Datum: 05.06.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Alte Schule Scherstetten
Gremium: Gemeinderat Scherstetten
Körperschaft: Gemeinde Scherstetten
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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5.6. Verschmutzung durch Hundekot
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten)
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Gemeinderat Scherstetten
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05.06.2019
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ö
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5.6 |
Sachverhalt
Gemeinderat Michael Ringler berichtet, dass er durch Bürger aus Konradshofen auf die starke Verschmutzung durch Hundekot in Konradshofen hingewiesen wurde.
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5.5. Beschilderung der Straße "Am Alpenblick"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten)
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Gemeinderat Scherstetten
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05.06.2019
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ö
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5.5 |
Sachverhalt
Im Gemeinderat wird auf das fehlende Straßenschild „Am Alpenblick“ hingewiesen.
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5.4. Fußballdorfmeisterschaft am 29.06.2019 in Scherstetten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten)
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Gemeinderat Scherstetten
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05.06.2019
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ö
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5.4 |
Sachverhalt
Gemeinderat Bernd Deschler informiert über die Fußballdorfmeisterschaft am 29.06.2019. Die Gruppe Scherstetten lädt
den Gemeinderat hierzu ein.
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5.3. Schulbuslotsen und Schulbusbegleiter
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten)
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Gemeinderat Scherstetten
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05.06.2019
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ö
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5.3 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende teilt mit, dass in der Vergangenheit Frau Claudia Holland ehrenamtlich den Dienst des Schulbuslotsen übernommen hat. Weitere Helfer oder Helferinnen wären sinnvoll, damit die Tätigkeit auf mehrere Personen verteilt ist. Die Aufsichtskräfte könnten sich gegenseitig absprechen und damit flexibler
eingesetzt werden.
Im Gremium wird der Vorschlag diskutiert. Es erfolgt ein Aufruf über die Gemeinde-Info des Bürgermeisters.
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5.2. Verlegung des Spielplatzes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten)
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Gemeinderat Scherstetten
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05.06.2019
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ö
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5.2 |
Sachverhalt
Der Auftrag zur Verlegung des Spielplatzes wurde durch den Vorsitzenden erteilt. Gemeinderat Alexander Thoma schlägt vor, die Spielgeräte auf der freien Fläche im Baugebiet „Am Birstling I“ zu verlegen.
2. Bürgermeisterin Daniela Bravi weist darauf hin, dass vorab geklärt werden muss, ob ein Spielplatz im Bebauungsplan ausgewiesen werden muss.
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5.1. Zugang für den Kellerraum "Alte Schule Scherstetten"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten)
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Gemeinderat Scherstetten
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05.06.2019
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ö
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5.1 |
Sachverhalt
Die Schaffung eines Eingangs zum Keller unterhalb des ehemaligen Bürgermeisterzimmers sollte nach Vorstellung des Gemeinderates vom dort befindlichen südlichen Kellerfenster erfolgen. Die Maße wurden vom Vorsitzenden festgestellt. Das bestehende Fenster besitzt eine ausreichende Breite von 1 m. Ein Durchbruch zur Installation einer Türe müsste bis zum Kellerboden hergestellt werden. Aus Sicht des Gremiums wäre die Größe ausreichend. Kostenintensive Umbauarbeiten würden dadurch hinfällig. Diese könnten durch den Bauhof der VG erledigt werden.
Der Gemeinderat regt an, den Abgang ohne Stufen zu gestalten.
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5. Sachstandsbericht, Informationen und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten)
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Gemeinderat Scherstetten
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05.06.2019
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ö
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5 |
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4. Dachständerabbau am Gebäude Käsberg 1, Gemarkung Scherstetten mit Angebot von LED-Leuchten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten)
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Gemeinderat Scherstetten
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05.06.2019
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ö
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4 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende teilt mit, dass am Gebäude Käsberg 1 in Scherstetten durch die Fa. LVN der Dachständeraufbau für die Stromversorgung demontiert und mittels eines Erdanschlusses neu hergestellt wird. Dabei muss die 2-Punkt Überspannungsleuchte (Baujahr 1970) abgebaut werden. Vor einigen Monaten wurde die nahegelegene Überspannungsleuchte bei dem Gebäude Brunnenstraße 1 (einsturzgefährdeter Schuppen) demontiert. Es wird für das Areal eine Neuplanung mit LED-Lampen mit Stahlrohrmasten durch die Fa. LVN angeboten. Im Angebot vom 03.06.2019 werden drei LED-Leuchten mit Stahlrohrmasten und Abbau einer Überspannungsleuchte vorgeschlagen.
Diskussionsverlauf
In der Beratung erläutert der Vorsitzende den Sachverhalt anhand des Angebotslageplanes. Aus seiner Sicht sind zwei LED-Leuchten in diesem Bereich ausreichend.
Vom Gemeinderat wird angeregt, den Standort der LED-Leuchte im Käsberg weiter in Richtung Osten
(Ecke – Einmündung Käsberg) zu verlegen.
Beschluss
Die Gemeinde Scherstetten erteilt der Firma LVN auf der Grundlage des Angebotes vom 03.06.2019 den Auftrag zur Errichtung von 2 LED-Lampen mit Stahlrohrmast und den Abbau einer Überspannungsleuchte.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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3. Neuerlass der Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten)
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Gemeinderat Scherstetten
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05.06.2019
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ö
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3 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende erläutert, dass am
03.06.2019 das Protokoll der Belegprüfung des Landratsamtes für das Jahr 2017 in der VG einging. Darin wurde eine Satzungsänderung bezüglich der Kernzeit und wegen der Aufnahme der Schulkinder gefordert.
Hier sind noch Rücksprachen mit der Fachaufsicht und der Kindergartenleitung erforderlich.
Daher wird der Tagesordnungspunkt auf die Sitzung im Juli vertagt.
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2.2. Neubau eines Doppelhauses mit vier Stellplätzen, Fl.-Nr. 167/14, Gemarkung Scherstetten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten)
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Gemeinderat Scherstetten
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05.06.2019
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ö
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2.2 |
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau eines Doppelhauses mit vier Stellplätzen
Fl.-Nr.: 167/14, Gemarkung Scherstetten
Die Planung betrifft das letzte, noch unbebaute Grundstück im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Scherstetten-West“.
Im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage wurden in der Gemeinderatssitzung vom 06.02.2019 folgende Befreiungen in Aussicht gestellt:
- Zulässigkeit eines Doppelhauses
- zul. GRZ 0,2, zul. GFZ 0,4
- max. zul. Kniestockhöhe 80 cm
- Abstand der Dachgauben von der Giebelseite mind. 1,50 m
Der eingereichte Bauantrag wurde in der Gemeinderatssitzung vom 15.05.2019 behandelt und das gemeindliche Einvernehmen aufgrund diverser Abweichungen von den in Aussicht gestellten Befreiungen nicht erteilt.
Für die daraufhin geänderte Eingabeplanung werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt:
- Punkt 4.1, 3.3 und 3.4 der Festsetzungen – Bauweise, Baugrenzen, GRZ, GFZ
Hinweis: In Aussicht gestellte Befreiung vom 06.02.18
GRZ 0,2, GFZ 0,4
Bebauung mit einem Doppelhaus
Im Bebauungsplan wurde für das Grundstück eine Einzelhausbebauung vorgesehen, nun soll ein Doppelhaus darauf errichtet werden. Bedingt durch die Doppelhausbebauung werden die vorgegebenen Werte für Grund- und Geschossfläche (GRZ ca. 0,25 / GFZ ca. 0,44) überschritten.
Begründung:
Das Doppelhaus passt sich in seiner Grundform der örtlichen Bebauung an, bietet jedoch mehr Wohnraum als ein Einzelhaus. Das Maß der baulichen Nutzung wird dadurch zwar überschritten, jedoch in einem zeitgemäßen Rahmen.
- Punkt 5.2.2 der Festsetzungen – Kniestockhöhe
Hinweis: In Aussicht gestellte Befreiung vom 06.02.2019
Kniestockhöhe max. 0,80 m
Die Kniestockhöhe ist im Bebauungsplan mit 20 cm vorgegeben.
Es wird eine Kniestockhöhe von 0,80 m beantragt.
Begründung:
Die Erhöhung des Kniestockes ist hier besonders wichtig, um in dem schmalen Grundriss eine gut nutzbare Wohnfläche im Dachraum zu erhalten.
- Punkt 3.5 der Festsetzungen – Traufhöhe
Höhe der Traufkanten im Mittel max. 4,30 m über dem natürlichen Gelände zulässig.
Die Traufhöhe über dem nat. Gelände liegt hier zwischen 4,11 – 4,61 m (Mittelwert ca. 4,36 m).
Begründung:
Die Überschreitung der Traufhöhe ist hauptsächlich dem Geländeverlauf geschuldet. Einer tieferen Einplanung ist aus bautechnischen Gründen jedoch abzuraten.
- Punkt 5.3 der Festsetzungen – Dachaufbauten
Hinweis: In Aussicht gestellte Befreiung vom 06.02.2019
Abstand der Dachgauben von der Giebelseite mind. 1,50 m
Dachaufbauten sollen von der Giebelseite einen Abstand von mindestens 2 m einhalten. Aufgrund der schmalen Bauform und der geplanten Breite des Zwerchgiebels, um damit 2 Räume belichten zu können, wird dieses Maß unterschritten und beträgt nur 1,64 m.
Begründung:
Die Lage des Zwerchgiebels ist durch den Grundriss bedingt, um diesen möglichst gut zu nutzen und maximale Wohnfläche bei ausreichender Belichtung zu ermöglichen.
Die Unterschreitung des Abstandes ist möglichst gering gehalten, um sich hier ebenfalls an die örtliche Bebauung anzupassen.
- Punkt 6.1 der Festsetzungen – Garagen
Garagen sind zulässig an den seitlichen Grundstücksgrenzen, nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen.
Die Stellplätze der Planung sollen sich möglichst neben dem Hauseingang befinden und würden dadurch die hintere Baugrenze überschreiten.
Begründung:
Die Lage der Stellplätze wurde so gewählt, dass ein kurzer Weg zum Haus ermöglicht wird.
Bei den umgebenden Grundstücken wurden ebenfalls mehrfach PKW-Unterstellmöglichkeiten entgegen dem Bebauungsplan eher auf der nördlichen Grundstücksseite gewählt.
Der Gemeinderat sichtet die Planunterlagen.
Diskussionsverlauf
Der Bauherr ist in der Sitzung anwesend. Er erläutert die vorgenommen Änderungen zum Bauvorhaben.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben und den beantragten Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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2.1. Neubau einer Lagerhalle auf Fl.-Nr. 501, Gemarkung Scherstetten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten)
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Gemeinderat Scherstetten
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05.06.2019
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ö
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2.1 |
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau einer Lagerhalle
Fl.-Nr.: 501, Gemarkung Scherstetten
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 „Gewerbegebiet-Süd“ in einem Gewerbegebiet i.S. des § 8 BauNVO.
Es wird beantragt, das Genehmigungsfreistellungsverfahren durchzuführen.
Mit Bauantrag vom 14.05.2019 hat der Bauantragsteller und der Planfertiger die Übereinstimmung des Planes mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes bestätigt.
Hinweis: Alternativ wird vom Antragsteller beantragt, die Vorlage als Antrag auf Baugenehmigung weiter zu behandeln, falls die Gemeinde erklärt, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
In der Satzung des Bebauungsplanes ist unter § 9 – Grünordnung – festgeschrieben, dass jedem Baugesuch im Genehmigungsverfahren oder im Genehmigungsfreistellungsverfahren ein kombinierter Freiflächengestaltungsplan und Bepflanzungsplan beizufügen ist.
Die Freiflächengestaltung wurde im Bauantrag berücksichtigt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt und der Durchführung im Genehmigungsfreistellungsverfahren zugestimmt, wenn der erforderliche Freiflächengestaltungsplan und Bepflanzungsplan den Festsetzungen der Satzung entspricht und
dem Bauantrag beigefügt sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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2. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten)
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Gemeinderat Scherstetten
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05.06.2019
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ö
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2 |
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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 15.05.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten)
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Gemeinderat Scherstetten
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05.06.2019
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ö
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1 |
Sachverhalt
Der öffentliche Teil des Protokolls vom 15.05.2019 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben bzw. mit der Ladung versandt.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 15.05.2019 mit redaktionellen Änderungen in TOP
5.6.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.07.2019 12:48 Uhr