Datum: 20.05.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Gemeindezentrum Mittelneufnach
Gremium: Gemeinderat Mittelneufnach
Körperschaft: Gemeinde Mittelneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
4 Diskussion über das Kaufangebot der Bischöflichen Finanzkammer zum Kauf des Friedhofs in Mittelneufnach
3.2 Tektur zum Bauantrag "Neubau einer Lager- und Produktionshalle", Fl.-Nr. 222, 224, 231, 232, Gemarkung Reichertshofen
3.1 Antrag auf Abweichung der Abstandsfläche, Fl.-Nr. 72/2, Gemarkung Mittelneufnach
3 Bauanträge
2 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 29.04.2019
1 Vorstellung des Konzeptes zum Anschluss der Wasserversorgung an Staudenwasser durch das Ing.-Büro Vogg
6 Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)
5 Haushaltsplanung 2019 samt zugehöriger Finanzplanung - Vorberatung

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4. Diskussion über das Kaufangebot der Bischöflichen Finanzkammer zum Kauf des Friedhofs in Mittelneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.05.2019 ö 4

Sachverhalt

Das Schreiben wurde im RIS bereitgestellt.

Die Gemeinde hat 2 Möglichkeiten:
1. Kauf des Friedhofsgeländes für einen symbolischen Preis, wobei auch hier die Verkehrssicherungspflichten bei Übernahme und der Winterdienst für den Kirchenzugang geregelt werden muss.
2. Errichtung eines neuen Friedhofes auf einem gemeindeeigenen Grundstück


Die Kirche hat die 3.  Möglichkeit der Übertragung der Grundstücke von der Pfarrpfründestiftung auf die Pfarrkirchenstiftung. Hierüber müssten die zuständigen Kirchengremien erst entscheiden.
Anschließend kann die Kirche die Nutzung auf die Gemeinde mit den in der letzten Sitzung beschlossenen Anregungen zur Nutzungsvereinbarung übertragen.
 

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat teilt die folgenden Erkenntnisse:

  • Beim Kauf des Friedhofs kommt eine Übernahme von Verkehrssicherungspflichten für den Kirchenzugang nicht in Frage.
  • Die örtliche Kirchenstiftung wird die Friedhofsgrundstücke nicht von der Pfarrpfründestiftung erwerben. Die 3. Variante kommt also nicht in Betracht.
  • Ein lediglich symbolischer Preis wird seitens der Pfarrpfründestiftung nicht akzeptiert werden.
  • Es ist damit zu rechnen, dass die Friedhofsgebühren steigen werden, wenn die Gemeinde den Friedhof übernimmt.
  • Die Weiterentwicklungsmöglichkeiten für den Friedhof sind zu überdenken (Dorferneuerung, Urnenbestattungen etc.).


Folgende weitere Vorgehensweise wird einvernehmlich ins Auge gefasst: Es findet ein gemeinsamer Ortstermin der Gemeinde mit den zuständigen kirchlichen Stellen statt. Dabei soll auch der Ist-Zustand der Baulichkeiten und Flächen dokumentiert werden. Es ist zu verhandeln,  welche Flächen von der Gemeinde übernommen werden und welche Preise zugrunde gelegt werden. Zu dem Ortstermin werden seitens der Gemeinde auch die Gemeinderatsmitglieder eingeladen.

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3.2. Tektur zum Bauantrag "Neubau einer Lager- und Produktionshalle", Fl.-Nr. 222, 224, 231, 232, Gemarkung Reichertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.05.2019 ö 3.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau einer Lager- und Produktionshalle

Fl.-Nr.:                                222, 224, 231, 232, Gemarkung Reichertshofen

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 „Gewerbegebiet Reichertshofen Süd“ und wurde in der Gemeinderatssitzung vom 25.09.2017 im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens behandelt.
Da die Umsetzung des Bauvorhabens von der im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelten ursprünglichen Planung abweicht, wurde ein Tekturantrag für folgende Änderungen gestellt:

  • Errichtung eines Hackschnitzellagers unter dem Vordach
  • Verschieben der Abstellräume im OG um einen Bund nach Norden
  • Neue Position der Treppe ins OG
  • Neuanordnung der Fenster

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende stellt dar, wie es zur Forderung des Landratsamts an den Bauherrn zur Einreichung einer Tektur kam.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Tekturantrag das gemeindliche Einvernehmen.
Der Durchführung im Genehmigungsfreistellungsverfahren wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.1. Antrag auf Abweichung der Abstandsfläche, Fl.-Nr. 72/2, Gemarkung Mittelneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.05.2019 ö 3.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Bau einer Terrassenüberdachung

Fl.-Nr.:                                72/2, Gemarkung Mittelneufnach

Im Süden des bestehenden Wohnhauses soll die Terrasse mit einem Glasdach überdacht werden.
Die sich dadurch ergebende auf dem Nachbargrundstück liegende Abstandsfläche führt zu einer Überschreitung der max. zulässigen Grenzlängenbebauung.

Hierfür wurde ein Antrag auf Zulassung einer Abweichung von den Abstandsflächen (Art. 6 BayBO) gestellt.
Die Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme des von der Überdachung betroffenen Nachbarn liegt vor.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.05.2019 ö 3
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2. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 29.04.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.05.2019 ö 2

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 29.04.2019 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 29.04.2019.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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1. Vorstellung des Konzeptes zum Anschluss der Wasserversorgung an Staudenwasser durch das Ing.-Büro Vogg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.05.2019 ö 1

Sachverhalt

Zu diesem Top begrüßt Frau Bürgermeisterin Thümmel Herrn Vogg vom Ing.-Büro Vogg, Großaitingen. Die Planunterlagen, die Kostenschätzung und der Bauzeitenplan wurden im RIS bereitgestellt.

Diskussionsverlauf

Herr Vogg berichtet:
  • Die Planung erfolgte in Abstimmung mit dem Zweckverband Staudenwasser.
  • Darstellung der jetzigen Versorgungslage.
  • Hochbehälter, Brunnen und Pumpstation werden im Zuge der Umsetzung aufgelassen. Es erfolgen Anschlüsse von Reichertshofen und von Süden her an das Netz von Staudenwasser. Für den Anschluss von Süden her bestehen zwei Varianten. Variante 1 wird empfohlen, da kürzere Hausanschlüsse an zwei Anwesen.
  • Nettobaukosten von Variante 1 ca. 340.000 €.
  • Die Druckverhältnisse im Ortsnetz werden sich durch die Maßnahme verbessern. Die Haushalte werden rechtzeitig über den eventuellen Bedarf von Druckminderungsventilen in den Haushalten informiert.
  • Aufgrund der geänderten Druckverhältnisse und der veränderten  Fließrichtung im System wird es zunächst zu Eintrübungen des Trinkwassers kommen. Diese sind aber gesundheitlich unbedenklich.
  • Es werden zunächst zwei Versorgungszonen (Ost/West) eingerichtet. Später wird eine einheitliche Druckzone eingerichtet.
  • Die Baugebiete Riedle und Gewerbegebiet sind in den Berechnungen berücksichtigt. Es gibt genügend Reserven für ein weiteres Baugebiet.
  • Hochbehälter und Pumpstation müssen nicht zwingend abgerissen werden. Die Brunnen müssen jedoch verfüllt werden. Kosten je ca. 25.000 €.
  • Sanierungen am vorhandenen Wassernetz sind nicht in den Schätzkosten enthalten. Den Anforderungen von Staudenwasser wird die Gemeinde diesbezüglich jedoch nachkommen müssen.
  • Bauzeitenplanung:
    Mai 2019 Fertigstellung der Ausschreibungsunterlagen
    Juni 2019 beschränkte Ausschreibung an geeignete Firmen (DVGW-Zulassung), PE-Leitungen im Fernleitungsbau
    Juli 2019 Submission
    Ende Juli 2019 Vergabesitzung
    Bauausführungsfenster September 2019 bis Ende Juni 2020

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Planung wie vorgetragen. Es wird die Variante 1 favorisiert. Das Zeitfenster für die Bauausführung wird wie folgt festgelegt: September 2019 bis einschließlich Juni 2020.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.05.2019 ö 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 29.04.2019 beschlossen, die WC- Becken im Gemeindezentrum austauschen zu lassen.

In der Schwabmünchner Straße im Bereich der Brücke wird die LEW einen Holzmast provisorisch setzen, da die Stromversorgung nicht mehr über die Dachständer in diesem Bereich erfolgen kann.

Die Gemeinde wird Werbung für den Verkauf ihrer Gewerbegrundstücke betreiben.

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5. Haushaltsplanung 2019 samt zugehöriger Finanzplanung - Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.05.2019 ö 5

Sachverhalt

Der Vorentwurf der Haushaltsplanung 2019 samt zugehöriger mittelfristiger Finanzplanung wurde mit Bgm.‘in Thümmel am 13.05.2019 vorbesprochen. Die vereinbarten Änderungen sind eingearbeitet (fett gedruckt in der Anlage). Weiterhin wurde aufgenommen als grobe Schätzung das Ergebnis der Jahresrechnung 2018 mit einem angenommenen Sollüberschuss von 180.000 € (9100.3100).

Im Vermögenshaushalt sind u.a. dargestellt
  • Baugebiet Riedle, Ausfinanzierung
  • Gehwege OD Staatsstraße für die Jahre 2020 und 2021
  • Gewerbegebiet, Ausfinanzierung
  • Grunderwerb Baugebiet Espele
  • Anschluss Staudenwasser

Nicht dargestellt sind bauliche Umsetzungen von Maßnahmen der Dorferneuerung.

Die Planungen sehen für die Jahre 2019 und 2020 Kreditaufnahmen von je ca. 200.000 € vor. Ihnen stehen jedoch ordentliche Tilgungen von je ca. 138.000 € bzw. 127.500 € gegenüber, was nur eine mäßige Neuverschuldung bedeutet. Da die bauliche Umsetzung der Dorferneuerung noch etwas Zeit benötigen wird, erscheint dies vertretbar. Der Gemeinderat sollte seinem Vorsatz treu bleiben, bis zum Beginn der Umsetzung der Dorferneuerung ohne neue Kreditaufnahmen auszukommen.

Der Haushalt und die Finanzplanung wären jetzt vorzuberaten.

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende und der Schriftführer berichten. Die folgenden Themen werden angesprochen:

  • Geräte Feuerwehr Reichertshofen (1300.5201): Ansatz in 2019 wird auf 5.000 € erhöht.
  • Kanalunterhalt Reichertshofen (7000.5101): Ansatz in 2019 wird auf 20.000 € erhöht.
  • Feldwegeunterhalt (7850.5100): Ansatz in 2019 wird auf 24.000 € erhöht, zugehöriger Zuschuss (7850.1780) wird in 2019 auf 9.000 € angesetzt.
  • Tiefbau Blumenstraße Reichertshofen (6300.9507): Ansatz in 2019 wird auf 13.000 € erhöht.
  • Baugebiet Riedle; die Ansätze werden wie folgt erhöht in 2019: Erschließung (6300.9519) plus 25.000 €, Kanalbau (7000.9519)  plus 15.000 €, Wasserversorgung (8151.9519) plus 10.000 €
  • Anschluss Staudenwasser und Verbesserungsbeiträge: Die Ansätze bleiben; es soll in der kommenden Sitzung über die Festlegung der Ratentermine für die Verbesserungsbeiträge entschieden werden.
Der Haushalt kann in der kommenden Sitzung verabschiedet werden.

Datenstand vom 27.05.2019 10:02 Uhr