Datum: 13.01.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Schlosshofsaal Mickhausen
Gremium: Gemeinderat Mickhausen
Körperschaft: Gemeinde Mickhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
3 Bestellung der Mitglieder der Wahlvorstände und des Briefwahlvorstandes für die Kommunalwahl am 15.03.2020
2.1 Errichtung einer Garage - Antrag auf isolierte Abweichung, Fl.-Nr. 902/71, Gemarkung Mickhausen
2 Bauanträge
1 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 09.12.2019

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3. Bestellung der Mitglieder der Wahlvorstände und des Briefwahlvorstandes für die Kommunalwahl am 15.03.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 13.01.2020 ö 3

Sachverhalt

Die Bestellung der Wahlhelfer gestaltet sich schwierig, weil 2020 keine Beauftragten und Kandidaten als Wahlvorsteher bestellt werden dürfen. Daher sind die erfahrenen Wahlvorsteher jetzt Beisitzer.
Die Mitglieder des Wahlvorstandes wurden noch nicht von der Verwaltung verständigt, da es sich in der gesamten VG mit den Gemeindewahlausschussmitgliedern um über 170 Personen handelt. Die Vorschläge erfolgten in Abstimmung mit den 3 Bürgermeistern. Das Erfrischungsgeld wird VG-einheitlich auf 30,00 € festgesetzt. Die Wahlhelfer die ihren Laptop zur Verfügung stellen, erhalten zusätzlich 20,00 €. Im Staudenboten wird ein entsprechender Aufruf abgedruckt.

Die Bürgermeister bzw. Wahlvorsteher sollen im Anschluss an diesen Beschluss die Mitglieder des Wahlvorstandes verständigen. Die Einladung durch die VG erfolgt ca. Anfang Mitte Februar.  

Beschluss

Folgender Wahlvorstand wird bestellt:

Briefwahlvorstand Mickhausen, VG Stauden Sitzungssaal (1 Laptop)

Briefwahlvorsteher
Müller Erich
Stellv. des Briefwahlv.
Blenski Peter
Schriftführerin
Egger Carina
Stellv. der Schriftf.
Berger Beate
Beisitzer
Schmid Christian
Beisitzerin
Maurer Ihna-Elfe

 
Mickhausen I, Schlosshofsaal (2 Laptop)


Wahlvorstand
Speck Rainer
Stellv. des Wahlv.
Tenschert Ronald
Schriftführer
Klotz Christian
Stellv. des Schriftf.
Hafner Cornelia
Beisitzer
Reiter Georg
Beisitzer
Gollwitzer Gerhard
Beisitzer
Berger Bernd
Beisitzerin
Wagner Monika
Beisitzer
Vogel Thomas



Mickhausen II Münster, Feuerwehrhaus (1 Laptop)

Wahlvorstand
Gayer Ralf
Stellv. des Wahlv.
Seidler Michael
Schriftführer
Demmel Bastian
Stellv. des Schriftf.
Schmid Karin
Beisitzer
Müller Dietmar
Beisitzer
Miller Michael
Mickhausen III Grimoldsried, Gemeinschaftshaus (1 Laptop)

Wahlvorstand
Werner Norbert
Stellv. des Wahlv.
Maier Ernst
Schriftführer
Maurer Manfred
Stellv. des Schriftf.
Rieger Roland
Beisitzer
Lämmermeyer Walter
Beisitzer
Rösler Norbert


Die Verwaltung wird ermächtigt im Falle der Absage einzelner Wahlhelfer weitere Mitglieder der Wahlvorstände / Briefwahlvorstände zu bestellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2.1. Errichtung einer Garage - Antrag auf isolierte Abweichung, Fl.-Nr. 902/71, Gemarkung Mickhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 13.01.2020 ö 2.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Errichtung einer Garage

Fl.-Nr.:                                902/71, Gemarkung Mickhausen


Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Schmiedehiele“ in einem Dorfgebiet.
Im Bebauungsplan von 1995 ist für dieses Flurstück eine Fläche für Gemeinschaftsgaragen eingezeichnet.
Mit Bescheid des Landratsamtes vom 23.07.2003 (AZ: 3-1579-2003) wurde die Genehmigung für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dieser Fläche erteilt.

Zusätzlich zu der auf der Ostseite des Flurstücks bestehenden Garage möchte der Antragsteller an der Westgrenze eine weitere Garage (ca. 3,5 m x 9 m) errichten, die Länge der auf dem Grundstück insgesamt zulässigen Grenzbebauung wird hierdurch überschritten (Art. 6 Abs. 9 BayBO i.V. mit Art. 63 BayBO).
Die betroffenen Nachbarn haben durch die Leistung Ihrer Unterschriften dem Vorhaben zugestimmt.

Für die geplante Flachdachgarage wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt - § 5 Abs. 5, Satz 1.5

„Die Dacheindeckung und Dachneigung der Garagen und Nebengebäude muss mit der Eindeckung und der Dachneigung des Hauptgebäudes übereinstimmen“.

Begründung:
An der westlichen Grundstücksgrenze wurde bereits durch die Nachbarn eine Garage mit vorgelagertem Carport errichtet, diese weisen ein Flachdach auf.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben und der beantragten Befreiung das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 13.01.2020 ö 2
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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 09.12.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 13.01.2020 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 09.12.2019 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben bzw. mit der Ladung versandt.

Der Gemeinderat erhebt keine Einwände. Der öffentliche Teil des Protokolls vom 09.12.2019 gilt damit als genehmigt.

Datenstand vom 11.02.2020 08:54 Uhr