Datum: 20.01.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Gemeindezentrum Mittelneufnach
Gremium: Gemeinderat Mittelneufnach
Körperschaft: Gemeinde Mittelneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
5 Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)
4 Fahrzeugbeschaffung FW Mittelneufnach
3 Bestellung der Mitglieder des Wahlvorstandes und des Briefwahlvorstandes für die Kommunalwahl am 15.03.2020
2.1 Anzeige des Abbruchs des Gebäudes, Fl.-Nr. 11, Gemarkung Reichertshofen
2 Bauanträge
1 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 16.12.2019

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5. Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.01.2020 ö 5

Sachverhalt

Es liegen keine Anfragen und Bekanntgaben vor.

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4. Fahrzeugbeschaffung FW Mittelneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.01.2020 ö 4

Sachverhalt

Das Löschgruppenfahrzeug der Gemeinde Mittelneufnach ist nunmehr so alt, dass zum Teil keine Ersatzteile mehr beschafft werden können. Auch die Kreisbrandinspektion drän gt auf Sicherstellung der Einsatzfähigkeit der Feuerwehr. Nach der Bedarfsliste des Landkreises wäre für die Feuerwehr Mittelneufnach ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 geplant. Dieses ist jedoch von der Tonnage so hoch, dass es nur noch mit einem LKW-Führerschein gefahren werden kann. Da hierfür die Fahrer fehlen werden, auch nach Rücksprache und Angebot eines LKW-Führerscheins, wurde mit der Regierung von Schwaben und dem Kreisbrandrat vereinbart, dass die notwendigen Materialien auf zwei kleinere Fahrzeuge aufgeteilt werden können. Es wird ein Mannschaftstransportwagen MTW und ein mittleres Löschgruppenfahrzeug MLF als Ersatzbeschaffung vorgesehen. Die Vorplanungen und Kalkulationen sind mit der Feuerwehr und den Herstellern erfolgt. Es ist davon auszugehen, dass für das MTW ca. 80.000,00 € Fahrzeug und Ausbau und für das MLF ca. 290.000,00 € benötigt werden. Zusätzlich ist noch eine neue Tragkraftspritze ca. 15.000,00 € erforderlich. Gemäß Einstufung der Regierung von Schwaben liegt die Gemeinde Mittelneufnach im Raum mit besonderem Handlungsbedarf und erhält somit momentan erhöhte Förderbeträge.

In Rücksprache mit unserem Kämmerer, Herrn Januschke, wird folgender Anschaffungszeitraum geplant:
2020 Anschaffung MTW und Tragkraftspritze. Gesamtkosten ca. 95.000,00 €. Fördervolumen ca. 17.800,00 €.
2021 Anzahlung    MLF ca. 40 % von 290.000,00 € = ca. 116.000,00 €.
2022 Restzahlung MLF ca. 60 % von 290.000,00 €  =      174.000,00 €.

Fördervolumen des MLF Gesamt: 51.500,00 €.

Die Haushaltsansätze werden von Herrn Januschke in die Haushaltsentwürfe eingearbeitet.  

Diskussionsverlauf

Es sind zahlreiche Mitglieder der Feuerwehr Mittelneufnach im Sitzungssaal anwesend.
Der Gemeinderat stellt eine Frage zur Personenkapazität bei dem Mannschaftstransportwagen und zur Beladung. Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass eine Auswahl des Fahrzeugtyps noch nicht getroffen wurde.
2. Bürgermeister Kugelmann erkundigt sich nach dem Bedarf der Feuerwehr in Reichertshofen. Die Vorsitzende berichtet, dass ein neues Fahrzeug vorerst nicht angeschafft werden muss.  Lediglich das Feuerwehrhaus ist in keinem guten Zustand. Es sind keine Toiletten vorhanden und das Haus hat keine Isolierung. Das Einfahrtstor könnte für eine Ein- und Ausfahrt größer sein. Einen Telefonanschluss gibt es auch nicht. Auch die Lage des Feuerwehrhauses ist nicht optimal positioniert.
Um eine Verbesserung zu erreichen, sollte die Lage des Feuerwehrhauses und aufgrund der hygienischen Zustände eine zeitnahe Lösung angestrebt werden.

     

 

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3. Bestellung der Mitglieder des Wahlvorstandes und des Briefwahlvorstandes für die Kommunalwahl am 15.03.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.01.2020 ö 3

Sachverhalt

Die Bestellung der Wahlhelfer gestaltet sich schwierig, weil 2020 keine Beauftragten und Kandidaten als Wahlvorsteher bestellt werden dürfen. Daher sind die erfahrenen Wahlvorsteher jetzt Beisitzer.
Die Mitglieder des Wahlvorstandes wurden noch nicht von der Verwaltung verständigt, da es sich in der gesamten VG mit den Gemeindewahlausschussmitgliedern um über 170 Personen handelt. Die Vorschläge erfolgten in Abstimmung mit den 2 Bürgermeistern. Das Erfrischungsgeld wird VG-einheitlich auf 30,00 € festgesetzt. Die Wahlhelfer die ihren Laptop zur Verfügung stellen, erhalten zusätzlich 20,00 €. Im Staudenboten wurde ein entsprechender Aufruf abgedruckt.

Die Bürgermeister bzw. Wahlvorsteher sollen im Anschluss an diesen Beschluss die Mitglieder des Wahlvorstandes verständigen. Die Einladung durch die VG erfolgt ca. Anfang Mitte Februar.

Beschluss

Folgende Mitglieder des Wahlvorstandes werden bestellt:

Mittelneufnach I, Foyer Gemeindezentrum (2 Laptop)


Wahlvorstand
Götz Carina
Stellv. der Wahlv.
Veith Ramona
Schriftführerin
Müller Sabine
Stellv. der Schriftf.
Glas Angela
Beisitzerin
Kaiser-Ruf Sonja
Beisitzer
Knöpfle Ludwig
Beisitzerin
Wech Heike
Auszählung
Oliver Strahl
Auszählung
Treutwein Andreas


Mittelneufnach II Reichertshofen , Bürgerhaus (1 Laptop)


Wahlvorstand
Wagner Klaus
Stellv. des Wahlv.
Streicher Jochen
Schriftführer
Schmid Peter
Stellv. des Schriftf.
Grüner Peter
Beisitzer
Sprencz Paul
Beisitzer
Rotter Hermann


Briefwahlvorstand, Kasse VG Stauden (1 Laptop)


Briefwahlvorsteher
Wenger Stefan
Stellv. des Briefwahlv.
Sauer Wolfgang
Schriftführerin
Zimmer Ute
Stellv. der Schriftf.
Seehuber Wolfgang
Beisitzer
Kugelmann Simon
Beisitzer
Kugelmann Bernhard


Die Verwaltung wird ermächtigt im Falle der Absage einzelner Wahlhelfer weitere Mitglieder der Wahlvorstände / Briefwahlvorstände zu bestellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.1. Anzeige des Abbruchs des Gebäudes, Fl.-Nr. 11, Gemarkung Reichertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.01.2020 ö 2.1

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 09.01.2020 wird der vollständige Abbruch des  Gebäudes auf Fl.-Nr. 11 der Gemarkung Reichertshofen angezeigt. Der Abriss wird voraussichtlich im März 2020 durchgeführt werden. Sobald genaue Termine bekannt sind, wird seitens des Bauherrn eine Information an die Gemeinde Mittelneufnach erfolgen.
Das Landratsamt Augsburg wird durch die Verwaltung informiert werden.

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.01.2020 ö 2
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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 16.12.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.01.2020 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 16.12.2019 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 16.12.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.01.2020 11:15 Uhr