Datum: 15.01.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: in der ehemaligen Schule in Konradshofen
Gremium: Gemeinderat Scherstetten
Körperschaft: Gemeinde Scherstetten
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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5.3. Feuerwehr Konradshofen - Erwerb von Systemtrennern
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten)
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Gemeinderat Scherstetten
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15.01.2020
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ö
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5.3 |
Sachverhalt
Feuerwehrkommandant Jürgen Weimann teilt mit, dass aufgrund neuer gesetzlicher Vorschriften je 2 Systemtrenner a` 900,00 € für die Feuerwehren Scherstetten und Konradshofen beschafft wurden. Herr Weimann erläutert die Funktion anhand eines mitgebrachten Exemplars dem Gemeinderat. Zukünftig müssen diese Systemtrenner
bei Feuerwehreinsätzen zwischen Wasserhydrant und Löschschlauch montiert werden, um bei einem Rückstau eine Verunreinigung des Trinkwassers zu verhindern.
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5.2. Geschwindigkeitsmessgerät in der Schmutterstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten)
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Gemeinderat Scherstetten
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15.01.2020
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ö
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5.2 |
Sachverhalt
Gemeinderätin Karina Wiedemann teilt mit, dass das Geschwindigkeitsmessgerät in der Schmutterstraße keine Geschwindigkeiten mehr anzeigt.
Gemeinderat Dieter Wilhelm erklärt, dass das Messgerät zwischenzeitlich durch die Mitarbeiter des gemeinsamen Bauhofes abgebaut wurde.
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5.1. Allgemeine Zuweisungen durch den Freistaat und Regierung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten)
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Gemeinderat Scherstetten
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15.01.2020
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ö
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5.1 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende informiert, dass die Schlüsselzuweisung durch den Freistaat 395.948,00 € beträgt. 18.700,00 € mehr als im Haushaltsansatz vorgesehen. Die Regierung von Schwaben gewährt einen Zuschuss in Höhe von 328.000,00 € für die Erweiterung des Kindergartens. Dies sind 28.000,00 € mehr als wie beantragt wurde. Durch die Mehreinnahmen entsteht ein Haushaltsüberschuss im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt von ca.
950.000,00 €.
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5. Sachstandsbericht, Informationen und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten)
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Gemeinderat Scherstetten
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15.01.2020
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ö
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5 |
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4. Bestellung der Mitglieder des Wahlvorstandes und des Briefwahlvorstandes für die Kommunalwahl am 15.03.2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten)
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Gemeinderat Scherstetten
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15.01.2020
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ö
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4 |
Sachverhalt
Die Bestellung der Wahlhelfer gestaltet sich schwierig, weil 2020 keine Beauftragten und Kandidaten als Wahlvorsteher bestellt werden dürfen. Daher sind die erfahrenen Wahlvorsteher jetzt Beisitzer.
Die Mitglieder des Wahlvorstandes wurden noch nicht von der Verwaltung verständigt, da es sich in der gesamten VG mit den Gemeindewahlausschussmitgliedern um über 170 Personen handelt. Die Vorschläge erfolgten in Abstimmung mit den 2 Bürgermeistern. Das Erfrischungsgeld wird VG-einheitlich auf 30,00 € festgesetzt. Die Wahlhelfer die ihren Laptop zur Verfügung stellen, erhalten zusätzlich 20,00 €. Im Staudenboten wurde ein entsprechender Aufruf abgedruckt.
Die Bürgermeister bzw. Wahlvorsteher sollen im Anschluss an diesen Beschluss die Mitglieder des Wahlvorstandes verständigen. Die Einladung durch die VG erfolgt ca. Anfang Mitte Februar.
Beschluss
Folgende Mitglieder des Wahlvorstandes werden bestellt:
Scherstetten, großer Schulsaal (2 Laptop)
Wahlvorstand
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Kögel Wilhelm
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Stellv. des Wahlv.
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Deschler Tanja
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Schriftführerin
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Wiedemann Karina
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Stellv. der Schriftf.
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Wiedemann Robert
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Beisitzerin
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Schrettle Annemarie
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Beisitzer
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Wiedemann Verena
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Beisitzer
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Heckl Bernhard
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Beisitzer
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Deschler Christian
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Beisitzer
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Schramm Giselbert
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Beisitzer
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Müller Hermann
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Scherstetten II Konradshofen, Schule (2 Laptop)
Wahlvorstand
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Bravi Daniela
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Stellv. des Wahlv.
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Wilhelm Dieter
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Schriftführerin
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Baur Barbara
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Stellv. der Schriftf.
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Weimann Heidi
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Beisitzer
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Michael Ringler
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Beisitzerin
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Mayer Regina
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Beisitzer
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Ulzhöfer Daniel
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Beisitzerin
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Weimann Sabine
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Beisitzer
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Schiller Roland
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Briefwahlvorstand, VG Bauamt (1 Laptop)
Briefwahlvorsteher
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Deschler Bernd
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Stellv. des Briefwahlv.
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Fischer Harald
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Schriftführerin
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Lacher Aloisia
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Stellv. der Schriftf.
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Sterz Barbara
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Beisitzerin
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Rudel Simone
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Beisitzerin
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Ferenczi-Niederle Gudrun
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Die Verwaltung wird ermächtigt im Falle der Absage einzelner Wahlhelfer weitere Mitglieder der Wahlvorstände / Briefwahlvorstände zu bestellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3.1. Neubau eines Einzelhauses mit zwei Wohneinheiten, zwei Fertiggaragen und zwei Carports, Fl.-Nr. 1399/4, Gemarkung Scherstetten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten)
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Gemeinderat Scherstetten
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15.01.2020
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ö
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3.1 |
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau eines Einzelhauses mit zwei Wohneinheiten, zwei Fertiggaragen und zwei Carports
Fl.-Nr.: 1399/4, Gemarkung Scherstetten
Das Bauvorhaben liegt im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 „Am Birstling“ in einem Allgemeinen Wohngebiet.
Auf dem Grundstück soll ein Einzelhaus mit zwei nebeneinander liegenden Wohneinheiten errichtet werden.
Für die Errichtung der Garagen bzw. Carports sind isolierte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.
- § 4 – Bauweise, Stellung und Höhenlage, Nr. 2
„Garagen oder Carports von zwei Grundstücken, die an einer seitlichen Grundstücksgrenze aneinander gebaut werden, sind als ein Gebäude einheitlich zu gestalten. Hierbei ist bei Garagen auch eine einheitliche Fußbodenhöhe auszubilden. Traufseitig darf an die Grundstücksgrenze nur
bei einseitigem Grenzanbau angebaut werden.“
Beantragte Art der Befreiung:
Die Garagen und die Carports werden mit Flachdächern ausgeführt.
Begründung: Da auf der Fl.-Nr. 1399/3 die Garage traufseitig an die Grenze gebaut wurde, ist es nicht möglich, die Garagen und Carports einheitlich mit der Nachbargarage zu gestalten.
- § 7 – Nebenanlagen und Nebengebäude, Nr. 2
„Die Garagen / Carports sind entweder mit Satteldächern oder mit der gleichen Dachform wie das Hauptdach auszuführen. Die Dachneigung der Garagen / Carports muss zwischen 25° und der maximalen Dachneigung des Hauptgebäudes liegen.“
Beantragte Art der Befreiung:
Die Garagen und die Carports werden mit Flachdächern ausgeführt.
Begründung: Da auf der Fl.-Nr. 1399/3 die Garage traufseitig an die Grenze gebaut wurde, ist es nicht möglich, die Garagen und Carports mit einem Satteldach zu planen.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben und den beantragten Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten)
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Gemeinderat Scherstetten
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15.01.2020
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ö
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3 |
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2. Vereidigung eines zusätzlichen Feldgeschworenen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten)
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Gemeinderat Scherstetten
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15.01.2020
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ö
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2 |
Sachverhalt
Damit die Vermessungstätigkeiten im Gemeindebereich Scherstetten gewährleistet sind, muss ein weiterer Feldgeschworener vereidigt werden. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen durch Wahl im Sinne des Art. 51 Abs. 3 der GO i. V. mit Art. 11 Abs. 3 Abmarkungsgesetz.
Herr Wilhelm Böck aus Scherstetten hat sich bereit erklärt, diese ehrenamtliche Tätigkeit anzunehmen. Der Vorsitzende begrüßt Herrn Böck zur Sitzung.
Herr Böck wird für das Amt des Feldgeschworenen vorgeschlagen.
In Art. 51 Abs. 3 GO ist festgelegt, dass Wahlen in geheimer Abstimmung vorgenommen werden.
Der Wahlausschuss besteht aus 1. Bürgermeister Robert Wippel und 2. Bürgermeisterin Daniela Bravi. Die Abstimmung erfolgt in geheimer Wahl.
Nach Auszählung der Stimmen wird Herr Wilhelm Böck mit 13 Ja und 0 Nein Stimmen vom Gemeinderat zum Feldgeschworenen gewählt.
Auf Anfrage des Vorsitzenden nimmt Herr Wilhelm Böck die Wahl zum Feldgeschworenen an.
Herr Böck wird als neugewählter Feldgeschworener
durch den 1. Bürgermeister zur gewissenhaften und unparteiischen Tätigkeit und zur Verschwiegenheit durch Nachsprechen der Eidesform verpflichtet. Die Eidesformel für Feldgeschworene ist in § 5 Abs. 1 der Feldgeschworenenordnung festgelegt.
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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 04.12.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten)
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Gemeinderat Scherstetten
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15.01.2020
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1 |
Sachverhalt
Der öffentliche Teil des Protokolls vom 04.12.2019 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben bzw. mit der Ladung versandt.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 04.12.2019.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.02.2020 12:10 Uhr