Datum: 19.02.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus - Mehrzweckraum, Bahnhofstr. 4
Gremium: Gemeinderat Walkertshofen
Körperschaft: Gemeinde Walkertshofen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
8 Informationen
7 Bestellung der Mitglieder des Wahlvorstandes für die Europawahl am 26.05.2019
6.2 Dachausbau zu einer Wohnung über bestehender Garage, Fl.-Nrn. 1806/9 + 1806/8, Gemarkung Walkertshofen
6.1 Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Fl.-Nr. 939/9, Gemarkung Walkertshofen
6 Bauanträge
5 Vorberatung Haushaltsplan 2019 und zugehörige Finanzplanung
4.2 Satzungsbeschluss zur 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 2 "Süd-Ost" Oberrothan
4.1 Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zur 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 2 "Süd-Ost" Oberrothan
4 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 2 "Süd-Ost" Oberrothan
3 Aufstellungs- Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 8 "Heidenberg-West"
2 Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 13 "Röstergraben"
1 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 22.01.2019

zum Seitenanfang

8. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 19.02.2019 ö 8

Sachverhalt

Der Schützenverein lädt ein zum Starkbierfest im Schützenheim am 23.03.2019.

zum Seitenanfang

7. Bestellung der Mitglieder des Wahlvorstandes für die Europawahl am 26.05.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 19.02.2019 ö 7

Sachverhalt

Gemäß dem Europawahlgesetz hat die Gemeinde die Mitglieder der Wahlvorstände und des Briefwahlvorstandes zu bestellen.

Lagerhaus Bahnhofstraße 5

Wahlvorstand         Jungwirth-Karl Margit
Stellv.
Wahlvorstand          Altstetter Johannes
Schriftführerin          Egger Gabriele
Stellv.
Schriftführer            Knoll Anton
Beisitzer                  Hepp Albert
Beisitzer                  Miller Christoph
Beisitzerin               Maurus Claudia
Beisitzer                  Schmid Gerhard

Briefwahlvorstand, Rathaus, Sozialraum

Briefwahlvorstand     Blumenhofer Johann  
Stellv. Briefwahlv.     Kerler Johannes
Schriftführerin           Hör Margit
Stellv. Schriftf.          Schmid Bri gitte
Beisitzer                   Bauer Karl
Beisitzer                   Schorer Franz  

Diskussionsverlauf

Wahllokal wird sein: Bahnhofstraße 5, Lagerhaus

Beschluss

Der Gemeinderat bestellt die o.g. Mitglieder der Wahlvorstände. Bei Absagen einzelner Mitglieder wird die VG diese durch geeignete Wahlberechtigte ersetzen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

6.2. Dachausbau zu einer Wohnung über bestehender Garage, Fl.-Nrn. 1806/9 + 1806/8, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 19.02.2019 ö 6.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Dachausbau zu einer Wohnung über bestehender Garage

Fl.-Nr.:                                1806/9 bzw. 1806/8, Gemarkung Walkertshofen

Das Bauvorhaben liegt im räumlichen Geltungsbereich der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 2 „Süd-Ost“ Oberrothan, die am 19.02.2019 als Satzung beschlossen wurde.
Entsprechend der Satzung sind  eine Garage mit Wohnnutzung im Dachgeschoss sowie der Einbau von Dachgauben zulässig.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

6.1. Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Fl.-Nr. 939/9, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 19.02.2019 ö 6.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Wohnhauses mit Garage

Fl.-Nr.:                                939/9, Gemarkung Walkertshofen

Das Bauvorhaben befindet sich im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 „Am Pfenderhof“ und dessen 1. Änderung in einem ausgewiesenen Mischgebiet.

Da die Planung von Festsetzungen des Bebauungsplanes abweicht, hat der Antragsteller vorab eine formlose Bauvoranfrage gestellt, die in der Gemeinderatssitzung vom 11.12.2018 behandelt und für die den beantragten Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt wurde.

Die Eingabeplanung weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:

  1. Vorgabe:        Punkt 3.5 der Satzung (behandelt GR-Sitzung 11.12.2018)
Zwei Vollgeschosse zwingend vorgeschrieben, das Dachgeschoss darf kein Vollgeschoss sein.

Beantragte Befreiung:
Die Planung entspricht I+D, wobei das Dachgeschoss rechnerisch aufgrund der Kniestockhöhe als Vollgeschoss zählt.

  1. Vorgabe:        Punkt 1 der Satzung zur 1. Änderung
Oberkante Fertigfußbodenhöhe im Erdgeschoss
Sie darf höchstens 0,25 m über dem jeweiligen Erschließungsstraßen-Fahrbahnrand liegen (gemessen jeweils an der dem Hang zugewandten Gebäudeseite bzw. kritischen Gebäudeecke).
Bei Gebäuden, die bezogen auf den natürlichen Geländeverlauf höher als die Straße liegen, gilt als Ausgangspunkt für die OK FFB das natürliche Gelände, gemessen jeweils zur Gebäudemitte an der Hangseite.

Beantragte Befreiung:
Als Höhenbezugspunkt wurde die Südwestecke des Baugrundstückes gewählt.
Die Höhenlage der OK FFB liegt dadurch annähernd höhengleich zum westlich angrenzenden Straßenniveau. Nach Osten und Norden fällt das bestehende Gelände ab und wird an die Erdgeschosshöhen FFB von Wohnhaus und Garage angeglichen.

  1. Vorgabe:        Punkt 4.4 der Satzung (behandelt GR-Sitzung 11.12.2018)
Die festgesetzte Dachneigung bei Hauptgebäuden beträgt 38 – 48°, die Dachneigung bei Garagen kann bis zu 10° weniger betragen.

Beantragte Befreiung:
Die Garage soll aus Kostengründen mit einem Flachdach ausgeführt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben und den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplane s das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

6. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 19.02.2019 ö 6
zum Seitenanfang

5. Vorberatung Haushaltsplan 2019 und zugehörige Finanzplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 19.02.2019 ö 5

Sachverhalt

Der Vorentwurf des Haushaltsplans 2019 und der zugehörigen Finanzplanung wurde am 22.01.2019 mit Bgm.‘ in Jungwirth-Karl vorbesprochen. Die vereinbarten Änderungen sind aufgenommen (fett gedruckt in der Anlage).

Der erwartete Überschuss des Rechnungsjahres 2018 ist auf etwa 800.000,00 € kalkuliert und in den Einnahmeansätzen enthalten (9100.3100). Dennoch verbleibt ein Kreditbedarf von ca. 400.000,00 €.

Der Haushalt wäre nunmehr vor zu beraten. Für nichtöffentliche Themen steht ein eigener TOP zur Verfügung.

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende und der Schriftführer berichten. Die folgenden Änderungen werden einvernehmlich vom Gemeinderat festgelegt:

  • Wegen der Bauhofabrechnung 2018 kann der Ansatz bei 9000.8331 (Bauhofumlage) in 2019 um 14.700 € reduziert werden.
  • Es wird ein 450-€-Job bei 6300.4140 aufgenommen.
  • Geräte Feuerwehr (1300.5200): Ein Systemtrenner ist in 2019 noch nicht erforderlich. Er soll später vorgesehen werden. Der Ansatz 2019 bleibt.
  • Gebäudeunterhalt Schule (2110.5000): Der Ansatz in 2019 wird auf 5.000 € erhöht (Renovierung Boden Werkraum).
  • Bericht des Schriftführers zu den Themen Umsatzsteuer/Körperschaftssteuer Veranstaltungssaal
  • Zuschuss Jagdgenossenschaft Feldwegeunterhalt (7850.1780): Es wird für jedes Jahr der Haushalts- und Finanzplanung ein Ansatz von je 4.000 € aufgenommen. Der Gemeinderat möchte sich gesondert mit der Frage der Organisation des Feldwegeunterhalts  befassen.
  • Schlüsselzuweisung (9000.0410): Der Ansatz kann in 2019 auf 57.900 € angehoben werden (gemäß Bescheid).
  • Nachdem mit einem raschen Bauleitplanungsverfahren Röstergraben gerechnet werden kann, werden in 2019 jeweils 200.000 € für die Kosten von Erschließung und Kanalbau aufgenommen.
  • Der Haushalt 2019 kann auf kommender Gemeinderatssitzung verabschiedet werden.

zum Seitenanfang

4.2. Satzungsbeschluss zur 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 2 "Süd-Ost" Oberrothan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 19.02.2019 ö 4.2

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 2 „Süd-Ost“ Oberrothan in der Fassung vom 19.02.2019.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

4.1. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zur 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 2 "Süd-Ost" Oberrothan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 19.02.2019 ö 4.1

Sachverhalt

Während der öffentlichen Auslegung vom 17.12.2018 bis 18.01.2019 sind folgende Stellungnahmen ohne Bedenken eingegangen:

Behörde                                                Datum
Schwaben Netz                                        18.12.2018
Staatliches Bauamt                                        12.12.2018
Amt für ländliche Entwicklung                        14.01.2019
Bundeswehr                                                12.12.2018
HWK                                                        12.12.2018
Staudenwasser                                        17.12.2018
Bischöfliche Finanzkammer                                12.12.2018
LEW                                                        13.12.2018
Regierung von Schwaben höhere Landesplanung        20.12.2018
IHK                                                        08.01.2019
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten        09.01.2019
BBV                                                        18.01.2019

Folgende Anregungen sind eingegangen:

Landratsamt Augsburg                                17.01.2019
Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung
und ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung

In die Vereinbarung mit dem Vorhabensträger wurde folgender Passus aufgenommen:
Die Wasserversorgung wird über Fl.-Nr. 1806/8, Gemarkung Walkertshofen durch den Zweckverband Staudenwasser auf Kosten des Vorhabensträgers hergestellt. Die Abwasserbeseitigung hat über die bestehende Kleinkläranlage zu erfolgen. Die ordnungsgemäße Beseitigung ist durch einen privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft zu bestätigen.
Hierdurch sind die Forderungen des Landratsamtes Abteilung Wasserrecht erfüllt.



Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege        14.01.2019

Empfehlung von Textbausteinen zu Art. 8 Abs. 1 und 2 BayDSchG

Der Textbaustein wurde als Hinweis am Schluss der Änderungssatzung eingefügt.

Beschluss 1

Landratsamt Augsburg                                17.01.2019
Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung
und ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung


In die Vereinbarung mit dem Vorhabensträger wurde folgender Passus aufgenommen:
Die Wasserversorgung wird über Fl.-Nr. 1806/8, Gemarkung Walkertshofen durch den Zweckverband Staudenwasser auf Kosten des Vorhabensträgers hergestellt. Die Abwasserbeseitigung hat über die bestehende Kleinkläranlage zu erfolgen. Die ordnungsgemäße Beseitigung ist durch einen privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft zu bestätigen.
Hierdurch sind die Forderungen des Landratsamtes Abteilung Wasserrecht erfüllt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 2

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege        14.01.2019

Empfehlung von Textbausteinen zu Art. 8 Abs. 1 und 2 BayDSchG


Der Textbaustein wurde als Hinweis am Schluss der Änderungssatzung eingefügt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

4. 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 2 "Süd-Ost" Oberrothan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 19.02.2019 ö 4

Sachverhalt

Die 1. Änderungssatzung mit den ein gearbeiteten Stellungnahmen wurde im RIS bereitgestellt.

zum Seitenanfang

3. Aufstellungs- Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 8 "Heidenberg-West"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 19.02.2019 ö 3

Sachverhalt

Zweiter Bürgermeister Blumenhofer erläutert die Planung.

Die Pläne mit Begründung und Textteil werden im RIS bereitgestellt.

Diskussionsverlauf

Bericht durch 2. Bgm. Blumenhofer. Einigung mit den betroffenen Grundstückseigentümern ist erfolgt.

Beschluss

Der Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 8 „Heidenberg-West“. Die Pläne von Herrn Blumenhofer mit Begründung und Textteil vom 22.01.2019 werden gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt,  das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
2. Bgm. Blumenhofer ist gemäß Art. 49 GO persönlich beteiligt.

zum Seitenanfang

2. Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 13 "Röstergraben"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 19.02.2019 ö 2

Sachverhalt

Zu diesem TOP begrüßt Bürgermeisterin Jungwirth-Karl Herrn Vogg vom gleichnamigen Ing.-Büro in Großaitingen.

Der Bebauungsplan umfasst die Grundstücke Fl.-Nrn. 925, 944, 944/3 und 945 sowie Teilflächen Fl.-Nrn. 51/4, 925/6 und 947/2, Gemarkung Walkertshofen.

Die Planunterlagen des Ingenieurbüros Vogg vom 19.02.2019 wurden im RIS bereitgestellt

Diskussionsverlauf

Herr Vogg erläutert den Bebauungsplan, der anschließend vom Gemeinderat ausführlich diskutiert wird. Es wird ein vereinfachtes Verfahren nach § 13b BauGB durchgeführt. Ausgleichsflächen und ein förmliches Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans sind nicht erforderlich. Am südwestlichen Bereich des Plangebiets ist eventuell eine bauliche Maßnahme zur Ableitung von Oberflächenwassern erforderlich. Das Bauamt der VG sollte die Bauwerber auf die Themen Bepflanzung, Hecken, Niederschlagswasser, Zisternen hinweisen. Die Zisternen können auch von der Gemeinde errichtet und im Rahmen der Kaufverträge an die Bauherren abgerechnet werden.

GR Schorer nimmt ab 19.55 Uhr an der Sitzung teil.

Es besteht Einvernehmen, dass im nördlichen Bereich des Baugebiets an der Kreuzgasse der bebaubare Bereich samt Baugrenzen soweit wie fachlich vertretbar nach Norden parallel zur Kreuzgasse erweitert wird. Weiterhin besteht Einvernehmen, dass für die kleine Wohnanlage (Beschluss 4) 1,5 Stellplätze pro Wohneinheit nachzuweisen sind .

Beschluss 1

Straßen und Parkplätze an den Straßen werden wie im Plan dargestellt ausgeführt, Straßenbreite 5,0 m, Parkplatzbreite 2,5 m, Parkplätze in Rasenpflaster.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Beschluss 2

Mit den beiden Grünflächen an der Hauptstraße (östlicher Bereich) wird wie folgt verfahren: Die nördliche Fläche wird als bebaubare Fläche dargestellt, die Baugrenze wird entsprechend nach Osten erweitert. Die südliche Fläche wird als sonstige Fläche dargestellt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 3

Die Festlegungen „Allgemeines Wohngebiet 1“ (WA1) und „Allgemeines Wohngebiet 2“ (WA2) bleiben wie dargestellt erhalten mit ihren Regelungen bezüglich Einzel- und Doppelhäusern.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Beschluss 4

Im nordöstlichen Bereich (Nähe Kreuzgasse) soll eine kleine Wohnanlage (bis maximal 6 Wohneinheiten, 9 m Gebäudehöhe und mit geeigneter Dachform) mit Parkplätzen vorgesehen werden. Die Erschließungsstraße in Nord-Süd-Richtung ist gerade nach Norden zu verlängern, bis sie auf die Kreuzgasse trifft.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Beschluss 5

Die Baugrenze parallel zur nordöstlichen Grenze des Bebauungsplans zwischen Hauptstraße und Kreuzgasse entfällt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 6

Die Ortsrandeingrünung entlang der westlichen Grenze des Bebauungsplans auf privatem Grund verbleibt wie dargestellt.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Beschluss 7

§ 10 der Satzung (Niederschlagswasser/Schmutzwasser) verbleibt wie dargestellt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 8

§ 2 Abs. 2.4 (Bezugspunkt für die Höhe baulicher Anlagen) verbleibt wie dargestellt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 9

In § 5 Abs. 5.1 (Dachform etc.) werden Pultdächer zugelassen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt

Beschluss 10

In § 5 Abs. 5.1 (Dachform etc.) werden Flachdächer zugelassen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt

Beschluss 11

§ 8 (Grünordnung) bleibt wie dargestellt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 12

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Röstergraben“. Er billigt die Pläne des Büros Vogg vom 19.02.2019 mit den o.g. beschlossenen Änderungen. Das vereinfachte Verfahren soll nach § 13 b  i. V. mit § 13 BauGB ohne Umweltbericht durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 22.01.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 19.02.2019 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 22.01.2019 wurde dem Gemeinderat per E-Mail zur Kenntnis gegeben. Von Seiten des Gemeinderats werden keine Einwände gegen das Protokoll erhoben. Es gilt damit als genehmigt.

Datenstand vom 01.03.2019 10:04 Uhr