Datum: 03.12.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus - Mehrzweckraum, Bahnhofstr. 4
Gremium: Gemeinderat Walkertshofen
Körperschaft: Gemeinde Walkertshofen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
6 Informationen
5 Haushalt 2020 und zugehörige Finanzplanung - Vorberatung
4 Antrag auf Zuschuss Innenrenovierung Pfarrkirche St. Alban
3.2 Neubau eines Holzlager-Schuppens, Fl.-Nr. 1230/1, Gemarkung Walkertshofen
3.1 Erweiterung des bestehenden Wohnhauses, Fl.-Nr. 227/1, Gemarkung Walkertshofen
3 Bauanträge
2 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 29.10.2019
1 Der Bürger hat das Wort

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6. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 03.12.2019 ö 6

Sachverhalt

Im Bereich einer Baustelle an der Schörrstraße wird in unübersichtlicher Lage regelmäßig der Gehweg zugeparkt. Da dies auch ein Schulweg ist und der Bus die Straße be fährt, soll im Rahmen eines Ortstermins mit der Polizei nach einer geeigneten Lösung gesucht werden. Die Vorsitzende wird das Weitere veranlassen.

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5. Haushalt 2020 und zugehörige Finanzplanung - Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 03.12.2019 ö 5

Sachverhalt

Der Vorentwurf des Haushaltsplans 2020 wurde mit Bgm. ‘in Jungwirth-Karl am 26.11.2019 vorbesprochen. Die gewünschten Änderungen wurden aufgenommen (fett gedruckt in der Anlage).

Nachzutragen ist noch das voraussichtliche Ergebnis des Jahres 2019. Es ist davon auszugehen, dass für 2020 ein kleinerer Darlehensbetrag einzuplanen sein wird, der jedoch wie bisher nur bei Bedarf aufgenommen wird.

Die Finanzplanungsjahre ab 2021 dürften mit den derzeitig dargestellten Vorhaben ohne Kreditermächtigung auskommen, obwohl ab 2021 jährlich 250.000 € für die Ertüchtigung der Kläranlage enthalten sind.

Der Haushalt wäre nunmehr vorzuberaten. Für nichtöffentliche Themen steht ein eigener TOP zur Verfügung.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat berät den Haushalt 2020 und die zugehörige Finanzplanung vor. Es besteht Einvernehmen wie folgt:

  • Haushaltsstelle 0200.6300 (Ausgabe): Der Ansatz in 2020 wird auf 2.000 € erhöht (Seminar des Gemeinderats bei der Schule für dörfliche Entwicklung in Thierhaupten).
  • Haushaltsstelle 7600.1500 (Einnahme): Es wird ein Ansatz von 189.300 € in 2020 aufgenommen (Erstattung Vorsteuer für Veranstaltungssaal laut Auskunft des Steuerberaters).
  • Für die Nutzung des Veranstaltungssaals durch die örtlichen Vereins besteht folgende Empfehlung des Steuerberaters: Die Vereine haben die üblichen Gebühren zu zahlen. Die Gemeinde führt einen neuen pauschalierten Vereinszuschuss ein, über den jeweils am Jahresende durch den Gemeinderat entschieden wird. Über die diesbezügliche Änderung der Nutzungsordnung wird der Gemeinderat auf kommender Sitzung entscheiden.
  • Haushaltsstelle 9000.8100 (Ausgabe): Für die Gewerbesteuerumlage ist der Ansatz in 2020 nach dem Ermessen der Verwaltung zu erhöhen (Nachzahlung für Umlage des Jahres 2019).
  • Haushaltsstelle 3700.9880 (Ausgabe): Der Ansatz wird in 2020 auf 10.000 € erhöht (Zuschuss Innenrenovierung Kirche St. Alban).
  • Haushaltsstelle 6300.3610 (Einnahme): Gemäß Zuschussbescheid für 2019 werden für die Straßenausbaupauschalen die folgenden Positionen aufgenommen:
    2020: 20.000 €
    2021: 13.000 €
    2022 und 2023: je 10.000 €.
  • Haushaltsstelle 7600.9350 (Ausgabe): Der Ansatz in 2020 wird auf 4.000 € erhöht (Beamer, WLAN und Tische für Veranstaltungssaal).
  • Haushaltstelle 9100.3100 (Einnahme): Es wird ein Ansatz in 2020 von 220.000 € aufgenommen (erwarteter Überschuss des Jahres 2019).

Nach diesen Änderungen ist für 2020 mit einem kleineren Darlehensbedarf von ca. 27 0.000 € zu rechnen, dem eine ordentliche Tilgung von 100.500 € gegenüber steht. Das Darlehen wird nur bei Bedarf aufgenommen. Die Finanzplanung ab dem Jahr 2021 wird keine Kreditaufnahme enthalten, obwohl jährlich 250.000 € für die Ertüchtigung der Kläranlage eingeplant sind.

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4. Antrag auf Zuschuss Innenrenovierung Pfarrkirche St. Alban

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 03.12.2019 ö 4

Sachverhalt

Es liegt ein Antrag auf finanziellen Zuschuss zur Innenrenovierung der Pfarrkirche St. Alban in Walkertshofen vom 21.10.2019 vor.

Die Kosten für die Arbeiten an der Stuckdecke und im Sockelbereich betragen ca. 30.000,00 €. Hierfür erhält die Pfarrkirchenstiftung bereits 16.200,00 € Zuschuss von der bischöflichen Finanzkammer. Des Weiteren belaufen sich die Kosten für die Innenreinigung auf ca. 30.000,00 €. Der Antrag enthält keine konkrete Zuschusshöhe.

Diskussionsverlauf

Das Antragsschreiben wird im Wortlaut verlesen. Dem Vernehmen nach erhält die Kirchenstiftung keinen Zuschuss der Finanzkammer für die Innenrenovierung. Auch die Akquise weiterer Spenden gestaltet sich als schwierig.

Beschluss

Die Gemeinde gewährt einen Zuschuss für die Innenrenovierung der Pfarrkirche St. Alban Walkertshofen in Höhe von 10.000 €.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.2. Neubau eines Holzlager-Schuppens, Fl.-Nr. 1230/1, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 03.12.2019 ö 3.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Holzlager-Schuppens

Fl.-Nr.:                                1230/1, Gemarkung Walkertshofen


Das Bauvorhaben liegt im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5 „Gewerbegebiet Nord“ und dessen 1. Änderung in einem ausgewiesenen Gewerbegebiet.

Der Antragsteller möchte im nördlichen Anschluss an den bestehenden Geräteschuppen einen Holzschuppen erstellen.

Die östliche Baugrenze ist in der Planzeichnung mit 3,50 m Abstand zur Straßenbegrenzungslinie dargestellt und wird bei der Planung um 9 cm überschritten (Darstellung im Lageplan mit 3,41 m Abstand).
Für diese Überschreitung wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben und der Überschreitung der östlichen Baugrenze das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.1. Erweiterung des bestehenden Wohnhauses, Fl.-Nr. 227/1, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 03.12.2019 ö 3.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Erweiterung des bestehenden Wohnhauses

Fl.-Nr.:                                227/1, Gemarkung Walkertshofen


Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Stadelwiese“ innerhalb eines Allgemeinen Wohngebietes.

Der Antragsteller möchte im östlichen Anschluss an das bestehende Wohngebäude (gem. Festsetzungen im Bebauungsplan Gebäudetyp II) einen eingeschossigen Anbau mit Walmdach und darauf befindlicher Dachterrasse errichten.

Da die Planung nicht in allen Punkten den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen entspricht, wurden folgende Befreiungen beantragt:

  1. Die in der Planzeichnung dargestellte Baugrenze wird im Osten und Süden durch den Anbau überschritten.

Beantragte Befreiung: Überschreitung der Baugrenze.

Begründung:        Da die Baugrenze im Bebauungsplan den Außenmaßen des damals bestehenden Wohnhauses angeglichen wurde, ist es nicht möglich, das bestehende Wohnhaus ohne Baugrenzenüberschreitung zu erweitern.

  1. Das Dach des Anbaus soll als Walmdach mit 25 Grad Dachneigung ausgeführt werden.

Beantragte Befreiung:  § 7 des Textteils – Dächer

       Gem. der Festsetzung sind die Dächer als Satteldächer auszubilden und zwar für
       Gebäude I mit einer Dachneigung  von 45°- 52°
       Gebäude II mit einer Dachneigung von 26°- 35°

Begründung:        Die Dachform und die Dachneigung entsteht dadurch, dass der Bauherr das Dach des Anbaus als Dachterrasse nutzen möchte, somit ist ein Satteldach nicht möglich.

Diskussionsverlauf

Es erscheint unklar, ob der Herzgraben mit diesem Vorhaben überbaut wird. Der genaue Verlauf des Herzgrabens ist unklar.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben und den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 03.12.2019 ö 3
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2. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 29.10.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 03.12.2019 ö 2

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls wurde dem Gemeinderat per E-Mail zur Kenntnis gegeben.

Diskussionsverlauf

Gegen das Protokoll des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderats vom 29.10.2019 bestehen keine Einwände. Es gilt damit als genehmigt.

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1. Der Bürger hat das Wort

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 03.12.2019 ö 1

Sachverhalt

Der Tagesordnungspunkt entfällt.

Datenstand vom 12.12.2019 11:00 Uhr