Datum: 17.09.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus - Mehrzweckraum, Bahnhofstr. 4
Gremium: Gemeinderat Walkertshofen
Körperschaft: Gemeinde Walkertshofen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 06.08.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen)
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Gemeinderat Walkertshofen
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17.09.2019
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ö
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1 |
Sachverhalt
Der öffentliche Teil des Protokolls vom 06.08.2019 wurde dem Gemeinderat per E-Mail zur Kenntnis gegeben.
Der Gemeinderat erhebt keine Einwände. Der öffentliche Teil des Protokolls vom 06.08
.2019 gilt damit als genehmigt.
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2. Der Bürger hat das Wort
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen)
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Gemeinderat Walkertshofen
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17.09.2019
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ö
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2 |
Sachverhalt
Es liegt keine Wortmeldung
vor.
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3. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen)
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Gemeinderat Walkertshofen
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17.09.2019
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ö
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3 |
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3.1. Errichtung eines Carports
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen)
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Gemeinderat Walkertshofen
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17.09.2019
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ö
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3.1 |
Sachverhalt
Bauvorhaben: Errichtung eines Carports
Fl.-Nr.: 232/8, Gemarkung Walkertshofen
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Stadelwiese“ in einem Allgemeinen Wohngebiet.
Der geplante Carport kann aufgrund der Wandhöhe (mittl. Wandhöhe ca. 3,50 m) nicht verfahrensfrei errichtet werden und bedarf einer Baugenehmigung.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Johann Blumenhofer ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt und enthält sich bei der Abstimmung.
Gemeinderat Franz Schorer nimmt nach der Abstimmung ab 19.35 an der Sitzung teil.
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3.2. Einbau einer Schleppgaube auf die bestehende Garage mit Außentreppe, Fl.-Nr. 215/3, Gemarkung Walkertshofen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen)
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Gemeinderat Walkertshofen
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17.09.2019
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ö
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3.2 |
Sachverhalt
Bauvorhaben: Einbau einer Schleppgaube auf die bestehende Garage mit Außentreppe
Fl.-Nr.: 215/3, Gemarkung Walkertshofen
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 „Schörr“ in einem
Allgemeinem Wohngebiet.
Der Antragsteller möchte auf der Nordseite der an das Wohngebäude angebauten Doppelgarage
eine Schleppgaube errichten.
Über der Garage befindet sich ein Lagerraum, der über eine Außentreppe erschlossen werden
soll.
Für das Vorhaben sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Festsetzungen unter Punkt 6.4 der Satzung – Dachaufbauten
- Gem. den textlichen Festsetzungen unter Punkt 6.4 sind Dachaufbauten zulässig, wenn die Länge der Aufbauten max. 1/3 der Dachlänge beträgt.
Beantragte Befreiung: Länge der Aufbauten ca. 1/2 der Dachlänge
- Festsetzung: Der First von Dachaufbauten muss unterhalb des Hauptfirstes liegen
Beantragte Befreiung: Firsthöhe der Dachaufbauten höhengleich mit dem Hauptfirst
Der Gemeinderat sichtet die Planunterlagen.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben mit den beantragten Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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3.3. Errichtung einer Trafostation für den Netzanschluss einer Photovoltaikanlage, Fl.-Nr. 1434/4, Gemarkung Walkertshofen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen)
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Gemeinderat Walkertshofen
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17.09.2019
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ö
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3.3 |
Sachverhalt
Bauvorhaben: Errichtung einer Trafostation
Fl.-Nr.: 1434/4, Gemarkung Walkertshofen
Für den Netzanschluss einer Photovoltaikanlage ist die Errichtung einer Trafostation auf dem Flurstück zwischen Bahnlinie und Staatsstraße 2026 erforderlich.
Beschluss
Der Gemeinderat benötigt für eine Entscheidung noch weitere Informationen über die Standortwahl für die Errichtung einer Trafostation, über den Verlauf des Erdkabels und über die Einhaltung der Mindestabstandsfläche zur Staatsstraße 2026 (Grundstückseigentümer Freistaat Bayern)
.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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3.4. Errichtung eines Lagerzeltes, Fl.-Nr. 1420 der Gemarkung Walkertshofen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen)
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Gemeinderat Walkertshofen
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17.09.2019
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ö
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3.4 |
Sachverhalt
Bauvorhaben: Errichtung eines Lagerzeltes
Fl.-Nr.: 1420, Gemarkung Walkertshofen
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Gewerbegebiet ehemaliges Bundeswehrgelände“ am nördlichen Ortseingang.
Da für die Zelthalle im Süden des Flurstückes die Baugenehmigung (AZ 3-1389-2011-BA) bereits seit längerem abgelaufen ist, wurde erneut eine Baugenehmigung beantragt.
Nr. 1 des einschlägigen Bebauungsplanes schreibt eine Nutzungsbindung der Fa. Schneider Ladenbau vor.
Von dieser Festsetzung der Nutzungsbindung an die Fa. Schneider Ladenbau wird eine Befreiung zugunsten der Nutzung für die Fa. des Antragstellers beantragt.
Der Gemeinderat sichtet die Planunterlagen.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben und der beantragten Befreiung von Nr. 1.0 der Satzung das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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3.5. Errichtung eines 2. Lagerzeltes / Antrag auf isolierte Befreiung, Fl.-Nr. 1420, Gemarkung Walkertshofen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen)
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Gemeinderat Walkertshofen
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17.09.2019
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ö
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3.5 |
Sachverhalt
Der Bauantrag zur Errichtung eines Lagerzeltes wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 27.03.2018 behandelt und positiv beschieden.
Für die Weiterbearbeitung des Bauantrages (AZ 3-1016-2018-BA) wurden vom Landratsamt noch weitere Unterlagen bzw. eine Befreiung von den Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Gewerbegebiet – ehemaliges Bundeswehrgelände“ angefordert.
- Unter Nr. 14 des Bebauungsplanes ist die Vorlage entsprechender immissionsschutzfachlicher Nachweise vorgeschrieben.
Die schalltechnische Untersuchung zum Bauvorhaben wurde vom Antragsteller eingereicht.
Bzgl. der Belange des Schallimmissionsschutzes werden keine Konflikte mit der nächstgelegenen schutzbedürftigen Nutzung - dem Wohngebäude „Am Alten Sägewerk 2“ - erwartet.
- Nr. 1 des einschlägigen Bebauungsplanes schreibt eine Nutzungsbindung der Fa. Schneider Ladenbau vor. Es wird eine entsprechende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes benötigt.
Der Bauherr beantragt eine Befreiung der Nutzungsbindung der Fa. Schneider Ladenbau zugunsten der Firma des Antragstellers.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes unter Nr. 1 das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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4. Vorlage der Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Walkertshofen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen)
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Gemeinderat Walkertshofen
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17.09.2019
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4 |
Sachverhalt
Gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung ist „… die Jahresrechnung … innerhalb von 6 Monaten … nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen“. Die Jahresrechnung 2018 wurde am 27.06.2019 aufgestellt. Es wird auf den anliegenden Rechenschaftsbericht vom 08.08.2019 verwiesen.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt nach Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung Kenntnis von der Vorlage der Jahresrechnung 2018. Die örtliche Rechnungsprüfung kann nunmehr durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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5. Beschaffung des Spielmobiles des Landkreises Augsburg 2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen)
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Gemeinderat Walkertshofen
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17.09.2019
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5 |
Sachverhalt
In der letzten Gemeinderatssitzung wurde der Antrag für die Beschaffung des Spielmobiles von Gemeinderätin Claudia Maurus gestellt.
Laut Kreisjugendring soll das Spielmobil für 3 oder 5 Tage in den jeweiligen Gemeinden geöffnet haben. Für die Sommerferien 2020 sind noch Termine frei.
Diskussionsverlauf
In der Beratung werden die hohen Kosten sowie die Notwendigkeit eines Spielmobiles angesprochen.
Die Vorsitzende informiert
, die Gemeinde stellt jährlich ein sehr buntes und umfangreiches Ferienprogramm für die Kinder in den Sommerferien zusammen. Vereine und auch Privatpersonen beteiligen sich dabei. Das Ferienprogramm wird immer gut besucht.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Beschaffung des Spielmobiles des Landkreises Augsburg für die Sommerferien 2020.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 11
Abstimmungsbemerkung
Somit abgelehnt
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6. Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen)
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Gemeinderat Walkertshofen
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17.09.2019
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6 |
Sachverhalt
Der Musikverein Langenneufnach e.V. lädt den Gemeinderat zum Oktoberfest vom 27. bis 29. September 2019 herzlich ein. Ganz besonders wird auf den „Tag der Betriebe und Vereine“ am Freitag, den 27. September 2019 hingewiesen.
Das Hochbeet an der Schule wurde in den Sommerferien fertiggestellt.
Herzlichen Dank an Hausmeister Johann Kerler, der das Beet gemauert hat.
Die Rolladenkästen am Lagerhaus wurden im August eingebaut.
Herzlichen Dank an Johann Blumenhofer für die kostenlose Ausleihe seines Gerüstes und an Johannes Kerler für die Ausführung der elektrischen Anschlüsse.
Das Ferienprogramm wurde wieder unfallfrei und äußerst erfolgreich durchgeführt.
Herzlichen Dank an alle beteiligen Vereine und Privatpersonen.
Für das Pelletslager im Lagerhaus wurde ein Podest gebaut.
Herzlichen Dank an Anton Knoll der das Podest in Eigenleistung fertig gestellt hat.
In den großen Ferien wurde die Fassade der Turnhalle frisch gestrichen (es werden Bilder gezeigt).
Der Sachstand über den Umbau der Sanitärbereiche in der Grundschule wird vorgetragen und mit Bildern erläutert.
Die Baumaßnahme „Außenanlagen Lagerhaus“ beginnt voraussichtlich
am 18.09.2019.
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6.1. Bauschuttcontainer Wertstoffhof
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen)
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Gemeinderat Walkertshofen
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17.09.2019
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6.1 |
Sachverhalt
Für die Annahme von Bauschutt haben sich die Annahmekriterien geändert. Durch diese Änderung können ab sofort keine Putzabfälle (pulverförmig oder fest) mehr angenommen werden.
Nur in Walkertshofen und Mittelneufnach besteht überhaupt diese Möglichkeit der Abgabe von Kleinmengen an Bauschutt. Den Bauschuttcontainer betreibt die Gemeinde nicht der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises. Bei den anderen
Wertstoffhöfen kann kein Bauschutt abgegeben werden. Der Container wird ca. vierteljährlich entleert.
Datenstand vom 14.10.2019 12:17 Uhr