Datum: 17.02.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Gemeindezentrum Mittelneufnach
Gremium: Gemeinderat Mittelneufnach
Körperschaft: Gemeinde Mittelneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 20.01.2020
2 Bauanträge
2.1 Formlose Bauvoranfrage zur isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 6, Fl.-Nr. 151/1, 151/2, Gemarkung Mittelneufnach
3 Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung 2018, Feststellung der Jahresrechnung 2018 und Entlastung - Beschluss
4 Haushalt 2020 und zugehörige Finanzplanung - Vorberatung
5 Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)

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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 20.01.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 17.02.2020 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 20.01.2020 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 20.01.2020.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 17.02.2020 ö 2
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2.1. Formlose Bauvoranfrage zur isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 6, Fl.-Nr. 151/1, 151/2, Gemarkung Mittelneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 17.02.2020 ö 2.1

Sachverhalt

Die beiden Flurstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 „Südlich der Schwabmünchner Straße – 1. Änderung“ in einem ausgewiesenen Dorfgebiet und sind gem. der Satzung mit einem Doppelhaus zu bebauen.

Der Antragsteller möchte die beiden Flurstücke zusammenlegen und darauf ein Einzelhaus errichten, wofür eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich ist.

Festsetzung unter Punkt 5.2 – Bauweise, Wohneinheiten

„5.2  MD2: Auf den Grundstücken ist jeweils eine Doppelhaushälfte mit maximal 1 Wohneinheit       zulässig.“

Beantragte Befreiung:

Errichtung eines Einzelhauses im MD2

Beschluss

Der Gemeinderat stellt der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung 2018, Feststellung der Jahresrechnung 2018 und Entlastung - Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 17.02.2020 ö 3

Sachverhalt

Die Vorsitzende ist bezüglich der Entlastung (1. Antrag) persönlich beteiligt und nimmt an der Beschlussfassung nach Art. 49 GO nicht teil.

Vortrag durch GR Auer.

Beschluss 1

Der vom Rechnungsprüfungsausschuss erteilte Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 samt Stellungnahmen der 1. Bürgermeisterin und der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Einwendungen von wesentlicher Bedeutung werden nicht erhoben. Die 1. Bürgermeisterin wird für das Jahr 2018 entlastet.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Bgm.'in Thümmel ist persönlich beteiligt nach Art. 49 GO.

Beschluss 2

Die im Haushaltsjahr 2018 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt. Die Jahresrechnung 2018 wird hiermit gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Haushalt 2020 und zugehörige Finanzplanung - Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 17.02.2020 ö 4

Sachverhalt

Der Vorentwurf der Haushaltsplanung 2020 samt zugehöriger Finanzplanung wurde mit Frau Bgm. ‘in Thümmel am 12.02.2020 vorbesprochen. Die vereinbarten Änderungen sind aufgenommen (fett gedruckt in der Anlage).

Der Verwaltungshaushalt 2020 weist keinen Überschuss auf. Dies liegt an einer ganzen Reihe kleinerer Sonderbelastungen (z.B. Geräte Feuerwehr, Gebäudeunterhalt Kindergarten und Gemeindezentrum, Bauleitplanung und Dorferneuerung, Kanalunterhalt, Abriss Schulstraße).

Im Vermögenshaushalt samt Finanzplanung sind viele Investitionsvorhaben dargestellt (Feuerwehrfahrzeug, Ausfinanzierung Baugebiet Riedle und Gewerbegebiet, OD Staatsstraße, Grunderwerb und Erschließungsplanung Baugebiet Espele, Bau Kläranlage, Anschluss Staudenwasser).

Nicht dargestellt werden konnten die investiven Maßnahmen der Dorferneuerung (Ausnahme OD Staatsstraße).

Finanzierung der Maßnahmen erfolgt durch den Überschuss der Vorjahre, Zuschüsse, Verbesserungsbeiträge Wasser und Sonderrücklage Kanal. Kreditaufnahmen sind auf der Basis der vorliegenden Zahlen allenfalls in geringerer Höhe, aber nicht im Jahr 2020 erforderlich. Der Betrag der Rücklagenentnahme aus Sollüberschuss 2019 wurde mit ca. 1.300.000 € überschlagen, angesetzt bei 9100.3100 in 2020.

Nicht eingeplant sind die Kosten für Erschließung und Kanalbau des Baugebiets Espele. Diese sind jedoch durch die Grundstücksverkäufe zu decken.

Diskussionsverlauf

Im Gemeinderat herrscht Einvernehmen wie folgt:

  • HHST 6100.6560 (Agenda 21): Die Ansätze ab 2020 werden gestrichen.
  • HHST 7000.1710 (Zuschuss Kanalbefahrung): Es ist zu prüfen, ob der Zuschuss nunmehr abgerechnet werden kann.
  • UA 7501 (Friedhof Verwaltungshaushalt): Es sind Erfahrungswerte für laufende Einnahmen und Ausgaben anzusetzen (2020 Werte für ein halbes Jahr, Folgejahre ganze Werte).
  • HHST 8800.5000 (Allgemeiner Gebäudeunterhalt): Der Ansatz in 2020 ist auf 30.000 € zu erhöhen (Abriss Gebäude Schulstraße).
  • HHST 7600.9350 (Spülmaschine Bürgerhaus): Der Ansatz in 2020 ist auf 5.000 € zu erhöhen.
  • HHST 8151.9522 (Anschluss Staudenwasser): Der Ansatz in 2020 ist um 60.000 € auf 660.000 € zu erhöhen (Teilansatz Rückbau Brunnen).
  • Ab Oktober 2019 übernimmt die VG die Kosten des Winterdienstes durch den Unternehmer. Die Verwaltung wird berichten, wie s ie den Anteil an den Winterdienstkosten für die Gemeinde Mittelneufnach im Rahmen der Bauhofabrechnung ermittelt (ggf. nach den tatsächlichen Mannstunden des Unternehmers).
  • Der Haushalt kann auf der kommenden Gemeinderatssitzung verabschiedet werden.

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5. Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 17.02.2020 ö 5

Sachverhalt

Mit der zuständigen kirchlichen Stelle wurde inzwischen grundsätzliche Einigkeit über die Kaufpreise der Grundstücke für das Baugebiet Espele-Nord und den Friedhof erzielt.

Datenstand vom 24.03.2020 09:26 Uhr