Datum: 25.02.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Gemeindezentrum Mittelneufnach
Gremium: Gemeinderat Mittelneufnach
Körperschaft: Gemeinde Mittelneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
5 Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung 2017, Feststellung der Jahresrechnung 2017 und Entlastung - Beschluss
6 Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)
4 Anfrage der Vodafone GmbH zur Errichtung einer Mobilfunksendeanlage, Gemarkung Mittelneufnach
3 Bestellung der Mitglieder des Wahlvorstandes für die Europawahl am 26.05.2019
2.1 Errichtung einer freistehenden Markisenanlage, Fl.-Nr. 57, Gemarkung Mittelneufnach
2 Bauanträge
1 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 28.01.2019

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5. Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung 2017, Feststellung der Jahresrechnung 2017 und Entlastung - Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 25.02.2019 ö 5

Sachverhalt

Die Vorsitzende ist bezüglich der Entlastung persönlich beteiligt und nimmt an der Beschlussfassung nach Art. 49 GO nicht teil.

Sie übergibt an Gemeinderat Alois Auer den Vorsitz.

Die örtliche Rechnungsprüfung 2017 fand am 12.12.2018 statt. Es ergaben sich neun Prüfungsbemerkungen, die samt Stellungnahmen anliegen.

Gemeinderat Alois Auer erläutert die festgestellten Prüfungsbemerkungen und verliest die Stellungnahmen der Verwaltung.

Beschluss 1

Der vom Rechnungsprüfungsausschuss erteilte Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 samt Stellungnahmen der 1. Bürgermeisterin und der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Einwendungen von wesentlicher Bedeutung werden nicht erhoben. Die 1. Bürgermeisterin wird für das Jahr 2017 entlastet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeisterin Cornelia Thümmel nimmt nach Art. 49 GO an der Abstimmung nicht teil.

Beschluss 2

Die im Haushaltsjahr 2017 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt. Die Jahresrechnung 2017 wird hiermit gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Nach der Beschlussfassung übernimmt 1. Bürgermeisterin Cornelia Thümmel wieder den Vorsitz.

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6. Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 25.02.2019 ö 6

Sachverhalt

Bekanntgaben:

Die Schlüsselzuweisungen für 2019 sind bayernweit erneut gestiegen. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden erhalten zusammen rund 24,8 Mio. €, der Landkreis Augsburg 41,5 Mio. €. Die Kommunen können frei über die Verwendung der Schlüsselzuweisungen entscheiden. Die Zuweisungen bedeuten eine nachhaltige Stärkung für den Vermögenshaushalt der Gemeinden.
Die Gemeinde Mittelneufnach erhält im Jahr 2019 eine Schlüsselzuweisung in Höhe von 361.172,00 €.

Die Gemeinde Mittelneufnach hat für das Baugebiet „Im Riedle“ einen zweiten Glasfaseranbieter beauftragt, damit die neuen Grundbesitzer zwischen mehreren Anbietern wählen können.

Die Gemeinde Mittelneufnach kann dieses Jahr noch einmal den Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Flächen entsorgen. Aufgrund der Belastung mit nicht verrottenden Schwämmanteilen wird dies jedoch das letzte Mal gewesen sein. Auch die Düngemittelverordnung erschwert eine Ausbringung auf landwirtschaftlichen Flächen. Die Kosten für die thermische Klärschlammverwertung werden in Zukunft etwa die doppelten Kosten verursachen.

Die Gemeinde Walkertshofen erlässt die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 8 „Heidenberg-West“.

Die Gemeinde Walkertshofen beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Röstergraben“.

Anfragen:

Der Sachstand des Ausbaues von DSLmobil wird angefragt.

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4. Anfrage der Vodafone GmbH zur Errichtung einer Mobilfunksendeanlage, Gemarkung Mittelneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 25.02.2019 ö 4

Sachverhalt

Die Vodafone GmbH plant in Mittelneufnach im Rahmen der Vereinbarungen des Bayerischen Mobilfunkpaktes die Errichtung einer neuen Mobilfunksendeanlage, um damit die Telekommunikationsinfrastruktur der Kommune zu verbessern.
Es ist beabsichtigt, einen technisch geeigneten Standort auf einem Grundstück/Gebäude östlich der Gemeinde Mittelneufnach anzumieten.

Für die Erstellung des Funkmastes ist der Einbau eines ca. 5 m x 5 m Fundamentes erforderlich, die Höhe wird mit max. 35 m angegeben.
Die jährlichen Mieteinnahmen werden voraussichtlich ca. 3.000,00 € betragen.

Innerhalb des gekennzeichneten Radius befinden sich zwei gemeindeeigene Grundstücke, die aus Sicht der Betreiber für eine Aufstellung geeignet wären:

  1. Flur-Nr. 2065, Fläche 2364 m²
Hinterlegte Nutzungsart:        Unland, vegetationslose Fläche

Aus Sicht der Betreiber wird diese Fläche als ideal eingestuft, da sie einerseits in dem ausgewählten Bereich liegt und zudem über den bestehenden Feldweg erschlossen ist.

  1. Flur-Nr. 2070, Fläche 2214 m²
Hinterlegte Nutzungsart:        Unland, vegetationslose Fläche

Vorteil dieser Fläche wäre der Baumbestand, der eine allseitige Einsicht auf den Funkmast größtenteils verhindern würde.

Hinweise:
Die Standorte werden von dem Mittelneufnacher Besinnungsweg, dem Stauden-Meditationsweg sowie dem Wanderweg „Mittelneufnach-Rundum“ umschlossen.

Das Fundament des Mastes kann auf Wunsch der Gemeinde von der Betreiberfirma mit Büschen umpflanzt werden. Die Pflege der Anpflanzung obliegt dann der Gemeinde.

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende zeigt dem Gemeinderat dazu eine Luftbildkarte. Das Gremium bespricht die möglichen Standorte. Das Grundstück mit der Fl.-Nr. 2070, Gemarkung Mittelneufnach wird wegen des vorhandenen Baumbestandes  als geeignet gewählt.

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3. Bestellung der Mitglieder des Wahlvorstandes für die Europawahl am 26.05.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 25.02.2019 ö 3

Sachverhalt

Gemäß dem Europawahlgesetz hat die Gemeinde die Mitglieder der Wahlvorstände und des Briefwahlvorstandes zu bestellen.

Mittelneufnach I, Foyer Gemeindezentrum

Wahlvorstand             Birle Stefan
Stellv. Wahlv.             Happacher Stefan
Schriftführerin            Müller Sabine
Stellv. Schriftf.            Götz Carina
Beisitzer                     Auer Alois
Beisitzer                     Knöpfle Ludwig
Beisitzer                     Zott Frank
Beisitzer                     Treutwein Andreas
Beisitzer                     Wenger Gottfried

Mittelneufnach II, Reichertshofen, Bürgerhaus

Wahlvorstand            Thümmel Cornelia
Stellv. Wahlv.             Strahl Oliver
Schriftführer               Schmid Peter
Stellv. Schriftf.            Rotter Hermann
Beisitzer                     Sprencz Paul
Beisitzerin                  Veit Ramona
Beisitzer                     Meyer Andreas

Briefwahlvorstand, VG Stauden, Kasse, Langenneufnach

Briefwahlvorstand      Kugelmann Bernhard
Stellv. Briefwahlv.      Wenger Stefan  
Schriftführer               Januschke Stefan
Stellv. Schriftf.            Kronawitter Tanja
Beisitzer                     Kugelmann Simon
Beisitzerin                  Zimmer Ute      

Beschluss

Der Gemeinderat bestellt die o.g. Mitglieder der Wahlvorstände. Bei Absagen einzelner Mitglieder wird die VG diese durch geeignete Wahlberechtigte ersetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.1. Errichtung einer freistehenden Markisenanlage, Fl.-Nr. 57, Gemarkung Mittelneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 25.02.2019 ö 2.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Errichtung einer freistehenden Markisenanlage

Fl.-Nr.:                                57, Gemarkung Mittelneufnach


Zur Beschattung der Südterrasse des Gastronomiebetriebes soll eine Sonnenschutzeinrichtung angebracht werden.

Da es sich bei dem Gebäude um ein Baudenkmal handelt, wurde vom Antragsteller auch ein Erlaubnisantrag nach Art. 6 BayDSchG zur Errichtung einer freistehenden Markisenanlage gestellt und die Planung entsprechend einer vorangegangenen Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege entwickelt.

Eine freistehende Markisenanlage ist aus Sicht des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nur unter folgenden Voraussetzungen vorstellbar:

  • Beschränkung auf die vier westlichen Fensterachsen und die Hauseingangstür
  • Helle, einfarbige und auf die Fassadenfarbigkeit abgestimmte Bespannung ohne Werbeaufdrucke
  • Vom Landesamt für Denkmalpflege wird besonderer Wert darauf gelegt, dass die Markise ausschließlich zur Beschattung der Terrasse verwendet wird. Eine dauerhafte Nutzung als Vordachersatz ist nicht zulässig.

Die gestalterischen Forderungen wurden in der vorliegenden Planung aufgenommen.

Den  Grundriss/Schnitt der freistehenden Markisenanlage sieht der Gemeinderat ein.

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Frank Zott enthält sich gem. Art. 49 GO.

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 25.02.2019 ö 2
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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 28.01.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 25.02.2019 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 28.01.2019 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls seiner Sitzung vom 28.01.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.03.2019 12:11 Uhr