Datum: 06.02.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Langenneufnach
Gremium: Gemeinderat Langenneufnach
Körperschaft: Gemeinde Langenneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Erweiterung Kindergarten - Festlegung der Bauvariante
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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06.02.2019
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ö
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Sachverhalt
Zu diesem Top begrüßt der Vorsitzende die Mitglieder der Kirchenverwaltung: Herrn Pater Joji, Herrn Wilhelm Knoll, Herrn Eugen Riedler, Herrn Peter Schmid, Herrn Wilhelm Eichinger sowie die Kindergartenleitung: Frau Claudia Winkler-Eichinger und die Stellvertreterin, Frau Monika Bögner und den Architekten Herrn Roland Rieger. Herr Rieger war beim bestehenden Kinderhaus St. Martin der ausführende Architekt. Aus diesem Grunde wurde Herr Rieger vom Träger des Kinderhauses mit der Planung der Erweiterung des Kinderhauses beauftragt.
Es wurden 2 verschiedene Varianten ausgearbeitet:
Variante 1:
Anbau an das bestehende Kinderhaus.
Der Anbau ist teilweise 2-geschossig ausgeführt.
Förderfähige Nutzfläche gem. Summenraumprogramm ca. 557 qm.
Die Summe der Nutzflächen der vorgeschlagenen Erweiterung beträgt ca. 601 qm.
Die Brutto-Grundfläche der Erweiterung beträgt ca. 1.130 qm.
Baukosten lt. Kostensimulation: ca. 3.420.000,00 €.
Variante 2:
Anbau an das bestehende Kinderhaus.
Der Anbau ist 1-geschossig ausgeführt.
Förderfähige Nutzfläche gem. Summenraumprogramm ca. 557 qm.
Die Summe der Nutzflächen der vorgeschlagenen Erweiterung beträgt ca. 648 qm.
Die Brutto-Grundfläche der Erweiterung beträgt ca. 1.090 qm.
Baukosten lt. Kostensimulation: ca. 3.240.000,00 €.
Herr Rieger erläutert die Varianten mittels Planskizzen. Im bestehenden Kinderhaus müssen Umstrukturierungen in der Raumaufteilung (Umbau) durchgeführt werden, damit ein einheitliches Raumkonzept mit der Erweiterung entsteht. Herr Rieger zeigt die geplante Raumaufteilung in den ausgearbeiteten Varianten. Die Maße des Daches sowie die mögliche Gestaltung für die Erweiterung wird durch Herrn Architekt Rieger vorgestellt. Er schlägt in Variante 2, aufgrund der großen Dachfläche vor, eine Teilfläche zu begrünen, damit ein abgerundetes Ortsbild entsteht.
Die Gestaltung der Außenanlagen und die Parkplatzsituation müssen noch gelöst werden.
Auf der Basis der Nutzfläche des Kostensimulationsmodelles errechnet sich eine theoretische Brutto-Grundfläche von ca. 928 m². Die festzustellende Differenz zu den der Brutto-Grundflächen der beiden Vorentwürfe ist zum Teil der Umnutzung der Räume im Bestandsgebäude und deren Raumgrößen sowie dem Umstand eines Anbaus gegenüber eines Neubaus geschuldet.
Die Kirchenverwaltung und die Gemeinde müssen zur weiteren Planung nun eine Entscheidung für eine der beiden Varianten treffen.
Diskussionsverlauf
Die Varianten werden erörtert
. Die offenen Fragen zur notwendigen Freifläche (pro Kind 10 m²) sowie der Standort der notwendigen Parkplätze (1 – 3 pro 30 Kinder) sind in der weiteren Planungsphase noch zu klären.
Frau Winkler-Eichinger gibt einen Überblick über die aktuellen Buchungen des Kinderhauses. Die Kapazität ist voll ausgeschöpft, d. h. Krippen- und Hortplätze sind alle vergeben. Lediglich 5 Plätze im Kindergarten sind noch offen. Diese werden zurückgehalten, falls unter dem Jahr noch Kinder aufgenommen werden müssen. Frau Winkler-Eichinger würde deshalb eine baldige Erweiterung begrüßen. Befürwortet wird aus pädagogischer Sicht Variante 2 aufgrund des besseren Raumkonzeptes.
Herr Wilhelm Knoll schließt sich Variante 2 wie vorgestellt an. Gegenüber der zweigeschossigen Variante 1 stellt sich das Raumkonzept positiver dar und die Erweiterung fügt sich besser ins Ortsbild ein.
Beschluss
Auf der Grundlage der Variante 2 wird die Planung für die Erweiterung des Kinderhauses St. Martin weitergeführt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Beschluss der Kirchenverwaltung St. Martin:
Auf der Grundlage der Variante 2 wird die Planung für die Erweiterung des Kinderhauses St. Martin weitergeführt.
Abstimmung: 5 : 0 Stimmen
Im Anschluss an die Abstimmung um 20.50 Uhr verabschiedet der Vorsitzende Herrn Rieger und bedankt sich für die ausführlichen Erläuterungen.
Abschließend bedankt sich Herr Wilhelm Knoll im Namen der Kirchenverwaltung und der Kindergartenleitung für die Einladung zur gemeinsamen Sitzung mit dem Gemeinderat.
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2. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 30.01.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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06.02.2019
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ö
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Sachverhalt
Der öffentliche Teil des Protokolls vom 30.01.2019 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 30.01.2019 mit redaktionellen Änderungen in TOP 2 und 10.2.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.03.2019 10:15 Uhr