Datum: 21.05.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus - Mehrzweckraum, Bahnhofstr. 4
Gremium: Gemeinderat Walkertshofen
Körperschaft: Gemeinde Walkertshofen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
3.3 Errichtung einer Holzlege und eines Schuppens, Fl.-Nr. 60, Gemarkung Walkertshofen
3.2 Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses, Fl.-Nr. 1207/2, Gemarkung Walkertshofen
3.1 Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung, Fl.-Nr. 49, Gemarkung Walkertshofen
3 Bauanträge
2 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 23.04.2019
1 Der Bürger hat das Wort
6.2 Situation Kindergarten Mickhausen
6.1 Betreuung von Kindern durch die OGTS für Schuljahr 2019/2020
6 Informationen
5 Künftige Organisation Feldwegeunterhalt
4.2 Beschluss der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 8 "Heidenberg-West"
4.1 Abwägung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung der Klarstelllungs- und Ergänzungssatzung Nr. 8 "Heidenberg-West"
4 Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 8 "Heidenberg-West"

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3.3. Errichtung einer Holzlege und eines Schuppens, Fl.-Nr. 60, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 21.05.2019 ö 3.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Errichtung einer Holzlege und eines Schuppens

Fl.-Nr.:                                60, Gemarkung Walkertshofen

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Weideweg-Ost“.
Genehmigungen sind gem. § 34 BauGB (Umgebungsbebauung) zu erteilen.

Der Bauantrag umfasst folgende Vorhaben:

  1. Eine Holzlege im Südwesten des Grundstückes mit ca. 16 m Grenzlänge zu Fl.-Nr. 60/4

  1. Ein Schuppen im Nordwesten des Grundstückes mit einer Grenzlänge von ca. 9,85 m zu Fl.-Nr. 61/2

Folgender Antrag auf Abweichung bzw. Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist dem Bauantrag beigefügt:

Antrag auf Zulassung einer Abweichung von den Abstandsflächen (Art. 6 BayBO)  

Die Vorgaben der BayBO Art. 6 – Abstandsflächen, Abstände werden  überschritten (Länge der einseitigen Grenzbebauung max. 9 m, Länge der gesamten Grenzbebauung max. 15 m).

Hierfür ist eine Abstandsflächenübernahme aller betroffenen Nachbarn zwin gend erforderlich, die Nachbarunterschriften zur Abstandsflächenübernahme liegen nicht vollständig vor.


Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans

Die Nebenanlagen befinden sich außerhalb der in der Planzeichnung festgesetzten Positionen und außerhalb der Baugrenzen.

Gemäß den textlichen Festsetzungen der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung (Punkt 4.1)   sind
Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO auf den Positionen der Planfestsetzungen oder innerhalb der Baugrenze zulässig.

Die Überschreitung der Baugrenzen für Holzlege und Schuppen ist beantragt.

 

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Überschreitung der Baugrenzen das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

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3.2. Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses, Fl.-Nr. 1207/2, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 21.05.2019 ö 3.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses

Fl.-Nr.:                                1207/2, Gemarkung Walkertshofen


Ein Bauantrag für eine Wohnhauserweiterung wurde bereits in der Gemeinderatssitzung am 26.06.2018 behandelt, die Umsetzung konnte aufgrund fehlender Abstandsflächenübernahme nicht stattfinden.

Der Antragsteller möchte im Süden des bestehenden Wohnhauses einen zweigeschossigen Anbau mit Flachdach erstellen.
Eine Abstandsflächenübernahme ist bei der vorliegenden Planung nicht erforderlich.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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3.1. Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung, Fl.-Nr. 49, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 21.05.2019 ö 3.1

Sachverhalt

Es wird ein Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung (Genehmigung vom 23.06.2015, AZ 3-1004-2015-BA) für den Ausbau im Bestand auf Fl.-Nr. 49, Gemarkung Walkertshofen, um weitere zwei Jahre gestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt der beantragten Verlängerung der Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 21.05.2019 ö 3
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2. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 23.04.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 21.05.2019 ö 2

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 23.04.2019 wurde dem Gemeinderat per E-Mail zur Kenntnis gegeben.  

Der Gemeinderat erhebt keine Einwände. Der öffentliche Teil des Protokolls gilt damit als genehmigt.  

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1. Der Bürger hat das Wort

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 21.05.2019 ö 1

Sachverhalt

Die anwesenden Bürger haben keine Anfragen an den Gemeinderat .

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6.2. Situation Kindergarten Mickhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 21.05.2019 ö 6.2

Sachverhalt

Bis zur Vollendung des Kindergartenanbaues in Mickhausen gibt es im Augenblick zu wenig Plätze.
Der Kindergarten Mittelneufnach wäre bereit, 7 Plätze zur Verfügung zu stellen. In der Sitzung vom 20.05.2019 hat sich der Gemeinderat Mittelneufnach einverstanden erklärt. Die Genehmigung durch das Landratsamt Augsburg liegt derzeit noch nicht vor.  
Der Kindergarten Mickhausen hat eine Genehmigung für 75 Kindergartenplätze. Eine Erweiterung auf 80 Plätze wurde bereits beantragt. Durch Neuanmeldungen ist der Bedarf auf 93 Plätze gestiegen, wobei I-Kinder und unter drei Jährige doppelt zählen. Im Pfarrheim in Mickhausen ist bereits seit letztem Jahr eine weitere Kindergartengruppe untergebracht.

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6.1. Betreuung von Kindern durch die OGTS für Schuljahr 2019/2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 21.05.2019 ö 6.1

Sachverhalt

Für die OGTS sind bis 14.00 Uhr für das Schuljahr 2019/2020 46 Kinder angemeldet. Eine Betreuungsperson wird zusätzlich benötigt.

Der Bedarf für längere Betreuungszeiten wurde über den Staudenboten nochmals abgefragt. Evtl. anschließende Betreuung bis 16.00 Uhr, 17.00 Uhr und 18.00 Uhr, da der Hort in Langenneufnach keine freien Plätze mehr hat (kostenpflichtig). Lediglich e ine Bedarfsmeldung für eine weitere Betreuung am Freitag, bis 14.00 Uhr ist eingegangen.

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6. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 21.05.2019 ö 6

Sachverhalt

Nach den Dorferneuerungsrichtlinien (DorfR) vom 29.03.2019 wird der Gemeinde Walkertshofen eine Zuwendung als Zuschuss (Projektförderung) im Wege der Anteilfinanzierung für die Maßnahme „Freianlagen am ehemaligen Lagerhaus“ vom ALE Schwaben bewilligt.
Der Bewilligungsbescheid liegt mit Datum 08.05.2019 vor.

Der Haushalt ist mit Haushaltssatzung genehmigt.

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5. Künftige Organisation Feldwegeunterhalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 21.05.2019 ö 5

Sachverhalt

Die Gemeinde hat im Zuge der Flurneuordnung u. a. 42 km Feldwege übereignet bekommen. Unterhaltspflichtig ist die Gemeinde nur für die gewidmeten ausgebauten Feldwege. Theoretisch kann der Unterhalt auf die anliegenden Eigentümer umgelegt werden.  
Im Augenblick legt die Gemeinde fest, wie und in welchem Umfang Feldwege gerichtet und Gräben geöffnet werden.
Die Jagdgenossenschaft zahlt den Jagdpachtschilling nicht aus, sondern verwendet diesen um die Gemeinde bei der Sanierung der Feldwege zu unterstützen. Normalerweise gibt die Jagd nach Beschluss jeweils 50 % des Geldes, das die Gemeinde aufgewendet hat, als Zuschuss.

Gemeinsames Ziel sollte es sein die Feldwege für alle in einem ordentlichen Zustand zu erhalten.
Für 2019 Herbst ist geplant mit den Gemeinden Langenneufnach, Mittelneufnach, Mickhausen und Scherstetten Angebote einzuholen. Dazu sind von jeder Gemeinde die entsprechenden Wegstücke/Längen und der Bedarf an Kies zu ermitteln (bis Ende Juni 2019).

 

   

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat spricht die künftige Regelung der Organisation der Feldwegesanierung durch. Vorgeschlagen wird, dass die Jagdgenossenschaft die Feldwege festlegt, die saniert werden müssen. Anschließend könnten die Feldwege in Zonen (nach Prioritäten) eingeteilt und dann kontinuierlich der Reihe nach saniert werden. Ein weiterer Vorschlag wäre, dass der VG Bauhof die Organisation und die Abwicklung regelt.  
Herr Albert Hepp ist als Zuhörer anwesend und meldet sich nach einstimmiger Zustimmung im Gemeinderat zu Wort.
Herr Hepp erklärt, dass er bereit wäre für 1 Jahr den Sanierungsbedarf der Feldwege zu ermitteln.
Die Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Hepp für seine Bereitschaft.
 

Beschluss

Herr Albert Hepp erklärt sich bereit für 1 Jahr den Zustand der Feldwege, mit Zuruf der Anlieger welche Feldwege gerichtet werden sollen, zu überprüfen.
Der Gemeinderat ernennt Herrn Albert Hepp kurzfristig zum  Feldwegebeauftragten.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4.2. Beschluss der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 8 "Heidenberg-West"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 21.05.2019 ö 4.2

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 8 „Heidenberg-West“ bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Hinweisen in der Fassung vom 21.05. 2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
2. Bürgermeister Johann Blumehofer enthält sich gem. Art. 49 wegen pers. Beteiligung der Stimme.

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4.1. Abwägung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung der Klarstelllungs- und Ergänzungssatzung Nr. 8 "Heidenberg-West"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 21.05.2019 ö 4.1

Sachverhalt

D ie öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 11.03.2019 bis 12.04.2019 statt.
Folgende Stellungnahmen sind ohne Bedenken eingegangen:
Behörde:                                                                Stellungnahme vom:
Schwaben Netz                                                        09.03.2019
Staatliches Bauamt                                                        22.02.2019
Amt für Ländliche Entwicklung                                        13.03.2019
Staudenwasser                                                        25.02.2019
Gewerbeaufsichtsamt                                                02.04.2019
Fernleitungs-Betriebs GmbH                                        27.02.2019
Regierung von Schwaben                                                05.04.2019
Vermessungsamt                                                        04.04.2019
IHK                                                                        11.04.2019
HWK                                                                        26.02.2019
Bischöfliche Finanzkammer                                                22.02.2019
LEW                                                                        06.03.2019
Bundeswehr                                                                25.02.2019
Markt Ziemetshausen                                                12.03.2019
Gemeinde Langenneufnach                                                02.04.2019
Gemeinde Aichen                                                        19.03.2019
Werner Gumpinger                                                        25.02.2019

Folgende Stellungnahmen sind mit Anregungen eingegangen:
Behörde:                                                                Stellungahme vom
Landratsamt Augsburg                                                 10.03.2019


  • Erschließung des westlichen Grundstückes der Fl.-Nr. 279 der Gemarkung Walkertshofen

Beschluss:

Die Zufahrt zu dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 279, Gemarkung Walkertshofen erfolgt über das Grundstück mit der Fl.-Nr. 273, Gemarkung Walkertshofen.

Abstimmung: 11 : 0
2. Bürgermeister Johann Blumenhofer ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt und enthält sich der Stimme.


  • Redaktionelle Änderungen
Beschluss:

Die Planzeichnungen und der Textteil werden entsprechend ergänzt:

Abstimmung: 11 : 0
2. Bürgermeister Johann Blumenhofer ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt und enthält sich der Stimme.



  • Untere Naturschutzbehörde. Zusätzliche Eingrünung nach Westen und Abstand  der Begrünung. Bestehende Obstbäume als Bestand erhalten. 4- 5 zusätzliche Hochstämme wegen der Streuobstwiese pflanzen, Legende ergänzen.

Beschluss:

Die Planzeichnungen werden entsprechend den Forderungen des Naturschutzes geändert.

Abstimmung: 11 : 0
2. Bürgermeister Johann Blumenhofer ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt und enthält sich der Stimme.



  • Tiefbauverwaltung: Keine Oberflächenentwässerung in die Kreisstraße und Straßenbenutzungsvertrag für die Schmutzwasserkanalisation. Rückschnitt der Bepflanzung im Einmündungsbereich zur Kreisstraße

Beschluss:

Die Anregungen werden für die Erschließungsplanung berücksichtigt. Im Herbst wird die Bepflanzung im Einmündungsbereich zurückgeschnitten.

Abstimmung: 11 : 0
2. Bürgermeister Johann Blumenhofer ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt und enthält sich der Stimme.


  • Brandschutz: Löschwasserbedarf, Hydrantennetz, Zufahrtswege Feuerwehr,  Gefahr durch Oberirdische Stromversorgung.


Beschluss:

Die Löschwasserversorgung ist gesichert. Die Mindestabstände zu den Oberirdischen Stromleitungen werden eingehalten.

Abstimmung: 11 : 0
2. Bürgermeister Johann Blumenhofer ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt und enthält sich der Stimme.
  • Abfallwirtschaftsbetrieb: Zufahrt für Müllfahrzeuge

Beschluss:

Es wird ein Hinweis aufgenommen, dass die Mülltonnen zur Aichener Straße gebracht werden müssen.

Abstimmung: 11 : 0
2. Bürgermeister Johann Blumenhofer ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt und enthält sich der Stimme.



Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten        10.04.2019        

Hinweis zur Verwertung von Mutterboden.

Beschluss:

Der Hinweis wird in die Satzung aufgenommen.

Abstimmung: 11 : 0
2. Bürgermeister Johann Blumenhofer ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt und enthält sich der Stimme.



Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege                                06.03.2019

Hinweis auf Art. 8 Abs. 1 und 2 BayDSchG


Beschluss:

Die Hinweise werden vom Landratsamt im Einzelbauvorhaben geprüft.

Abstimmung: 11 : 0
2. Bürgermeister Johann Blumenhofer ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt und enthält sich der Stimme.


Wasserwirtschaftsamt Donauwörth                                15.03.2019

Stellungnahme wurde im Wesentlichen vom Wasserrecht des Landratsamtes vorgebracht.

Beschluss:

Die Bedenken wurden im Zuge der Abwägung der Stellungnahme des LRA Wasserrechts als Hinweis aufgenommen:

Abstimmung: 11 : 0
2. Bürgermeister Johann Blumenhofer ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt und enthält sich der Stimme.



Rechnerischer Nachweis der ausreichenden Dimensionierung des bestehenden Regenwasserkanals.

Beschluss:

Die Überrechnung muss im Zuge Erschließungsplanung erfolgen.

Abstimmung: 11 : 0
2. Bürgermeister Johann Blumenhofer ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt und enthält sich der Stimme.




Hannelore Weber:                                12.03.2019

Bedenken zu abfließendem Hangwasser

Beschluss:

Die Bedenken wurden im Zuge der Abwägung der Stellungnahme des LRA Wasserrechts und WWA als Hinweis aufgenommen:

Abstimmung: 11 : 0
2. Bürgermeister Johann Blumenhofer ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt und enthält sich der Stimme.


Günter Refle                                                25.02.2019

Landwirtschaftliche Immissionen sind hinzunehmen.

Beschluss:

Auf Punkt 6 der Begründung wird verwiesen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
2. Bürgermeister Johann Blumenhofer ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt und enthält sich der Stimme.

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4. Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 8 "Heidenberg-West"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 21.05.2019 ö 4

Sachverhalt

Bei diesem TOP übergibt die Vorsitzende das Wort an den Planfertiger und 2. Bürgermeister Johann  Blumenhofer.
Die geänderten Pläne wurden im RIS bereitgestellt.

Datenstand vom 13.06.2019 09:15 Uhr