Datum: 01.07.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: im Schützenheim Scherstetten
Gremium: Gemeinderat Scherstetten
Körperschaft: Gemeinde Scherstetten
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
3.2 Formlose Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses, Fl.-Nr. 1668/4, Gemarkung Scherstetten
3.1 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von drei Einfamilienhäusern, Tfl. Fl.-Nr. 47, Fl.-Nr. 851/2, Gemarkung Scherstetten
3 Bauanträge
2 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 03.06.2020
1 Informationen zur aktuellen GigabitRL zum flächendeckenden FTTB-Ausbau
4.3 Baugebiet "Am Birstling II" - Erschließung
4.2 Anbringung Verkehrsspiegel
4.1 Dorfplatzgestaltung Scherstetten und Konradshofen
4 Sachstandsbericht, Informationen und Anfragen

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3.2. Formlose Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses, Fl.-Nr. 1668/4, Gemarkung Scherstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 01.07.2020 ö 3.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Mehrfamilienhauses

Fl.-Nr.:                                1668/4, Gemarkung Scherstetten

Das derzeit noch mit einem landwirtschaftlichen Nebengebäude bebaute Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet ausgewiesen.

Der Antragsteller möchte auf dem Grundstück (850 m²) ein Mehrfamilienhaus mit 6-7 Wohneinheiten in II+D-Bauweise (Dachgeschoss ausgebaut, Satteldach) errichten.
Aussagen zur Höhenlage des Gebäudes im Gelände sowie Art und Maß der baulichen Nutzung (Dachneigung, Wand- und Firsthöhe etc.) zur besseren Beurteilung der Einfügung in das Ortsbild liegen nicht vor.

Im Lageplan sind an der Ostseite des Grundstücks 6 Stellplätze eingetragen.
Gem. GaStellV (Garagen- und Stellplatzverordnung) ist je Wohnung in einem Mehrfamilienhaus ein Stellplatz nachzuweisen, hiervon sind 10% für Besucherstellplätze vorzusehen.
Ein zusätzlicher Stellplatz für Besucher wäre demzufolge noch nachzuweisen.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat bemängelt die geringe Anzahl der Stellplätze. Diese sind nicht ausreichend für die 6 geplanten Wohneinheiten. In diesem Zusammenhang schlägt der Vorsitzende vor, dass die Gemeinde Scherstetten eine Stellplatzsatzung erlässt, damit in Zukunft konkrete Vorgaben zum Stellplatznachweis für die Bauwerber  gegeben sind.

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3.1. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von drei Einfamilienhäusern, Tfl. Fl.-Nr. 47, Fl.-Nr. 851/2, Gemarkung Scherstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 01.07.2020 ö 3.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau von drei Einfamilienhäusern

Fl.-Nrn.:                        Teilfläche Fl.-Nr. 47, Fl.-Nr. 851/2, Gemarkung Scherstetten

Der Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von drei giebelständig angeordneten Einfamilienhäusern wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 03.06.2020 behandelt.
Die Entscheidung über das Bauvorhaben wurde zurückgestellt, da detailliertere Angaben zu der Planung (Erschließung, Regelung der Zufahrten und Höhenlagen der einzelnen geplanten Einfamilienhäuser) gewünscht wurden.

Im Rahmen des Antrags auf Vorbescheid soll zu folgenden Fragen Stellung genommen werden:

  1. Zulässigkeit der geplanten Bebauung der Grundstücke mit drei Einfamilienhäusern.

  1. Ist die Erschließung von Haus 1 (nördlichstes Einfamilienhaus) über die westlich angrenzende Straße denkbar?

Der Antragsteller hat hierzu folgende ergänzende Informationen sowie aktualisierte Planvorlagen
abgegeben:

Das Schreiben des Antragstellers vom 18.06.2020 wird verlesen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem geplanten Bauvorhaben (drei Einfamilienhäuser) sowie der geplanten Erschließung des nördlichen Einfamilienhauses über die Gartenstraße das gemeindliche Einvernehmen mit der Anmerkung, dass durch die geplanten Firsthöhen von 10,5 m, die  Wohnhäuser nicht ins Ortsbild integriert werden können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 01.07.2020 ö 3
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2. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 03.06.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 01.07.2020 ö 2

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 03.06.2020 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben bzw. mit der Ladung versandt.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 03.06.2020 mit redaktionellen Änderungen in TOP 4.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1. Informationen zur aktuellen GigabitRL zum flächendeckenden FTTB-Ausbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 01.07.2020 ö 1

Sachverhalt

Der Vorsitzende begrüßt Herrn Kopperschmidt von der Firma IK-T Mansdorfer und Herrn Trautwein vom ADBV-Augsburg (Amt für Digitalisierung Breitband und Vermessung) zur Sitzung.
Der Vorsitzende erteilt Herrn Kopperschmidt das Wort. Nachstehender Sachverhalt wird durch Herrn Kopperschmidt erläutert:

Die bayerische Staatsregierung hat sich zum Ziel gesetzt, eine deutliche Verbesserung der Breitbandversorgung zu erreichen und stellt der Gemeinde Scherstetten Fördermittel zur Verfügung. Das Bayerische Breitbandförderverfahren wurde bis Ende 2020 verlängert, so dass die Förderanträge bis Ende September 2020 bei den zuständigen Bezirksregierungen eingereicht werden müssen.
Am 02.10.2019 beschloss der Gemeinderat über das Förderprogramm des Bundes die Beratungsleistungen der Fa. IK-T zur Wirtschaftslückenforderung in Anspruch zu nehmen. Diese Maßnahme wurde in interkommunaler Zusammenarbeit mit den anderen VG-Gemeinden zu 100 % gefördert.
Das Ergebnis mit Kostendarstellung liegt als Anlage bei und wird von Herrn Kopperschmidt erläutert. Alternativ wird auch die GigabitRL mit einem flächendeckenden geförderten FFT-Ausbau dargestellt. Hier liegt die Gesamtförderung bei 92 %. Entscheidenden Einfluss auf den Eigenanteil der Gemeinde wird die Reduzierung der Anschlusskosten pro Hausanschluss sein.

Der Vorsitzende erteilt Herrn Trautwein das Wort. Herr Trautwein erläutert die Förderrichtlinien zum flächendeckenden Ausbau über die GigabitRL sowie den Ablauf des Zuschussverfahrens und die möglichen Fördergelder.  

Um die voraussichtlichen Erschließungskosten reduzieren zu können, wird durch die Gemeinde angedacht, die FTTB-Leerrohrstruktur von einem lokal tätigen Tiefbauunternehmen erstellen zu lassen. Diesbezüglich wurden bereits durch den Bürgermeister Vorgespräche geführt. Das komplette Leerrohrnetz könnte dann im Zuge des Vergabeverfahrens als sogenanntes Beistellungsmodell zum Ankauf angeboten werden.

Herr Trautwein weist darauf hin, sollte die Gemeinde sich wirklich für die Verlegung der Leerrohre für den FTTB-Ausbau entscheiden, ist die Gemeinde für die Wartung und die Bereitstellung des Netzes verantwortlich. Hinzu kommt noch die Schwierigkeit, einen Netzbetreiber zu finden.

Diskussionsverlauf

In der Beratung empfiehlt Herr Kopperschmidt dem Gemeinderat den Anschluss der Außenbereiche über das Förderprogramm „Höfebonus“, da die Gemeinde Scherstetten aus diesem Förderprogramm höhere Fördermittel erhält. Hierzu erläutert er anhand eines Beispiels mögliche Fördergelder. Die Ausbauzeit beträgt 48 Monate nach Auftragsvergabe.
Im Gemeinderat wird Alternativ die Erschließung der Außenbereiche über das bestehende LTE-Funknetz vorgeschlagen. Herr Kopperschmidt gibt zu bedenken, dass obwohl das Funknetz ständig verbesserte Bandbreiten anbietet, ist der Glasfaseranschluss eine solide und leistungsfähige Technik und gegenüber dem Funknetz weniger störungsanfällig.

Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Kopperschmidt und Herrn Trautwein für die ausführlichen Erläuterungen. Sie verlassen die Sitzung um 21.15 Uhr.

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4.3. Baugebiet "Am Birstling II" - Erschließung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 01.07.2020 ö 4.3

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert über den aktuellen Stand der Erschließung. Nach Fertigstellung und Vorlage der gesamten Erschließungskosten erfolgt die Überrechnung der Grundstückspreise.
Zudem gilt für die gesamte Baumaßnahme, wenn die Abnahme, Übernahme und Abrechnung noch im 2. Halbjahr erfolgt, die Abrechnung zum reduzierten Mehrwertsteuersatz von 16 %.

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4.2. Anbringung Verkehrsspiegel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 01.07.2020 ö 4.2

Sachverhalt

Die vom Gemeinderat gewünschten Verkehrsspiegel wurden aufgestellt, an der Zufahrt zum Baugebiet „Am Birstling“ in Scherstetten sowie in Konradshofen im Angerweg.

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4.1. Dorfplatzgestaltung Scherstetten und Konradshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 01.07.2020 ö 4.1

Sachverhalt

Der ganztägige Seminartag für die beiden Projekte wurde von der Schule der Dorf- und Landentwicklung e.V. (SDL) Thierhaupten nach Scherstetten verlegt und findet am 08. August 2020 im Schützenheim statt. Die Organisation bzgl. technischer Unterstützung und Verpflegung wird von der Gemeinde übernommen. Als Moderatoren fungieren Herr Daurer, Ingenieurbüro für Landschafts-, Orts- und Freiraumplanung und für den Bereich Zuschuss- und Förderprogramme, Herr Atzkern vom „Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben“.
Hierzu findet bereits vorab am 2. Juli 2020 ein Vorgespräch mit den Moderatoren statt.
Bis zum Seminartag werden die Gemeinderäte beid er Ortsteile gruppenbezogen eigenständig Informationen und Ideen zu den jeweiligen Projekten sammeln und vortragen.
 

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4. Sachstandsbericht, Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 01.07.2020 ö 4
Datenstand vom 30.07.2020 09:26 Uhr