Datum: 11.09.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Alte Schule Scherstetten
Gremium: Gemeinderat Scherstetten
Körperschaft: Gemeinde Scherstetten
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:24 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
5.2 Anschlußkasten DSLmobil
5.1 Nutzung Kellerraum für Kindergartenutensilien
5 Sachstandsbericht, Informationen und Anfragen
4 Erlass einer Satzung über Ehrungen und Auszeichnungen
3 Vorlage der Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Scherstetten
2.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Nebengebäude, Fl.-Nr. 104/2, Gemarkung Konradshofen
2 Bauanträge
1 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 07.08.2019

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5.2. Anschlußkasten DSLmobil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 11.09.2019 ö 5.2

Sachverhalt

Für das Neubaugebiet „Am Birstling“ wurde an die Fa. DSLmobil GmbH die Glasfasererschließung vergeben.
Der Anschlusskasten muss noch gesetzt werden. Der Gemeinderat weist auf die Befestigung des Untergrundes für den Kasten hin. Er sollte gepflastert und als Stellplatz hergestellt werden, damit dieser befahrbar ist.    

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5.1. Nutzung Kellerraum für Kindergartenutensilien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 11.09.2019 ö 5.1

Sachverhalt

Die Türe zum Kellerraum im westlichen Bereich des Gebäudes ist beauftragt worden. Sobald die Türe eingebaut ist, kann der Zugang zum Außenbereich/Spielplatz für die Kindergartenkinder eröffnet werden.     

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5. Sachstandsbericht, Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 11.09.2019 ö 5
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4. Erlass einer Satzung über Ehrungen und Auszeichnungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 11.09.2019 ö 4

Sachverhalt

Über den Inhalt der Satzung wurde in der letzten Sitzung ausführlich diskutiert. Alle Änderungen wurden berücksichtigt.

Diskussionsverlauf

Aus dem Gemeinderat wird eine weitere Änderung angeregt . Das Gremium spricht ausführlich darüber.
Der Gemeinderat möchte keine weitere Änderung in der Satzung vornehmen.  

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Satzung über Ehrungen und Auszeichnungen. Die Satzung ist Bestandteil zum Beschluss.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Michael Ringler kommt um 20.20 Uhr nach der Abstimmung in den Sitzungssaal.

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3. Vorlage der Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Scherstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 11.09.2019 ö 3

Sachverhalt

Gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung ist „… die Jahresrechnung … innerhalb von 6 Monaten … nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen“. Die Jahresrechnung 2018 wurde am 27.06.2019 aufgestellt. Es wird auf den anliegenden Rechenschaftsbericht vom 08.08.2019 verwiesen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt nach Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung Kenntnis von der Vorlage der Jahresrechnung 2018. Die örtliche Rechnungsprüfung kann nunmehr durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Nebengebäude, Fl.-Nr. 104/2, Gemarkung Konradshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 11.09.2019 ö 2.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienhauses mit Nebengebäude

Fl.-Nr.:                                104/2, Gemarkung Konradshofen

Für das Bauvorhaben wurde vorab eine formlose Bauvoranfrage in der Gemeinderatssitzung vom 03.04.2019 gestellt und für zwei Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bauhof an der Schulstraße“ das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.

Im daraufhin eingereichten Bauantrag, der auf der Gemeinderatssitzung vom 07.08.2019 als Tagesordnungspunkt aufgenommen wurde, stellte der Bauherr zusätzlich den Antrag auf Befreiung der Festsetzung bzgl. der max. zulässigen Kniestockhöhe.

Der Gemeinderat hat dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen verweigert, da

  1.  weitere Informationen hinsichtlich der Überschreitung  sowie

  1. ein Vergleich zur festgesetzten Kniestockhöhe zum Baugebiet „Westlich der Schulstraße“ gewünscht wird.

Zu 1.        Information zur Überschreitung der Kniestockhöhe

Festgesetzte Kniestockhöhe im Bebauungsplan „Bauhof an der Schulstraße“
Gem. § 6 der Satzung darf die max. zulässige Kniestockhöhe (gem. von der OK Rohdecke bis OK Dachhaut) 0,6 m beantragen. Beantragt wird eine Kniestockhöhe von 0,88 m.

Hinweis: Bei einigen Gebäuden in der näheren Umgebung wurde talseitig das Untergeschoss vollständig freigelegt, womit talseitig eine sichtbare Wandhöhe von zwei Geschossen in Erscheinung tritt. Das geplante Bauvorhaben wird nicht unterkellert, die talseitig sichtbare Wandhöhe liegt vergleichsweise deutlich unterhalb.
Die beantragte Kniestockerhöhung um 0,28 m resultiert aus der konstruktiven Vorgabe der Ausbildung einer Außenpfette (s. Planzeichnung), die Wandhöhe der straßenseitigen Ansicht wird durch den Dachüberstand optisch zurückgenommen.
 
Zu 2.        Festgesetzte Kniestockhöhe im Bebauungsplan „Westlich der Schulstraße“

Gem. Punkt C2.2.4.1 der Satzung darf die max. zulässige Kniestockhöhe 0,9 m betragen.

Für das Bauvorhaben werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt:

Festsetzung unter § 6 – Dachaufbauten sind unzulässig

Beantragte Befreiung –  einseitiger Einbau einer Dachgaube (in Aussicht gestellte
    Befreiung vom 03.04.2019)


Festsetzung unter § 6 zulässige Dachneigung 25 – 32°

Beantragte Befreiung –  Dachneigung 38°        (in Aussicht gestellte
    Befreiung vom 03.04.2019)




Festsetzung unter § 6 – Kniestockhöhe max. 60 cm (gem. von der OK Rohdecke bis OK
                                       Dachhaut)

Beantragte Befreiung  -  Kniestockhöhe an der Außenwand 0,88 m

Begründung:
Bei dem geplanten Wohnhaus handelt es sich um ein Holzhaus, das in Serie gefertigt wird, dadurch entsteht hier eine Kniestockhöhe an der Aussenpfette von 54 cm, an der Wand von 88 cm (s. Schnitt).

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben und den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Wilhelm Kögel nimmt nach der Abstimmung ab 20.05 Uhr an der Sitzung teil.

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 11.09.2019 ö 2
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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 07.08.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 11.09.2019 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 07.08.2019 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben bzw. mit der Ladung versandt.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 07.08.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.11.2019 10:39 Uhr