Datum: 30.11.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: im Schützenheim Scherstetten
Gremium: Gemeinderat Scherstetten
Körperschaft: Gemeinde Scherstetten
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
4.5 Weihnachtsgeschenk für die Bedienstete der Gemeinde Scherstetten
4.4 Termine Gemeinderatssitzungen 2021
4.3 Ehrung der ausgeschiedenen Gemeinderäte
4.2 Ehrung der aktiven Gemeinderäte
4.1 Geschwindigkeitsmessung in Erkhausen
4 Sachstandsbericht, Informationen und Anfragen
3 Vergabe von Zuschüssen an die Vereine
2.3 Neubau eines Nebengebäudes, Fl.-Nr. 772/25, Gemarkung Scherstetten
2.2 Neubau eines Wohngebäudes, Fl.-Nr. 777, Gemarkung Scherstetten
2.1 Neubau eines Wohnhauses, Fl.-Nr. 1668/3, Gemarkung Scherstetten
2 Bauanträge
1 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 04.11.2020

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4.5. Weihnachtsgeschenk für die Bedienstete der Gemeinde Scherstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 30.11.2020 ö 4.5

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass das jährliche Abschlussessen aufgrund der Corona-Hygienevorschriften nicht stattfindet. Nach kurzer Beratung entscheidet der Gemeinderat, sich bei den Mitarbeitern für die geleistete Arbeit im Jahr 2020  mit einem kleinen Geldbetrag zu bedanken.

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4.4. Termine Gemeinderatssitzungen 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 30.11.2020 ö 4.4

Sachverhalt

  1. Folgende Termine für 2021 werden festgelegt:
Montag, 11.01.2021
Montag, 01.02.2021
Montag, 01.03.2021
Montag, 29.03.2021
Montag, 03.05.2021
Montag, 07.06.2021
Montag, 05.07.2021
Montag, 02.08.2021
Montag, 13.09.2021
Montag, 04.10.2021
Montag, 08.11.2021
Mittwoch , 08.12.2021
Bürgerversammlung variabel in 11/2021,  Jahresabschluss  nach  Absprache

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4.3. Ehrung der ausgeschiedenen Gemeinderäte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 30.11.2020 ö 4.3

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass die nachstehenden Gemeinderäte aufgrund der geltenden Corona-Hygienevorschriften  nicht verabschiedet werden konnten, daher werden die Dankurkunden persönlich durch 1. Bürgermeister Robert Wippel überreicht.


    • Schorer Simon         18 Jahre
    • Fischer Harald         18 Jahre
    • Wilhelm Dieter         12 Jahre
    • Kögel Wilhelm                 12 Jahre
    • Schramm Giselbert         12 Jahre
    • Deschler Bernd         12 Jahre
    • Bravi Daniela                 12 Jahre davon 9 Jahre 2. Bürgermeisterin
    • Schiller Roland           6 Jahre

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4.2. Ehrung der aktiven Gemeinderäte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 30.11.2020 ö 4.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende überreicht Frau Karina Wiedemann für 18 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit im Gemeinderat eine Dankurkunde in Silber. Er bedankt sich für das langjährige Engagement für die Gemeinde Scherstetten und für die stets positiven Beiträge in den Gemeinderatssitzungen.

Des Weiteren überreicht der Vorsitzende Herrn Alexander Thoma für 24 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit im Gemeinderat eine Dankurkunde in Gold. Er bedankt sich für das außerordentliche Engagement für die Gemeinde Scherstetten und für die positive Unterstützung im Gemeinderat mit sachlichen Wortbeiträgen um auch bei schwierigen Themen die bestmöglichen Lösungen zu finden.

Gemeinderat Alexander Thoma überreicht dem Vorsitzenden für 30 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit im Gemeinderat, davon 6 Jahre 2. Bürgermeister und 12 Jahre 1. Bürgermeister eine Dankurkunde in Gold. Herr Thoma betont, dass durch das außerordentliche Engagement in der  Tätigkeit als 1. Bürgermeister die Belange der Gemeinde immer im Vordergrund standen.      

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4.1. Geschwindigkeitsmessung in Erkhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 30.11.2020 ö 4.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert die Auswertung der Geschwindigkeitsmessung. Die Messung erfolgte in der Ortsmitte in beide Fahrtrichtungen. Die maximale Höchstgeschwindigkeit betrug 99 km/h in diesem Bereich.

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4. Sachstandsbericht, Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 30.11.2020 ö 4
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3. Vergabe von Zuschüssen an die Vereine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 30.11.2020 ö 3

Sachverhalt

In den vergangenen Jahren wurden die Vereine der Ortsteile Scherstetten und Konradshofen wie folgt unterstützt:

  • Musikvereine                je 300,00 €
  • Schützenvereine        je 300,00 €
  • Feuerwehren                je 150,00 €
  • Veteranenvereine        je 100,00 €

Diskussionsverlauf

Im Gemeinderat wird angeregt, die Vereine in diesem Jahr aufgrund der Corona-Pandemie finanziell mit höheren Zuschüssen zu unterstützen.
Der Vorschlag wird ausführlich beraten. Er findet dahingehend Zustimmung, dass die Vereine einen einmaligen Corona-Zuschuss erhalten, um ihre finanziellen Einbußen zu minimieren. Die endgültige Entscheidung erfolgt im Februar 2021.

Beschluss

Die Gemeinde Scherstetten vergibt an die Vereine in Scherstetten und Konradshofen Zuschüsse in Höhe von:

  • Musikvereine                         je 300,00 €
  • Schützenvereine                je 300,00 €
  • Feuerwehren                        je 150,00 €
  • Veteranenvereine                je 100,00 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2.3. Neubau eines Nebengebäudes, Fl.-Nr. 772/25, Gemarkung Scherstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 30.11.2020 ö 2.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Nebengebäudes

Fl.-Nr.:                                772/25, Gemarkung Scherstetten


Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Klafferberg „ und dessen 1. Änderung“ in einem Allgemeinen Wohngebiet.

Der Antragsteller möchte an der westlichen Grundstücksgrenze ein Nebengebäude mit einer Grundfläche von 40 m² errichten.

Für das Bauvorhaben wurde die Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragt.
Falls die Gemeinde erklärt, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, wird die Vorlage als Antrag auf Baugenehmigung beantragt.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Das Genehmigungsverfahren soll durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Alexander Thoma nimmt nach Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teil.

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2.2. Neubau eines Wohngebäudes, Fl.-Nr. 777, Gemarkung Scherstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 30.11.2020 ö 2.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Wohngebäudes

Fl.-Nr.:                                777, Gemarkung Scherstetten

Der Bauantrag wurde in der vorangegangenen Gemeinderatssitzung vom 04.11.2020 vom Planer des Bauvorhabens vorgestellt und über die beantragten Befreiungen diskutiert.
Die Beschlussfassung wurde auf die heutige Sitzung vertagt.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Klafferberg“ und dessen 1. Änderung in einem Allgemeinen Wohngebiet.
Geplant ist ein zweigeschossiger schmaler Baukörper in Holzbauweise, der ein begrüntes Flachdach erhalten soll.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden in mehreren Punkten nicht eingehalten, weshalb folgende Abweichungen beantragt werden:

  1. Festsetzung unter § 3 der Satzung - Maß der baulichen Nutzung
  • Pro Grundstück darf die überbaute Fläche max. 90 m² nicht überschreiten.

Abweichung:
Die Grundfläche beträgt 123 m², 90 m² Gebäude + 33 m² überdachte Freibereiche.

Begründung:
Die Überschreitung betrifft nur die Freibereiche, die wie überdachte Terrassen und Pergolen gesehen werden können. Solche sind mehrfach im Baugebiet vorhanden.


Beschluss:

Der beantragten Abweichung vom Maß der baulichen Nutzung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmung: 11 : 0 Stimmen

Gemeinderat Alexander Thoma nimmt nach Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teil.

  1. Festsetzung unter § 4 der Satzung – Zahl der Vollgeschosse
  • Das zulässige zweite Vollgeschoss muss im Dachraum liegen

Abweichung:
Die zwei Vollgeschosse verteilen sich auf das Tiefparterre und das Erdgeschoss

Begründung:
Es gibt kein Dachgeschoss, da begrüntes Flachdach.
Einige Bestandsgebäude haben Tiefparterregeschosse, die Vollgeschosse sind.

Beschluss:

Der beantragten Abweichung zur Lage des zweiten Vollgeschosses wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmung: 10 : 1 Stimmen

Gemeinderat Alexander Thoma nimmt nach Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teil.

  1. Festsetzungen unter § 7 der Satzung – Gestaltung der Gebäude
  • Für die Wohngebäude sind nur symmetrische Satteldächer mit einer Dachneigung von 30 – 35 Grad zulässig

Abweichung:
Das neue Wohnhaus ist mit einem begrünten Flachdach geplant.

Begründung:
Das gewählte Gründach sorgt in Zeiten der immer häufiger auftretenden Starkregen für eine verzögerte Regenwasserabgabe. Da das Gebäude barrierefrei genutzt werden soll, ist die Erstellung eines Dachgeschosses nicht sinnvoll. Erdgeschoss und Tiefparterre können barrierefrei erschlossen werden.

Beschluss:

Der beantragten Abweichung der Dachform (Flachdach) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmung: 8 : 3 Stimmen

Gemeinderat Alexander Thoma nimmt nach Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teil.


  • Die Gebäudefassaden dürfen nur in schlichtem Putz, mit teilweiser Holzverkleidung gehalten werden.

Abweichung:
Der Neubau soll ein Holzbau mit vollständiger Holzverkleidung werden.

Begründung:
Die Forderung nach Putzflächen ist nicht mehr zeitgemäß. Zudem ist Holz ein regenerativer Baustoff.

Beschluss:

Der beantragten Abweichung (vollständige Holzverkleidung) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmung: 11 : 0 Stimmen

Gemeinderat Alexander Thoma nimmt nach Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teil.

  1. Festsetzung unter § 8 – Höhenlage der Gebäude
  • Die Erdgeschossfußbodenhöhe darf in der Gebäudemitte gemessen nicht mehr als 30 cm über der Geländeoberkante liegen

Abweichung:
Erdgeschossfußbodenhöhe in der Gebäudemitte 1,815 m

Begründung:
Die festgesetzte Höhe ist bei der Hanglage nicht realistisch und wird auch von den meisten Bestandsgebäuden nicht eingehalten.

Beschluss:

Der beantragten Abweichung der Erdgeschossfußbodenhöhe wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmung: 11 : 0 Stimmen

Gemeinderat Alexander Thoma nimmt nach Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung teil.

  • Bei Hangbebauung darf die Traufhöhe talseitig nicht mehr als 3,25 m, gemessen von der natürlichen Geländeoberkante, betragen.

Abweichung:
Traufhöhe talseitig 6,28 m

Begründung:
Die Traufhöhe kann auf der Südseite der Erschließungsstraße bei starker Hangneigung nicht eingehalten werden. Viele Gebäude der Bestandsbebauung halten diese Forderung nicht ein.



Beschluss:

Der beantragten Abweichung der Traufhöhe wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmung: 11 : 0 Stimmen

Gemeinderat Alexander Thoma nimmt nach Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teil.


Allgemeine Begründung zu den Befreiungen
Die Grundlage des Entwurfs ist ein zukunftsträchtiges Gebäude zu entwerfen, das im Alter barrierefrei genutzt werden kann. Erdgeschoss und Tiefparterre sollen, ohne große technische Hilfsmittel, barrierefrei erreicht werden.
Aus diesen Gründen wird auch auf ein Dachgeschoss verzichtet. Das gewählte, begrünte Flachdach wirkt sich durch seine verzögerte Regenwasserabgabe ökologisch positiv aus.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben mit sämtlichen beantragten Abweichungen das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Alexander Thoma nimmt nach Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teil.

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2.1. Neubau eines Wohnhauses, Fl.-Nr. 1668/3, Gemarkung Scherstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 30.11.2020 ö 2.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Wohnhauses

Fl.-Nr.:                                1668/3, Gemarkung Scherstetten

An der Westseite des Baugrundstücks soll ein zweigeschossiges giebelständiges Wohnhaus (Bauweise I+D, Satteldach) mit Doppelcarport und Geräteschuppen errichtet werden.


Der Gemeinderat nimmt Einsicht in die Planunterlagen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 30.11.2020 ö 2
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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 04.11.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 30.11.2020 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 04.11.2020 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben bzw. mit der Ladung versandt.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 04.11.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.01.2021 08:58 Uhr