Datum: 19.10.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Schlosshofsaal Mickhausen
Gremium: Gemeinderat Mickhausen
Körperschaft: Gemeinde Mickhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
6 Weitergeltung des bisherigen Umsatzsteuerrechts - Option nach § 27 Abs. 22 UStG
5 Verpachtung der Grünfläche in der Kleestraße an die Messerschmidt-Stiftung
4.1 Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung einer 3-fach-Garage, Fl.-Nr. 944/26, Gemarkung Mickhausen
4 Bauanträge
3.2 Satzungsbeschluss 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Westlich der Viehweidestraße"
3.1 Abwägung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Westlich der Vieweidestraße"
3 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Westlich der Viehweidestraße"
2 Vorstellung eines Pächters für den Schlosshofsaal
1 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 14.09.2020

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6. Weitergeltung des bisherigen Umsatzsteuerrechts - Option nach § 27 Abs. 22 UStG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 19.10.2020 ö 6

Sachverhalt

Mit Wirkung vom 31.12.2016 wurde das Umsatzsteuergesetz bzgl. der Umsatzsteuerpflicht der Gemeinden geändert. Nach altem Recht waren die Gemeinden nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art im Sinne des Körperschaftssteuergesetz es und ihrer Forstwirtschaft umsatzsteuerpflichtig und damit auch vorsteuerabzugsberechtigt (bisheriger § 2 Abs. 3 UStG). Nunmehr unterliegen die Gemeinden dem Umsatzsteuergesetz grundsätzlich, außer sie üben Tätigkeiten im Rahmen öffentlicher Gewalt aus (neuer § 2b UStG).
Die Gemeinden hatten jedoch das Recht, für die vorübergehende Weitergeltung des alten Rechts bis zum Ablauf des Jahres 2020 zu optieren. Dazu fasste der Gemeinderat am 01.08.2016 den folgenden Beschluss:

„Der Bürgermeister wird beauftragt, die folgende Erklärung gegenüber dem Finanzamt Augsburg-Land abzugeben: „In Anwendung des § 27 Abs. 22 UStG erkläre ich aufgrund des Beschlusses des Gemeinderats vom 14.09.2016 im Namen der Gemeinde Mickhausen, dass für sämtliche Umsätze, die nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführt werden, § 2 Abs. 3 UStG in der zum 31.12.2015 geltenden Fassung zur Anwendung kommen soll. Der Gemeinde Mickhausen ist bekannt, dass diese Erklärung für sämtliche Tätigkeiten der Gemeinde gilt und ein Widerruf erst mit Wirkung des auf die Widerrufserklärung folgenden Kalenderjahres möglich ist.““

Diese Erklärung wurde gegenüber dem Finanzamt so abgegeben. Damit galt für die Gemeinde bis zum Ende des Jahres 2020 das bisherige Recht fort.

Zwischenzeitlich trat der folgende § 27 Abs. 22 a UStG in Kraft:

„Hat eine juristische Person des öffentlichen Rechts gegenüber dem Finanzamt gemäß Absatz 22 Satz 3 erklärt, dass sie § 2 Absatz 3 in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 1. Januar 2021 ausgeführte Leistungen weiterhin anwendet und die Erklärung für vor dem 1. Januar 2021 endende Zeiträume nicht widerrufen, gilt die Erklärung auch für sämtliche Leistungen, die nach dem 31. Dezember 2020 und vor dem 1. Januar 2023 ausgeführt werden. Die Erklärung nach Satz 1 kann auch für Zeiträume nach dem 31. Dezember 2020 nur mit Wirkung vom Beginn eines auf die Abgabe folgenden Kalenderjahres an widerrufen werden. Es ist nicht zulässig, den Widerruf auf einzelne Tätigkeitsbereiche oder Leistungen zu beschränken.“

Damit gilt ohne weitere Erklärung die Optierung der Gemeinde bis zum Ende des Jahres 2022 fort. Die Verwaltung empfiehlt dringend, nicht zu widerrufen. Dies dient der Information. Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

Mit den Vorarbeiten zur Umstellung auf das neue Recht wurde der Steuerberater am 21.04.2020 beauftragt.

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5. Verpachtung der Grünfläche in der Kleestraße an die Messerschmidt-Stiftung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 19.10.2020 ö 5

Sachverhalt

Die Hermann-Messerschmidt-Stiftung möchte auf ihre Pension auf Fl.-Nr. 902/81, Gemarkung Mickhausen hinweisen. Hierzu soll auf der Grünfläche an der Kleestraße ein Schild angebracht werden. Im Gegenzug würde die Stiftung diese Grünfläche pflegen und anpflanzen. Der Bebauungsplanauszug wurde im RIS bereit gestellt.  

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Verpachtung der Grünfläche an der Kleestraße an die Hermann-Messerschmidt-Stiftung zur Aufstellung des Hinweisschildes und eventuell eines Fahnenmastes .  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4.1. Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung einer 3-fach-Garage, Fl.-Nr. 944/26, Gemarkung Mickhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 19.10.2020 ö 4.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Errichtung einer Dreifachgarage

Fl.-Nr.:                                944/26, Gemarkung Mickhausen

Der Antragsteller möchte im südlichen Anschluss an die bestehende Grenzgarage mit Nebengebäude eine Dreifachgarage errichten.
Im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage soll die Gemeinde zu diesem Bauvorhaben und den beiden Dachvarianten Stellung nehmen.
Dachvariante 1:        Satteldach, Dachneigung 30°
Dachvariante 2:        Flachdach

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Dorffeld“ in einem Allgemeinen Wohngebiet.

Für das Bauvorhaben sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.

Erforderliche Befreiungen für beide Varianten:

-Überschreitung der südlichen Baugrenze um ca. 10 m
Gem. § 6.1 der textlichen Festsetzungen sind Garagen und Nebengebäude nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig.

-Länge der Grenzbebauung ca. 19 m
Bei Grenzanbau darf die gesamte Länge des Baukörpers, bestehend aus Garage und Nebengebäude, 7,5 m nicht überschreiten.

-Gestaltung bei Grenzgaragen
Bei beidseitigem Grenzanbau sind die Garagen einschließlich der sonstigen Nebengebäude einheitlich zu gestalten.

Zusätzliche erforderliche Befreiung bei Ausbildung des Daches als Flachdach:

-Dachform der Garage als Flachdach
Gem. § 5.2 der textlichen Festsetzungen sind Garagen ebenfalls mit Satteldächern auszubilden.
Die Dachneigung sollte der des Wohngebäudes entsprechen, mindestens jedoch 30°.

Beschluss 1

Der Gemeinderat stellt dem Bauvorhaben – Variante 1 (Satteldach) das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat stellt dem Bauvorhaben – Variante 2 (Flachdach) das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 13

Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt

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4. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 19.10.2020 ö 4
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3.2. Satzungsbeschluss 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Westlich der Viehweidestraße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 19.10.2020 ö 3.2

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Westlich der Viehweidestraße“ als Satzung in der Fassung vom 19.10.2020 bestehend aus Textteil und Begründung mit den auf dieser Sitzung beschlossenen Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Georg Reiter ist gemäß Art. 49 GO persönlich beteiligt und nimmt an der Abstimmung nicht teil. 1. Bürgermeister Kujath verabschiedet Herrn Vogg um 19.55 Uhr. Nach Aufforderung von 1. Bürgermeister Kujath kommt Gemeinderat Georg Reiter wieder zurück an seinen Platz.

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3.1. Abwägung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Westlich der Vieweidestraße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 19.10.2020 ö 3.1

Sachverhalt

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 10.08.2020 bis 11.09.2020 statt.

Folgende Stellungnahmen sind ohne Bedenken eingegangen:
Behörde                                                Stellungnahme vom

Schwabennetz                                        12.08.2020
Staatliches Bauamt                                        31.07.2020
Amt für Ländliche Entwicklung                        07.09.2020
Staudenwasser                                        03.08.2020
Gewerbeaufsichtsamt                                25.08.2020
Bayerischer Bauernverband                                29.09.2020
Amt für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten                26.08.2020
Regierung von Schwaben                                10.08.2020
HWK                                                        19.08.2020
Bischöfliche Finanzkammer                                13.08.2020
Kreisjugendring                                        07.08.2020
LEW                                                        07.09.2020
Bundeswehr                                                30.07.2020
Gemeinde Großaitingen                                30.07.2020
VG Großaitingen                                        14.08.2020

Folgende Bedenken sind eingegangen:

LRA Augsburg Stellungnahme vom 10.09.2020

Stellungnahme (auszugsweise)

Bauplanung: redaktionelle Anmerkung
Wasserrecht: Einverständnis
Naturschutz:
  • Überarbeitung Entwurf, dass Durchstoßen nach Norden ohne Fällung von Alt-Eichen.
  • Erschließung Grundstück Fl.-Nr. 363, Gemarkung Mickhausen: Eigentümer hat formlosen Antrag zum Durchstoßen des Gehölzbestandes gestellt. Dieser wurde zurückgestellt.
  • Hinweise auf Antragsstellung und Verfahrensablauf für Rodungsantrag.
  • Hinweis auf Pufferstreifen am nördlichen Rand des Geltungsbereiches.
Brandschutz: Allgemeine Hinweise

Beschluss:

Bauplanung: die redaktionelle Anmerkung wird in Satzung und Begründung eingearbeitet
Naturschutz:
  • Der Entwurf wir derart angepasst, dass das Durchstoßen des Gehölzbestandes ohne Fällung von Eichen möglich ist.
  • Die Erschließung des Grundstückes Fl.-Nr. 363, Gemarkung Mickhausen erfolgt ohne Ausweisung einer Verkehrsfläche von Westen über das nordöstliche Baugrundstück. Ein Durchstoßen des Gehölzbestandes ist nicht erforderlich.
  • Die Hinweise auf Antragsstellung und Verfahrensablauf für Rodungsantrag werden zur Kenntnis genommen.
  • Der Pufferstreifen zum Gehölzbestand ist bereits auf dem Flurstück des Gehölzbestandes vorhanden. Der Abstand Gehölzstreifen zur Grundstücksgrenze nach Süden beträgt durchgehend mind. 2,50 m und wird derzeit noch landwirtschaftlich genutzt. Eine separate Ausweisung eines Pufferstreifens ist daher nicht erforderlich.


Abstimmung: 12 : 0

Gemeinderat Georg Reiter ist gemäß Art. 49 GO persönlich beteiligt und nimmt an der Abstimmung nicht teil.


WWA Donauwörth Stellungnahme vom 21.08.2020

Stellungnahme (auszugsweise)

Niederschlagswasser soll ortsnah versickert werden…

Beschluss:

Die Versickerung von Niederschlagswasser ist bereits in der Satzung enthalten. Eine Satzungsänderung ist nicht erforderlich.

Abstimmung: 12 : 0

Gemeinderat Georg Reiter ist gemäß Art. 49 GO persönlich beteiligt und nimmt an der Abstimmung nicht teil.


Gabriele Wieke                                        03.09.2020

Hinweis auf die erforderliche Umlegung des bestehenden Regenwasserkanals im Baugebiet.

Beschluss

Ein Hinweis zu querenden Regenwasserkanälen wird in die Begründung aufgenommen.
Der Niederschlagswasserabfluss in den  an das Baugebiet angrenzenden Graben an der Südseite wird durch das Baugebiet verringert werden, da die Flächen innerhalb des Baugebietes nicht mehr in den Graben entwässern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Georg Reiter ist gemäß Art. 49 GO persönlich beteiligt und nimmt an der Abstimmung nicht teil.

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3. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Westlich der Viehweidestraße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 19.10.2020 ö 3

Sachverhalt

Gemeinderat Georg Reiter ist gem. Art. 49 GO persönlich beteiligt und nimmt nach Aufforderung des Vorsitzenden  im Zuhörerraum Platz.

Zu diesem TOP begrüßt 1. Bürgermeister Kujath Herrn Vogg vom Ing. Büro Vogg in Großaitingen.
Die Planunterlagen wurden im RIS bereitgestellt.

Herr Vogg erläutert die Änderung anhand des Lageplanes.

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2. Vorstellung eines Pächters für den Schlosshofsaal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 19.10.2020 ö 2

Sachverhalt

Der Vorsitzende begrüßt den Interessenten und übergibt das Wort.
In einer kurzen Präsentation wird der Konzeptvorschlag für eine mögliche Bewirtung des Schlosshofsaales dem Gemeinderat vorgestellt.

  1. Bürgermeister Kujath verabschiedet den Interessenten um 19.45 Uhr.

Diskussionsverlauf

Aus dem Gemeinderat wird auf die Beachtung der Nutzungsberechtigung für den Saal hingewiesen.

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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 14.09.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 19.10.2020 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 14.09.2020 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 14.09.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.11.2020 10:15 Uhr