Datum: 04.11.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: im Schützenheim Scherstetten
Gremium: Gemeinderat Scherstetten
Körperschaft: Gemeinde Scherstetten
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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3.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 1395/3, Gemarkung Scherstetten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten)
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Gemeinderat Scherstetten
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ö
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3.1 |
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
Fl.-Nr.: 1395/3, Gemarkung Scherstetten
Das Bauvorhaben liegt im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 „Am Birstling II“ und entspricht dessen Festsetzungen.
Es wird beantragt, das Genehmigungsfreistellungsverfahren durchzuführen.
Mit Bauantrag vom 10.10.2020 hat der Bauantragsteller und der Planfertiger die Übereinstimmung der Planung mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes bestätigt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt und der Durchführung im Genehmigungsfreistellungsverfahren zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten)
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Gemeinderat Scherstetten
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04.11.2020
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3 |
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2. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 05.10.2020
Gremium
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Sitzung
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten)
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Gemeinderat Scherstetten
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04.11.2020
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ö
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2 |
Sachverhalt
Der öffentliche Teil des Protokolls vom 05.10.2020 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben bzw. mit der Ladung versandt.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 05.10.2020.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1. Vorstellung der Regionalentwicklung Augsburg Land West - ReAL West e.V.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten)
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Gemeinderat Scherstetten
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04.11.2020
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1 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende begrüßt den Vorsitzenden, Herrn Hubert Kraus sowie den geschäftsführenden Regionalmanager, Herrn Benjamin Walther zur Sitzung. Sie stellen ihre Ziele und Aufgaben des Vereins vor.
Herr Walther erläutert, dass die ReAL West e. V. sich aus 26 Mitgliedsgemeinden im westlichen Landkreis Augsburg zusammensetzt. Hauptaufgabe ist die Umsetzung und Begleitung von Projekten mit und ohne LEADER-Fördermittel und Vernetzung von Akteuren. Zusätzlich wird der Verein unterstützt durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Das zentrale Dokument für die Arbeit der lokalen Aktionsgruppen ist die Lokale Entwicklungsstrategie (LES). In der LES sind die Zielsetzungen in unterschiedlichen Handlungsfeldern für die aktuelle Förderperiode festgesetzt. Projekte, die durch LEADER gefördert werden sollen, müssen zur Erfüllung der Ziele beitragen. Die Entwicklungsziele werden durch eine SWOT Analyse (Stärken und Schwächen) zu Beginn einer Förderperiode ermittelt. LEADER ist ein bewährtes Instrument zur Förderung innovativer Ideen und Projekte, die maßgeblich zur Entwicklung und Stärkung des ländlichen Raumes beitragen. Prägende Elemente von LEADER sind Vernetzung, Nachhaltigkeit, Wertschöpfung und Bürgerbeteiligung – ganz nach dem Motto: Bürger gestalten ihre Heimat! Zu Beginn der Förderphase wird ein Kriterienkatalog festgelegt. Es können Projektideen durch die Mitgliedsgemeinden eingereicht werden. Diese werden dann objektiv bewertet. Das Projekt muss jedoch zur lokalen Entwicklungsstrategie passen. Die Projekte durchlaufen mehrere Verfahren bis zur Verwirklichung. Projekte in 2014 – 2021 waren u. a. Kultur- und Musikzentrum Dinkelscherben, Bürgerbus Gessertshausen, E-Bike-Ladestationen-Netzwerk usw. Finanziert werden die Projekte durch Eigenmittel oder durch andere Fördergeber/Spenden und bewilligte Fördergelder. Für die neue Förderperiode ist die Antragstellung ab 2022/2023 möglich.
Diskussionsverlauf
Der Vorsitzende berichtet, dass in Scherstetten und in Konradshofen geplant ist, im Rahmen der Dorferneuerung mit dem Amt für Ländliche Entwicklung eine Dorfplatzgestaltung durchzuführen. In diesem Zusammenhang wird die Gemeinde Scherstetten die Projekte der ReAl West zur Bewertung und zur Förderung vorlegen
.
Der Vorsitzende verabschiedet Herrn Kraus und Herrn Walther um 20.20 Uhr und bedankt sich für die ausführliche Erläuterung.
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6.3. Volkstrauertag
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten)
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Gemeinderat Scherstetten
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04.11.2020
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6.3 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende teilt mit, dass einheitlich im ganzen VG-Bereich die Gedenkveranstaltungen zum Volkstrauertag nicht stattfinden. Im Entscheidungsbereich der Gemeinden kann eine Kranzniederlegung durch den Vorstand des Reservistenvereins und des Bürgermeisters erfolgen.
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6.2. Neugestaltung der Web-Site - Vorlage Entwurf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten)
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Gemeinderat Scherstetten
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04.11.2020
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ö
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6.2 |
Sachverhalt
Der Förderverein für „Regionale Entwicklung“ bot der Gemeinde Scherstetten im Rahmen eines AZUBI-Projektes eine kostenlose Überarbeitung der Web-Site an. Der Entwurf liegt vor und wird dem Gemeinderat zur Einsicht per E-Mail übersandt. Die Entscheidung über die Neugestaltung wird in einer der nächsten Sitzungen erfolgen.
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6.1. Bürgerversammlung 2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten)
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Gemeinderat Scherstetten
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04.11.2020
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6.1 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende informiert, dass die für den 11. November 2020 vorgesehene Bürgerversammlung aufgrund der vielen Corona-Neuinfektionen nicht stattfindet. Es erfolgt eine entsprechende Mitteilung an die Bürger über den Staudenboten. Zudem wird auf die Web-Site der Gemeinde Scherstetten verwiesen. Die Präsentation mit Daten und Fakten über die Entwicklung der Gemeinde kann hier eingesehen werden. Die Bürger können während den Amtsstunden ihre Anliegen vorbringen.
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6. Sachstandsbericht, Informationen und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten)
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Gemeinderat Scherstetten
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04.11.2020
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5. Weitergeltung des bisherigen Umsatzsteuerrechts - Option nach § 27 Abs. 22 UStG
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten)
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Gemeinderat Scherstetten
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04.11.2020
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Sachverhalt
Mit Wirkung vom 31.12.2016 wurde das Umsatzsteuergesetz bzgl. der Umsatzsteuerpflicht der Gemeinden geändert. Nach altem Recht waren die Gemeinden nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art im Sinne des Körperschaftssteuergesetz
es und ihrer Forstwirtschaft umsatzsteuerpflichtig und damit auch vorsteuerabzugsberechtigt (bisheriger § 2 Abs. 3 UStG). Nunmehr unterliegen die Gemeinden dem Umsatzsteuergesetz grundsätzlich, außer sie üben Tätigkeiten im Rahmen öffentlicher Gewalt aus (neuer § 2b UStG).
Die Gemeinden hatten jedoch das Recht, für die vorübergehende Weitergeltung des alten Rechts bis zum Ablauf des Jahres 2020 zu optieren. Dazu fasste der Gemeinderat am 07.09.2016 den folgenden Beschluss:
„Der Bürgermeister wird beauftragt, die folgende Erklärung gegenüber dem Finanzamt Augsburg-Land abzugeben: „In Anwendung des § 27 Abs. 22 UStG erkläre ich aufgrund des Beschlusses des Gemeinderats vom 07.09.2016 im Namen der Gemeinde Scherstetten, dass für sämtliche Umsätze, die nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführt werden, § 2 Abs. 3 UStG in der zum 31.12.2015 geltenden Fassung zur Anwendung kommen soll. Der Gemeinde Scherstetten ist bekannt, dass diese Erklärung für sämtliche Tätigkeiten der Gemeinde gilt und ein Widerruf erst mit Wirkung des auf die Widerrufserklärung folgenden Kalenderjahres möglich ist.“
Diese Erklärung wurde gegenüber dem Finanzamt so abgegeben. Damit galt für die Gemeinde bis zum Ende des Jahres 2020 das bisherige Recht fort.
Zwischenzeitlich trat der folgende § 27 Abs. 22a UStG in Kraft:
„Hat eine juristische Person des öffentlichen Rechts gegenüber dem Finanzamt gemäß Absatz 22 Satz 3 erklärt, dass sie § 2 Absatz 3 in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 1. Januar 2021 ausgeführte Leistungen weiterhin anwendet und die Erklärung für vor dem 1. Januar 2021 endende Zeiträume nicht widerrufen, gilt die Erklärung auch für sämtliche Leistungen, die nach dem 31. Dezember 2020 und vor dem 1. Januar 2023 ausgeführt werden. Die Erklärung nach Satz 1 kann auch für Zeiträume nach dem 31. Dezember 2020 nur mit Wirkung vom Beginn eines auf die Abgabe folgenden Kalenderjahres an widerrufen werden. Es ist nicht zulässig, den Widerruf auf einzelne Tätigkeitsbereiche oder Leistungen zu beschränken.“
Damit gilt ohne weitere Erklärung die Optierung der Gemeinde bis zum Ende des Jahres 2022 fort. Die Verwaltung empfiehlt dringend, nicht zu widerrufen. Dies dient der Information. Ein Beschluss ist nicht erforderlich.
Mit den Vorarbeiten zur Umstellung auf das neue Recht wurde der Steuerberater am 21.04.2020 beauftragt.
Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
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4. Verlegung der bisherigen Spielplätze (Kindergarten und öffentlicher Platz)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten)
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Gemeinderat Scherstetten
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04.11.2020
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4 |
Sachverhalt
- Durch die Erweiterung des Kindergartens musste der vorhandene öffentliche Spielplatz abgebaut werden. Die Spielgeräte des öffentlichen Platzes stammten alle aus Spenden der Vereine von Scherstetten. Aktuell befasst sich eine Projektgruppe aus Müttern mit einer Planung und Neugestaltung des öffentlichen Spielplatzes auf dem nördlichen Teilgrund der Gemeinde Fl.-Nr. 67, Gemarkung Scherstetten mit den vorhandenen Geräten mit Abstimmung der Gemeinde unter Inanspruchnahme fachkundiger Beratung.
- Die Vorgaben für den Kindergartenspielplatz im Kindergarten entsprechen den
Mindestanforderung, die Größe der für die Kinder nutzbaren Außenspielfläche von 10 m² je Kind können auf jeden Fall eingehalten werden.
Außerdem gibt es für die Ausstattung der Freiflächen keine gesetzlichen Vorgaben und die Ausstattung soll der „Entwicklung der Kinder entsprechen und diese fördern“.
Durch den Gemeinderat wurde die Neugestaltung des Areals, welche die Altersgruppen der Kinder berücksichtigt, durch ein Planungsbüro in Abstimmung mit der Kindergartenleitung vorgeschlagen.
Beschluss 1
Der öffentliche Spielplatz soll auf dem nördlichen Teilgrundstück der Gemeinde
Fl.-Nr. 67, Gemarkung Scherstetten errichtet werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 2
Die Spielgeräte des Kindergartens sollen unter Berücksichtigung der Altersstruktur partiell auf der bestehenden Fläche des Kindergartens Fl.-Nr. 71, Gemarkung Scherstetten überplant
werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.12.2020 09:40 Uhr