Datum: 24.06.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Gemeindezentrum Mittelneufnach
Gremium: Gemeinderat Mittelneufnach
Körperschaft: Gemeinde Mittelneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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3.2. Umbau der Geschäftsstelle und Nutzungsänderung zu Wohnraum, Fl.-Nr. 57/1, Gemarkung Mittelneufnach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach)
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Gemeinderat Mittelneufnach
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24.06.2019
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ö
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3.2 |
Sachverhalt
Bauvorhaben: Umbau der Geschäftsstelle und Nutzungsänderung zu Wohnraum
Fl.-Nr.: 57/1, Gemarkung Mittelneufnach
Der Antragsteller möchte die Geschäftsräume im Erdgeschoss modernisieren und das bisher gewerblich genutzte Obergeschoss zu einer getrennt erschlossenen Wohneinheit umnutzen.
Ebenso soll auch das äußere Erscheinungsbild inkl. der Außenwerbung ansprechender gestaltet werden.
An den Außenanlagen werden keine Veränderungen vorgenommen. Die erforderlichen Stellplätze für den Geschäftsbereich und die geplante Wohnung sind bereits im Bestand vorhanden.
Der Gemeinderat nimmt Planeinsicht.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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3.1. Neubau eines Pferde-Allwetterplatzes, Fl.-Nrn. 2543, 2544, Gemarkung Mittelneufnach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach)
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Gemeinderat Mittelneufnach
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24.06.2019
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ö
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3.1 |
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau eines Pferde-Allwetterplatzes
Fl.-Nrn.: 2543; 2544; Gemarkung Mittelneufnach
Südlich des bestehenden Wohnhauses (Fl.-Nr. 2544) soll auf den Teilflächen der beiden Flurstücke ein Allwetterplatz (Abmessung ca. 15 m x 30 m) für Pferde in Ost-West-Ausrichtung erstellt werden.
Die Ausrichtung wurde in Absprache mit dem Landratsamt (Untere Naturschutzbehörde, Bauordnung) gewählt, um den vorhandenen Gehölz- und Baumbestand einerseits zu erhalten und andererseits die bestehende Eingrünung zugleich als Sicht- und Lärmschutz zu nutzen.
Eine Ausrichtung in Nord-Süd-Richtung hätte eine auch den Belangen des Naturschutzes widersprechende Entfernung des Gehölz- und Baumbestandes zur Folge.
Die Eingrünung besteht augenblicklich auf drei Seiten der Anlage, die vierte Seite soll mit Beerensträuchern bepflanzt werden.
Als Tretschicht werden grobe Hackschnitzel verwendet, um Staubverwehungen, die beim Auftrag einer Sandschicht entstehen, zu vermeiden.
Vom Antragsteller wird angeführt, dass der ausschließlich privat genutzte Platz bei Aufgabe der Pferdehaltung wieder zurückgebaut und der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird, weshalb bereits bei der Ausführung auf entsprechend einfach zu beseitigende Materialien
Wert gelegt wird.
Diskussionsverlauf
Der Gemeinderat ist aufgrund der geringen Anzahl der anwesenden Gemeinderäte bei diesem Top nicht beschlussfähig.
Der Tagesordnungspunkt wird auf die kommende Sitzung
vertagt.
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3. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach)
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Gemeinderat Mittelneufnach
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24.06.2019
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ö
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3 |
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2. Entfernen des Baumhauses am Sportplatz in Reichertshofen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach)
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Gemeinderat Mittelneufnach
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24.06.2019
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ö
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2 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat am 20.05.2019 bzgl. des Baumhauses bereits vorberaten.
Herr Schalk, Geschäftsstellenleiter hat mit dem Besitzer des Baumhauses den Sachverhalt in einem Telefonat besprochen.
Da der Aufsteller nicht einsichtig war, wurde der Sachverhalt schriftlich in einem E-Mail zugesandt.
Aus haftungsrechtlichen Gründen kann einer Beibehaltung des Baumhauses nicht zugestimmt werden.
Der Rückbau wurde zugesagt.
Diskussionsverlauf
Verschiedene Bilder von dem errichteten Baumhauses dienen der Beratung. Das Baumhaus wurde in einer Gefahrenhöhe von 3,5 m errichtet und steht auf öffentlichem Grund. Der Gemeinderat ist aufgrund der genannten haftungstechnischen Problemen mit dem Baumhaus nicht einverstanden. Der Aufsteller hat die Aufstiegshilfe nach Aufforderung durch die Verwaltung sofort entfernt und den Rückbau zugesichert.
Die Vorsitzende unterbreitet dem Gemeinderat, man könnte das bereits bestehende Fußballfeld in Reichertshofen als Bolzplatz für die Jugend mit geringem Aufwand herrichten.
Der Gemeinderat nimmt diese Anregung auf.
Beschluss
Das Baumhaus muss entfernt werden.
Der Gemeinderat beschließt eine Frist von 14 Tagen für den Rückbau des Baumhauses durch den Besitzer.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 20.05.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach)
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Gemeinderat Mittelneufnach
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24.06.2019
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ö
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1 |
Sachverhalt
Der öffentliche Teil des Protokolls vom 20.05.2019 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 20.05.2019.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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11.2. Erdgasanschluss in der Gemeinde Mittelneufnach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach)
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Gemeinderat Mittelneufnach
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24.06.2019
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ö
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11.2 |
Sachverhalt
Die Vorsitzende berichtet nochmals, wie bereits in der Sitzung am 29.04.2019 mitgeteilt, dass bei Erdgas Schwaben bezgl. des Anschlusses Mittelneufnach vorrangig auch Ortsteil Buchhof an das Erdgasnetz angefragt wurde.
Am 27.04.2019 hat darauf Erdgas Schwaben schriftlich geantwortet, dass die Baukapazitäten für neue Erschließungsbereiche für Kommunen seit dem Jahr 2018 und weitere 2 Folgejahre zum größten Teil ausgeschöpft sind
.
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11.1. Fördermöglichkeit im Breitbandverfahren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach)
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Gemeinderat Mittelneufnach
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24.06.2019
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ö
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11.1 |
Sachverhalt
Die Vorsitzende informiert, die Firma DSL mobil ist mit dem Breitbandausbau in Verzug und kann den vorgegebenen Termin nicht einhalten.
In Reichertshofen wurde der Übernahmekasten bereits gesetzt. Der Breitbandausbau verläuft nach heutigem
Stand von Scherstetten nach Mickhausen, weiter nach Walkertshofen und Mittelneufnach.
In der Bürgermeisterausschusssitzung am 05.06.2019 wurde durch die Firma IKK Mansdorfer, Herr Kopperschmidt, das neue Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau vorgestellt. Dazu erläutert die Vorsitzende kurz die Maßnahmen des neuen Förderprogrammes.
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11. Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach)
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Gemeinderat Mittelneufnach
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24.06.2019
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ö
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11 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat folgende Beschlüsse gefasst:
- Die Ausspülung beim Neufnach Ufer an der Entenbrücke wird mit Wasserbausteinen wieder hergestellt.
- Der Kindergarten in Mickhausen „St. Wolfgang“ hat für 7 Kinder aus Mickhausen und Walkertshofen bei uns angefragt. Der Gemeinderat stellt die 7 Plätze zur Verfügung, da noch ausreichend Plätze für die Kinder in der Gemeinde vorhanden sind.
Beim Wasserzählerwechsel durch die VG Stauden wurde festgestellt, das bei 80 Betroffenen der Wasserzählerbügel fehlt. Die Gemeinde bittet diese zeitnah einbauen zu lassen und eine Bestätigung beim
Staudenwasser vorzulegen.
Die Gemeinde Mittelneufnach bittet alle Anwohner die üppig gewachsene Vegetation an den Straßen und Gehwegen zurück zu schneiden.
Die Gemeinderatssitzung vom 15.07.2019 wird auf den 22.07.2019 verschoben.
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10. Berufung von Frau Klara Sattelmayer zur Stellvertreterin des Gemeindewahlleiters für die Kommunalwahl 2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach)
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Gemeinderat Mittelneufnach
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24.06.2019
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ö
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10 |
Sachverhalt
Nach Art. 5 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz soll gleichzeitig mit dem Gemeindewahlleiter auch ein Stellvertreter bestellt werden. Hier könnte z.B. auf ein ehemaliges Gemeinderatsmitglied, ein Gemeinderatsmitglied oder aus dem Kreis der in der Gemeinde Wahlberechtigten das 2020 nicht mehr antritt zurückgegriffen werden.
Beschluss
Der Gemeinderat bestellt Frau Klara Sattelmayer zur Stellvertreterin des Gemeindewahlleiters für die Kommunalwahl 2020
.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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9. Berufung von Herrn Stefan Januschke zum Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahl 2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach)
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Gemeinderat Mittelneufnach
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24.06.2019
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ö
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9 |
Sachverhalt
Bereits in der Woche nach der Europawahl kamen die ersten Anfragen zur Kommunalwahl 2020. Die Nominierungsversammlungen können theoretisch 15 Monate vor der Wahl stattfinden.
Diskussionsverlauf
Der Gemeinderat weist auf die Gewährleistung der Eintragungsmöglichkeiten 2 x wöchentlich in die Wahllisten in Mittelneufnach hin.
Beschluss
Der Gemeinderat beruft Herrn Stefan Januschke zum Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahl
2020.
Es muss gewährleistet sein, dass 2 x wöchentlich die Eintragungsmöglichkeiten in die Wahllisten in Mittelneufnach geschaffen sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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8. Finanzplan 2018 bis 2022 - Beschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach)
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Gemeinderat Mittelneufnach
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24.06.2019
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ö
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8 |
Sachverhalt
Beschluss
Der Finanzplan 2018 bis 2022 der Gemeinde Mittelneufnach wird wie vorliegend und vorberaten beschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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7. Stellenplan 2019 - Beschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach)
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Gemeinderat Mittelneufnach
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24.06.2019
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ö
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7 |
Sachverhalt
Der Stellenplan liegt an.
Beschluss
Der Stellenplan 2019 der Gemeinde Mittelneufnach wird wie vorliegend beschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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6. Haushaltssatzung 2019 - Beschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach)
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Gemeinderat Mittelneufnach
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24.06.2019
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ö
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6 |
Sachverhalt
Die
Vorsitzende verliest die Haushaltssatzung.
Beschluss
Die Haushaltssatzung 2019 der Gemeinde Mittelneufnach wird wie verlesen beschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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5. Haushaltsplan 2019 - Beschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach)
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Gemeinderat Mittelneufnach
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24.06.2019
|
ö
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5 |
Sachverhalt
Haushaltsplan 2019 und zugehörige Finanzplanung wurden in der Gemeinderatssitzung vom 20.05.2019 vorberaten. Die gewünschten Änderungen wurden aufgenommen. Zusätzlich aufgenommen wurde eine Erhöhung um 10.000,00 € beim Unterhalt der Wasserleitungen (8151.5100) für eben eingegangene Rechnungen.
Der Verwaltungshaushalt 2019 kann (ebenso wie die meisten Finanzplanungsjahre) keinen Überschuss darstellen. Grund für 2019 sind teils einige Sonderbelastungen, teils wohl auch planerische Vorsicht:
- Geräte Feuerwehren (1300.5200/5201) mit 15.000,00 €
- Schulverbandsumlage Walkertshofen (2110.7130) mit 111.000,00 €
- Gebäudeunterhalt Kindergarten (4640.5000) mit 23.000,00 €
- Planung Dorferneuerung (6100.6590) mit 25.000,00 €
- Straßenbeleuchtung (6700.6320) mit 50.000,00 €
- Kanalunterhalt (7000.5100/5101) mit 40.000,00 €
- Klärschlammentsorgung u.a. (7000.6320) mit 28.000,00 €
- Gebäudeunterhalt Gemeindezentrum (7620.5000) mit 25.000,00 €
- Feldwegeunterhalt abzüglich Zuschuss Jagdgenossenschaft (7850.5100/1780) mit per Saldo 15.000,00 €
- Leitungsunterhalt Wasserversorgung (8151.5100) mit 15.000,00 €
- Fremdwassergebühren (8151.6330) mit 20.000,00 €
Im Vermögenshaushalt 2019 sind die wesentlichen Maßnahmen dargestellt (Baugebiet Riedle, Gewerbegebiet, Grunderwerb neues Baugebiet, Breitbandausbau, Anschluss Staudenwasser). Die Finanzierung erfolgt durch Grundstücksverkäufe, Zuschüsse, Beiträge, den Überschuss des Jahres 2018 (mit geschätzt 180.000,00 € eingeplant) und ein Darlehen in Höhe von 266.800,00 €, das kommunalaufsichtlich genehmigungsfähig sein dürfte.
Dieses Darlehen wird nur nach Bedarf, kurzfristig oder als inneres Darlehen in Anspruch zu nehmen sein. Ihm steht eine ordentliche Tilgung in 2019 von 138.000 € gegenüber, so dass sich nur eine geringe Neuverschuldung ergeben wird. Vergleichbares gilt für das Finanzplanungsjahr 2020.
Jedenfalls ist die Gemeinde darauf bedacht, bis zur investiven Umsetzung der Dorferneuerung möglichst keine neuen Darlehen aufzunehmen, sondern die vorhandenen weiter planmäßig zu tilgen.
Schuldenstand am 01.01.2008 (Höchststand) 2.427.200,00 €
Schuldenstand am 01.01.2019 1.158.700,00 €
Schuldenstand am 01.01.2020 1.287.500,00
€
(bei Inanspruchnahme der Kreditermächtigung)
Diskussionsverlauf
Der Haushaltsansatz - FW-Geräte muss aufgrund einer defekten Schlauchprüfpumpe erhöht werden.
Bei der Wasserversorgung muss der Haushaltsansatz aufgrund von eingereichten Rechnungen für Reparaturarbeiten bei Trinkwasserhausanschlüssen und einer Trinkwasserleitung durch Staudenwasser erhöht werden.
2. Bürgermeister Kugelmann fragt an, ob die Maßnahmen „Breitbandausbau“ und „Grunderwerb neues Baugebiet“ im Vermögenshaushalt 2019 dargestellt sein müssen, obwohl diese zeitlich nicht realisierbar sind.
Der Gemeinderat geht von keinen weiteren Schulden aus.
Beschluss
Der Haushaltsplan 2019 der Gemeinde Mittelneufnach wird wie anliegend und vorberaten beschlossen.
Der Gemeinderat genehmigt die Kostenmehrung beim Unterhalt der Wasserleitungen und beim Unterhalt der FW-Geräte im Haushaltsplan 2019.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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4. Neuerlass der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach)
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Gemeinderat Mittelneufnach
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24.06.2019
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ö
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4 |
Sachverhalt
Für die Kindergartenkinder, die vor dem 01.09. des jeweiligen Kalenderjahres das 3. Lebensjahr vollendet haben, erhält die Gemeinde bis zum Schuleintritt vom Freistaat Bayern rückwirkend ab dem 01.04.2019 einen Zuschuss von 100,00 €. Durch diesen Zuschuss werden diese Eltern praktisch von den Kindergartengebühren befreit. Deshalb wurde der § 5 a geändert.
Die Eltern sollen zum 01.04.2019 entlastet werden, daher tritt die Satzung rückwirkend in Kraft.
Für die Kinder, die nach 01.09 des jeweiligen Kalenderjahres das 3. Lebensjahr vollenden und die unter 3 jährigen bleibt es bei den Gebühren nach § 5.
Beispiel:
Ein Kind ist am 01.10.2016 geboren und geht ab 01.10.2019 in den Kindergarten. Die Gemeinde erhält den Zuschuss erst ab dem 01.09.2020. Die Eltern müssen also für 11 Monate die Kindergartengebühren bezahlen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der gemeindlichen Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.07.2019 10:42 Uhr