Datum: 28.07.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Lagerhaus, Bahnhofstr. 5
Gremium: Gemeinderat Walkertshofen
Körperschaft: Gemeinde Walkertshofen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
5.2 Seniorenfilme
5.1 Fremdwassermessung
5 Informationen
4 Aufstellungs-, Billigungs- und Änderungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Röstergraben"
3.3 Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 9, Fl.-Nr. 939/9, Gemarkung Walkertshofen
3.2 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Tfl. Fl.-Nr. 945, Gemarkung Walkertshofen
3.1 Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Doppelhäusern, Fl.-Nrn. 215/34, 215/35, Gemarkung Walkertshofen
3 Bauanträge
2 Informationen zur aktuellen GigabitRL zum flächendeckenden FTTB-Ausbau
1 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 30.06.2020

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5.2. Seniorenfilme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 28.07.2020 ö 5.2

Sachverhalt

Gemeinderat Albert Hepp hat an einem Online Seminar für das z eigen von Filmen für Senioren teilgenommen:

Beim Landesmediendienst kann man kostenlos diese Filme abrufen. Es muss mit der GEMA geklärt werden, ob eine Meldepflicht besteht und hierfür Kosten anfallen. Gemeinderat Albert Hepp regt an, solche Filmvorführungen im Schützenheim oder im Lagerhaus Walkertshofen zu veranstalten. Er wäre bereit die Organisation zu übernehmen.
Der Vorschlag wird vom Gemeinderat begrüßt.

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5.1. Fremdwassermessung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 28.07.2020 ö 5.1

Sachverhalt

Die Vorsitzende übergibt an Gemeinderat Johannes Kerler das Wort.

Herr Kerler hat sehr aufwendig und ausführlich eine Auswertung der Durchflussmessung im Auslauf der Kläranlage erstellt. Anhand einer Power-Point-Präsentation stellt Herr Kerler dem Gremium den Wasserdurchfluss im Jahresüberblick vor. Er stellt eine Berechnung der Wasserstandänderungen anschaulich dar. Anhand des Schemas kann man deutlich erkennen, dass die behobenen Schadstellen im Kanal Einfluss auf das Fremdwasser haben.

Die Vorsitzende übernimmt wieder das Wort und bedankt sich bei Herrn Kerler für sein eingebrachtes Engagement und den hohen zeitlichen Aufwand für die Auswertung der Fremdwasserproblematik.

Diskussionsverlauf

Herr Kerler beantwortet auf Nachfrage, dass der Stauraumkanal auch befahren und auf Schadstellen überprüft wurde. Zielführend ist ein regelmäßiges beobachten des Durchflusses. Eine Überprüfung der Revisionsschächte während der Nacht wird angeregt,  um dem Fremdwasser weiter auf die Spur zu kommen.

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5. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 28.07.2020 ö 5

Sachverhalt

Bei einem Ortstermin wurde vom ganzen Gemeinderat die Kläranlage in Heretsried in Augenschein genommen. Die Anlage entspricht in ihrem Umfang den Anforderungen, die auch die Walkertshofener Kläranlage benötigen würde. Es wird mit einer SBR Anlage gearbeitet.

Es gibt auch heuer wieder ein Ferienprogramm für die Kinder aus Walkertshofen.
Die Vorsitzende bedankt sich bei allen Mitwirkenden, die für die Kinder aus Walkertshofen wieder ein umfangreiches Ferienprogramm auf die Füße gestellt haben.  

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4. Aufstellungs-, Billigungs- und Änderungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Röstergraben"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 28.07.2020 ö 4

Sachverhalt

Der Planentwurf des Ing.-Büro Vogg mit Begründung und Textteil wurde über das Ratsinformationssystem bereitgestellt.

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende verliest Auszüge aus der Satzung.
Der Gemeinderat hat Änderungswünsche:
  • bei 2.4.: letzten Satz streichen „Beim Bau von Doppelhäusern ist eine einheitliche OK FFB EG der berührenden Grundstücke herzustellen.
  • bei 5.4 Dacheinschnitte und Dachaufbauten – rot markierter letzter Satz streichen.
  • bei 5.6 Fassadengestaltung: rot markierter letzter Satz streichen.
  • bei § 6 Geländeveränderungen: rot markiert „Es ist maximal eine“ zu streichen. Ändern auf (rot markiert) „Tiefgarage im WA3 ist zulässig“.

Das Ing.-Büro Vogg soll über die Änderungswünsche informiert werden. Die 1 Seite der Begründung muss redaktionell geändert werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Röstergraben“ mit redaktionellen Änderungen. Die Pläne des Büros Vogg mit Datum vom 28.07.2020 mit Begründung und Textteil werden gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt das vereinfachte Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes nach § 13 BauGB gemeinsam mit dem Büro Vogg durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.3. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 9, Fl.-Nr. 939/9, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 28.07.2020 ö 3.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Errichtung eines Doppelstabmattenzauns und einer L-Stein-Mauer

Fl.-Nr.:                                939/9, Gemarkung Walkertshofen

Die in der genehmigten Eingabeplanung dargestellten Geländeveränderungen möchte der Antragsteller korrigieren und beantragt für das mit einem Einfamilienhaus bebaute Grundstück
verschiedene Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 9 „Pfenderhof“

Für die Umsetzung dieser Vorhaben werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt:

Befreiung von Punkt 4.15 der Satzung – Einfriedungen und Stützmauern

Gem. den Festsetzungen sind Einfriedungen an öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen als Holzlattenzäune mit senkrechter Lattung max. 0,8 m hoch oder als Laubgehölzhecke auszuführen.
Zwischen den Baugrundstücken sind auch Drahtzäune und durchsichtige Holzzäune mit 0,80 m Höhe zulässig.
Sichtschutzmatten und Mauern jeglicher Art als Einfriedung sind nicht zulässig. Grundstückssockel sind bodengleich bzw. mit max. 15 cm  Höhe zugelassen.

  1. Beantragt wird der Einbau von Beton-L-Steinen mit einer Höhe von 1,0 m an der
Nord- und Ostgrenze des Grundstücks (s. Lageplan rote Markierung). Entlang der Nordgrenze soll der Einbau höhenversetzt erfolgen (hierzu Beschlussvorschlag 1).

  1. Entlang der Nordgrenze sowie auf einer Teillänge des westlichen Grenzverlaufs wird die Errichtung eines Doppelstabmattenzaunes mit Sichtschutz und einer Höhe von 1,83 m beantragt, der im Eckbereich auf eine Höhe von 0,8 m reduziert und ohne Sichtschutz ausgeführt werden soll. (hierzu Beschlussvorschlag 2)

Begründung zu 1:        
Die erforderliche rollstuhlgerechte Anlage des Geländes mit möglichst geringen Steigungen kann durch die Umsetzung von einer L-Steinmauer erheblich erleichtert werden.
Die geplanten Maßnahmen an der Nordseite des Grundstückes wurden mit den betreffenden Nachbarn abgestimmt. Die Nachbarunterschriften liegen vor.
Die Nachbarunterschrift und somit die Zustimmung des östlich angrenzenden Nachbarn (Fl.-Nr. 939/14) liegt nicht vor.

Begründung zu 2: Errichtung der Doppelstabmattenzäune, um das Gesamtbild des Grundstückes abzurunden.

Diskussionsverlauf

Aus dem Gemeinderat wird darauf hingewiesen, dass für dieses Vorhaben keine einzelnen isolierten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 9 „Pfenderhof“ ausgesprochen werden können, sondern dieser als Gesamtantrag zu bewerten ist.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 13

Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt

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3.2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Tfl. Fl.-Nr. 945, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 28.07.2020 ö 3.2

Sachverhalt

auvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

Fl.-Nr.:                                Tfl. Fl.-Nr. 945, Gemarkung Walkertshofen

Die Planunterlagen werden durch den Gemeinderat eingesehen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt und der Durchführung im Genehmigungsfreistellungsverfahren zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Thomas Hör und 2. Bürgermeister Johann Blumenhofer sind gem. Art. 49 GO pers. beteiligt und enthalten sich der Stimmen bei der Abstimmung.

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3.1. Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Doppelhäusern, Fl.-Nrn. 215/34, 215/35, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 28.07.2020 ö 3.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Errichtung von zwei Doppelhäusern

Fl.-Nrn.:                        215/34, 215/35, Gemarkung Walkertshofen

Die Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Doppelhäusern (II+D-Bauweise) wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 05.05.2020 behandelt. Nach Ablehnung des Vorhabens durch den Gemeinderat wurde in der Gemeinderatssitzung vom 02.06.2020 eine zweite Bebauungsvariante mit Gebäuden in I+D-Bauweise vorgestellt, das gemeindliche Einvernehmen zur Planung und den beantragten isolierten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wurde nicht in Aussicht gestellt.

Die erste Variante (II+D) wurde zwischenzeitlich nach Rücksprache mit dem Kreisbaumeister wieder aufgegriffen, die Gebäude wurden nun beide traufständig zur südlichen Straße orientiert.

Die Bauvorhaben befinden sich auf zwei benachbarten Grundstücken im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Schörr“ in einem allgemeinen Wohngebiet.
Beide Grundstücke liegen ca. 1,0 bis 2,0 m oberhalb der südlich angrenzenden Straße.

Gemäß den Festsetzungen ist für den maßgeblichen Planbereich eine Bebauung mit Einzel- oder Doppelhäusern in I+D-Bauweise (Zahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze, wobei das zweite Vollgeschoss innerhalb des Dachraumes liegen muss) und einem Satteldach mit einer Dachneigung von 38 - 43° zulässig. Als Dacheindeckung ist eine rote Ziegeleindeckung festgesetzt, die in der Planzeichnung eingetragene Hauptfirstrichtung kann ausnahmsweise um 90° gedreht werden, wenn dadurch die beabsichtigte Gestaltung des Straßen- und Ortsbildes nicht beeinträchtigt wird und sich das Gebäude in das Gelände einfügt.

Im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage zum Bau von zwei Doppelhäusern möchte der Antragsteller die Stellungnahme der Gemeinde zu folgenden für das Bauvorhaben erforderlichen isolierten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einholen:

  1. Beantragte Befreiung von der festgesetzten Geschossigkeit -  I+D

Die geplanten Doppelhäuser sollen mit einem zusätzlichen Obergeschoss umgesetzt werden, um ausreichend Wohnfläche anzubieten.

  1. Beantragte Befreiung von der festgesetzten Dachneigung  -  38 – 43°

Die geplanten Doppelhäuser sollen ein flacher geneigtes Dach mit nur 30° Dachneigung erhalten.

  1. Beantragte Befreiung von der Dachfarbe – ziegelrot

Die Dachfarbe wird im Gegensatz zu den Vorgaben im Bebauungsplan in Anthrazitgrau gewünscht – mehrere Dachflächen in der näheren Umgebung sind bereits dunkel eingedeckt.

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende erteilt dem anwesenden Architekten und dem Bauherrn das Wort.
Der Planer erläutert ausführlich das Bauvorhaben. Dem Gremium wird dazu eine ergänzende Sitzungsvorlage ausgehändigt. Dem Gemeinderat wird die Höhenlage erläutert. Gewünscht wird, dass die Böschung zur Straße abgeflacht wird. Die Ansicht würde sich dann ändern und die Gebäude kommen nicht so hoch heraus. Weiter informiert der Bauherr, dass eine Baustraße beabsichtigt ist, damit die Baufahrzeuge nicht über die Schörrstraße fahren müssen. Es wird eine Stützmauer zwischen den Grundstücken errichtet.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Um 20.50 Uhr verabschiedet die Vorsitzende den Architekten und Bauherrn.

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 28.07.2020 ö 3
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2. Informationen zur aktuellen GigabitRL zum flächendeckenden FTTB-Ausbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 28.07.2020 ö 2

Sachverhalt

Die Vorsitzende begrüßt Herrn Gruber vom Vermessungsamt. Er wurde eingeladen, um den Gemeinderat und interessierte Bürger über die neue Gigabit-Richtlinie zu informieren.

Herr Gruber erläutert:
Die Strategie der bayerischen Breitbandförderung ist die schrittweise Verdichtung des Glasfasernetzes. Er erläutert die einzelnen Verfahrensschritte mit Projektbeschreibung.
Herr Gruber informiert über den derzeitigen Stand in Walkertshofen.

Die aktuelle Bandbreite in Mbit/s sind unter 20 – 200 Mbit/s im Download. Die Festlegung der Erschließungsgebiete mit Markterkundung ist der 1. Verfahrensschritt (dazu wird ein Auszug aus dem Lageplan mit den Anschlusspunkten von privat und gewerblich gezeigt).

Gefördert werden die Ausgaben des Zuwendungsempfängers zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke oder (als „Betreibermodell“) Ausgaben des Zuwendungsempfängers für die Errichtung von kommunalen passiven Breitbandinfrastrukturen abzgl. der Pachteinnahmen über 7 Jahre.  

Der Zweck der Förderung („Zielbandbreiten“) ist mindestens 1 Gbit/s für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s für Privatanschlüsse. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 5.000,00 € (entspricht 90 % der Förderung für Gemeinden mit besonderem Handlungsbedarf, mit mind. 10 % Eigenanteil der Gemeinde) im ländlichen Raum bis höchstens 14.000,00 € pro Anschluss. Es erfolgt eine Unterteilung in „NGA-Flecken“. Weißer Fleck – kein NGA-Netz, grauer Fleck – ein NGA-Netz und schwarzer Fleck – mindestens zwei NGA Netze. Die Förderfähigkeit wird anschließend geprüft und ein Prüfschema erstellt. Eine maximale Förderung ist je Gemeinde in Höhe von 6 Mio. € von Gemeinden im ländlichen Raum möglich.

Herr Gruber informiert weiter über die Möglichkeit einer interkommunalen Zusammenarbeit von mindestens zwei benachbarten Gemeinden. Diese setzen dann ein gemeinsames Förderprojekt um und führen ein gemeinsames Auswahlverfahren für dieses Projekt durch. Dadurch erhöht sich der individuelle Förderhöchstbetrag um bis zu 50.000,00 €. Dieser Bonus steht jeder Gemeinde einmal zu Verfügung.

Herr Gruber teilt die Laufzeit bis 2025 mit. Letztmöglicher Tag der Antragstellung ist der 30. September 2025.

Diskussionsverlauf

Aus dem Gemeinderat kommt eine Frage zum Betreibermodell. Herr Gruber beantwortet, dass eine Verpachtung für längstens 7 Jahre möglich ist. Teilbereiche wie z. B. Ebrach, Schweizerhof könnten in Eigenregie verlegt werden. Es ist aber schwierig einen Netzbetreiber für evtl. nur 5 – 6 Anschlüsse zu finden. Ein solches Konzept müsste mit einem Planer besprochen werden.

Die Vorsitzende erkundigt sich nach der weiteren Vorgehensweise. Als Einstieg in die GigabitRL ist die Adressliste des ADBV-Augsburg einzuholen. Die Liste stellt die Grundlage für das Verfahren dar und muss vor der durchzuführenden Markterkundung geprüft werden und nach der Markterkundung mit den Ergebnissen der Netzbetreiber aktualisiert werden. Die Markterkundung wurde lt. 1. Bürgermeisterin Jungwirth-Karl durchgeführt. Die Auswertung liegt noch nicht vor. Der Förderantrag muss bis zum 30.09.2020 bei der Regierung von Schwaben gestellt sein.

Beschluss

Die Gemeinde Walkertshofen beschließt die Teilnahme an der Bayerischen Gigabit-Richtlinie.
Die Gemeinde Walkertshofen hat bis 2025 Zeit in die Planung einzusteigen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Vorsitzende verabschiedet Herrn Gruber um 20.10 Uhr. Sie bedankt sich für die Präsentation.

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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 30.06.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 28.07.2020 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls wurde dem Gemeinderat per E-Mail zur Kenntnis gegeben.

Der Gemeinderat erhebt keine Einwände. Das Protokoll gilt damit als genehmigt.

Datenstand vom 10.08.2020 10:35 Uhr