Datum: 11.12.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Langenneufnach
Gremium: Gemeinderat Langenneufnach
Körperschaft: Gemeinde Langenneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
11.1 Antrag auf Verlängerung der erteilten Baugenehmigung, Fl.-Nrn. 112/3, 261, Gemarkung Langenneufnach
11 Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB
10 Erweiterung des bestehenden Hochregallagers der Fa. Topstar
9 Durchführung von Gewässerunterhaltungsmaßnahmen
8 Sanierung der Feldwege
7 Förderung und Finanzierung des Erweiterungsbaus des Kindergartens
6 Bebauungsplan Nr. 16 "Nordwestlich der Angerstraße" Grimoldsried
5 Bebauungsplan Nr. 15 "Westlich der Eichenstraße" Münster
4 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Mickhausen
3 Baugebiet Nr. 17 "Östlich des Kindergartens" - Vorstellung der Entwurfsplanung für die Straßen- und Kanalplanung
2 Der Bürger hat das Wort
1 Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 20.11.2019
13 Anfragen und Bekanntgaben
12.1 Förderung der P+R und B+R Anlage
12 Bericht der Verwaltung
11.3 Formlose Bauvoranfrage für den Neubau eines Wohnhauses, Fl.-Nr. 45/16, Gemarkung Langenneufnach
11.2 Einbau einer zweiten Wohnung in das zweite Untergeschoss und Aufschüttung im Garten, Fl.-Nr. 1105/5, Gemarkung Langenneufnach

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11.1. Antrag auf Verlängerung der erteilten Baugenehmigung, Fl.-Nrn. 112/3, 261, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 11.12.2019 ö 11.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Erweiterung bestehender Stallungen mit Futterlager und Pferdebox

Fl.-Nr.:                                112/3, 261, Gemarkung Langenneufnach

Bauantragsnummer:                Gemeinde:        7/2014
                               Landratsamt:        3-2515-2014-BA
                               Genehmigungsbescheid vom:        12.11.2015


Mit Schreiben vom 21.11.2019 (eingegangen bei der Verwaltungsgemeinschaft Stauden am 21.11.2019) wird die Verlängerungsdauer gemäß Art. 69 Absatz 2 BayBO für die erteilte Baugenehmigung für weitere zwei Jahre beantragt.
Einwände gegen eine Fristverlängerung liegen nicht vor.

Beschluss

Dem Antrag auf Fristverlängerung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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11. Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 11.12.2019 ö 11
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10. Erweiterung des bestehenden Hochregallagers der Fa. Topstar

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 11.12.2019 ö 10

Sachverhalt

Bei der Fa. Topstar stehen Überlegungen an, das bestehende Hochregallager deutlich zu erweitern. Angedacht war, das Hochregallager nördlich des bestehenden Hochregallagers zu erweitern.

Bei einem Gespräch mit den Beteiligten im Landratsamt wurde vor allen Dingen die Höhenentwicklung thematisiert. Die Firma wird prüfen, ob das Hochregallager nicht etwas tiefer in den Boden eingegraben werden kann.
Aufgrund dieses Gespräches sowie einem Gespräch mit einem betroffenen Nachbarn hat die Firma zur Sitzung eine neue Planung vorgelegt. Danach soll das Hochregallager nun südlich des bestehenden Lagers errichtet werden. Das Hochregallager ist mit einer Höhe von 40 Metern sowie einer Breite von 23 Metern und einer Tiefe von 43 Metern (Ost-West-Richtung) geplant. Südlich dieses Erweiterungsbaus soll ein weiteres Lager errichtet werden. Dieses Lager passt sich in der Höhenentwicklung an die bereits bestehenden Werkhallen an.

Durch die Verschiebung ist nochmals zu prüfen, ob der Bebauungsplan Nr. 5 „Im Hohenlicht“ geändert werden muss.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat diskutiert die Planung, die Höhenentwicklung und die betriebliche Notwendigkeit. Er begrüßt die Verschiebung des Bauvorhabens Richtung Süden.

Nach der Diskussion lässt der Bürgermeister zur Meinungsfindung abstimmen.

Meinungsfindung:
Grundsätzlich sieht der Gemeinderat die Notwendigkeit der Betriebserweiterung ein. Die massive Bebauung hat Auswirkungen auf das Ortsbild und die Nachbarschaft. Trotz dieses Spannungsfeldes kann sich der Gemeinderat den Bau des Hochregallagers vorstellen. Das Hochregallager darf in den sichtbaren Ausmaßen jedoch nicht größer werden, wie in der vorgelegten Planung. Der Gemeinde sind in der Planung noch weitere Maßangaben mitzuteilen,
e benso eine Darstellung der Verschattung. Die Gemeinde bittet die Firma zu prüfen, ob die sichtbare Höhe des Hochregallagers nicht doch noch etwas reduziert werden könnte.

Bei der Meinungsfindung haben sich zehn von elf anwesenden Gemeinderäten diesem Vorschlag angeschlossen.

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9. Durchführung von Gewässerunterhaltungsmaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 11.12.2019 ö 9

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass die Maßnahmen die dem Gewässerunterhalt dienen,  aktuell zu 75 % gefördert werden. Zudem sind die Verwaltungskosten pauschal mit 20 % aus den Baukosten förderfähig. Aufgrund der angespannten Haushaltslage können derzeit keine Maßnahmen durchgeführt werden. Im nächsten Jahr können evtl. Maßnahmen über das Programm verwirklicht werden.

Der Gemeinderat ist mit der Vorgehensweise einverstanden.

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8. Sanierung der Feldwege

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 11.12.2019 ö 8

Sachverhalt

In Abstimmung mit der Jagdgenossenschaft wurden Lage und Umfang der Sanierungsarbeiten an den Feldwegen ermittelt.
An insgesamt 16 Feldwegen sind entsprechende Maßnahmen vorzunehmen (Bankett abfräsen bzw. gradern), deren Kosten zu 51 % von der Gemeinde und zu 49 % von der Jagdgenossenschaft getragen werden.
Die Arbeiten werden in ein bzw. zwei Arbeitsgängen durchgeführt:

  1. Abtragen der Seitenränder mit dem Planierschild und Abtransport bzw. teilweiser seitlicher Einbau der Ablagerungen – Länge ca. 1,6 km

Den Abtransport des Abräummaterials sollten idealerweise drei Landwirte (Fahrer/Traktor und Kipper) übernehmen.

Kostenaufstellung Bankett abfräsen:

  1. Kosten für Fahrer und Gerät:                                                    70,00 €/h nto.
  2. Entschädigung für Landwirte / Abtransport  45 €/h x 3 Fahrer               +    135,00 €/h nto.

Kosten Fräsen und Abtransport je Stunde                                              205,00 €/h nto.

Bei veranschlagter Arbeitszeit von 8 h                                        1.640,00 € nto.

       Kosten Bankett fräsen mit Abtransport                                        1.951,60 € bto.


  1. Herstellung des Dachprofils mit dem Grader – Länge ca. 3,85 km

Bei größeren Löchern/Ausschwemmungen wird an den betreffenden Stellen Wandkies angeliefert und mit eingefräst. Dieses Material wird separat verrechnet.

Kosten für Fahrer und Gerät: 3 €/lfm

Kosten bei einer Länge von 3,85 km                                        11.550,00 € nto.

Kosten Gradern o. Wandkies                                                13.744,50 € bto.


  1. Kosten Pos. 1 + 2 - Fräsen und Gradern                                        15.696,10 € bto.


Aufteilung der Kosten

         Anteil Jagdgenossenschaft 49%        ca. 7.690,00 €                                        

       Anteil Gemeinde 51 %                ca. 8.000,00 €

Diskussionsverlauf

Die Wegsituation am Lohfeld wird  durch 1. Bürgermeister und Gemeinderat Eisenschmid-Strobel vor der Sanierung besichtigt.

Beschluss

Die Gemeinde Langenneufnach führt die Sanierungsarbeiten an den Feldwegen durch.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Förderung und Finanzierung des Erweiterungsbaus des Kindergartens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 11.12.2019 ö 7

Sachverhalt

Bei der Gemeinde ging mittlerweile ein Schreiben von der Regierung von Schwaben ein. In diesem wurde der Gemeinde die in Aussicht gestellte Förderhöhe mitgeteilt. Danach würde die Gemeinde deutlich weniger Fördermittel erhalten als beantragt. Die Differenz hängt zum größten Teil von der als förderfähig anerkannten Fläche ab. Da damit die Finanzierung, auch im Hinblick auf die Vorberatung des Haushalts- und Finanzplanes schwieriger geworden ist, muss noch mit den Fachstellen, mit der Kirchenverwaltung als Träger, sowie mit den Planern nach einer Lösung gesucht werden.

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6. Bebauungsplan Nr. 16 "Nordwestlich der Angerstraße" Grimoldsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 11.12.2019 ö 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Gemeinde Mickhausen hat in seiner Sitzung vom 11.11.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 16 „Nordwestlich der Angerstraße“ in Grimoldsried gefasst.

Der Umgriff für den Bebauungsplan Nr. 16 „Nordwestlich der Angerstraße“ Grimoldsried ergibt sich aus den Plänen des Ingenieurbüros Vogg, Großaitingen vom 11.11.2019. Er umfasst eine Teilfläche des Grundstückes Fl.-Nr. 281, Gemarkung Grimoldsried. Geplant ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes.

Nach Prüfung der Unterlagen wird die Planungshoheit der Gemeinde Langenneufnach nicht berührt.

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

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5. Bebauungsplan Nr. 15 "Westlich der Eichenstraße" Münster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 11.12.2019 ö 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Gemeinde Mickhausen hat in seiner Sitzung vom 11.11.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 15 „Westlich der Eichenstraße“ Münster gefasst.

Der Umgriff für den Bebauungsplan Nr. 15 „Westlich der Eichenstraße“ in Münster ergibt sich aus den Plänen des Ingenieurbüros Vogg, Großaitingen vom 11.11.2019. Er umfasst Teilflächen der Grundstücke Fl.-Nrn. 36/1, 36/3, 103 und 113 Gemarkung Münster und die Grundstücke Fl.-Nrn. 101, 102, 104, 105, 106, 107, 108, 109, 110, 111 und 112 Gemarkung Münster. Geplant ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes.

Nach Prüfung der Unterlagen wird die Planungshoheit der Gemeinde Langenneufnach nicht berührt. Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

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4. 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Mickhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 11.12.2019 ö 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Gemeinde Mickhausen hat in seiner Sitzung vom 11.11.2019 den Planungsentwurf des Ingenieurbüros Vogg, Großaitigen zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 11.11.2019 gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung durchzuführen.

Im Bankettbereich der Haldenstraße Fl.-Nr. 25/8 und auf Fl.-Nr. 25, Gemarkung Grimoldsried befindet sich ein Geräteraum. Dieser soll von der Straße entfernt werden und auf Fl.-Nr. 25, Gemarkung Grimoldsried aus Gründen der Verkehrssicherheit komplett neu errichtet werden. Das Vorhaben kann nach § 35 Abs. 2 BauGB im Außenbereich errichtet werden, wenn keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Hierzu muss der Flächennutzungsplan geändert werden. Geplant ist die Ausweisung einer Mischnutzung („M“).

Die Planungshoheit der Gemeinde Langenneufnach wird nicht berührt. Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

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3. Baugebiet Nr. 17 "Östlich des Kindergartens" - Vorstellung der Entwurfsplanung für die Straßen- und Kanalplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 11.12.2019 ö 3

Sachverhalt

Das Büro Steinbacher Consult hat die ersten Entwürfe für die Erschließungsstraße und die Abwasserbeseitigung gefertigt. Es sind einige Fragen zur Gestaltung etc. aufgetaucht. Diese sind zu klären, da die offenen Punkte ggf. eine Änderung der Trassenführung im Bebauungsplan notwendig machen könnten.

Bei der Straßenplanung ist zu beachten, dass die Steigungen der beiden Straßenzüge ca. 15 % betragen und damit sehr steil werden.

Bei der Kanalplanung sind ebenfalls offene Punkte abzustimmen, z.B. die Grundstückserschließung der Parzellen 21 a bis 21 f wurden aus dem Entwurf herausgenommen und wie besprochen, drei Blindanschlüsse ohne Revisionsschacht vorgesehen.
Für die Parzellen 19 und 20 soll gemäß Besprechung vom 28.11.2019 vorerst ebenfalls keine Grundstückserschließung hergestellt werden, da ein Verkauf der Grundstücke von der Gemeinde Langenneufnach nicht vorgesehen ist.
Zu klären ist noch der Anschluss der Parzelle 18 a. Eine generelle Prüfung der Grundstücksanschlüsse im Freispiegel der Parzellen 17 und 18 kann erst im Zuge der Entwurfsplanung erfolgen.

Diskussionsverlauf

Herr Czerwenka und Herr Seitz vom Ingenieurbüro Steinbacher Consult erläutern die Straßen- und Kanalplanung und die in diesem Zusammenhang stehende Terminplanung.
Der Gemeinderat diskutiert ausführlich die vorgetragenen Planungen. Bedenken hinsichtlich der Zisternenlösung, der Straßenneigung und Straßenbreite und des fehlenden Gehweges werden geäußert. Zudem soll geprüft werden, ob der Kanal in der Schulstraße noch Kapazitäten besitzt, zum Anschluss einiger Grun dstücke (Nähe Schulstraße).


 

Beschluss

Die Straßenbreite bleibt wie im Bebauungsplan vorgesehen bei 5,50 m von Außenkante zu Außenkante Straße.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

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2. Der Bürger hat das Wort

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 11.12.2019 ö 2

Sachverhalt

Frau Roswita Haas teilt mit, dass für das jährliche Oktoberfest der Strom von der Halle bereitgestellt wurde. Beim Ausbau des P + R – Platzes 2023/24 im Zuge der Reaktivierung der Staudenbahn wird die Halle abgerissen. Frau Haas bittet bis dahin eine geeignete Lösung für einen Stromanschluss zu finden.

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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 20.11.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 11.12.2019 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 20.11.2019 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 20.11.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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13. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 11.12.2019 ö 13

Sachverhalt

Der Vorsitzende bedankt sich beim Gemeinderat für die gute Zusammenarbeit im letzten Jahr und wünscht frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins Jahr 2020 und viel Gesundheit im neuen Jahr. Den anwesenden Bürgern wünscht der Vorsitzende ebenfalls frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr.

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12.1. Förderung der P+R und B+R Anlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 11.12.2019 ö 12.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat auf der Sitzung am 20.11.2019 beschlossen, beim ALE Krumbach für die Variante 4 einen Förderantrag zu stellen. Da die Betriebsaufnahme der Staudenbahn frühestens im Dez. 2022 erfolgt und diese sich nochmals verschieben kann, wurde vom ALE mitgeteilt, dass der Förderantrag nur zeitnah zum Bau der Anlage gestellt werden kann. Der Förderzeitraum soll 2 Jahre nicht übersteigen.

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12. Bericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 11.12.2019 ö 12
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11.3. Formlose Bauvoranfrage für den Neubau eines Wohnhauses, Fl.-Nr. 45/16, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 11.12.2019 ö 11.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Wohnhauses

Fl.-Nr.:                                45/16, Gemarkung Langenneufnach


Der Antragsteller möchte auf dem innerörtlichen Grundstück ein Einfamilienhaus mit Garage errichten.
Das Bauvorhaben ist im gültigen Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt.
Eine verbindliche Bauleitplanung für dieses Flurstück besteht nicht.

Die Bebauung beurteilt sich demnach gem. § 34 BauGB (Umgebungsbebauung).

Im näheren Umfeld des Flurstückes ist eine gemischte Nutzung (Gewerbe / Wohnen) angesiedelt.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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11.2. Einbau einer zweiten Wohnung in das zweite Untergeschoss und Aufschüttung im Garten, Fl.-Nr. 1105/5, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 11.12.2019 ö 11.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Einbau einer zweiten Wohnung in das zweite Untergeschoss und Aufschüttung im Garten

Fl.-Nr.:        1105/5, Gemarkung Langenneufnach


Aufgrund der starken Hanglage des Grundstückes ergeben sich im Osten zwei zusätzliche freiliegende Geschosse – im zweiten Untergeschoss möchte der Antragsteller eine zweite Wohneinheit erstellen.
Zum Abfangen des Geländes werden die Außenanlagen verändert und Stützmauern errichtet.  

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.01.2020 12:18 Uhr