Datum: 27.10.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Lagerhaus, Bahnhofstr. 5
Gremium: Gemeinderat Walkertshofen
Körperschaft: Gemeinde Walkertshofen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
5 Haushalt 2021 und zugehörige Finanzplanung Vorberatung
6 Weitergeltung des bisherigen Umsatzsteuerrechts - Option nach § 27 Abs. 22 UStG
7 Informationen
4.3 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Tfl. Fl.-Nr. 945, Gemarkung Walkertshofen
4.2 Neubau eines Heizhauses im Neubaugebiet Röstergraben, Teilfläche Fl.-Nr. 944, Gemarkung Walkertshofen
4.1 Nutzungsänderung Garage zu Laden, Fl.-Nr. 930/1, Gemarkung Walkertshofen
4 Bauanträge
3.2 Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 "Röstergraben"
3.1 Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der TÖB und betroffener Bürger zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 "Röstergraben"
3 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 "Röstergraben"
2 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 29.09.2020
1 Angekündigte Schließung der Zweigstelle der Raiffeisenbank Stauden in Walkertshofen

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5. Haushalt 2021 und zugehörige Finanzplanung Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 27.10.2020 ö 5

Sachverhalt

Der Vorentwurf des Haushaltsplans 2021 wurde mit Bgm. ‘in Jungwirth-Karl am 06.10.2020 vorbesprochen. Die gewünschten Änderungen wurden aufgenommen (fett gedruckt in der Anlage).

Nachzutragen ist noch das voraussichtliche Ergebnis des Jahres 2020. Für 2021 dürfte eine Kreditaufnahme nicht erforderlich sein. In den Finanzplanungsjahren ab 2022 sind teilweise erhebliche Investitionen dargestellt (Straßenbau allgemein 6300.9500, Hochbau Kläranlage 7000.9400, Kanalbau allgemein 7000.9500, Breitbandversorgung 7910.9870). Ob diese Investitionen in diesem Umfang und in diesem Zeitrahmen vorzusehen sind, hat der Gemeinderat zu entscheiden. Falls ja, wird eine gewisse Kreditaufnahme unvermeidlich sein (ca. 700.000 € für 2022 bis 2024 zusammen).

Der Gemeinderat berät den Haushalt vor. Es werden die folgenden Änderungen vorgenommen:

  • HHST 1300.9350, Geräte Feuerwehr: Ansatz von 3.000 € in 2021 für neues Alarmierungssystem
  • HHST 2110.7130, Schulverbandsumlage Walkertshofen: Der Ansatz in 2021 kann auf 81.200 € reduziert werden gemäß Haushalt Schulverband.
  • HHST 1400.5000, Sirenen: Der Ansatz in 2021 wird auf 1.500 € für Umbau Sirene Oberrothan erhöht.
  • HHST 7910.9870, Breitbanderschließung: Der Ansatz in 2021 wird auf 31.000 € erhöht (Teilansatz für Planung Gigabit-Richtlinie).
  • HHST 8800.9320, allgemeiner Grunderwerb: Der Ansatz in allen Planungsjahren wird auf je 50.000 € erhöht.

Der Gemeinderat soll über die vertragliche Regelung des Mietzinses für die Nutzung der Schulturnhalle durch den Sportverein informiert werden.

Der Haushalt 2021 kann auf der kommenden  Gemeinderatssitzung verabschiedet werden.

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6. Weitergeltung des bisherigen Umsatzsteuerrechts - Option nach § 27 Abs. 22 UStG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 27.10.2020 ö 6

Sachverhalt

Mit Wirkung vom 31.12.2016 wurde das Umsatzsteuergesetz bzgl. der Umsatzsteuerpflicht der Gemeinden geändert. Nach altem Recht waren die Gemeinden nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art im Sinne des Körperschaftssteuergesetz es und ihrer Forstwirtschaft umsatzsteuerpflichtig und damit auch vorsteuerabzugsberechtigt (bisheriger § 2 Abs. 3 UStG). Nunmehr unterliegen die Gemeinden dem Umsatzsteuergesetz grundsätzlich, außer sie üben Tätigkeiten im Rahmen öffentlicher Gewalt aus (neuer § 2b UStG).
Die Gemeinden hatten jedoch das Recht, für die vorübergehende Weitergeltung des alten Rechts bis zum Ablauf des Jahres 2020 zu optieren. Dazu fasste der Gemeinderat am 29.11.2016 den folgenden Beschluss:

„Der Bürgermeister wird beauftragt, die folgende Erklärung gegenüber dem Finanzamt Augsburg-Land abzugeben: „In Anwendung des § 27 Abs. 22 UStG erkläre ich aufgrund des Beschlusses des Gemeinderats vom 14.09.2016 im Namen der Gemeinde Walkertshofen, dass für sämtliche Umsätze, die nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführt werden, § 2 Abs. 3 UStG in der zum 31.12.2015 geltenden Fassung zur Anwendung kommen soll. Der Gemeinde Walkertshofen ist bekannt, dass diese Erklärung für sämtliche Tätigkeiten der Gemeinde gilt und ein Widerruf erst mit Wirkung des auf die Widerrufserklärung folgenden Kalenderjahres möglich ist.““

Diese Erklärung wurde gegenüber dem Finanzamt so abgegeben. Damit galt für die Gemeinde bis zum Ende des Jahres 2020 das bisherige Recht fort.

Zwischenzeitlich trat der folgende § 27 Abs. 22a UStG in Kraft:

„Hat eine juristische Person des öffentlichen Rechts gegenüber dem Finanzamt gemäß Absatz 22 Satz 3 erklärt, dass sie § 2 Absatz 3 in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 1. Januar 2021 ausgeführte Leistungen weiterhin anwendet und die Erklärung für vor dem 1. Januar 2021 endende Zeiträume nicht widerrufen, gilt die Erklärung auch für sämtliche Leistungen, die nach dem 31. Dezember 2020 und vor dem 1. Januar 2023 ausgeführt werden. Die Erklärung nach Satz 1 kann auch für Zeiträume nach dem 31. Dezember 2020 nur mit Wirkung vom Beginn eines auf die Abgabe folgenden Kalenderjahres an widerrufen werden. Es ist nicht zulässig, den Widerruf auf einzelne Tätigkeitsbereiche oder Leistungen zu beschränken.“

Damit gilt ohne weitere Erklärung die Optierung der Gemeinde bis zum Ende des Jahres 2022 fort. Die Verwaltung empfiehlt dringend, nicht zu widerrufen. Dies dient der Information. Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

Mit den Vorarbeiten zur Umstellung auf das neue Recht wurde der Steuerberater am 21.04.2020 beauftragt.

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7. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 27.10.2020 ö 7

Sachverhalt

Die Vorsitzende berichtet zum Stand der Planung des Radwegebaus von Walkertshofen nach Langenneufnach. Die Planung selbst ist großenteils fertig. Beim Grunderwerb besteht noch Verhandlungsbedarf.

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4.3. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Tfl. Fl.-Nr. 945, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 27.10.2020 ö 4.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

Fl.-Nr.:                                Teilfläche Fl.-Nr. 945, Gemarkung Walkertshofen

Das Bauvorhaben liegt im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 „Röstergraben“ und entspricht dessen Festsetzungen.
Es wird beantragt, das Genehmigungsfreistellungsverfahren durchzuführen.
Mit Bauantrag vom 14.08.2020, eingegangen bei der VG Stauden am 16.10.2020, haben der Bauantragsteller und der Planfertiger die Übereinstimmung der Planung mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes bestätigt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt und der Durchführung im Genehmigungsfreistellungsverfahren zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4.2. Neubau eines Heizhauses im Neubaugebiet Röstergraben, Teilfläche Fl.-Nr. 944, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 27.10.2020 ö 4.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Errichtung eines Heizhauses

Fl.-Nr.:                                Teilfläche Fl.-Nr. 944

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Röstergraben“.
Für die geplante Nahwärmeversorgung des Wohngebietes ist die Errichtung eines Heizhauses im nördlichen Planbereich, der als „Sondergebiet Versorgung“ ausgewiesen ist, vorgesehen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
2. Bgm. Blumenhofer ist gemäß Art. 49 Gemeindeordnung persönlich beteiligt.

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4.1. Nutzungsänderung Garage zu Laden, Fl.-Nr. 930/1, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 27.10.2020 ö 4.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Nutzungsänderung Garage zu Laden

Fl.-Nr.:                                930/1, Gemarkung Walkertshofen

In der bestehenden Doppelgarage an der Südwestgrenze des Flurstücks soll ein kleiner Laden zum Verkauf von Lebensmitteln eingerichtet werden. Ein Raum im Untergeschoss der Garage soll als Lagerraum für den Laden genutzt werden.
Zwei zusätzliche Stellplätze werden auf dem Grundstück ausgewiesen.

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 „Dorfgebiet-Süd“ in einem ausgewiesenen Dorfgebiet.
Gem. § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauNVO ist eine Nutzung als Einzelhandel hier zulässig.
 

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 27.10.2020 ö 4
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3.2. Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 "Röstergraben"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 27.10.2020 ö 3.2

Sachverhalt

Bemerkung: Die Straßendeckschicht wird erst kommendes Jahr aufgebracht. Der Gemeinde entstehen dadurch keine Mehrkosten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Röstergraben“ als Satzung in der Fassung vom 27.10.2020 bestehend aus Begründung und Textteil.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.1. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der TÖB und betroffener Bürger zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 "Röstergraben"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 27.10.2020 ö 3.1

Sachverhalt

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 07.09.2020 – 09.10.2020 statt. Herr Vogg berichtet. Der Gemeinderat erörtert noch kurz, ob das Grundstück Fl.-Nr. 946, Gemarkung Walkertshofen nicht doch einbezogen werden sollte und die Auswirkung der Bauleitplanung auf die Bebaubarkeit des Grundstücks.

Folgende Stellungnahmen  sind ohne Bedenken eingegangen:
                                               
Behörde                                                Datum der Stellungnahme

Schwaben Netz                                        10.09.2020
ALE Krumbach                                        30.09.2020
ZV Staudenwasser                                        31.08.2020
Gewerbe-Aufsichtsamt                                09.09.2020
Telekom                                                28.08.2020
Bayer. Bauernverband                                10.09.2020
AELF                                                        11.09.2020
Reg. v. Schwaben                                        25.09.2020
Gesundheitsamt                                        31.08.2020
IHK                                                        24.09.2020
HWK                                                        07.09.2020
Bisch. Finanzkammer                                        14.09.2020
KJR Augsburg                                        17.09.2020
LEW                                                        05.10.2020
Bundeswehr                                                04.09.2020
Markt Ziemetshausen                                        15.09.2020


Folgende Bedenken und Anregungen sind eingegangen:

LRA Augsburg, Bauleitplanung                                        08.10.2020

  1. Verweis auf die Stellungnahme vom 10.04.2019 hinsichtlich Umgriff des Planbereiches
  2. Redaktionelle Hinweise zu Änderungen der Textlichen Festsetzungen, insbesondere zur Klarstellung einiger Punkte

Beschluss: 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

  1. Die Einbeziehung der Grundstücke Fl.-Nr. 946 und 947, Gemarkung Walkertshofen  ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht gewünscht, da Eigentumsverhältnisse dagegensprechen. Der städtebauliche Vorteil der Vergrößerung des Geltungsbereiches wird deshalb geringer bewertet. Eine diesbezügliche Änderung des Bebauungsplanes erfolgt nicht.
  2. Die Textlichen Festsetzungen werden entsprechend den Empfehlungen des LRA SG Bauleitplanung geändert bzw. angepasst.

Abstimmung: 12 – 1, mehrheitlich beschlossen





LRA Augsburg, Immissionsschutz                                08.10.2020

  1. Immissionsrichtwerte für Heizzentrale festsetzen
  2. Festsetzungen für Gestaltung TG-Zufahrt
  3. Lärmemissionen von Wärmepumpen in textliche Hinweise aufnehmen

Beschluss: 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen, die Satzung wird folgendermaßen geändert bzw. ergänzt:

  1. Einhaltung der TA-Lärm für Immissionsrichtwerte der Heizzentrale
  2. Gestaltung TG-Zufahrt entsprechend Vorgaben LRA
  3. Höchstzulässige Werte für Lärmemissionen von Wärmepumpen werden in textliche Hinweise aufgenommen

Abstimmung: 13 – 0, einstimmig beschlossen




LRA Augsburg,                                                        08.10.2020
Fachabteilungen Wasserrecht, Erschließungsbeitragsrecht, abwehrender Brandschutz, Abfallwirtschaftsbetrieb.

Die Fachabteilungen informieren mit überwiegend allgemeinen Hinweisen zu rechtlichen Grundlagen und Belangen in den jeweiligen Fachbereichen.

Beschluss: 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen, eine Satzungsänderung ist nicht erforderlich.

Abstimmung: 13 – 0, einstimmig beschlossen





WWA Donauwörth                                                        01.10.2020

Es werden allgemeine Hinweise Wasserversorgung und Grundwasserschutz sowie Schmutzwasserbeseitigung gegeben.
Zur Thematik Niederschlagswasserbeseitigung werden vielfältige Anregungen und Hinweise gegeben, die darauf abzielen, Niederschlagswasser zu versickern bzw. zurückzuhalten.

Beschluss: 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Aufgrund von Baugrunduntersuchungen wurde festgestellt, dass eine Versickerung im Plangebiet nur bedingt bzw. nicht möglich ist. Zur Minimierung von Niederschlagswasserabflüssen aus dem Plangebiet wurde deshalb im Zuge der Erschließung jedes Baugrundstück mit einer Rückhalteeinrichtung ausgestattet. Eine Versickerung ist darüber hinaus vorrangig anzuwenden.
In der Satzung erfolgt eine Ergänzung zum Abflussbeiwert sowie zu Metalldächern, eine Satzungsänderung ist darüber hinaus nicht erforderlich, da bereits umfangreiche Festsetzungen zur Niederschlagswasserbeseitigung in der Satzung enthalten sind.

Abstimmung: 13 – 0, einstimmig beschlossen





Anlieger Fl.-Nr. 923, Gemarkung Walkertshofen                        01.09.2020

Der Gehweg beim Röstergraben soll nicht gebaut werden, weil er laut ausgelegtem Plan über Privatgrund verläuft. Außerdem hat der Gemeinderat auf diesen Gehweg verzichtet.
Entwässerung des Röstergrabens muss gesichert sein, auch während der Baumaßnahme.

Beschluss: 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Darstellung in der Planzeichnung ist nur symbolhaft, es wird kein Gehweg entlang des Röstergrabens errichtet. Eine Überbauung von Privatgrund ist nicht geplant, aufgrund des Maßstabes kann die Planzeichnung dies nicht exakt darstellen. Zur Vermeidung von Irritationen wird die Planzeichnung korrigiert und der vermeintliche Gehweg entfernt.
Die Entwässerung des Röstergrabens bleibt während der Baumaßnahme und darüber hinaus gesichert. Eine Satzungsänderung ist hierzu nicht erforderlich.

Abstimmung: 13 – 0, einstimmig beschlossen

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3. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 "Röstergraben"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 27.10.2020 ö 3

Sachverhalt

Zu diesem Top begrüßt 1. Bürgermeisterin Jungwirth-Karl Herrn Vogg vom Ingenieurbüro Vogg in Großaitingen.

Die Planungsunterlagen mit Begründung und Textteil wurden im RIS bereitgestellt. Herr Vogg erläutert die Einzelheiten. Die Änderung war aus drei Gründen erforderlich: Heizzentrale, Stichstraße, Tiefgarage.

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2. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 29.09.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 27.10.2020 ö 2

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 29.09. 2020.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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1. Angekündigte Schließung der Zweigstelle der Raiffeisenbank Stauden in Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 27.10.2020 ö 1

Sachverhalt

Die Raiffeisenbank Stauden hat die Schließung der Filiale in Walkertshofen zum Ende des Jahres angekündigt. Aufsichtsratsmitglied Michael Wiblishauser erläutert die Hintergründe (Kostendruck wie bei allen Banken, akute Personalprobleme).

Die Gemeinde ist gegen die Schließung, appelliert jedoch an die Bank, zumindest die dauerhafte und sichtbare Aufstellung von Automaten (Ein- und Auszahlungen, Kontoauszüge und Überweisungen) zu gewährleisten. Herr Wiblishauser wird sich dafür einsetzen.

Datenstand vom 25.11.2020 09:51 Uhr