das bestehende Brandschutzkonzept wird entsprechend überarbeitet und im laufenden
Bauantragsverfahren nachgereicht.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Tekturantrag das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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10.2. Antrag auf Vorbescheid - Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten, Fl.-Nr. 22/10, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 26.06.2019 ö 10.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohneinheiten

Fl.-Nr.:                                22/10, Gemarkung Langenneufnach

Das Grundstück ist derzeit mit drei miteinander verbundenen Gebäuden bebaut.
Das gewerblich genutzte Gebäude im Westen des Flurstückes soll abgerissen und durch ein Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten ersetzt werden.
Geplant ist eine II + D – Bebauung mit Satteldach und einer Dachneigung von ca. 35 – 40°.

Im Obergeschoss und im Dachgeschoss soll der Baukörper um ca. 2,5 bis 3,5 m zurückspringen.

Vorgesehene Stellplätze:
Zusätzlich zu den bestehenden sechs Stellplätzen für das bestehende Gebäude im
Osten des Grundstückes werden für die fünf neu errichteten Wohneinheiten elf zusätzliche Stellplätze benötigt, wovon zwei als Behinderten-Stellplätze ausgeführt werden können.
(3 Stellplätze auf Fl.-Nr. 22/15, 1 Stellplatz auf Fl.-Nr. 22/11, 7 Stellplätze auf Fl.-Nr. 22/10).
         

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohneinheiten das gemeindliche Einvernehmen. Die nötige Anzahl der Stellplätze kann in der Voranfrage nicht abgeschätzt werden. Die Stellplätze sind im Bauantrag explizit nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung nachzuweisen. Über die Fl.-Nr. 22/11 verläuft ein Geh- und Fahrtrecht, daher kann dieser Stellplatz evtl. nicht realisiert werden.

Das Grundstück liegt im Nahbereich der Neufnach. Es ist nicht gänzlich auszuschließen, dass es zu Überflutungen kommen kann. Der Eigentümer muss deshalb selbst geeignete Maßnahmen zum Hochwasserschutz treffen. Die Gemeinde Langenneufnach übernimmt keine Kosten bei auftretenden Hochwasserschäden. Sie wird aus der Schadensersatzpflicht ausgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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10.1. Anbau eines bestehenden Gebäudes mit Nutzungsänderung in zwei Wohneinheiten, Fl.-Nr. 542/7, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 26.06.2019 ö 10.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende überträgt das Wort an 2. Bürgermeister Gerald Eichinger. Der 1. Bürgermeister nimmt im Sitzungssaal hinten unter den Zuhörern Platz.


Bauvorhaben:                        Anbau eines bestehenden Gebäudes mit Nutzungsänderung in zwei
                               Wohneinheiten

Fl.-Nr.:                                542/7, Gemarkung Langenneufnach

Der Bauantrag wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 27.03.2019 behandelt und dem Bauvorhaben mit den damals beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Nordöstlich des Friedhofs“ das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Das Landratsamt Augsburg fordert für die weitere Bearbeitung verschiedene Ergänzungen der Bauantragsunterlagen und die Beantragung weiterer isolierter Befreiungen (Schreiben vom 27.05.2019).

Ergänzungen:

  • Vermaßung und Darstellung des Bauverhabens im aktualisierten Lageplan
  • Eindeutige Darstellung der neuen Grenzmauer in der Ansicht Süd und im Grundriss mit Höhen- und Geländeangaben
  • Angaben über die Höhenlage des Gebäudes (natürliche und geplante Geländeoberfläche)
mit Darstellung des Geländeverlaufs entlang der Vorderkante des Hauses
  • Ergänzung des Formulars „Baubeschreibung“

Beantragte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes:

  1. Der Carport soll außerhalb der Baugrenzen errichtet werden. Die Baugrenzenüberschreitung ist im Eingabeplan mit einer Flächenangabe zu versehen.

  1. Der Anbau (Wohnraumerweiterung) soll mit einem Pultdach errichtet werden. Gemäß der Satzung sind Satteldächer vorgeschrieben.

Beschluss

Den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Nordöstlich des Friedhofs“ wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeister Josef Böck nimmt nach Art. 49 GO an der Abstimmung nicht teil. Im Anschluss an die Abstimmung übernimmt der 1. Bürgermeister wieder die Leitung der Sitzung.

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10. Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 26.06.2019 ö 10
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9. Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ziemetshausen Ost" des Marktes Ziemetshausen - Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 26.06.2019 ö 9

Sachverhalt

Der Markt Ziemetshausen beabsichtigt das Gewerbegebiet „Ziemetshausen Ost“ zu erweitern. Belange der Gemeinde Langenneufnach werden nicht tangiert.

Beschluss

Da keine Belange der Gemeinde Langenneufnach tangiert sind, bringt die Gemeinde keine Anregungen zum  geplanten Bebauungsplan vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Zuschuss zu einem Gashausanschluss des Schützenheimes Hubertus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 26.06.2019 ö 8

Sachverhalt

Der Schützenverein Hubertus Langenneufnach hat im vergangenen Jahr einen Zuschussantrag für den Gashausanschluss des Schützenheimes gestellt. Erst durch die geplante Brücken- und Straßensanierung in der Schwabmünchner Straße war Schwaben Netz bereit, die Gasleitung zu verlängern und den Hausanschluss zu verlegen.

Diskussionsverlauf

In der Beratung legt Gemeinderat Albert Rohrer, Vorsitzender des Schützenvereins, die aktuellen Mitgliederzahlen (mit den Jugendlichen) sowie die finanziellen  Möglichkeiten des Vereines dar. Die Anschaffung einer neuer Heizung sowie die elektrischen Schießstände werden in den nächsten Jahren notwendig.

Der Vorsitzende bedankt sich für die Ausführungen bei Herrn Rohrer. Im Gremium wird auf die 33 %-Lösung verwiesen. Andere Vereine wurden bereits für ihre Maßnahmen nach diesem Prozentsatz bezuschusst.  

Beschluss

Die Gemeinde Langenneufnach gewährt dem Schützenverein Hubertus für den Gashausanschluss einen Zuschuss in Höhe von 2.350,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Erwerb einer neuen Rettungsschere für die Feuerwehr Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 26.06.2019 ö 7

Sachverhalt

Laut Information des Kommandanten ist die vorhandene Weber-Rettungsschere des Baujahrs 2004 reparaturbedürftig. Es liegt hierfür ein Angebot über brutto 1.321,63 € vor. Nach einer solchen Reparatur wird das Gerät allerdings nicht den aktuellen Anforderungen genügen.

Es liegt ein Angebot für ein Schneidgerät-Weber zu einem Preis von brutto 4.602,33 € vor. Hierzu würde die Gemeinde einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 2.000,00 € erhalten. Die Feuerwehr wäre damit mit einem leistungsfähigen modernen Gerät ausgestattet.

Beschluss

Die Gemeinde Langenneufnach erwirbt nach Bewilligung des entsprechenden staatlichen Zuschusses ein Schneidgerät –Weber gemäß Angebot der Firma Fischer vom 22.05.2019.  Mehrausgaben in dieser Höhe bei HHSt. 1300.9350 werden bewilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Berufung von Herrn Josef Böck zum Stellvertreter des Gemeindewahlleiters für die Kommunalwahl 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 26.06.2019 ö 6

Sachverhalt

Nach Art. 5 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes soll gleichzeitig mit dem Gemeindewahlleiter auch ein Stellvertreter bestellt werden. Hier könnte z. B. auf ein ehemaliges Gemeinderatsmitglied oder ein Gemeinderatsmitglied das 2020 nicht mehr antritt, zurückgegriffen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat bestellt Herrn Josef Böck zum Stellvertreter des Gemeindewahlleiters für die Kommunalwahl 2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeister Josef Böck nimmt nach Art. 49 GO an der Abstimmung nicht teil.

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5. Berufung von Herrn Niko Wenzel zum Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahl 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 26.06.2019 ö 5

Sachverhalt

Bereits in der Woche nach der Europawahl kamen die ersten Anfragen zur Kommunalwahl 2020. Die Nominierungsversammlungen können theoretisch 15 Monate vor der Wahl stattfinden.

Beschluss

Der Gemeinderat beruft Herrn Niko Wenzel zum Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahl  2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Neuerlass der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wegen Hauptamtlichkeit des Ersten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 26.06.2019 ö 4

Sachverhalt

Auf der Gemeinderatssitzung am 29.05.2019 wurde ausgiebig über die künftige Rechtsstellung des Ersten Bürgermeisters diskutiert. Der Gemeinderat wollte noch eine Überlegungszeit und hat die Beschlussfassung wegen der Komplexität und den Auswirkungen vertagt.

Diskussionsverlauf

Im Gremium wird erneut die Hauptamtlichkeit des Ersten Bürgermeisters beraten. Unterschiedliche Meinungen werden vorgetragen. Der Vorsitzende berichtet, dass das Bürgermeisteramt sehr zeitaufwendig ist. Die meisten Termine finden am Vormittag statt, diese können durch einen ehrenamtlichen Bürgermeister nicht alle wahrgenommen werden. Im Hinblick auf die Gemeindeentwicklung plädiert der Vorsitzende für die Hauptamtlichkeit.
Einige Gemeinderäte weisen auf die finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde hin. Die Einstufung (Besoldung) eines hauptamtlichen Bürgermeisters ist im Vergleich zum ehrenamtlichen Bürgermeister (Vergütung) wesentlich höher. Die Weiterführung der Gemeindeentwicklung ist jederzeit durch einen ehrenamtlichen Bürgermeister möglich.
2. Bürgermeister Gerald Eichinger verweist auf die Äußerungen des Vorsitzenden in der Sitzung am 29.05.2019. Danach hätte sich der Landrat in der Bürgermeisterdienstbesprechung für eine Hauptamtlichkeit der Bürgermeister in den Gemeinden ausgesprochen. Hierzu verliest der 2. Bürgermeister die Stellungnahme (E-Mail) des Herrn Gerhard vom Landratsamt,  in dem diese Aussage revidiert wird.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung im nächsten Staudenboten zu veröffentlichen. Die Satzung tritt am 01.05.2020 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 8

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3. Anlage eines Ökokontos

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 26.06.2019 ö 3

Sachverhalt

Die Gemeinde Langenneufnach hat aktuell alle Ökoflächen für die bereits durchgeführten Baumaßnahmen aufgebraucht. Deshalb sollten zur gemeindlichen Entwicklung geeignete Flächen in das Ökokonto der Gemeinde eingebracht werden.
Folgende Flächen (Teilbereiche aus der Fl.-Nr. 489 der Gemarkung Langenneufnach sowie die Grundstücke Fl.-Nr. 164, 166, 176, 181 und eine Teilfläche aus Fl.-Nr. 182 der Gemarkung Habertsweiler) wurden hierzu untersucht und auf die Eignung hin mit der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Augsburg vorab besprochen.

Das Planungsbüro OPLA wurde beauftragt, mögliche Maßnahmen für die o. g. Fl.-Nrn. zu finden, damit sie dem Ökokonto gutgeschrieben werden können.

Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Schupp vom Planungsbüro OPLA.
Frau Schupp erläutert anhand der Power-Point Präsentation welche Funktion das Ökokonto aufweist (Erhalt der Artenvielfalt in Langenneufnach), welche Vorgaben für die Bepflanzung notwendig sind, damit die Grundstücke aufgewertet und dem Ökokonto gutgeschrieben werden können. Varinate 1 und Variante 2 werden vorgestellt. In Variante 1 (abgespeckte Version der Maßnahmen), werden die Flächen 1 : 1 übernommen. Bei Variante 2 werden alle Maßnahmen umgesetzt. Die Flächen werden dann mit dem Faktor 1 : 1,5 im Ökokonto eingebucht. Das Ökokonto wird mit 3 % pro Jahr verzinst, d. h. die im Ökokonto geführten Flächen erhöhen sich dann automatisch um diese Prozentzahl.

Während den Ausführungen nimmt Herr Albert Hößle an der Sitzung teil.    

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat erörtert mit Frau Schupp die vorgetragenen Varianten und die hierzu notwendigen Maßnahmen. Die noch offenen Fragen aus dem Gemeinderat werden durch Frau Schupp beantwortet.
Variante 2 wird mehrheitlich im Gemeinderat favorisiert. Der Gemeinderat ist mit der Ausarbeitung der Variante 2 mit Kostenermittlung bis zur Umsetzung einverstanden.

Der Vorsitzende bedankt sich bei Frau Schupp für die Ausführungen. Sie verlässt die Sitzung um 20.20 Uhr.

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2. Der Bürger hat das Wort

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 26.06.2019 ö 2

Sachverhalt

Frau Alexandra Jellen teilt mit, dass auf ihrem Grundstück, Fichtenring (beim Hohlweg) eine Eiche  (Grenzbaum zum Biotop) mit dem Eichenprozesssionsspinner befallen ist. Dadurch kann der Garten nicht benutzt werden. Zudem weist sie auf die Gesundheitsgefahren hin.

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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 29.05.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 26.06.2019 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 29.05.2019 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Diskussionsverlauf

Aus dem Gemeinderat wird bemängelt, dass im Protokoll unter dem TOP 8: „Neuerlass der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wegen Hauptamtlichkeit des Ersten Bürgermeisters“, Aussagen einzelner Gemeinderäte sowie der Vortrag des 2. Bürgermeisters fehlen . Das Protokoll soll ergänzt werden.

Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.

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12.1. Wassertretstelle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 26.06.2019 ö 12.1

Sachverhalt

Im Gemeinderat wird die Pflege der Wassertretstelle gelobt. Leider befindet sich in der Wassertretstelle sehr wenig Wasser. Der Vorsitzende erläutert, dass der Brunnen durch das Grundwasser gespeist wird. Der Grundwasserspiegel ist in letzten Jahren aufgrund der trockenen Witterung gesunken. Deshalb der niedrige Wasserstand in der Wassertretstelle.  

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12. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 26.06.2019 ö 12
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11.5. Sanierung Brücke Schwabmünchner Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 26.06.2019 ö 11.5

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert, dass die LEW auf dem Grundstück Fl.-Nr. 42/2 (Parkplatz-Schützenheim) ihre Kabel verlegen müssen, da diese nicht mehr im Brückenbereich verlaufen dürfen. Eine Grunddienstbarkeit zu Gunsten  der LEW muss im Grundbuch noch eingetragen werden.

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11.4. Überprüfung der Hochwasserrückhaltungen in der Fläche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 26.06.2019 ö 11.4

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass alle 3 Jahre die Höhenmess punkte der Hochwasserdämme auf Setzungen hin überprüft werden müssen. Da unterschiedliche Bestandspläne mit geringen Differenzen vorliegen, wurde ein Vermessungsbüro mit der Überprüfung beauftragt.

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11.3. Hochwasserdamm Neufnach - Reparaturarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 26.06.2019 ö 11.3

Sachverhalt

Der Vorsitzende teilt mit, dass an einer Schütztafel des Hochwasserdammes eine Antriebsspindel defekt ist . Die 2. Spindel ist evtl. ebenfalls verbogen. Mit den Reparatur- und Wartungsarbeiten wurde eine Fachfirma beauftragt.  

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11.2. Eichenprozessionsspinner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 26.06.2019 ö 11.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert, dass bei den Bäumen des Hohlwege s, südlich des Fichtenrings, ein Befall festgestellt wurde. Nachdem die Bäume an der unmittelbaren südlichen Grundstücksgrenze der Wohngrundstücke stehen, wurde versucht die Raupen zu entfernen. Aufgrund der Hanglage konnte die Fachfirma die Hebebühne leider nicht aufstellen. Der Befall wurde zu spät erkannt, daher war eine Bekämpfung auch mit Spritzmittel nicht mehr möglich.
Mit dem Laubaustrieb im Frühjahr schlüpfen die Raupen. Eine Bekämpfung mit Spritzmittel ist nur bis max. Ende Mai möglich. Die Anwohner von gefährdeten Bereichen sollen im kommenden Frühjahr rechtzeitig einen Befall melden, damit eine Gefahrenabwehr noch möglich ist.

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11.1. Kamerabefahrung Kanalnetz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 26.06.2019 ö 11.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende teilt mit, dass im Jahr 2019 der dritte Abschnitt des gemeindlichen Kanalnetzes untersucht werden soll. Mit den Arbeiten, wurde nach der Ausschreibung,  die Fa. Weißenhorn, Städtereinigung beauftragt.

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11. Bericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 26.06.2019 ö 11
Datenstand vom 25.07.2019 08:35 Uhr