Datum: 26.08.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Gemeindezentrum Mittelneufnach
Gremium: Gemeinderat Mittelneufnach
Körperschaft: Gemeinde Mittelneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:47 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
8.6 vhs Mittelneufnach - Semester 2019/2020
8.5 Straßenbeleuchtung in der Alpenstraße
8.4 Weg beim Bahngleis
8.3 Bauantrag zum Neubau eines Pferde-Allwetterplatzes in Mittelneufnach
8.2 Wasserschieber
8.1 Einbruch der Fahrbahn Zugspitzstraße 39
8 Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)
7 Antrag auf Unterstützung der Katholischen Dorfhelferinnen- und Betriebshelfer- Station Augsburg-Land
6 Vorlage der Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Mittelneufnach
5 Haushaltsplan 2019 - Auflage des Landratsamtes bezüglich Defizit Kanal
4 Erlass einer Ortsgestaltungssatzung
3 Ergebnis der Verkehrsschau - Änderung der Vorfahrtsregelung in Reichertshofen und Anbringung von Zone 30
2 Bauanträge
1 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 22.07.2019

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8.6. vhs Mittelneufnach - Semester 2019/2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 26.08.2019 ö 8.6

Sachverhalt

Gemeinderätin Frau Sabine Müller berichtet, dass die Programmhefte für das Semester Herbst 2019/Frühjahr 2020 in der örtlichen Bank und in der Gemeinde Mittelneufnach  zur Mitnahme ausliegen.

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8.5. Straßenbeleuchtung in der Alpenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 26.08.2019 ö 8.5

Sachverhalt

Im Gemeinderat wird angeregt, in Ortsstraßen wie z. B. in der Alpenstraße, in denen eine Beleuchtung während der gesamten Nachstunden nicht zwingend notwendig wäre, über Zeitschaltuhren und Bewegungsmeldern zu regeln. Die Rentabilität sollte jedoch vorab mit der LEW als Netzbetreiber geklärt werden.

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8.4. Weg beim Bahngleis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 26.08.2019 ö 8.4

Sachverhalt

Im Gemeinderat wird über die Absperrung des Weges (Trampelpfad) beim  Bahngleis informiert und nachgefragt, wer dies veranlasste. Die Vorsitzende nimmt Rücksprache mit dem Eigentümer sowie mit dem Pächter des Grundstückes.

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8.3. Bauantrag zum Neubau eines Pferde-Allwetterplatzes in Mittelneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 26.08.2019 ö 8.3

Sachverhalt

Im Gemeinderat wird die Beschwerde des Nachbarn bzgl. des Bauvorhabens vorgetragen. Der Nachbar bemängelt die fehlende Kontaktaufnahme von Seiten des Bauherrn und der Gemeinde.
Die Vorsitzende versuchte mehrmals telefonisch den Nachbarn zu erreichen, ein Rückruf erfolgte ebenfalls nicht.

Der Bauherr hatte Kontakt aufgenommen und den Nachbarn informiert.

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8.2. Wasserschieber

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 26.08.2019 ö 8.2

Sachverhalt

Im Gemeinderat werden auf die D eckel der Wasserschieber in der Kapellenstr. 1 und 9 hingewiesen.

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8.1. Einbruch der Fahrbahn Zugspitzstraße 39

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 26.08.2019 ö 8.1

Sachverhalt

Die Vorsitzende informiert über den Fahrbahneinbruch in der Zugspitzstr. 39, Mittelneufnach. Die nähere Untersuchung ergab, es handelt sich nicht um einen Kanalbruch sondern das Sandbett des Kanals hat sich gesetzt, daher gab es an der Oberfläche ebenfalls Setzungen. Die Firma Mayr, Langenneufnach sanierte den Schaden mit 2.538,22 € Brutto .

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8. Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 26.08.2019 ö 8
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7. Antrag auf Unterstützung der Katholischen Dorfhelferinnen- und Betriebshelfer- Station Augsburg-Land

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 26.08.2019 ö 7

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 17.06.2019 hat die Katholische Dorfhelferinnen- und Betriebshelfer GmbH, Augsburg um eine finanzielle Unterstützung für das Kalenderjahr 2019 gebeten. Die Einsatzkräfte waren im Jahr 2018 in vielen Familien und Betrieben im Einsatz und haben diese entlastet. Oft zahlen die Krankenkassen zwar einen Zuschuss z.B. für die Haushaltshilfen, können aber keine Helfer/innen zur Verfügung stellen. Leider hat sich die Vergütung der Krankenkassen für Ersatzkräfte nicht wesentlich geändert, so dass die tatsächlichen entstandenen Kosten gerade in der Haushaltshilfe nicht oder nur zum Teil bezahlt werden.

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Alois Auer informiert über das Tätigkeitsfeld der Dorfhelferinnen und Betriebshelfer. Die Dorfhelferinnen kommen nicht nur in landwirtschaftlichen Betrieben zum Einsatz, sondern können auch von Privathaushalten in Anspruch genommen werden. Er schlägt eine Unterstützung in Höhe von 500,00 € vor.

Die Homepage der Gemeinde Mittelneufnach sollte über die Inanspruchnahme dieser Hilfe informieren.

Beschluss

Die Gemeinde Mittelneufnach unterstützt die Katholische Dorfhelferinnen & Betriebshelfer GmbH in Augsburg durch eine Spende in Höhe von 500,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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6. Vorlage der Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Mittelneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 26.08.2019 ö 6

Sachverhalt

Gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung ist „… die Jahresrechnung … innerhalb von 6 Monaten … nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen“. Die Jahresrechnung 2018 wurde am 27.06.2019 aufgestellt. Es wird auf den anliegenden Rechenschaftsbericht vom 07.08.2019 verwiesen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt nach Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung Kenntnis von der Vorlage der Jahresrechnung 2018. Die örtliche Rechnungsprüfung kann nunmehr durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Haushaltsplan 2019 - Auflage des Landratsamtes bezüglich Defizit Kanal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 26.08.2019 ö 5

Sachverhalt

Der Haushaltsplan 2019 wurde vom Landratsamt Augsburg rechtsaufsichtlich gewürdigt. Die erforderliche Genehmigung der enthaltenen Kreditaufnahme wurde in voller Höhe erteilt. Das Ergebnis der rechtsaufsichtlichen Prüfung von Haushaltssatzung und Haushaltsplan fasst das Landratsamt wie folgt zusammen:

„Die notwendige Mindestzuführung (138.000,00 €) an den Vermögenshaushalt wird – zumindest nach den Plandaten – nicht erreicht. Stattdessen ist eine Zuführung zum Verwaltungshaushalt i.H.v. 40.700,00 € erforderlich.

Eine wesentliche Ursache hierfür ist die mangelnde Kostendeckung im Bereich Abwasserbeseitigung (Defizit: -69.700,00 €). Demgegenüber soll nach Art. 8 Abs. 2 Satz 1 KAG, § 12 KommHV bei kostenrechnenden Einrichtungen Kostendeckung erzielt werden. Demzufolge sollte baldmöglichst eine Neukalkulation der Abwassergebühren unter Berücksichtigung der in den letzten Jahren angefallenen Unterdeckungen in Angriff genommen werden.

Ferner sollte u.E. das auf Unterhaltungsmaßnahmen beruhende Defizit und das negative Rechnungsergebnis 2018 im Bereich Abwasser (- 61.000,00 €) – zumindest teilweise - durch eine Entnahme aus der Sonderrücklage (rd. 615.000,00 €) ausgeglichen werden. Dadurch werden die von der Gemeindekasse getragenen Unterdeckungen von den von der Anlage profitierenden Benutzern ein Stück weit refinanziert.

Außerdem werden dadurch die aufgrund der Defizite der Vorjahre zu erwartenden Gebührensteigerungen bei der nächsten Kalkulation etwas relativiert.“

Diese Stellungnahme hat das Landratsamt mit der folgenden Auflage verbunden:

„Die Handhabung der Defizite im Abwasserbereich der letzten Jahre ist unter Vorstellung der oben dargestellten Lösungsansätze im Gemeinderat zu thematisieren. Wir bitten um Übersendung eines diesbezüglichen Beschlussbuchauszuges.“

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung teilt die Auffassung, dass „baldmöglichst eine Neukalkulation der Abwassergebühren unter Berücksichtigung der in den letzten Jahren angefallenen Unterdeckungen in Angriff genommen werden“ soll. Derzeit läuft die Neukalkulation der Kanalgebühren Walkertshofen. Für kommendes Jahr ist die Neukalkulation der Kanalgebühren Mittelneufnach vorgesehen (letzte Gebührenanpassung zum 01.01.2013).

Das in 2019 „auf Unterhaltungsmaßnahmen beruhende Defizit“ ist laut Haushalt den folgenden Haushaltsstellen zu entnehmen:







Haushalts-stelle
Bezeichnung
Ansatz
Bemerkung
7000.5000
Unterhalt Kläranlage Mitteln.
2.000 €
Eventuell Betriebskosten enthalten
7000.5001
Unterhalt Pumpwerk Reichertsh.
500 €
Eventuell Betriebskosten enthalten
7000.5100
Kanalunterhalt Mittelneufnach
20.000 €
Erläuterung Haushalt: „Beginn Kanalsanierung?“. Eventuell zumindest teilweise eine Sicherheitsposition.
7000.5101
Kanalunterhalt Reichertshofen
20.000 €
Erläuterung Haushalt: „einschl. Ingenieurhonorar Befahrung“. Hierfür u.a. gibt es den Zuschuss.
7000.5200
Geräte Kläranlage Mittelneufnach
4.000 €
Eventuell Betriebskosten enthalten
7000.5201
Geräte Pumpstation Reichertsh.
500 €
Eventuell Betriebskosten enthalten

Andere Ansätze des Verwaltungshaushalts beziehen sich auf Betriebskosten, insbesondere 7000.6320 mit 28.000,00 € für Klärschlammentsorgung und Stromverbrauch.

Der Gemeinderat sollte – auch unter Berücksichtigung der bei diesen Haushaltsstellen beabsichtigten Maßnahmen und der künftigen Verwendung der Sonderrücklage – über eine Entnahme, die aufgrund des Rechnungsergebnisses 2019 durchzuführen sein wird, grundsätzlich entscheiden.

„Das negative Rechnungsergebnis 2018 im Bereich Abwasser“ beträgt laut  Jahresrechnung im Verwaltungshaushalt minus 60.952,88 €. Auch über eine diesbezügliche Rücklagenentnahme hat der Gemeinderat zu entscheiden. Da die Rechnungslegung 2018 bereits erfolgt ist, könnte diese Rücklagenentnahme erst im Rahmen der Jahresrechnung 2019 erfolgen.

Die Verwaltung steht beiden Rücklagenentnahmen zum jetzigen Zeitpunkt skeptisch gegenüber. Erst im Rahmen der Neukalkulation, die tatsächlich baldmöglichst durchzuführen ist, kann fundiert hierüber entschieden werden.

Diskussionsverlauf

In der Beratung erläutert die Vorsitzende, dass die Betriebsgenehmigung der Kläranlage 2026 abläuft. Die gebildeten Rücklagen werden benötigt für die Sanierung der Kläranlage und zur weiteren Inbetriebnahme. Der Gemeinderat plädiert, die Neukalkulation der Kanalgebühren und –beiträge abzuwarten. Danach kann über eine Entnahme aus den Rücklagen entschieden werden.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, spätestens im Jahr 2020 die Kanalgebühren und -beiträge neu zu kalkulieren, damit erforderlichenfalls Gebühren und Beiträge zum 01.01.2021 angepasst werden können. In diesem Zusammenhang kann auch über eine eventuelle Entnahme aus der Sonderrücklage Kanal entschieden werden.

Grundsätzlich soll jedoch die Sonderrücklage Kanal für Investitionen wie die in Zukunft anstehende Ertüchtigung/Erneuerung bzw. den Neubau der Kläranlage oder eine Generalsanierung der Kanalisation verwendet werden, auch um Verbesserungsbeiträge reduzieren zu können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Erlass einer Ortsgestaltungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 26.08.2019 ö 4

Sachverhalt

Da im Altortbereich momentan Grundstücke zum Verkauf stehen und Bauvoranfragen z.B. eingeschossig mit Zeltdach oder im Toscanastil vorgelegt wurden und gem. § 34 BauGB solche Bauvorhaben nicht abgelehnt werden können, wird dringend empfohlen, eine innerörtliche Gestaltungssatzung kurzfristig zu beschließen, um das harmonische Ortsbild zu erhalten.

Gem. Art. 81 BayBO können die Gemeinden durch Satzung im eigenen Wirkungskreis örtliche Bauvorschriften erlassen über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zur Erhaltung und Gestaltung von Ortsbildern.

Zweck der Vorschrift ist es, die verunstaltende Wirkung baulicher Anlagen zu verhindern und eine positive Gestaltungspflege zu ermöglichen.
In erster Linie kommen Anforderungen in Betracht, die sich auf die Höhe und Gliederung der Gebäude, die Dachgestaltung (Form, Neigung, Aufbauten und Einschnitte, Farbe und Material der Dacheindeckung, Dachbegrünung) die Gestaltung der Außenwände, Fenster und Balkone beziehen.

Diskussionsverlauf

Im Gemeinderat wird der Sinn und Zweck der Erlass einer Ortsgestaltungssatzung ausführlich diskutiert. Der Gemeinderat möchte eine nachhaltige Gestaltung des Ortsbildes sicherstellen und entscheidet sich mit nachstehendem Beschluss für den Erlass einer Ortsgestaltungssatzung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Ortsgestaltungssatzung vom 26.08.2019. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3

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3. Ergebnis der Verkehrsschau - Änderung der Vorfahrtsregelung in Reichertshofen und Anbringung von Zone 30

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 26.08.2019 ö 3

Sachverhalt

Am Mittwoch, 31.07.2019 fand mit Herrn Korn von der Polizeiinspektion Schwabmünchen eine Verkehrsschau statt.
Herr Korn schlägt vor, dass in Reichertshofen (westlicher Teil) am Anfang und am Ende der Hauptstraße sowie am Ortseingang Kreuzbergstraße (aus Richtung Lutzenberg kommend) jeweils ein „Zone 30“ Schild angebracht wird.
Somit ändert sich die Vorfahrtsregelung in diesem Bereich (wird „rechts vor links“).

Die „Vorfahrt gewähren“ und „Vorfahrtstraßen“ – Schilder können entfernt werden. An den „Zone 30“ Schildern wird ein Hinweis „Vorfahrt geändert – rechts vor links“ angebracht.

Lt. Herrn Korn ist diese Vorgehensweise absolut gerechtfertigt, da kein Gehweg vorhanden ist.

Diskussionsverlauf

Nach Beratung im Gremium soll die Anbringung einer Zone 30 im westlichen Teil von Reichertshofen mit der Straßenverkehrsbehörde besprochen werden und ggfls. bis zum Abschluss der Dorferneuerung zurückgestellt werden .

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 26.08.2019 ö 2

Sachverhalt

Es liegen keine Bauanträge zur Genehmigung vor.

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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 22.07.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 26.08.2019 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 22.07.2019 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 22.07.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.09.2019 12:08 Uhr