Datum: 23.09.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Gemeindezentrum Mittelneufnach
Gremium: Gemeinderat Mittelneufnach
Körperschaft: Gemeinde Mittelneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
4.6 Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern in der Augsburger Straße
4.5 Zufahrt zum Buchhof
4.4 Fußweg zum Penny Markt
4.3 Rückschnitt der Sträucher beim Gemeindezentrum
4.2 Raten Verbesserungsbeiträge Wasserversorgung
4.1 Kulturschmiede Stauden e.V. - Veranstaltung in Mittelneufnach
4 Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)
3 Alternativen für Straßenausbau Blumenstraße, Reichertshofen
2 Bauanträge
1 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 26.08.2019

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4.6. Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern in der Augsburger Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 23.09.2019 ö 4.6

Sachverhalt

Aus dem Gremium wird mitgeteilt, der Rückschnitt in der Augsburger Straße wurde ausgeführt.

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4.5. Zufahrt zum Buchhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 23.09.2019 ö 4.5

Sachverhalt

Auf Nachfrage informiert die Vorsitzende, dass der Zeitpunkt der Baumaßnahme an der Straße nicht bekannt war. Die Verkehrsschilder wurden ohne nähere Absprache mit der Gemeinde aufgestellt. Die Anlieger wurden auch nicht über die Aufstellung der Straßenschilder informiert. Der Gemeinderat weist darauf hin, dass die Schilder falsch aufgestellt sind. Momentan ist die einzige Zufahrt zum Buchhof nur „entgegen der Einbahnstraße“  möglich. Es gibt aber keine andere.

Die Vorsitzende wird den Sachverhalt abklären.  

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4.4. Fußweg zum Penny Markt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 23.09.2019 ö 4.4

Sachverhalt

Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat teilt die Vorsitzende mit, es liegen keine neuen Erkenntnisse vor.

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4.3. Rückschnitt der Sträucher beim Gemeindezentrum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 23.09.2019 ö 4.3

Sachverhalt

Aus dem Gemeinderat wird auf das Rückschneiden der Bäume und Sträucher im Bereich Nebelhornstraße hingewiesen. Es fallen wieder viele Birnen etc. auf die Parkplätze/ Straße.

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4.2. Raten Verbesserungsbeiträge Wasserversorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 23.09.2019 ö 4.2

Sachverhalt

Im Rahmen der Haushaltsberatung wurde aus dem Gemeinderat angeregt, die Raten für die Verbesserungsbeiträge für die Wasserversorgung festzulegen. Die Raten sollten erst nach Berechnung der Verbesserungsbeiträge festgelegt werden. Die Höhe der Verbesserungsbeiträge kann erst nach Vorliegen der Ausschreibungsergebnisse erfolgen.

Die Ausschreibung wird vermutlich Ende Oktober verschickt. Der Submissionstermin dürfte Ende November sein.

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4.1. Kulturschmiede Stauden e.V. - Veranstaltung in Mittelneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 23.09.2019 ö 4.1

Sachverhalt

Im Oktober/November 2021 ist eine Veranstaltung in Mittelneufnach geplant. Der Veranstalter, die Regionalentwicklung Stauden und die Kulturschmiede sind bei rechtlichen Fragen zuständig.     

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4. Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 23.09.2019 ö 4

Sachverhalt

Für den Anschluss an Staudenwasserversorgung ist eine Versorgungsleitung von Oberneufnach geplant. Hierzu wurden Baugrunduntersuchungen entlang der Mindelheimer Straße beauftragt und inzwischen bereits durchgeführt.

Am 31.07.2019 fand eine Verkehrsschau im Gemeindegebiet in Mittelneufnach/Reichertshofen statt. Hierzu wurden bereits einige Grundstücksbesitzer bzgl. Lichtraumprofil angeschrieben. Die meisten haben inzwischen den gesetzlich vorgeschriebenen Rückschnitt durchgeführt. Des Weiteren wurden alle Verkehrsschilder besichtigt. Die Gemeinde hat bei der Fa. Bremicker alle notwendigen neuen, nachleuchtenden Schilder bestellt. In den nächsten Wochen wird der VG Bauhof diese austauschen bzw. montieren.

Im Zuge der Verkehrsschau wurden die notwendigen Markierungsarbeiten an der Kreuzung Kapellenstraße – Schulstraße besichtigt. Der Auftrag wurde bereits vergeben und auch ausgeführt.

Der Gemeinderat hat den Austausch der WC-Becken, inkl. neuer Deckel, an eine Sanitärfirma beauftragt. In diesem Zuge werden die WC´s auch erhöht. Die Ausführung findet voraussichtlich Ende Oktober statt.

Für die FW Mittelneufnach wurde zur Druckprüfung der Feuerwehrschläuche eine neue Pumpe besorgt.






   

   

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3. Alternativen für Straßenausbau Blumenstraße, Reichertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 23.09.2019 ö 3

Sachverhalt

Zur weiteren Vorgehensweise bzgl. der Blumenstraße in Reichertshofen fand am 05.09.2019 eine Besprechung mit der Kommunalaufsicht statt.
Im Ergebnis bestehen folgende, rechtlich gleichwertige Alternativen:

Alternative 1

Zur Abrechnung des durch den Zweckverband Staudenwasserversorgung in Rechnung gestellten Straßenentwässerungsanteils aus der Herstellung der Abwasserentsorgung muss eine Kostenspaltung beschlossen werden.
Der Straßenentwässerungsanteil sowie der Grunderwerb (sofern endgültig abgeschlossen) könnten dann per Erschließungsbeitrag auf die erschlossenen Grundstücke umgelegt werden.

Somit würde der Maßnahmebeginn zur erstmaligen Herstellung der Blumenstraße auf das Jahr 2000 festgelegt werden (Beginn der technischen Herstellung). Durch die Regelung des Art. 5a Abs. 7 Satz 2 KAG wird daher die endgültige erstmalige Herstellung nach 2025 fingiert.
Eine Abrechnung weiterer Maßnahmen ist nach diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich!
Die Kosten der tatsächlichen erstmaligen Herstellung könnten danach nicht mehr abgerechnet werden und liegen in voller Höhe bei der Gemeinde.
Mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zum 01.01.2018 scheidet (nach Eintritt der Herstellungsfiktion) auch eine Abrechnung nach Straßenausbaubeitragsrecht aus.

Alternative 2

Grundsätzlich wurde der Oberflächenwasserkanal im Zuge der Herstellung einer zentralen Abwasserbeseitigung in Reichertshofen durch den Zweckverband Staudenwasserversorgung hergestellt. Hier musste seitens des Zweckverbands der Straßenentwässerungsanteil einkalkuliert und gegenüber der Gemeinde entsprechend abgerechnet werden.
Die Gemeinde hatte zum damaligen Zeitpunkt nicht die Absicht die Blumenstraße erstmalig herzustellen. Somit ist der Bau des Oberflächenwasserkanals nicht zielgerichtet darauf zurückzuführen! Das bedeutet, der Bau führt nicht zu einem Maßnahmebeginn zur erstmaligen Herstellung der Blumenstraße. Maßgeblich für den Beginn der technischen Herstellung ist die Baumaßnahme, die objektiv auf die erstmalige und endgültige Herstellung gerichtet ist.
Somit kann der damals gegenüber der Gemeinde abgerechnete Straßenentwässerungsanteil nicht auf die erschlossenen Grundstücke umgelegt werden.

Wenn die erstmalige Herstellung der Blumenstraße tatsächlich durchgeführt wird, ist der Beginn der dann erfolgenden technischen Herstellung als Maßnahmebeginn anzusehen. Die ab diesem Zeitpunkt gesamt anfallenden Kosten (abzgl. des Gemeindeanteils) können per Erschließungsbeitrag von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke eingehoben werden.

Voraussetzung zur erstmaligen Herstellung ist der Abschluss des notwendigen Grunderwerbs.
Nach derzeitigem Verhandlungsstand sind die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke bereit die für den Straßenbau notwendigen Grundstücksteile an die Gemeinde zu veräußern, sofern der Straßenbau nicht vor …………………. durchgeführt wird.
Es kann daher durchaus Beschluss gefasst werden, dass der technische Beginn zur erstmaligen Herstellung der Blumenstraße frühestens ……………….. erfolgen wird.

Beschluss

Die Herstellung des Oberflächenwasserkanals in der Blumenstraße, welcher auch die Straße entwässert, erfolgte im Zuge der Herstellung einer zentralen Entwässerung und war nicht technischer Beginn der erstmaligen Herstellung der Blumenstraße. Eine erstmalige und endgültige Herstellung der Blumenstraße war zu diesem Zeitpunkt nicht geplant.
Die Gemeinde Mittelneufnach beabsichtigt mit der erstmaligen Herstellung der Blumenstraße nicht vor dem Jahr 2025 zu beginnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 23.09.2019 ö 2

Sachverhalt

Es liegen keine Bauanträge zur Genehmigung vor.

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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 26.08.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 23.09.2019 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 26.08.2019 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 26.08.2019.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.10.2019 09:16 Uhr