Datum: 05.02.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Alte Schule Scherstetten
Gremium: Gemeinderat Scherstetten
Körperschaft: Gemeinde Scherstetten
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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4. Sachstandsbericht, Informationen und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten)
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Gemeinderat Scherstetten
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Sachverhalt
Bericht des Bürgermeisters:
Die Klausurtagung am 08.02.2020 entfällt.
Ergebnisse Geschwindigkeitsmessgerät an der Schmutterstraße.
Bericht 2. Bgm.‘in Bravi: Lob der sparsamen Haushaltswirtschaft der Gemeinde. Der alte Gemeinderat hinterlässt seinem Nachfolger ein wohlbestelltes Haus.
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3. Haushaltsplan 2020 und zugehörige Finanzplanung - Vorberatung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten)
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Gemeinderat Scherstetten
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05.02.2020
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3 |
Sachverhalt
Der Haushaltsplan 2020 samt zugehöriger Finanzplanung wurde mit Bgm. Wippel am 29.01.2020 vorbesprochen. Die vereinbarten Änderungen sind aufgenommen.
Bei Bedarf steht auch ein nichtöffentlicher TOP zur Verfügung.
Diskussionsverlauf
Im Gemeinderat herrscht Einvernehmen wie folgt:
- HHST 1300.5000 (Unterhalt Feuerwehrhäuser): Es wird ein Ansatz von 5.000,00 € in 2020 gebildet.
- HHST 4640.1100 (Kindergartengebühren): Der Ansatz wird von der Verwaltung nochmals überprüft.
- HHST 6300.5100 (Straßenunterhalt): Der Ansatz in 2020 wird auf 50.000,00 € erhöht. Die Einzelheiten sind in einem Bauprogramm festzulegen (ggf. Oberdorfstraße).
- HHST 6700.5100 (Unterhalt Straßenbeleuchtung): Der Ansatz in 2020 wird auf 20.000,00 € erhöht (Teilansatz Oberdorfstraße).
- HHST 7000.5000 (Unterhalt Kläranlage Scherstetten): Der Ansatz in 2020 wird auf 15.000,00 € erhöht (Klärschlammentsorgung).
- HHST 7001.5000 (Unterhalt Kläranlage Konradshofen): Die Ansätze in 2021 und 2023 werden auf je 15.000,00 € erhöht (Klärschlammentsorgungen).
- HHST 7850.1780 (Zuschuss Feldwegeunterhalt): Es wird ein Einnahmeansatz von 4.000,00 € in 2020 aufgenommen.
- HHST 7850.5100 (Feldwegeunterhalt): Der Ansatz in 2020 wird auf 40.000,00 € erhöht.
- HHST 8800.5000 (Allgemeiner Gebäudeunterhalt): Der Ansatz in 2020 wird auf 45.000,00 € erhöht (Teilansatz für alte Schule Konradshofen).
- HHST 1300.9400 (Hochbau Feuerwehr): Es wird ein Ansatz von 10.000,00 € in 2021 für Haustechnik aufgenommen (Meldeempfänger, Sirenen).
- HHST 6200.3400 (Grundverkauf Wohnbau): Der Ansatz von 330.000,00 € in 2021 wird zu gleichen Teilen auf die Jahre 2021, 2022 und 2023 verteilt.
- HHST 7000.3500 (Kanalbeiträge Scherstetten): Die Ansätze der Jahre 2021 bis 2023 werden auf je 6.000,00 € abgeändert.
- HHST 7501.9400 (Hochbau Friedhof): Der Ansatz in 2020 wird auf 8.000,00 € reduziert (Urnenwand).
- HHST 9000.3610 (Investitionskostenpauschale): Die Ansätze der Jahre 2020 bis 2023 werden auf je 126.500,00
€ geändert.
Der Haushalt 2020 kann auf der kommenden Gemeinderatssitzung verabschiedet werden.
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2.1. Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten, Fl.-Nr. 62/1, Gemarkung Scherstetten
Gremium
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten)
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Gemeinderat Scherstetten
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05.02.2020
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ö
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2.1 |
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten
Fl.-Nr.: 62/1, Gemarkung Scherstetten
Für die Bebauung dieses Grundstücks wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 15.05.2019 eine formlose Bauvoranfrage gestellt.
Da die Ausführung zum damaligen Zeitpunkt noch Fragen offen ließ und das Bauvorhaben ortsbildprägenden Charakter hat, wurde dem Antragsteller nahegelegt, die Planung vorab mit dem Kreisbaumeister abzustimmen.
Die nun vorliegende Planung erfolgte daraufhin in Absprache mit dem Kreisbaumeister, Herrn Schwindling.
Zur Umsetzung des Neubauvorhabens soll zunächst der ehemalige Stall abgerissen und an dessen Stelle ein Querbau (II + D) gesetzt werden. Nach Erstellung dieses Neubaus ist die Beseitigung des bestehenden Wohnhauses geplant.
Da die Abstandsfläche entlang der Nordseite des Neubaus teilweise auf dem angrenzenden Grundstück liegt, ist eine Abstandsflächenübernahme erforderlich.
Die Zustimmung des betroffenen Eigentümers liegt vor.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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2. Bauanträge
Gremium
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Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten)
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Gemeinderat Scherstetten
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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 15.01.2020
Gremium
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Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten)
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Gemeinderat Scherstetten
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05.02.2020
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Sachverhalt
Der öffentliche Teil des Protokolls vom 15.01.2020 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben bzw. mit der Ladung versandt.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 15.01.2020 mit redaktionellen Änderungen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 05.03.2020 10:06 Uhr