Datum: 07.12.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Schlosshofsaal Mickhausen
Gremium: Gemeinderat Mickhausen
Körperschaft: Gemeinde Mickhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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7. Haushaltsplan 2021 und zugehörige Finanzplanung - Vorberatung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen)
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Gemeinderat Mickhausen
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07.12.2020
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Sachverhalt
Der Haushalt 2021 wurde mit Bgm. Kujath am 19.11.2020 vorbesprochen. Die gewünschten Änderungen wurden aufgenommen (fett gedruckt in der Anlage). Als erwarteter Überschuss des Jahres 2020 ist eine Einnahme von 1.000.000 € angesetzt bei 9100.3100.
Kein Jahr der Haushalts- und Finanzplanung weist einen Überschuss des Verwaltungshaushalts aus, was insbesondere und in besonderer Höhe für das Haushaltsjahr 2021 auf planerischer Vorsicht (Gewerbesteuer und Einkommensteuer wegen Corona) und einigen Sonderbelastungen liegt: Gebäudeunterhalt Feuerwehr 1300.5000, hohe Schulverbandsumlage Walkertshofen wegen Schülerzahlen 2110.7130, Straßenunterhalt 6300.5100, Straßenbeleuchtung 6700.5100, Ortsplanung 6100.6560, Unterhalt Friedhof 7501.5000, Mauersanierung 8800.5000.
Im Vermögenshaushalt sind neben dem bereits begonnenen Kindergartenbau, der Breitbanderschließung und der letzten Arbeiten der Generalsanierung des Kanals eine große Anzahl investiver Vorhaben enthalten: Grunderwerb Baugebiet Münster, Planung Hochwasserrückhaltung, Hochbau Schloss, Dorfgemeinschaftshaus Münster.
Nach den vorliegenden Zahlen wäre für das Jahr 2021 eine Darlehensaufnahme von über 1,8 Mio. € und für das Jahr 2022 von über 0,5 Mio. € erforderlich. Und dies trotz der eingeplanten Rücklagenentnahme von 1 Mio. €.
Damit würde mit dem Defizit des Jahres 2021 allein der Höchststand der gemeindlichen Verschuldung zum 01.01.2001 erreicht. Hier wäre es die dringende Aufgabe des Gemeinderats, sowohl in zeitlicher als auch in sachlicher Hinsicht Prioritäten zu setzen.
Diskussionsverlauf
Der Gemeinderat nimmt einvernehmlich die folgenden Änderungen vor:
- Geräte Feuerwehren, HHST 1300.5200/5201/5202: Die Ansätze werden gesenkt auf 3.000 €, 2.300 € bzw. 1.800 € (Helme werden in 2020 bezahlt).
- Allgemeiner Gebäudeunterhalt, HHST 8800.5000: Der Ansatz wird in 2021 auf 30.000 € erhöht (Teilansatz von 15.000 € für Trockenlegung alte Schule).
- Zuschuss Dorfgemeinschaftshaus Münster, HHST 7603.3610: Es werden Ansätze für den Zuschuss Außenlagen aufgenommen von 70 % mal 450.000 € = 315.000 € (Information GR Rieger), davon je 126.000 € in 2021 und 2022 und 63.000 € in 2023
- Baukosten Dorfgemeinschaftshaus Münster, HHST 7603.9400: In den insgesamt angesetzten Baukosten von 1.300.000 € sind die Kosten der Außenanlagen bereits enthalten (Information GR Rieger). Der Wert der erwarteten Eigenleistungen wird mit 100.000 € festgelegt. Daher werden die Ansätze in 2021 und 2022 auf jeweils 550.000 € angehoben.
- Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass dem Träger des Kindergartens St. Wolfgang Mickhausen nach Vorlage seines jeweiligen Haushaltsplans ein angemessener Abschlag auf den gemeindlichen Defizitzuschuss ausbezahlt wird. Ein jährlicher Gemeinderatsbeschluss ist hierfür nicht erforderlich.
Der Haushalt 2021 kann auf der kommenden Gemeinderatssitzung verabschiedet werden.
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6.3. Neubau einer 3-fach Garage, Fl.-Nr. 944/26, Gemarkung Mickhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen)
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Gemeinderat Mickhausen
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07.12.2020
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6.3 |
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau einer 3-fach Garage
Fl.-Nr.: 944/26, Gemarkung Mickhausen
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Dorffeld“ in einem Allgemeinen Wohngebiet.
Der Antragsteller möchte im südlichen Anschluss an die bestehende Grenzgarage mit Nebengebäude eine Dreifachgarage errichten.
Im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage hat die Gemeinde in der Sitzung am 19.10.2020 das gemeindliche Einvernehmen zum Bau einer 3-fach Garage mit Satteldach in Aussicht gestellt.
Für das Bauvorhaben sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.
Beantragte Befreiungen:
-Überschreitung der südlichen Baugrenze um ca. 10 m
Gem. § 6.1 der textlichen Festsetzungen sind Garagen und Nebengebäude nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig.
Begründung:
Durch Anbau der Garage an die östliche Seite der Bestandsgarage wäre die Zufahrt zum Garten (bspw. für Instandhaltungsmaßnahmen am Wohnhaus) nicht mehr gegeben.
-Länge der Grenzbebauung ca. 19 m
Bei Grenzanbau darf die gesamte Länge des Baukörpers, bestehend aus Garage und Nebengebäude, 7,5 m nicht überschreiten.
Begründung:
Um wie vorgenannt die Zugänglichkeit zum Garten zu gewähren, sollen die Garagen südlich an die Bestandsgarage angebaut werden. Des W
eiteren soll ein zusätzliches Gebäude in Form einer Holzhütte als Lagerort für Gartengerät vermieden werden. Lagermöglichkeit soll hierfür in der geplanten Garage gegeben sein. Durch nur ein Gebäude entsteht ein einheitlicheres Gesamtbild.
Die Überlänge wird für vertretbar gehalten.
-Gestaltung bei Grenzgaragen
Bei beidseitigem Grenzanbau sind die Garagen einschließlich der sonstigen Nebengebäude einheitlich zu gestalten.
Begründung:
Die Bestandsgarage mit Satteldach des Bauherrn und die westlich angrenzende Garage des Nachbarn mit flachem Pultdach unterscheiden sich momentan bereits in der Dachform. Deswegen wird für den Anbau ein Satteldach vorgeschlagen, damit die Traufe der Bestandsgarage und des Anbaus entlang der Grenze einheitlich ausgeführt werden kann.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben mit den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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6.2. Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Zweifamilienhauses, Fl.-Nr. 73, Gemarkung Mickhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen)
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Gemeinderat Mickhausen
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07.12.2020
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6.2 |
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau eines Zweifamilienhauses mit zwei Stellplätzen
Fl.-Nr.: 73, Gemarkung Mickhausen
Der Antragsteller möchte zusätzlich zum Baubestand (EFH, zweigeschossig mit Satteldach) ein zweites Wohngebäude im Süden des Grundstücks mit zwei Wohneinheiten errichten, wofür eine formlose Bauvoranfrage vorliegt.
Für die Neubebauung wurden zwei Varianten mit der Bitte um Stellungnahme der Gemeinde eingereicht.
Variante 1 - Zeltdach
Errichtung eines Zweifamilienhauses (II-geschossig) mit Zeltdach (Dachneigung 22°)
Variante 2 - Satteldach
Errichtung eines Zweifamilienhauses (I + D) mit Satteldach (Dachneigung 25°)
Beschluss 1
Der Gemeinderat stellt dem Bauvorhaben in der Variante 1 (Zeltdach) das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig abgelehnt
Beschluss 2
Der Gemeinderat stellt dem Bauvorhaben in der Variante 2 (Satteldach) das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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6.1. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung einer Gartenhütte, Fl.-Nr. 382/1, Gemarkung Grimoldsried
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen)
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Gemeinderat Mickhausen
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07.12.2020
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6.1 |
Sachverhalt
Bauvorhaben: Errichtung einer Gartenhütte
Fl.-Nr.: 382/1, Gemarkung Grimoldsried
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 „Konradshofer Straße“ innerhalb eines ausgewiesenen Allgemeinen Wohngebietes.
Im Süden des Planumgriffs ist eine „Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ festgesetzt; innerhalb dieser Fläche soll eine kleine Gartenhütte (4,5 m x 3,0 m) errichtet werden, die sich dann außerhalb der festgesetzten Baugrenze befindet.
Für die Errichtung der Gartenhütte außerhalb der Baugrenze wurde eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt.
Begründung:
Aufgrund der baulichen Gegebenheiten und um eine sinnvolle Nutzung des Grundstücks zu ermöglichen, kann die Gartenhütte nur außerhalb der Baugrenze im süd-östlichen Teil des Grundstücks errichtet werden.
Die überbaute Grünfläche kann in Abstimmung mit dem Fachbereich Naturschutz des Landratsamtes durch eine entsprechende Ausweisung an anderer Stelle des Grundstücks ausgeglichen werden.
Hinweis der Verwaltung: Nach telefonischer Rücksprache am 02.12.2020 mit Frau Winter von der Unteren Naturschutzbehörde besteht mit der Verlegung der durch die Gartenhütte beanspruchten Schutzfläche
- wie in dem Lageplan dargestellt – Einverständnis.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt der beantragten Befreiung zur Errichtung der Gartenhütte außerhalb der festgesetzten Baugrenze das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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6. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen)
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Gemeinderat Mickhausen
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07.12.2020
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6 |
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5.2. Feststellungsbeschluss zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen)
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Gemeinderat Mickhausen
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07.12.2020
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5.2 |
Beschluss
Der Gemeinderat stellt die vom Ingenieurbüro Vogg ausgearbeitete 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mickhausen in der Fassung vom 07.12.2020
fest.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Augsburg durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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5.1. Abwägung der Stellungnahmen zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen)
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Gemeinderat Mickhausen
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07.12.2020
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5.1 |
Sachverhalt
Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit von Montag, 05.10.2020 bis Freitag, 06.11.2020 statt.
Folgende Stellungnahmen sind ohne Bedenken eingegangen:
Behörde Datum der Stellungnahme
Schwabennetz 07.10.2020
Amt für ländliche Entwicklung 03.11.2020
Gewerbeaufsichtsamt 05.10.2020
AELF 22.10.2020
Regierung von Schwaben 30.09.2020
HWK 08.10.2020
Bischöfliche Finanzkammer 24.09.2020
KJR 01.10.2020
Bundeswehr 22.09.2020
Gemeinde Großaitingen 01.10.2020
LEW Verteilnetz 04.11.2020
IHK 30.10.2020
Folgende Bedenken sind eingegangen:
LRA Augsburg, Untere Naturschutzbehörde 05.11.2020
… Gehölzbestand im Plan vermaßen.
Beschluss:
Der Gehölzbestand wird in der Planzeichnung vermaßt.
Abstimmung: 13 – 0, einstimmig beschlossen
LRA Augsburg, Immissionsschutz 26.10.2020
Hinweis auf die Einschränkung von Aktivitäten zur Nachtzeit.
Aktivitäten am oder im Nebengebäude (z. B. Be- und Entladung von Gegenständen, Betrieb von Lüftungsaggregaten, Fahrverkehr, etc.) sind zur Nachtzeit, d. h. im Zeitraum von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr u. U. aus lärmtechnischen Gründen nicht möglich.
Aus fachtechnischer Sicht sollte noch folgende Passage in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden:
„Sofern eine Nachtnutzung geplant ist, sollte i
m Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens mit dem Technischen Umweltschutz geklärt werden, ob die Vorlage einer lärmtechnischen Bewertung erforderlich ist.“
Beschluss:
Die Begründung zur FNP-Änderung wird um folgende Informationen zum Immissionsschutz ergänzt:
5. Immissionsschutz
Aktivitäten am oder im Nebengebäude (z. B. Be- und Entladung von Gegenständen, Betrieb von Lüftungsaggregaten, Fahrverkehr, etc.) sind zur Nachtzeit, d. h. im Zeitraum von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr u. U. aus lärmtechnischen Gründen nicht möglich.
Sofern eine Nachtnutzung geplant ist, sollte im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens mit dem Technischen Umweltschutz geklärt werden, ob die Vorlage einer lärmtechnischen Bewertung erforderlich ist.
Abstimmung: 13 – 0, einstimmig beschlossen
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5. 3. Änderung des Flächennutzungsplanes
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen)
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Gemeinderat Mickhausen
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07.12.2020
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5 |
Sachverhalt
Die Planunterlagen zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht
wurden im RIS bereitgestellt.
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4. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 09.11.2020 und 14.11.2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen)
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Gemeinderat Mickhausen
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07.12.2020
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4 |
Sachverhalt
Der öffentliche Teil des Protokolls vom 09.11.2020 und 14.11.2020 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.
Beschluss 1
Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 09.11.2020 mit folgender Änderung. Der Beschluss zu TOP 2 (Bereitstellung von Tischvorlagen für die Gemeinderäte im nichtöffentlichen Teil)
lautet:
„Zu den wichtigen Tagesordnungspunkten im nichtöffentlichen Teil werden Tischvorlagen erstellt, welche nach der Sitzung wieder eingesammelt werden. Welche TOPs als wichtig erachtet werden, klärt die Bürgermeisterrunde am Mittwoch vor der Sitzung. Zusätzlich wird ein leistungsstarker Beamer beschafft. Wenn die Zukunft zeigt, dass der Beamer allein ausreichend ist, kann über die Beendigung der Bereitstellung von Tischvorlagen neu abgestimmt werden.“
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Beschluss 2
Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 14.11.2020.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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3. Vorstellung Büro Metz - Kiga-Lüftung im Bestandsgebäude
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen)
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Gemeinderat Mickhausen
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07.12.2020
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3 |
Sachverhalt
Das Büro Metz hat mit Schreiben vom 06.11.2020 auf die besonderen neuen Lüftungsbedingungen von Kindertageseinrichtungen durch Pandemien hingewiesen. Aufgrund des verbindlichen Leitfadens für Innenraumhygiene für Schulen und Kitas des Umweltbundesamtes sowie auf die VDI Regel VDI (6040/1) wird ein Einbau einer Lüftungsanlage im Bestandsgebäude empfohlen. Die Planskizzen sind im RIS zur Einsicht bereitgestellt.
Diskussionsverlauf
Herr Metz erläutert die geltenden Richtlinien für Belüftung, die derzeit jedoch verbindlich nur für Neubauten gelten, und weist auf die Corona-Situation hin. Er schlägt den Einbau von drei getrennten Anlagen vor, je eine für Gruppenraum 1 inkl. Nebenraum, Gruppenraum 2 inkl. Nebenraum sowie für das gesamte Erdgeschoss. Die Belüftung im EG erfolgt im Rahmen einer Sichtinstallation, die beiden anderen Geräte können im Dach untergebracht werden. Kosten pro Anlage je ca. 30.000 €. Herr Metz erwartet eine Förderung von ca. 30 % der Kosten. Der Vorsitzende wird zusätzlich beauftragt abzuklären, ob für das Treppenhaus eine weitere Lüftungsmöglichkeit über Fenster geschaffen werden kann.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Einbau einer Lüftungsanlage nach den Vorschlägen des Ing.-Büro Hans Metz im Bereich des Erdgeschosses. Die beiden weiteren Lüftungsanlagen werden derzeit noch nicht eingebaut. Es sollen jedoch die erforderlichen Vorarbeiten im Dachgeschoss durchgeführt werden, damit ein späterer Einbau möglich ist.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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2. Entscheidung über den Wärmeverbund im Kindergarten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen)
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Gemeinderat Mickhausen
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07.12.2020
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2 |
Sachverhalt
In der Sitzung vom 14.11.2020 hat 3. Bürgermeister Georg Reiter darüber informiert, dass nach Aussage des Büros Metz eine Entscheidung über den Wärmeverbund im Kindergarten auf einer eigener Sitzung noch getroffen werden muss.
Zu diesem Punkt begrüßt BGM Kujath Herrn Hartmann vom Büro Thümmel und Hartmann und Herrn Metz vom Büro Metz.
Der Vorsitzende erläutert, dass die 4,5 Tonnen Pelletslager in der „Alten Schule“ maximal für 3 Wochen Heizung der Schule und des Kindergartens ausreicht. Dies haben sowohl das Büro Metz als auch die Heizungsbaufirma Vogg aus Siegertshofen bestätigt. Eine spätere Mitversorgung des Pfarrhauses und Pfarrheimes ist nicht möglich, weil dann die Pelletslieferung wöchentlich erforderlich wäre. Weiter hat die Fa. Vogg bestätigt, dass die Ölheizung in der „Alten Schule“ bei entsprechender Wartung noch mindestens 3 - 4 Jahre betrieben werden kann. Danach müsste lediglich der Brenner erneuert werden. Beim Kessel besteht kein Handlungsbedarf.
Der Gemeinderat sollte sich überlegen, ob die Pelletsheizung nicht im Kindergarten eingebaut wird und auf den Wärmeverbund verzichtet wird. Die Heizung und das Pelletslager könnte am neu geplanten Eingang auf der Nordseite des Kindergartens untergebracht werden.
Die Wärmeverbundleitung mit ca. 30.000,00 € nach Abzug der Förderung ca.
15.000,00 € würde dann ebenfalls wegfallen sowie die provisorische Entwässerung des Kindergartens in Höhe von 3.000,00 €. Somit entfallen auch die Kosten in Höhe von 44.000,00 € für den Umbau der Kellerräume für die neue Heizung.
Die Skizzen des Büros Metz, Büros Thümmel und Hartmann und die neuen Kosten der Heizung wurden im RIS bereitgestellt.
Diskussionsverlauf
Ing. Metz und Arch. Hartmann berichten. Sie schlagen vor, auf einen Wärmeverbund zu verzichten und stattdessen an der linken Gebäudeseite einen kleinen Anbau in den Hang hinein für einen Heizraum und ein Pelletslager zu errichten. Die Raumdecken können gleichzeitig für den Ausgang der Krippengruppe im 1. OG und eine Art kleinen Pavillons diesen.
Im Folgenden diskutiert der Gemeinderat ausführlich die Thematik. Dabei wird u.a. angesprochen: Kosten der Einzelmaßnahme, Kostenentwicklung des Kindergartenbaus insgesamt, alternative Räume im Kindergarten für Heizung, Pellets, Lagerung und Mülltonnen, erforderliche Genehmigungen.
Laut Herrn Hartmann wird eine Fläche von ca. 22 qm für den Heizraum benötigt. Im Anschluss an die unten zitierten Beschlüsse erzielt der Gemeinderat Einigkeit, dass Arch. Hartmann und der Vorsitzende beauftragt sind, mit der Regierung von Schwaben als Zuschussgeber, dem Landratsamt Augsburg als Kindergartenaufsicht und dem Kindergarten selbst abzuklären, ob vom hierfür diskutierten Lagerraum im Keller eine ausreichende Teilfläche für den Heizungskeller abgetrennt werden kann. Dies soll unverzüglich erfolgen.
Beschluss 1
Der Beschluss zum Einbau der Heizung in die „Alte Schule“ vom 14.11.2020 wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
Beschluss 2
Auf die Wärmeverbundleitung wird verzichtet. Stattdessen wird eine separate Pelletsheizung für den Kindergarten eingebaut.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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1. Vorstellung der Regionalentwicklung Augsburg Land West - ReAL West e.V.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen)
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Gemeinderat Mickhausen
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07.12.2020
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Sachverhalt
Die Herren Kraus, Vorsitzender und Walther, Geschäftsführender Regionalmanager von ReAL West e.V. sind nicht anwesend. Der TOP entfällt.
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9. Trockenlegung der "Alten Schule"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen)
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Gemeinderat Mickhausen
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07.12.2020
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Sachverhalt
In der Sitzung vom 14.11.2020 hat Gemeinderat Klaus Fischer den Antrag auf Aufnahme gestellt.
Die Kosten sind noch nicht ermittelt. Die Trockenlegung hängt entscheidend mit dem Punkt 1 Wärmeverbundsystem Heizung zusammen (Heizung in Alte Schule oder separate Heizung nur Kindergarten). Der Betrag für die Sanierung muss in den vorher beratenen Haushalt mit aufgenommen werden. Der Gemeinderat soll entscheiden in welcher Höhe.
Diskussionsverlauf
Für das Projekt wird ein Teilansatz bei HHST 8800.5000 (allgemeiner Gebäudeunterhalt) von 15.000 € in 2021 aufgenommen. Die weitere Vorgehensweise wird unter Berücksichtigung der folgenden Punkte gesondert festgelegt: Grundlagenermittlung des Gebäudezustands, künftige Gebäudenutzung.
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8. Antrag auf Unterstützung der Katholischen Dorfhelferinnen- und Betriebshelfer-Station Augsburg-Land
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen)
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Gemeinderat Mickhausen
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07.12.2020
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8 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 05.11.2020 hat die Katholische Dorfhelferinnen- und Betriebshelfer GmbH, Augsburg um eine finanzielle Unterstützung für das Kalenderjahr 2020 gebeten. Im Vorjahr wurden 200,00 € bewilligt.
Beschluss
Die Gemeinde Mickhausen unterstützt die Katholische Dorfhelferinnen- und Betriebshelfer GmbH in Augsburg durch eine Spende in Höhe von 200,00 € für das Jahr 2020
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Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 12.01.2021 09:32 Uhr