Datum: 20.11.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Langenneufnach
Gremium: Gemeinderat Langenneufnach
Körperschaft: Gemeinde Langenneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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7. Anfragen und Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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ö
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7 |
Sachverhalt
Für diesen Tagesordnungspunkt liegen keine Informationen vor.
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6. Bericht der Verwaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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ö
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6 |
Sachverhalt
Für diesen Tagesordnungspunkt liegen keine Informationen vor.
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5.3. Erweiterung der Halle für KFZ-Stellplätze und Umnutzung von Lager und Aufbereitung zu Montagehalle, Fl.-Nr. 1220/13, Gemarkung Langenneufnach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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20.11.2019
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ö
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5.3 |
Sachverhalt
Bauvorhaben: Erweiterung der Halle für KFZ-Stellplätze und Umnutzung von Lager
und Aufbereitung zur Montagehalle
Fl.-Nr.: 1220/13, Gemarkung Langenneufnach
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 „Im Hohenlicht II“ in einem ausgewiesenen Gewerbegebiet.
Die für dieses Flurstück bereits bestehende Planung (Neubau einer Halle für KFZ-Stellplätze, 8 Garagen und einen überdachten KFZ-Waschplatz, behandelt in der Gemeinderatssitzung vom 25.07.2018) sieht eine Erweiterung für KFZ-Stellplätze sowie die Umnutzung von Lager und Aufbereitung zu einer Montagehalle vor.
Hinweis:
Unter Punkt 12.2 der Satzung wird von den Betriebsinhabern ein schalltechnisches Gutachten zur Einhaltung der festgesetzten immissionswirksamen, flächenbezogenen Schallleistungspegel gefordert.
Da die ursprüngliche Nutzung als Unterstellhalle für Kraftfahrzeuge um den Einbau einer Montagehalle erweitert wird, ist die Einhaltung der festgesetzten immissionswirksamen, flächenbezogenen Schallleistungspegel zu belegen.
Ein entsprechendes Gutachten ist vom Antragsteller nachzureichen.
Es wird beantragt, das Genehmigungsfreistellungsverfahren durchzuführen.
Im Bauantrag hat der Bauantragsteller und der Planfertiger die Übereinstimmung des Planes mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes bestätigt.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen und stimmt der Durchführung im Genehmigungsfreistellungsverfahren
unter der Voraussetzung zu, dass die Lärmwerte eingehalten werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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5.2. Umnutzung einer Scheune in Wohnraum, Fl.-Nr. 651, Gemarkung Langenneufnach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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5.2 |
Sachverhalt
Bauvorhaben: Umnutzung einer Scheune in Wohnraum
Fl.-Nr.: 651, Gemarkung Langenneufnach
Der Antragsteller möchte die mit dem Wohnhaus verbundene Scheune zu Wohnzwecken umnutzen.
Im Erdgeschoss werden drei Garagenstellplätze sowie Nebenräume vorgesehen, die Wohnung wird im Ober- und Dachgeschoss errichtet.
Im Zuge der Baumaßnahme wird der Dachstuhl über die gesamte Gebäudelänge um 1 m erhöht, wodurch sich die bestehende Abstandsfläche auf der nördlich angrenzenden Flurnummer 649/1 von 4,725 m auf 5,725 m erweitert.
Die Unterschrift des betroffenen
Grundstückseigentümers liegt vor.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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5.1. Tektur zum Bauantrag "Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage", Fl.-Nr. 647/3, Gemarkung Langenneufnach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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ö
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5.1 |
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage
Fl.-Nr.: 647/3, Gemarkung Langenneufnach
Im Tekturantrag wurden
die Situierung des Gebäudes sowie die Traufhöhe verändert.
Das Gebäude wurde um wenige Meter nach Norden versetzt, die Traufhöhe um 11 cm reduziert.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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5. Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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4. Neugestaltung des Kriegerdenkmals
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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20.11.2019
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4 |
Sachverhalt
Auf der Gemeinderatssitzung am 25.09.2019 hat sich der Gemeinderat auf die Variante 3 der Skizzen vom Büro Dauer + Hasse geeinigt.
Auf Grundlage des Beschlusses wurde nun vom Büro Dauer + Hasse ein Ausführungsentwurf gefertigt.
Auf der Gemeinderatssitzung am 09.01.2019 wurde beschlossen, dass
das neue Eingangstor mit zwei Flügeln (Aufteilung 2/3 zu 1/3) und mit einer Torbreite von 3,50 m ausgeführt werden soll. Die Ausführung in Farbe oder verzinkt wurde noch offen gelassen.
Beschluss 1
Der gepflasterte Weg wird vom jetzigen Friedhof bis zum Kriegerdenkmal verlängert.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2
Beschluss 2
Die Neugestaltung des Kriegerdenkmals soll lt. dem Entwurf vom Büro Dauer + Hasse vom 06.11.2019 umgesetzt werden. Das Büro soll ein LV zur Einholung von Angeboten erstellen. Die Verwaltung wird beauftragt die Angebotseinholung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Beschluss 3
Die Toranlage wird als zweiflügeliges Tor mit separater Eingangstür ausgeführt. Die separate Eingangstür muss so breit sein, dass sie mit Kinderwagen, Rollstuhl und Transportwagen für den Friedhof problemlos passiert werden kann.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
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3. Antrag beim ALE Krumbach auf Förderung der P+R und B+R Anlage am Bahnhof im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Langenneufnach II (Dorferneuerung)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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20.11.2019
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ö
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3 |
Sachverhalt
Die Gemeinde hätte die Möglichkeit, dass das ALE Krumbach eine Fördermöglichkeit für bestimmte Teilbereiche der P+R und B+R Anlage hätte. Nach heutigem Stand ist eine Förderhöhe von ca. 49 % möglich. Voraussetzung ist, dass die Kostenvereinbarung noch 2019 abgeschlossen wird. Die Gemeinde hat sich auf eine der beiden geprüften Varianten festzulegen.
Das ALE würde die Variante 1 bevorzugen. Diese ist aus ihrer Sicht heraus eher für den ländlichen Bereich geeignet. Der Gemeinderat hat im Vorfeld die Variante 4 bevorzugt.
Variante 1
- Busbucht für 2 Gelenkbusse
- 64 Stellplätze in Senkrechtanordnung
- großzügige Grünflächen
- ca. 2.100 qm befestigte Straßenflächen
- förderfähige Straßenflächen ca. 1.900 qm
Variante 4
- Busbucht für 2 Gelenkbusse
- 65 Stellplätze in Schräganordnung
- 2 Fahrbahnen (B = 4,00 m) für Busverkehr und Parkplatzsuche (Einbahnregelung)
- 1 Fahrbahn (B = 6,00 m) im Bereich Einmündung Raiffeisenstraße
- befestigte Fahrbahnflächen: ca. 2.100 qm
- förderfähige Straßenflächen ca. 1.500 qm
Gegenüberstellung beider Varianten:
Variante 1
Vorteile:
Im östlichen Bereich ist eine größere zusammenhängende Grünfläche.
Die Straße hat ca. 100 qm weniger Asphaltfläche.
Nachteile:
Die Grünfläche befindet sich ganz am östlichen Rand.
Von der Raiffeisenstraße aus sieht man eine ca. 220 m lange, gerade Straße.
Die gesamte Anlage ist ca. 26 m länger als Variante 4. Somit ist im südlichen Bereich die Grünfläche geringer.
Es sind ca. 50 qm mehr asphaltierte Gehwegfläche.
Die Ausfahrt aus den senkrecht angeordneten Parkplätzen ist gefährlicher als bei schräg angeordneten Parkplätzen.
Die Grabenverrohrung ist mit ca. 39 m deutlich länger als bei Variante 4.
Variante 4
Vorteile:
Die Gesamtmaßnahme ist um ca. 26 m kürzer. Im Süden verbleibt somit eine größere Grünfläche.
Die Straßenfläche wirkt nicht so dominant.
Die Eingrünung ist nicht nur am östlichen Rand.
Die Durchgrünung der Parkplätze ist besser. Dies verbessert die optische Ansicht von der Raiffeisenstraße aus gesehen. Die gesamte Anlage wirkt von Norden her gesehen damit nicht so wuchtig.
Die im Südosten notwendige Verrohrung ist mit ca. 12 m deutlich kürzer als bei Variante 1.
Durch die Schrägparkplätze und die Einbahnregelung ist die Verkehrssicherheit deutlich höher als bei den Senkrechtparkplätzen bei Variante 1.
Durch die 4 m breite Straße wird die Geschwindigkeit gedrosselt.
Nachteile:
Ggf. mehr Straßen- und Parkplatzbeleuchtung
Beschluss
Variante 4 ist insgesamt gefälliger und durch die Schrägparkplätze und die Einbahnregelung die verkehrssicherere Variante. Die Gemeinde Langenneufnach wird die Anlage des P+R und B+R auf Grundlage der Variante 4 des Büros SWECO weiterverfolgen.
Auf dieser Grundlage soll beim ALE Krumbach ein Antrag auf Förderung im laufenden Flurbereinigungsverfahren Langenneufnach II (Dorferneuerung) gestellt werden. Es ist eine entsprechende Kostenvereinbarung mit dem ALE und der Teilnehmergemeinschaft Langenneufnach abzuschließen. Die Anlage wird unter Bauträgerschaft der Gemeinde Langenneufnach durchgeführt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
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2. Der Bürger hat das Wort
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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20.11.2019
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Sachverhalt
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 23.10.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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20.11.2019
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Sachverhalt
Der öffentliche Teil des Protokolls vom 23.10.2019 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 23.10.2019.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.12.2019 10:08 Uhr