Datum: 05.10.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Alte Schule Scherstetten
Gremium: Gemeinderat Scherstetten
Körperschaft: Gemeinde Scherstetten
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
2 Bauanträge
1 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 07.09.2020
4.3 Veranstaltungen und Versammlungen - Aktuelle Informationen zur Einhaltung der Hygienevorschriften im Rahmen der Corona-Pandemie
4.2 Friedhof Scherstetten - Errichtung von Urnengräbern
4.1 Formlose Bauvoranfrage Mehrfamilienhaus mit 6 - 7 Wohneinheiten in Erkhausen
4 Sachstandsbericht, Informationen und Anfragen
3 Erlass einer Satzung über die erforderliche Zahl von Stellplätzen (Stellplatzsatzung) Gemeinde Scherstetten
2.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Anbau an ein bestehendes Wohnhaus, Fl.-Nr. 19, Gemarkung Scherstetten

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 05.10.2020 ö 2
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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 07.09.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 05.10.2020 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 07.09.2020 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben bzw. mit der Ladung versandt.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 07.09.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4.3. Veranstaltungen und Versammlungen - Aktuelle Informationen zur Einhaltung der Hygienevorschriften im Rahmen der Corona-Pandemie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 05.10.2020 ö 4.3

Sachverhalt

Der Vorsitzende berichtet über die aktuellen Hygienevorschriften im Rahmen von Veranstaltungen und Versammlungen im Hinblick auf die Bürgerversammlungen. Die Zahlen der Neuinfektionen steigen an, deshalb können sich täglich Änderungen ergeben.  

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4.2. Friedhof Scherstetten - Errichtung von Urnengräbern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 05.10.2020 ö 4.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert, dass die Arbeiten für die Errichtung der Urnengräber im Friedhof Scherstetten voraussichtlich im November durchgeführt werden .

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4.1. Formlose Bauvoranfrage Mehrfamilienhaus mit 6 - 7 Wohneinheiten in Erkhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 05.10.2020 ö 4.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert, dass am 01.07.2020 durch den Gemeinderat die formlose Bauvoranfrage behandelt wurde. Eine formlose Bauvoranfrage schafft kein Baurecht und es können auch keine Rechtsmittel geltend gemacht werden. Daher wurde auch kein Beschluss gefasst. Im Gemeinderat herrscht jedoch Einvernehmen, dass die angedachte Bebauung auf dem beengten Baugrundstück und insbesondere die daraus entstehende Problematik mit den Stellplätzen und die Gefahrensituation an der Kreisstraße durch parkende Autos von Besuchern etc. nicht akzeptabel ist. Der Gemeinderat hat als ersten Schritt

  • eine Stellplatzsatzung erlassen und ferner

  • weitere baurechtliche Gestaltungsinstrumente betrachtet, welche eine städtebaulich vertretbare Bebauung im ländlichen Bereich ermöglichen. Da jedoch solche bauleitplanerische Maßnahmen erhebliche Kosten verursachen, gilt es die verschiedenen Möglichkeiten unter dem Gesichtspunkt der Planungshoheit und einem akzeptablen Kostenrisiko zu betrachten. Der Gemeinderat hat in nichtöffentlicher Sitzung über nachstehende Punkte beraten:

  • Gestaltungssatzung
  • Städtebaulicher Rahmenplan
  • Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13 a BauGB)
  • Innerörtlicher Bebauungsplan
  • Veränderungssperre

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4. Sachstandsbericht, Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 05.10.2020 ö 4
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3. Erlass einer Satzung über die erforderliche Zahl von Stellplätzen (Stellplatzsatzung) Gemeinde Scherstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 05.10.2020 ö 3

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 29.07.2020 wurde der Entwurf der Stellplatzsatzung behandelt und die Änderung einiger Textstellen beschlossen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die erforderliche Zahl von Stellplätzen (Stellplatzsatzung).
Die Satzung in der Fassung vom 05.10.2020 ist Bestandteil dieses Beschlusses und wird der Niederschrift beigefügt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Anbau an ein bestehendes Wohnhaus, Fl.-Nr. 19, Gemarkung Scherstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 05.10.2020 ö 2.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und eines Anbaus an                        ein bestehendes Wohnhaus, nach Abbruch des Altbestandes

Fl.-Nr.:                        19 der Gemarkung Scherstetten

Der Bauherr plant die Errichtung eines Einfamilienhauses im östlichen Bereich des Grundstücks. Eine Doppelgarage soll nördlich des Neubaus entstehen.

Derzeit befinden sich auf dem Grundstück noch Bestandsgebäude. Mit Ausnahme des neueren Wohnhauses werden alle Bestandsgebäude entfernt. Die Anzeige der Beseitigung gem. Art. 57 Abs. 5 BayBO ist erfolgt.

Zusätzlich zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage ist ein zweigeschossiger Anbau an das verbleibende Bestandswohnhaus geplant. Der Anbau erfolgt an der Westseite des Gebäudes.

Der Gemeinderat sichtet die Planunterlagen.

Diskussionsverlauf

Der Bauherr ist im Sitzungssaal anwesend. Er erläutert auf Anfrage kurz das geplante Bauvorhaben.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Der anliegende Kiesweg, ist ein öffentlicher Weg, der von der Gemeinde nicht ausgebaut werden muss. Der Bauherr ist für die Ertüchtigung des Weges verantwortlich. Die Gemeinde Scherstetten ist nicht verpflichtet, den Räum- und Streudienst am Kiesweg durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.11.2020 08:32 Uhr