Datum: 23.04.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus - Mehrzweckraum, Bahnhofstr. 4
Gremium: Gemeinderat Walkertshofen
Körperschaft: Gemeinde Walkertshofen
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 21:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
3.1. Erweiterung der Wohnfläche im bestehenden Wohn- und Landwirtschaftsgebäude, Fl.-Nr. 971/2, Gemarkung Walkertshofen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen)
|
Gemeinderat Walkertshofen
|
23.04.2019
|
ö
|
|
3.1 |
Sachverhalt
Bauvorhaben: Erweiterung der Wohnfläche im bestehenden Wohn- und Landwirtschaftsgebäude
Fl.-Nr.: 971/2, Gemarkung Walkertshofen
Von dem Antragsteller wurden Maßnahmen durchgeführt, die der Erweiterung und Modernisierung des bestehenden Wohngebäudes dienen.
- Auf der Südseite des Gebäudes war ursprünglich ein eingeschossiger Schweinestall mit Pultdach angebaut, dieser wurde zum Wintergarten umgebaut und dem Wohnbereich zugeordnet.
- Der direkt an das Gebäude angebaute baufällige Schuppen auf der Westseite wurde neu aufgebaut und eine Garage integriert.
- Vor dem Hauszugang wurde ein Vordach als Wetterschutz angebracht.
- Vorbereitung des Dachgeschosses zum möglichen Wohnraum
Durch die Einbeziehung des Wintergartens und die Vorbereitung des Dachgeschossausbaus ergibt sich eine zusätzliche Wohnfläche von ca. 82 m² (Gesamtwohnfläche ca. 250 m²).
Das Bauvorhaben orientiert sich am vorhandenen Bestand und am Bedürfnis nach Versorgung mit angemessenem Wohnraum.
Dem Gemeinderat werden die Planunterlagen zur Ansicht gereicht.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
2. Bürgermeister Johann Blumenhofer enthält sich der Stimme wegen persönlcher Beteiligung.
zum Seitenanfang
3.2. Umnutzung eines Pfründewohnhauses zu einem Wohnhaus, Fl.-Nr. 1157/5, Gemarkung Walkertshofen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen)
|
Gemeinderat Walkertshofen
|
23.04.2019
|
ö
|
|
3.2 |
Sachverhalt
Bauvorhaben: Nutzungsänderung: Umnutzung eines Pfründewohnhauses zu einem Wohnhaus
Fl.-Nr.: 1157/5, Gemarkung Walkertshofen
Das Pfründehaus (Baugenehmigung AZ 738/74 vom 19.07.1974) soll künftig einer regulären
Wohnnutzung zugeführt werden.
Der Gemeinderat sichtet die Planunterlagen.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt der beantragten Umnutzung das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3.3. Neubau eines Doppelhauses mit vier Stellplätzen, Fl.-Nr. 223, Gemarkung Walkertshofen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen)
|
Gemeinderat Walkertshofen
|
23.04.2019
|
ö
|
|
3.3 |
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau eines Doppelhauses mit vier Stellplätzen
Fl.-Nr.: 223, Gemarkung Walkertshofen
Die beantragte Bebauung des Flurstücks mit einem Doppelhaus wurde im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage auf der Gemeinderatssitzung am 23.10.2018 behandelt und positiv beschieden.
Auf dem Grundstück (ca. 690 m² Grundstücksfläche) soll ein Doppelhaus mit Satteldach, Satteldachgauben und zwei Stellplätzen je Doppelhaushälfte entstehen.
Die Planunterlagen werden eingesehen.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3.4. Dachausbau zu einer Wohnung über bestehender Garage - Antrag auf isolierte Abweichung, Fl.-Nr. 1806/8, 1806/9), Gemarkung Walkertshofen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen)
|
Gemeinderat Walkertshofen
|
23.04.2019
|
ö
|
|
3.4 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 19.02.2019 behandelt.
Bei der Überprüfung durch das Landratsamt wurden zur Weiterbearbeitung des Bauantrages noch Ergänzungen vom Bauherrn angefordert.
- Beantragte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplan
Sachverhalt:
Die zulässige Grundfläche von 125 m² wurde durch die nicht genehmigte Erweiterung des Garagengebäudes um 62,55 m² überschritten, womit auch zusätzliche Erschließungsflächen anfallen.
Das Wohnhaus / Garage überschreitet die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze.
Beantragte Befreiungen:
betr. § 4.1 der Satzung
- Überschreitung der zulässigen Grundfläche um 62,55 m² von 125 m² auf 187,55 m²
- Überschreitung der Baugrenze
betr. § 5.4.1 der Satzung – befestigte Flächen im privaten Bereich
- Zulässigkeit zusätzlicher Erschließungsflächen
Begründung:
Der überdachte Stellplatz (Erweiterung des Garagengebäudes) wurde in der Annahme errichtet, dass keine Genehmigung erforderlich ist.
Durch die Erweiterung des überdachten Stellplatzes wurden weitere Erschließungsflächen notwendig.
- Darstellerische und rechnerische Ergänzungen:
Sachverhalt:
Die Erweiterung der Garage und sämtliche Erschließungsflächen müssen in den Bauantrag aufgenommen und in den Plänen dargestellt werden.
Darstellung und Bemaßung der Baugrenze in den Planunterlagen, Darstellung des Treppenzugangs im Grundrissplan und der Südansicht.
Die Höhenangaben sind zu konkretisieren und der Geländeverlauf in den Ansichten detailliert darzustellen.
Aufnahme eines Abstandsflächenplanes in den Bauantrag, sowie Ergänzung eines zeichnerischen und rechnerischen Stellplatznachweises.
Ergänzende Formulare und Maßnahmen:
Amtl. Lageplan, Baubeschreibung-Baukosten,
Geforderte Verschmelzung der Grundstücke
Der Gemeinderat sichtet die Planunterlagen.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben mit den beantragten Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. Bebauungsplan Nr. 13 "Röstergraben"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen)
|
Gemeinderat Walkertshofen
|
23.04.2019
|
ö
|
|
4 |
Sachverhalt
Zu diesem TOP begrüßt Bürgermeisterin Jungwirth-Karl Herrn Vogg vom Ing.-Büro Vogg,
Großaitingen.
Die geänderten Planunterlagen werden am Dienstag 23.04.2019 im RIS bereitgestellt.
zum Seitenanfang
4.1. Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 13 "Röstergraben"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen)
|
Gemeinderat Walkertshofen
|
23.04.2019
|
ö
|
|
4.1 |
Sachverhalt
Folgende Stellungnahmen sind ohne Bedenken / Einwände / Äußerung eingegangen:
Bundesamt der Bundeswehr 25.02.2019
Fernleitungs-Betriebsgesellschaft 27.02.2019
HWK Schwaben 26.02.2019
ALE Schwaben 08.04.2019
Bayerischer Bauernverband 21.03.2019
Bistum Augsburg 22.02.2019
Gemeinde Aichen 19.03.2019
Gemeinde Langenneufnach 02.04.2019
Markt Ziemetshausen 12.03.2019
Staatl. Gesundheitsamt Augsburg 12.03.2019
Regierung von Schwaben 22.02.2019
IHK Schwaben 10.04.2019
LRA Augsburg SG Immissionsschutz 10.04.2019
ZV Stauden-Wasserversorgung 25.02.2019
Folgende Anregungen sind eingegangen:
AELF Augsburg 10.04.2019
Stellungnahme (auszugsweise):
Aus forstlicher Sicht keine Einwendungen.
Folgende landwirtschaftliche Belange sind betroffen:
Durch die Bebauung werden 1,6 ha Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung dauerhaft entzogen. … Dies sind für die landwirtschaftliche Erzeugung wertvolle Böden.
Verwertung des Oberbodens:
Mutterboden … ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und … zu schützen.
Vor Baubeginn sollte geklärt werden, wo der Boden … sinnvoll weiterverwendet werden kann.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Der Gemeinde Walkertshofen ist bewusst, dass durch die Ausweisung des Wohnbaugebietes wertvolle landwirtschaftliche Böden verloren gehen. Erst nach reiflicher Überlegung und aufgrund der anhaltenden Nachfrage nach neuen Wohnbauflächen hat man sich entschlossen das Baugebiet auszuweisen.
Die Böden sollen – soweit möglich – innerhalb der Gemeinde Walkertshofen einer weiteren Nutzung zugeführt werden.
Eine Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanes ist nicht erforderlich.
Abstimmung: 13 : 0
LEW Verteilnetz GmbH 01.03.2019
Stellungnahme (auszugsweise):
Keine Einwände, wenn der Bestand unserer Anlagen gesichert ist und nachstehende Punkte berücksichtigt werden:
Innerhalb des Geltungsbereiches verläuft eine 1-kV-Freileitung. Unfallverhütungsvorschriften und Mindestabstände sind zu beachten.
Im Bereich der Hauptstraße befinden sich mehrere 1-kV-Kabelleitungen und Leerrohre. Vor Aufnahme von Erdarbeiten etc. im Näherungsbereich der Kabelanlagen sind aktuelle Bestandspläne zu beschaffen.
Vor Beginn der Tiefbauarbeiten muss ein Spartengespräch stattfinden.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die genannten Punkte werden berücksichtigt, bzw. die von der Gemeinde Walkertshofen beauftragte (n) Firmen haben diese zu berücksichtigen.
Eine Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanes ist nicht erforderlich.
Abstimmung: 13 : 0
LRA Augsburg, Bauleitplanung 10.04.2019
Stellungnahme (auszugsweise):
- Wir empfehlen dringend, das Grundstück Fl.-Nr. 946 vollständig in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufzunehmen. Ebenso die (ggf. teilweise) Aufnahme des Grundstücks Fl.-Nr. 947, um die Nachverdichtung der (ehemaligen?) Hofstelle zu steuern. Wir machen bereits jetzt aufmerksam, dass die Überplanung des Grundstücks Fl.-Nr. 946 eine Ermittlung und Beurteilung der immissionsschutzfachlichen Belange erforderlich macht (insb. Tierhaltung auf Fl.-Nr. 947)
- Es folgen Hinweise zu redaktionellen Änderungen der textlichen Festsetzungen, insbesondere zur Klarstellung einiger Punkte.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
- Die Einbeziehung der Grundstücke Fl.-Nr. 946 und 947 ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht gewünscht, da Eigentumsverhältnisse dagegensprechen. Der städtebauliche Vorteil der Vergrößerung des Geltungsbereiches wird deshalb geringer bewertet. Eine diesbezügliche Änderung des Bebauungsplanes erfolgt nicht.
- Die textlichen Festsetzungen werden entsprechend den Empfehlungen des LRA SG Bauleitplanung geändert bzw. angepasst.
Abstimmung: 13 : 0
LRA Augsburg, Wasserrecht 10.04.2019
Stellungnahme (auszugsweise):
Es besteht grundsätzlich Einverständnis. Es erfolgen ergänzende Hinweise:
- Hinweis auf die wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser. Es ist von der Gemeinde zu prüfen, ob ein Ergänzungs- / Tekturverfahren erforderlich ist.
- Hinweis auf wild abfließendes Wasser bzw. dessen Auswirkungen auf tiefer oder höher liegende Grundstücke. Geländeveränderungen bzw. Entwässerungseinrichtungen sind so vorzunehmen, dass dieses Wasser schadlos abgeführt wird.
- Die Ausübung einer Bauwasserhaltung bedarf der wasserrechtlichen Erlaubnis.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
- Es wird von der Gemeinde rechtzeitig geprüft werden, ob ein Ergänzungs- oder Tekturverfahren notwendig wird.
- Diese Hinweise sind bereits in der Begründung bzw. Satzung vorhanden, werden jedoch nochmals präzisiert. In der Erschließungsplanung wird explizit auf diese Problematik eingegangen werden.
- Der Hinweis wird in die textlichen Hinweise der Satzung aufgenommen.
Abstimmung: 13 : 0
LRA Augsburg, Naturschutz 10.04.2019
Stellungnahme (auszugsweise):
Es besteht grundsätzlich Einverständnis. Es erfolgen ergänzende Hinweise:
- Der Geltungsbereich grenzt im Nordwesten an eine Feldhecke, die als Flachland-Biotop erfasst ist. Die Feldhecke ist zu erhalten. Der Durchstich der künftigen Straße ist so begrenzt als möglich zu gestalten. Dabei sind vor allem artenschutzrechtliche Belange zu beachten.
- Im mittleren B-Plan-Geltungsbereich befindet sich eine Feldhecke. Teile dieser Feldhecke sollen wenn möglich als Straßenbegleitgrün integriert werden. Bei der Beseitigung der Feldhecke sind artenschutzrechtliche Belange zu beachten.
- Die Strauchreihe am westlichen Rand mit 5 m Breite soll durchgehend sein und vereinzelt mit Bäumen durchsetzt sein.
Beschluss: 13 : 0
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
- Der Durchstich wird im Rahmen der Erschließungsplanung auf ein Minimum begrenzt werden. Artenschutzrechtliche Belange werden beachtet werden.
- Die Feldhecke im mittleren B-Plan-Geltungsbereich existiert nicht mehr. Weitere naturschutzfachliche Belange hierzu können deshalb nicht berücksichtigt werden.
- Die Satzung wird dahingehend nochmals überprüft und ggfs. angepasst.
Abstimmung: 13 : 0
LRA Augsburg, Brandschutz 10.04.2019
Stellungnahme (auszugsweise):
Anmerkungen zu Löschwasserbedarf, Hydrantennetz, Richtlinien für Feuerwehr und Mindestabstände zwischen Bauten und Starkstromleitungen.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmung: 13 : 0
LRA Augsburg, Abfallwirtschaftsbetrieb 10.04.2019
Stellungnahme (auszugsweise):
Hinweis auf die Planung der Erschließungsstraßen, dass die Abfallbeseitigung ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Es werden explizite Anforderungen genannt.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmung: 13 : 0
Regierung von Schwaben 22.02.2019
Stellungnahme (auszugsweise):
Hinweis: Die überplante Fläche ist im FNP bereits als Wohnbaufläche dargestellt. Wir bitten um Klarstellung bzw. Anpassung der Planunterlagen.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Nach Durchsicht des rechtskräftigen FNP wird festgestellt, dass das Plangebiet im FNP als Wohnbaufläche dargestellt ist. Es erfolgt eine Anpassung der Planunterlagen.
Abstimmung: 13 : 0
Schwaben Netz GmbH 08.03.2019
Stellungnahme (auszugsweise):
Im angegebenen Ausbaubereich liegen weder Leitungen noch ist in absehbarer Zeit eine Verlegung geplant.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmung: 13 : 0
WWA Donauwörth 15.03.2019
Stellungnahme (auszugsweise):
Es werden allgemeine Hinweise zu folgenden Themengebieten gegeben:
Trinkwasser- und Löschwasserversorgung
Grundwasser
Altlasten und Bodenschutz
Einsatz von erdgekoppelten Wärme-Pumpen-Systemen
Abwasserbeseitigung und Kläranlage
Oberirdische Gewässer und wild abfließendes Wasser
Es bestehen keine Bedenken, wenn die Hinweise beachtet werden.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden beachtet.
Abstimmung: 13 : 0
Bürger der Gemeinde Walkertshofen 25.02.2019
Stellungnahmen (auszugsweise):
- … landwirtschaftliche Immissionen und Bienenhaltung sind zu dulden
- Es werden Bedenken hinsichtlich der Höhenverhältnisse der Einfahrt in das Baugebiet links abbiegend geäußert.
- Der für das Baugebiet erforderliche Straßenausbau bzw. die dafür anfallenden Kosten sind vollständig auf die Grundstückserwerber umzulegen. Anlieger dürfen nicht belastet werden.
- Das Baugebiet weist erhebliche Höhenunterschiede aus, was zu starkem Gefälle in der Zufahrtsstraße führt. Bei Starkregen werden Privatgrundstücke überschwemmt.
- Beim Ausbau des Röstergrabens sind starke Beschädigungen von Privatgrundstücken zu erwarten. Es erfolgt der vorsorgliche Hinweise, dass einem erheblichen Bauaufwand auf dem betreffenden Privatgrundstück nicht zugestimmt wird.
Beschluss:
Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Die einzelnen Punkte werden wie folgt abgewogen:
- Die Duldung von landwirtschaftlichen Immissionen ist bereits im Bebauungsplan aufgeführt. Eine explizite Erwähnung der Duldung von Bienenhaltung ist nicht vorgesehen.
- Die Höhenverhältnisse der Einfahrt in das Baugebiet sind im Rahmen der Bauleitplanung bereits berücksichtigt worden (Abrücken der Baugrenze). Probleme hinsichtlich der technischen Erschließung werden nicht gesehen.
- Die Festsetzung von Herstellungs- oder Erschließungsbeiträgen richten sich nach geltenden Satzungen und geltenden Rechtsgrundlagen und werden nicht im Rahmen der Bauleitplanung behandelt.
- Gerade durch die Anlage von Erschließungsstraßen wird eine geordnete Ableitung von Niederschlagswasser sichergestellt. Die Situation kann daher nur besser werden.
- Privatgrundstücke sollen im Rahmen der Erschließungsarbeiten nicht beeinträchtigt werden. Erfolgt eine Beeinträchtigung, wird der Verursacher den Urzustand wiederherstellen. Dies betrifft jedoch nicht die Bauleitplanung sondern wird erst bei der tatsächlichen Erschließung relevant.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4.2. Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 13 "Röstergraben"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen)
|
Gemeinderat Walkertshofen
|
23.04.2019
|
ö
|
|
4.2 |
Diskussionsverlauf
Aus dem Gemeinderat wird angeregt, den Schmutzwasserkanal so tief zu legen, dass das Schmutzwasser freifließend entsorgt werden kann. Dadurch verteuert sich zwar der Kanalbau, aber den Bauwerbern werden die einmalige Investition und die laufenden Unterhaltskosten einer Hebeanlage erspart.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan Nr. 13 „Röstergraben“ in der Fassung vom 23.04.2019 bestehend aus Planzeichnungen, Begründung und Textteil.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Die Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Vogg für seinen Vortrag. Herr Vogg verlässt um 20.05 Uhr den Sitzungssaal.
zum Seitenanfang
5. Festlegung von Vergabekriterien für das Baugebiet "Röstergraben"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen)
|
Gemeinderat Walkertshofen
|
23.04.2019
|
ö
|
|
5 |
Sachverhalt
Vor Beratung im Gemeinderat weist die Vorsitzende nochmals darauf hin, dass bei der Festlegung der Vergabekriterien der Grundsatz der Gleichbehandlung sowie soziale Komponenten berücksichtigt werden müssen. Die Kriterien sollen auch transparent und diskriminierungsfrei sein. Lt. Bayer. Gemeindetag ist der Sinn der Aufstellung eines Bebauungsplanes die zeitnahe Bebauung und nicht die Hortung von bebaubaren Grundstücken.
Anschließend folgt die Beratung.
Die bereits vorhandene Liste von Kaufinteressenten wurde nach der Reihenfolge der Anmeldung erstellt.
Diskussionsverlauf
Der Gemeinderat diskutiert ausführlich die allgemeinen Vertragsbedingungen und legt diese fest. Anschließend wird der Kriterienkatalog/Fragebogen für das Baugebiet „Röstergraben“ erstellt.
Beschluss 1
Der Gemeinderat ist mit der Festlegung von Allgemeinen Vertragsbedingungen einverstanden.
Allgemeine Vertragsbedingungen:
Der Käufer verpflichtet sich, das Grundstück innerhalb von 5 Jahren ab dem Tag der notariellen Beurkundung mit einem bezugsfertigen Wohngebäude entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu bebauen (Bauverpflichtung).
Der Gemeinde steht ein mit einer Auflassungsvormerkung abzusicherndes Wiederkaufsrecht zu, für den Fall, dass der Käufer unrichtige Angaben gemacht hat oder der Bauverpflichtung nicht fristgerecht nachkommt.
Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Grundstückes besteht nicht. Der Bewerber kann seine Bewerbung bis zum Abschluss des notariellen Vertrages zurückziehen.
Die Grundstücke werden vom Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung entsprechend den Vergabekriterien vergeben.
Die Käufer können sich in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Punktezahl ihren bevorzugten Bauplatz wählen.
Bei Punktegleichheit entscheidet das Los.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
Beschluss 2
Der Gemeinderat spricht sich für einen Kriterienkatalog für die Vergabe eines Bauplatzes im Baugebiet „Röstergraben“ aus und legt diesen in heutiger Sitzung wie folgt fest:
Vergabekriteriem 1 - 7:
Kriterium 1: Zum Eingang 30.09.2019 wird die Bauwerberliste geviertelt, je viertel (8,6,4,2) werden die Punkte vergeben.
Kriterium 2: Bewerber mit Kindern im eigenen Haushalt (bis 18 Jahre) werden bevorzugt (2 Punkte/Kind).
Kriterium 3: Bewerber als aktives Mitglied in einem Verein in Walkertshofen (mindestens zum Stichtag 01.01.2019) (4 Punkte).
Kriterium 4: Bewerber, mit Lebensjahre im Ort Walkertshofen, erhalten einen Walkertshofer Bonus (1 Punkt, max. 10 Punkte).
Kriterium 5: Bewerber die jünger als 40 Jahre sind werden bevorzugt, um möglichst noch Kinderzuwachs im Ort zu generieren (Schule) (4 Punkte).
Kriterium 6: Bewerber mit einem Arbeitsplatz in Walkertshofen werden bevorzugt (2 Punkte).
Kriterium 7: Bewerber die sofort eine Wohneinheit selber beziehen werden bevorzugt (2 Punkte).
Hinweis:
Bei Punktegleichheit entscheidet das Los.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 3
Der Gemeinderat legt fest, wer antragsberechtigt ist:
Antragsberechtigt sind nur volljährige Personen. Eltern oder Alleinerziehende sind für ihre minderjährigen Kinder nicht antragsberechtigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 4
Nicht antragsberechtigt sind Eigentümer eines unbebauten mit Wohnbebauung bebaubaren Grundstückes.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 6
zum Seitenanfang
6. Informationen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen)
|
Gemeinderat Walkertshofen
|
23.04.2019
|
ö
|
|
6 |
Sachverhalt
Der Sachstand der Begehung der Radwegetrasse Richtung Langenneufnach am 11.04.2019 durch den Gemeinderat wird mitgeteilt. Die vorhandenen Engstellen im geplanten Radwegeverlauf werden erläutert. Es soll an dieser Trasse festgehalten werden. Die Vorsitzende wird beauftragt mit dem Planer, dem WWA und dem Straßenbauamt bei einem Ortstermin Lösungsmöglichkeiten zu finden.
Der Gemeinderat hat die Baustelle der Pfarrgemeinde Walkertshofen (Dachstuhl der Kirche) am 06.04.2019 besichtigt. Es werden dazu Bilder gezeigt.
Die PV Anlage am Rathaus/FW Haus ist seit Anfang April in Betrieb und erzielt ein hervorragendes Leistungsergebnis.
Am 16.04.2019 fand ein Besprechungstermin mit dem Ing.-Büro Sweco, dem WWA
, der Gemeinde Mittelneufnach und Walkertshofen statt, bei dem die vorläufigen Ergebnisse der Untersuchung der Möglichkeiten beide Kläranlagen bis 2024 zum Ablauf der Betriebserlaubnis zu ertüchtigen, erläutert wurden.
Die Gemeinderatssitzung vom 14.05.2019 wird auf den 21.05.2019 verlegt.
zum Seitenanfang
6.1. Hochbeet an der Schule
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen)
|
Gemeinderat Walkertshofen
|
23.04.2019
|
ö
|
|
6.1 |
Sachverhalt
In Absprache mit der Grundschule Walkertshofen, dem Hausmeister und der OGTS Walkertshofen soll an der freien Stelle beim Treppenabgang (3 x 3 m) ein L-förmiges Hochbeet errichtet werden.
Die OGTS hat sich bereit erklärt, das Beet mit den Kindern zu pflegen.
zum Seitenanfang
6.2. Geschwindigkeitsüberschreitung Aichener Straße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen)
|
Gemeinderat Walkertshofen
|
23.04.2019
|
ö
|
|
6.2 |
Sachverhalt
Ein Bürger aus Walkertshofen hat in letzter Sitzung am 26.03.2019 nachgefragt, ob in der Aichener Straße eine Geschwindigkeitsbeschränkung aufgrund von zu schnellem Fahrens möglich wäre.
Die PI Schwabmünchen teilt auf entsprechende Anfrage mit, dass die Aichener Straße eine Kreisstraße ist und da sich dort direkt keine Schule, kein Kindergarten oder ein Alten-/Pflegeheim befindet, ist eine Beschränkung auf Tempo „30“ nicht
möglich.
Die Gemeinde Walkertshofen wird ein Geschwindigkeitsmessgerät in der Aichener Straße aufstellen.
zum Seitenanfang
3. Bauanträge
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen)
|
Gemeinderat Walkertshofen
|
23.04.2019
|
ö
|
|
3 |
zum Seitenanfang
2. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 26.03.2019
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen)
|
Gemeinderat Walkertshofen
|
23.04.2019
|
ö
|
|
2 |
Sachverhalt
Der öffentliche Teil des Protokolls vom 26.03.2019 wurde dem Gemeinderat per E-Mail zur Kenntnis gegeben.
Der Gemeinderat erhebt keine Einwände. Der öffentliche Teil des Protokolls vom 26.03.2019 gilt damit genehmigt.
zum Seitenanfang
1. Der Bürger hat das Wort
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen)
|
Gemeinderat Walkertshofen
|
23.04.2019
|
ö
|
|
1 |
Sachverhalt
Die anwesenden Bürger stellen keine Anfragen an den Gemeinderat.
Datenstand vom 07.05.2019 09:34 Uhr