Datum: 29.09.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Lagerhaus, Bahnhofstr. 5
Gremium: Gemeinderat Walkertshofen
Körperschaft: Gemeinde Walkertshofen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
3.5 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Doppelstabmattenzauns, Fl.-Nr. 215/49, Gemarkung Walkertshofen
3.4 Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Doppelstabmattenzauns, Fl.-Nr. 237/13, Gemarkung Walkertshofen
3.3 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Doppelstabmattenzauns, Fl.-Nr. 237/12, Gemarkung Walkertshofen
3.2 Neubau eines Doppelhauses mit vier Stellplätzen, Fl.-Nr. 215/35, Gemarkung Walkertshofen
3.1 Neubau eines Doppelhauses mit vier Stellplätzen, Fl.-Nr. 215/34, Gemarkung Walkertshofen
3 Bauanträge
2 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 28.07.2020
1 Informationen zur aktuellen GigabitRL zum flächendeckenden FTTB-Ausbau
7.3 Projekt des Fischereiverbandes zur Renaturierung der Neufnach
7.2 Geschwindigkeitsbeschränkung - Verlängerung der Spielstraße
7.1 Anbringung von Straßenschwellen
7 Informationen
6 Beteiligung am Projektaufruf des Bundesministeriums des Innern zur Sanierung von Sportanlagen
5 Baulicher Zustand von Gehwegen im Baugebiet "Stadelwiese"
4 Vorlage der Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Walkertshofen
3.6 Neubau einer Dachgaube und einer Doppelgarage an ein bestehendes Einfamilienhaus, Fl.-Nr. 74/1, Gemarkung Walkertshofen

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3.5. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Doppelstabmattenzauns, Fl.-Nr. 215/49, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 29.09.2020 ö 3.5

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Errichtung eines Doppelstabmattenzauns

Fl.-Nr.:                                215/49, Gemarkung Walkertshofen

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 „Schörr“.
Gem. den textlichen Festsetzungen unter § 9.1 sind entlang der öffentlichen Straßen nur Einfriedungen als senkrecht, gegliederte Lattenzäune zulässig, Betonsockel dürfen höchstens 0,20 m betragen.
Die Zaunhöhe darf 0,90 m einschließlich Sockel nicht übersteigen.
Ausnahmsweise sind Einfriedungen aus Maschendraht zwischen Stahlsäulen zulässig bei einer Hinterpflanzung aus bodenständigen Sträuchern.

Beantragte Befreiung:
Errichtung eines Doppelstabmattenzauns mit einer Zaunhöhe von 1,20 m – 1,40 m.

Begründung:
  • Neubau eines Hauses
  • Für zukünftige Kinder ist der Zaun lt. Bebauungsplan (mit Sockel 0,9 m) zu niedrig
  • Im Baugebiet hat jeder einen anderen Zaun

Beschluss

Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Doppelstabmattenzaunes mit einer Gesamthöhe (Zaun einschließlich Sockel) von
max. 1,40 m wird zugestimmt.
Die Anbringung von Sichtschutzstreifen in den Doppelstabmattenzaun wird nicht gestattet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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3.4. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Doppelstabmattenzauns, Fl.-Nr. 237/13, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 29.09.2020 ö 3.4

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Errichtung eines Doppelstabmattenzauns

Fl.-Nr.:                                237/13, Gemarkung Walkertshofen

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Stadelwiese“.
Gem. den textlichen Festsetzungen sind entlang den Straßenfronten Holzzäune mit senkrechter Teilung mit einem Beton- oder Natursteinsockel (höchstens 0,3 m hoch) und einer nicht zu überschreitenden Gesamthöhe von 1,20 m zulässig.

Ausnahmsweise können auch andere Zäune errichtet werden, wenn sie nach Feststellung der Genehmigungsbehörden die beabsichtigte Gestaltung des Ortsbildes nicht verhindern.

Beantragte Befreiung:
Errichtung eines Doppelstabmattenzauns mit einer Zaunhöhe von 1,20 m – 1,40 m.
Bei Montage auf den vorhandenen Betonsockel ergibt sich eine Gesamthöhe von ca. 1,50 m – 1,70 m.  

Begründung:
Zum Schutz der Kinder soll die bestehende Hecke (giftig) entfernt werden.

Beschluss

Da eine Zaunhöhe einschließlich eines Sockels mit max. 1,70 m sehr massiv wirkt, wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Doppelstabmattenzauns mit einer Gesamthöhe (Zaun einschließlich Sockel) von max. 1,40 m zugestimmt.
Die Anbringung von Sichtschutzstreifen in den Doppelstabmattenzaun wird nicht gestattet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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3.3. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Doppelstabmattenzauns, Fl.-Nr. 237/12, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 29.09.2020 ö 3.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Errichtung eines Doppelstabmattenzauns

Fl.-Nr.:                                237/12, Gemarkung Walkertshofen

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Stadelwiese“.
Gem. den textlichen Festsetzungen sind entlang den Straßenfronten Holzzäune mit senkrechter Teilung mit einem Beton- oder Natursteinsockel (höchstens 0,3 m hoch) und einer nicht zu überschreitenden Gesamthöhe von 1,20 m zulässig.

Ausnahmsweise können auch andere Zäune errichtet werden, wenn sie nach Feststellung der Genehmigungsbehörden die beabsichtigte Gestaltung des Ortsbildes nicht verhindern.
 
Beantragte Befreiung:
Errichtung eines Doppelstabmattenzauns mit einer Zaunhöhe von 1,20 m – 1,40 m.
Bei Montage auf den vorhandenen Betonsockel ergibt sich eine Gesamthöhe von ca. 1,50 m – 1,70 m.  

Begründung:
Ein Holzzaun ist nicht mehr zeitgemäß.
Es soll gewährleistet werden, dass der Hund sich nicht aus dem Grundstück entfernen kann und fremde Personen dem Tier über den Zaun nicht zu nahe kommen.    

Beschluss

Da eine Zaunhöhe einschließlich eines Sockels mit max. 1,70 m sehr massiv wirkt, wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Doppelstabmattenzauns mit einer Gesamthöhe (Zaun einschließlich Sockel) von max. 1,40 m zugestimmt.
Die Anbringung von Sichtschutzstreifen in den Doppelstabmattenzaun wird nicht gestattet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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3.2. Neubau eines Doppelhauses mit vier Stellplätzen, Fl.-Nr. 215/35, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 29.09.2020 ö 3.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Doppelhauses mit vier Stellplätzen

Fl.-Nr.:                                215/35, Gemarkung Walkertshofen


Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 „Schörr“ in einem Allgemeinen Wohngebiet.

Die Planung und die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wurden zuletzt in der Gemeinderatssitzung vom 28.07.2020 im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage behandelt und das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.

Vom Antragsteller wird die Abweichung hinsichtlich folgender Punkte beantragt:

  1. Geschossigkeit (§ 4 textliche Festsetzungen)
Laut Bebauungsplan sind für die Grundstücke Gebäude mit maximal 2 Geschossen, wobei das obere Geschoss im ausgebauten Dachraum liegen muss (I + D) zugelassen.
Das geplante Doppelhaus soll jedoch mit einem zusätzlichen Obergeschoss umgesetzt werden, um ausreichend Wohnfläche anzubieten.

  1. Dachneigung (Planzeichung)
Weiterhin sind Satteldächer mit einer Dachneigung von 38 – 43 Grad und roter Eindeckung zulässig. Das geplante Doppelhaus soll jedoch ein flacher geneigtes Dach mit nur 30° Dachneigung erhalten. Dadurch wird auch die durch das Obergeschoss zusätzliche Höhe im Dachbereich wieder um ein gutes Stück minimiert.

  1. Dachfarbe (§ 6.1 textliche Festsetzungen)

Die Dachfarbe wird abweichend von den textlichen Festsetzungen (rote Ziegeleindeckung) in anthrazitgrau gewünscht.

Begründung:
Die Abweichungen werden als städtebaulich vertretbar erachtet. Die Häuser weisen trotz der Abweichungen eine klassische Bauform auf. Durch das eingefügte Obergeschoss kann auf verhältnismäßig geringer Grundfläche auch für Familien mit 2 - 3 Kindern eine gut funktionierende Wohnfläche angeboten werden.
Durch die reduzierte Dachneigung wird das Haus nicht wesentlich höher, sondern – bezogen auf die Firsthöhe  - eventuell sogar etwas niedriger als die ältere Bebauung.

In der Nähe gibt es bereits dunkel eingedeckte Dächer.

Die Dachfarbe wird im Gegensatz zu den Vorgaben im Bebauungsplan in Anthrazitgrau gewünscht – mehrere Dachflächen in der näheren Umgebung sind bereits dunkel eingedeckt.

Der Gemeinderat sieht die Planunterlagen ein.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben mit den unter 1. – 3. beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3.1. Neubau eines Doppelhauses mit vier Stellplätzen, Fl.-Nr. 215/34, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 29.09.2020 ö 3.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Doppelhauses mit vier Stellplätzen

Fl.-Nr.:                                215/34, Gemarkung Walkertshofen

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 „Schörr“ in einem Allgemeinen Wohngebiet.

Die Planung und die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wurden zuletzt in der Gemeinderatssitzung vom 28.07.2020 im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage behandelt und das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.

Vom Antragsteller wird die Abweichung hinsichtlich folgender Punkte beantragt:

  1. Geschossigkeit (§ 4 textliche Festsetzungen)
Laut Bebauungsplan sind für die Grundstücke Gebäude mit maximal 2 Geschossen, wobei das obere Geschoss im ausgebauten Dachraum liegen muss (I + D) zugelassen.
Das geplante Doppelhaus soll jedoch mit einem zusätzlichen Obergeschoss umgesetzt werden, um ausreichend Wohnfläche anzubieten.

  1. Dachneigung (Planzeichung)
Weiterhin sind Satteldächer mit einer Dachneigung von 38 – 43 Grad und roter Eindeckung zulässig. Das geplante Doppelhaus soll jedoch ein flacher geneigtes Dach mit nur 30 Grad Dachneigung erhalten. Dadurch wird auch die durch das Obergeschoss zusätzliche Höhe im Dachbereich wieder um ein gutes Stück minimiert.

  1. Dachfarbe (§ 6.1 textliche Festsetzungen)

Die Dachfarbe wird abweichend von den textlichen Festsetzungen (rote Ziegeleindeckung) in anthrazitgrau gewünscht.

Begründung:
Die Abweichungen werden als städtebaulich vertretbar erachtet. Die Häuser weisen trotz der Abweichungen eine klassische Bauform auf. Durch das eingefügte Obergeschoss kann auf verhältnismäßig geringer Grundfläche auch für Familien mit 2 - 3 Kindern eine gut funktionierende Wohnfläche angeboten werden.

Durch die reduzierte Dachneigung wird das Haus nicht wesentlich höher, sondern – bezogen auf die Firsthöhe  - eventuell sogar etwas niedriger als die ältere Bebauung.

Die Dachfarbe wird im Gegensatz zu den Vorgaben im Bebauungsplan in anthrazitgrau
gewünscht – mehrere Dachflächen in der näheren Umgebung sind bereits dunkel eingedeckt.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben mit den unter 1. – 3. beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 29.09.2020 ö 3
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2. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 28.07.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 29.09.2020 ö 2

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls wurde dem Gemeinderat per E-Mail zur Kenntnis gegeben.

Das Gremium ist damit einverstanden. Der öffentliche Teil des Protokolls vom 28.07.2020 gilt damit als genehmigt.  

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1. Informationen zur aktuellen GigabitRL zum flächendeckenden FTTB-Ausbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 29.09.2020 ö 1

Sachverhalt

Herr Kopperschmidt vom Ingenieurbüro IK-T wurde eingeladen, um dem Gemeinderat und interessierten Bürgern die neue Gigabit-Richtlinie im Zeitraum des Förderverfahrens 03/2020 bis 09/2020 zu erläutern.

Die Fördersätze können bei 80 % im Verdichtungsraum und ländlicher Raum und bei 90 % im Raum mit besonderem  Handlungsbedarf (RmbH) liegen. Es werden die Förderhöchstbeträge je Adresse und die max. Förderbeträge je Kommune genannt. Herr Kopperschmidt berichtet von der Härtefallregelegung. Der Freistaat Bayern unterstützt mit dem „Startgeld Netz“ die Gemeinden bei der administrativen Abwicklung des Förderprogrammes zum Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen. Die Voraussetzungen dazu ist die Markterkundung über das bayer. Breitbandzentrum.

Die Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Kopperschmidt für die Präsentation. Er verlässt um 20.25 Uhr den Sitzungssaal.

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Johannes Kerler hat einige Fragen vorbereitet.
Herr Kopperschmidt beantwortet die einzelnen Fragen.
Für den Einstieg in die GigabitRL sind die ersten Verfahrensschritte die Bestandsaufnahme und die Markterkundung.

 

   

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7.3. Projekt des Fischereiverbandes zur Renaturierung der Neufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 29.09.2020 ö 7.3

Sachverhalt

In der Sitzung am 03.03.2020 hat der Gemeinderat der Umsetzung des Projektes des Fischereivereins Willmatshofen zugestimmt. Das Projekt wurde in kw 39 umgesetzt.

Gemeinderat Christoph Endres hat das Projekt begleitet und hält einen Vortrag über die ökologisch und fischereilich ausgeführten Maßnahmen an der Neufnach. Er zeigt viele Fotos und einen mit der Drohne aufgenommen Film.  

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7.2. Geschwindigkeitsbeschränkung - Verlängerung der Spielstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 29.09.2020 ö 7.2

Sachverhalt

Es liegt ein Antrag auf Erweiterung der Spielstraße vom Herzgraben bis Einmündung in die Blumenstraße weiter in das Baugebiet „Stadelwiese“ mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 vor.  

Diskussionsverlauf

Zu diesem Top hat der Gemeinderat Ortseinsicht genommen.
Der Gemeinderat wird den Antrag weiter verfolgen. Die Vorsitzende wird beauftragt,  die Verkehrspolizei der PI Schwabmünchen um eine Stellungnahme zu bitten.

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7.1. Anbringung von Straßenschwellen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 29.09.2020 ö 7.1

Sachverhalt

Es liegt ein Antrag aus der Sitzung vom 30.06.2020 durch Gemeinderat Hermann Kindler auf Anbringung von Straßenschwellen in der Schörrstraße vor.

Die Vorsitzende informiert, dass reine Schwellen, wie z.b. in Frankreich, in Deutschland n icht zulässig sind. Außerdem ist die Gemeinde in der Haftung, sollte an einem durchfahrenden Fahrzeug ein Schaden entstehen. Die technischen Richtlinien müssten so umgesetzt werden, dass durch eine lange ansteigende und absteigende Strecke das Hindernis überwunden werden kann. Diese Maßnahme führt außerdem zum Ausbremsen des fließenden Verkehrs. Die Schwellen erzeugen zu dem Lärm. Die Anwohner werden mit zusätzlichem Verkehrslärm belastet.  

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7. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 29.09.2020 ö 7

Sachverhalt

Der Entwurf eines Raumbedarfsprogrammes für die Grundschule Walkertshofen liegt per E-Mail vom 17.09.2020 der Regierung von Schwaben vor.  

Der Schützenverein Gemütlichkeit Walkertshofen e.V. lädt den Gemeinderat zur ordentlichen Mitgliederversammlung am Freitag, den 16.10.2020 um 20.00 Uhr im Schützenheim in Walkertshofen ein.

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6. Beteiligung am Projektaufruf des Bundesministeriums des Innern zur Sanierung von Sportanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 29.09.2020 ö 6

Sachverhalt

Sportstätten sind nicht nur Orte zur sportlichen Bewegung, sondern auch Orte des sozialen Miteinanders für alle Bürgerinnen und Bürger. Zentrales Ziel des neuen Investitionspaktes Sportstätten von Bund und Ländern ist daher neben der Förderung der Gesundheit der Bevölkerung insbesondere die Schaffung von Orten zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der sozialen Integration aller Bürgerinnen und Bürger in den Städten, Märkten und Gemeinden.
Der Investitionspakt ergänzt die Städtebauförderung und unterstützt bayerische Städte, Märkte und Gemeinden bei einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Entwicklung, denn ausreichend verfügbare und baulich gut ausgestatte Sportstätten sind Teil der Daseinsvorsorge. Besondere Berücksichtigung sollen die Belange des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Barrierefreiheit finden.
Schwerpunktmäßig sind die bauliche Sanierung und der Ausbau von Sportstätten förderfähig, die primär einer breiten Öffentlichkeit offenstehen. Hierzu zählen vor allem kommunale Sportstätten für den Breitensport.
Analog zur Städtebauförderung sollen die Maßnahmen in ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept mit konzeptionellen Aussagen zu den Sportstätten eingebettet sein.
Zur Beschränkung des Bewerbungsaufwands für die Gemeinden und wegen der Kurzfristigkeit werden die Projekte anhand eines Interessenbekundungsverfahrens ausgewählt. Die Bewerbungsfrist für das Programmjahr 2020 endet am 02. Oktober 2020.

Beschluss

Die Gemeinde beteiligt sich am Interessenbekundungsverfahren für den „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Baulicher Zustand von Gehwegen im Baugebiet "Stadelwiese"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 29.09.2020 ö 5

Sachverhalt

Am 28.08.2020 erhielt die Verwaltungsgemeinschaft Stauden ein Schreiben eines Anliegers mit Fotos betreffend des Zustands Gehweg und Straße im Bereich Blumenstraße/Rosenweg.
Demnach bricht der Gehweg teilweise weg, die Gehwegeinfassung an gegenüberliegender Stelle senkt sich.

Diskussionsverlauf

Das Gremium hat vor der Sitzung Ortseinsicht genommen.
Die Schäden an der Straße ziehen sich durch das ganze Baugebiet „Stadelwiese“. Die Gehwege und die Straße sind in schlechten Zustand.

Der Ausbau der Aichener Straße ist vorrangig und muss abgeschlossen sein, da hier eine Umstellung auf das Trennsystem Kanal stattfinden wird. Bei einer grundlegenden Straßensanierung des Baugebietes „Stadelwiese“ muss ebenfalls gleichzeitig der Kanal auf das Trennsystem umgestellt werden. Nach dem Wegfall der Straßenausbaubeiträge erhält die Gemeinde einen Ausgleich für die weggefallenen Beiträge in Höhe von ca. 20.000,00 € jährlich. Dieses Geld darf nur für Straßenausbau ausgegeben werden und nicht für Reparaturen.

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4. Vorlage der Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 29.09.2020 ö 4

Sachverhalt

Gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung ist „… die Jahresrechnung … innerhalb von 6 Monaten … nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen“. Die Jahresrechnung 2019 wurde am 30.06.2020 aufgestellt. Es wird auf den anliegenden Rechenschaftsbericht vom 05.08.2020 verwiesen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt nach Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung Kenntnis von der Vorlage der Jahresrechnung 2019 . Die örtliche Rechnungsprüfung kann nunmehr durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3.6. Neubau einer Dachgaube und einer Doppelgarage an ein bestehendes Einfamilienhaus, Fl.-Nr. 74/1, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 29.09.2020 ö 3.6

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Neubau einer Dachgaube und einer Doppelgarage an ein bestehendes Einfamilienhaus

Fl.-Nr.:        74/1, Gemarkung Walkertshofen

Der Antragsteller möchte auf der Nordseite des bestehenden Wohnhauses eine Schleppgaube errichten.
Östlich des Wohnhauses soll eine Doppelgarage mit Flachdach angebaut werden, die teilweise in das bestehende Hanggelände integriert wird.

Der Gemeinderat hat in den Plan eingesehen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.10.2020 08:40 Uhr