Datum: 25.09.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Langenneufnach
Gremium: Gemeinderat Langenneufnach
Körperschaft: Gemeinde Langenneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:33 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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3. Beschaffung von Spielgeräten am Dorfplatz
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Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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Sachverhalt
Bei der Bewerbung um einen Zuschuss zum Bau des Dorfplatzes wurde bei den Kriterien auch das Aufstellen eines Spielgerätes am Dorfplatz mit angegeben. Dieses Spielgerät wäre noch zu beschaffen.
Aufgrund der fehlenden Möglichkeit einen Fallschutz aufzubringen, wurden verschiedene Spielmöglichkeiten ohne Fallschutz bei diversen Herstellern angefragt. Aufgrund der Nähe zum neuen Musikerheim wird vorgeschlagen, ein Element das zur Musik Bezug hat, aufzustellen.
Diskussionsverlauf
Der Vorsitzende zeigt Bilder von verschiedenen Spielgeräten.
Beschluss
Die Gemeinde Langenneufnach kauft für den Dorfplatz zwei Holz-Spielgeräte gemäß dem Angebot Nr. 2193930 vom 16.08.2019 zum Preis von 5.658,75 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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2. Der Bürger hat das Wort
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Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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Sachverhalt
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 29.05.2019
Gremium
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Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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Sachverhalt
Der öffentliche Teil des Protokolls vom 29.05.2019 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 29.05.2019.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1
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9.1. Talauenweg
Gremium
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Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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Sachverhalt
Im Gemeinderat wird nach dem Stand der Planungen für den Talauenweg gefragt. Laut dem Vorsitzenden läuft bereits die Suche nach einem gemeinsamen Termin mit dem ALE, dem Wasserwirtschaftsamt und der Naturschutzbehörde.
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9. Anfragen und Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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8. Erneuerung des Gehweges in der Rothaner Straße im Zuge des Glasfaserausbaus
Gremium
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Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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Sachverhalt
Der Gehweg in der Rothaner Straße hat eine Asphaltbreite von ca. 1,1 m. Die Fa. DSLmobil muss den Kabelgraben neu asphaltieren. Übrig bleibt ein Streifen von ca. 45 cm. Da dieser Reststreifen sehr schmal ist, könnte dieser Streifen ebenfalls erneuert werden. Insgesamt handelt es sich um ca. 92 qm (ca. 204 m), die die Gemeinde übernehmen müsste. An Kosten hierfür fallen ca. 7.500,-- € an. Im Haushaltsplan ist keine Summe eingesetzt.
Beschluss
Die Gemeinde Langenneufnach wird die Erneuerung des Gehweges in der Rothaner Straße in Auftrag geben. Die überplanmäßigen Ausgaben werden hiermit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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7.1. Bekanntgabe der Baukosten Gestaltung Dorfplatz und Zufahrt Schützenheim
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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7.1 |
Sachverhalt
Mit Abgabe des Auszahlungsantrags stehen auch die Gesamtkosten des Projekts fest.
Beim Zuwendungsantrag wurden Gesamtausgaben von 825.695,-- € netto (982.577,05 € brutto) angegeben.
Als Zuschuss wurden 495.417,-- € genehmigt. Die Auszahlung ist beantragt.
Die Gesamtkosten für die Umgestaltung liegen bei 1.128.217,46 € netto (brutto 1.341.613,78 €).
In den Gesamtkosten sind zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 892.654,73 € netto (brutto 1.062.259,13 €).
Die Differenz ergibt sich,
da diverse Baumaßnahmen (z.B. Erneuerung der Straßenbeleuchtung) sowie die gesamten Planungskosten einschl. Nebenkosten nicht zuwendungsfähig sind.
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7. Bericht der Verwaltung
Gremium
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Sitzung
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Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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6.2. Errichtung eines Apartments in einem bestehenden landwirtschaftlichen Gebäudeteil, Fl.-Nr. 646, Gemarkung Langenneufnach
Gremium
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Sitzung
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Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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25.09.2019
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6.2 |
Sachverhalt
Bauvorhaben: Errichtung eines Apartments in einem bestehenden landwirtschaftlichen Gebäudeteil
Fl.-Nr.: 646, Gemarkung Langenneufnach
Der Tagesordnungspunkt wird aufgrund der fehlenden Baumappen
vertagt.
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6.1. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohnungen, Fl.-Nrn. 22/10, 22/11, 22/15, Gemarkung Langenneufnach
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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6.1 |
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohnungen
Fl.-Nrn.: 22/10, 22/11, 22/15, Gemarkung Langenneufnach
Für das geplante Bauvorhaben wurde bereits ein Antrag auf Vorbescheid gestellt, der in der Gemeinderatssitzung vom 26.06.2019 behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde.
Auf der bisher für den Einzelhandel genutzten Fläche des Flurstücks 22/10 möchte der Antragsteller ein Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten errichten.
Der bisher als Lager genutzte Gebäudeteil zwischen Einzelhandel und dem bestehenden Wohnhaus soll der Unterbringung von Abstell- und Technikräumen dienen.
Gem. der Stellplatzsatzung der Gemeinde sind neun Stellplätze für das Bauvorhaben erforderlich:
Wohnung 1: < 80 qm 1,5 Stellplätze
Wohnung 2: < 80 qm 1,5 Stellplätze
Wohnung 3: > 80 qm 2,0 Stellplätze
Wohnung 4: > 80 qm 2,0 Stellplätze
Wohnung 5: > 80 qm 2,0 Stellplätze
Gesamtbedarf 9,0 Stellplätze
Zusätzlich zu den sieben ausgewiesenen Stellplätzen für das Bestandswohnhaus sind im Bauantrag acht Stellplätze sowie eine neu zu erstellende Garage vorgesehen.
Die Anforderungen der Stellplatzsatzung werden somit erfüllt.
Hinweis:
Auf dem Grundstück Fl.-Nr. 22/11 ist ein Fahrtrecht zugunsten des Grundstückes Fl.-Nr. 23 eingetragen.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Das Grundstück liegt im Nahbereich der Neufnach. Es ist nicht gänzlich auszuschließen, dass es zu Überflutungen kommen kann. Der Eigentümer muss deshalb selbst geeignete Maßnahmen zum Hochwasserschutz treffen. Die Gemeinde Langenneufnach übernimmt keine Kosten bei auftretenden Hochwasserschäden. Sie wird aus der Schadensersatzpflicht ausgenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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6. Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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5. Erweiterung der Bücherei
Gremium
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Sitzung
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Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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25.09.2019
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Sachverhalt
Bei der Erweiterung der Bücherei ist geplant, dass 2 Wände entfern
t werden sollen. Ein Statiker hat daraufhin geprüft, ob die Entfernung der Wände möglich wäre. Ergebnis ist, dass die Wand im nördlichen Bereich entfernt werden kann.
Die Wand im südlichen Bereich, in der bereits bestehenden Bücherei kann nicht entfernt werden, da auf dieser Wand im Obergeschoss Stahlstützen den Dachstuhl abstützen. Eine Entfernung der Wand wäre nur mit großem Aufwand und hohen Kosten möglich.
Die Landesfachstelle für das öffentliche Büchereiwesen hat am 19.09.2019 die Bücherei besichtigt. Sie begrüßt die Erweiterung. Für die Baumaßnahmen ist keine Förderung möglich. Für die Einrichtung ist grundsätzlich eine Förderung möglich. Über die Förderhöhe konnte keine Aussage getroffen werden.
Somit kann jetzt der Umbau starten.
Diskussionsverlauf
Es sollte ein Plan erstellt werden, welche Arbeiten wann erledigt werden sollen – beginnend mit dem Ausräumen der Bücher.
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4. Gestaltung Kriegerdenkmal
Gremium
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Sitzung
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Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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Sachverhalt
Das Büro Daurer + Hasse hat weitere 4 Skizzen für die Gestaltung des Kriegerdenkmals erstellt. Diese wurden dem Gemeinderat mit der Bitte um Stellungnahme schon im Vorfeld zugesandt. Von den Rückantworten kristallisierte sich heraus, dass die Variante 3 mehrheitlich als die schönste angesehen wird. Angemerkt wurde zu dieser Variante von einigen Gemeinderäten, dass der Bereich um das Kriegerdenkmal auch gepflastert werden sollte, wie in Variante 5 dargestellt.
Es gilt jetzt sich auf eine Variante festzulegen und die Materialien zu bestimmen. Danach kann von Büro Daurer + Hasse ein kleines LV erstellt werden um die Arbeiten auszuschreiben.
Es würde Sinn machen, die Namenstafeln über den Winter von einer Fachfirma aufarbeiten zu lassen. Alternativ kann auch eine farbige Fassung der einzelnen Buchstaben angefragt werden. Da es sich um ca. 2.216 Buchstaben handelt, ist zu befürchten, dass dies nicht gerade günstig wird.
Diskussionsverlauf
2. Bürgermeister Gerald Eichinger stellt den Antrag, dass darüber abgestimmt wird, den Bereich des Kriegerdenkmals um eine Stufe zu erhöhen. Laut dem Vorsitzenden muss in diesem Zusammenhang geprüft werden, ob das Kreuz so aufgestellt ist, dass sich das verwirklichen lässt.
Im Gemeinderat wird angeregt, dass bei der Gestaltung an das „Ewige Licht“, den Weihwasserkessel und den Helm gedacht werden muss.
Der Bodenbelag sollte aus Betonstein hergestellt werden. Die Stelen zur Anbringung der Tafeln sollten aus Natur-, Kunststein oder Sichtbeton
sein. Das Büro Daurer + Hasse soll dazu einen Vorschlag ausarbeiten.
Im Gemeinderat wird angeregt Ständer zu beschaffen, auf denen die Kränze aufgestellt werden können.
Beschluss 1
Die Neugestaltung des Kriegerdenkmals soll nach der Variante 3 des Vorschlags vom Büro Dauer + Hasse erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1
Beschluss 2
Der Bereich um das Kriegerdenkmal soll gepflastert werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1
Beschluss 3
Der Bereich des Kriegerdenkmals wird eine Stufe höher gestaltet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 4
Datenstand vom 24.10.2019 09:36 Uhr