Datum: 29.04.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Mehrzweckhalle im Gemeindezentrum Mittelneufnach
Gremium: Gemeinderat Mittelneufnach
Körperschaft: Gemeinde Mittelneufnach
Öffentliche Sitzung, 20:02 Uhr bis 20:11 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Abweichung vom Bebauungsplan - Antrag zu Fl.-Nr. 1269/13, Gemarkung Mittelneufnach
2 Bekanntgaben & Anfragen

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1. Abweichung vom Bebauungsplan - Antrag zu Fl.-Nr. 1269/13, Gemarkung Mittelneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 29.04.2020 ö 1

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4 „Im Riedle“
(1. Änderung), WA 3. Im WA 3 ist die Errichtung von Einzelhäusern oder Doppelhäusern zulässig.
Hierbei sind maximal zwei Wohnungen je Einzelhaus oder Doppelhaushälfte zugelassen.

Der Eigentümer des betreffenden Grundstücks plant die Errichtung eines „Doppelhauses“ mit zwei Wohnungen je Doppelhaushälfte. Das Grundstück soll jedoch nicht geteilt werden, so dass es sich nicht um ein Doppelhaus im Sinne der BauNVO handelt.
Um ein Doppelhaus im Sinne der BauNVO handelt es sich nur dann, wenn zwei Gebäude auf benachbarten Grundstücken an der gemeinsamen Grundstücksgrenze zusammengefügt werden. Da das Gebäude hier jedoch auf einem Grundstück errichtet werden soll, ist das Bauvorhaben als „Einzelhaus“ zu werten.

Um das Vorhaben trotzdem wie angedacht umsetzen zu können, ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans  bezüglich der Anzahl der Wohnungen erforderlich.

Vor Einreichung der Antragsunterlagen bittet der Bauherr um Beratung und Beschluss darüber, ob der Antrag auf Erteilung der notwendigen Befreiung durch die Gemeinde Mittelneufnach Aussicht auf Erfolg haben wird.

Festsetzung des Bebauungsplans:
Im Bereich des WA 3 sind maximal 2 Wohnungen je Einzelhaus oder Doppelhaushälfte zugelassen.

Abweichung:
Der Bauherr möchte ein Einzelhaus mit insgesamt vier Wohneinheiten errichten.

Pläne mit Ansichten liegen der Verwaltung noch nicht vor.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht, wenn die angeführten Hinweise zu den städtebaulichen und planerischen Belangen ausreichend berücksichtigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Bekanntgaben & Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 29.04.2020 ö 2

Sachverhalt

Die Verabschiedung der Gemeinderätin Heike Wech und der Gemeinderäte Frank Zott und Stefan Wenger stünde heute an der letzten Sitzung dieser Wahlperiode an.
Da aber ein Überreichen eines Geschenkes und auch eine Gratulation in der heutigen Zeit, mit den Einschränkungen durch die Corona-Epidemie, nicht angemessen möglich ist, wird die Verabschiedung im Sommer/Herbst des Jahres nachgeholt.

Die Vorsitzende bedankt sich persönlich bei den Ausscheidenden Gemeinderäten für die gute Zusammenarbeit und deren Engagement in den zurück liegenden Jahren.

Datenstand vom 12.05.2020 08:52 Uhr