Datum: 09.06.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: in der Turnhalle der Grundschule Langenneufnach
Gremium: Gemeinderat Langenneufnach
Körperschaft: Gemeinde Langenneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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12.1. Ökoflächen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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09.06.2020
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ö
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12.1 |
Sachverhalt
Gemeinderat Manfred Mayr erkundigt sich nach den Pflegemaßnahmen der Ökoflächen. In diesem Zusammenhang schlägt er einen Pflegeplan vor, hier sollen die Flächen nach Priorität gelistet,
gemäht und gemulcht werden.
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12. Anfragen und Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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09.06.2020
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ö
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12 |
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11.1. Feldwegesanierung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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09.06.2020
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ö
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11.1 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende berichtet über die Sanierungsarbeiten des Feldweges „Lohweg
“ aufgrund der Hochwassersituation im vergangenen Jahr. Durch die Starkregenereignisse im Mai 2019 wurde der Feldweg stark beschädigt. Es fand eine Besichtigung mit dem Amt für Ländliche Entwicklung statt. 1. Bürgermeister Gerald Eichinger erläutert die vorgeschlagenen Maßnahmen durch das Amt. Hauptursache für das Hochwasser in diesem Bereich ist das anfallende Wasser bei Starkregen aus dem angrenzenden Wald. Dieses Wasser wurde in Richtung Süden über die Wiesen zum Hochwasserbecken im Hirtenweg umgeleitet. Beim anliegenden Ackerfeld (Mais) wurde eine Untersaat angepflanzt und Strohballen errichtet, dass das anfallende Regenwasser bremst und die Unterlieger möglichst von weiteren Schäden bewahrt.
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11. Bericht der Verwaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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09.06.2020
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ö
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11 |
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10. Genehmigung von Mehrausgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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09.06.2020
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ö
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10 |
Sachverhalt
Im Mai 2020 gingen die Umlagebescheide der Schulverbände Fischach-Langenneufnach Mittelschule bzw. Grundschule ein. Hierdurch ergeben sich unvermeidliche Haushaltsüberschreitungen.
Die erwarteten Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer wurden dem Gemeinderat ja bereits bekannt gegeben.
Beschluss
Für das Haushaltsjahr 2020 werden Mehrausgaben wie folgt genehmigt
HHST 2150.7130: Ansatz 170.000,00 €, Umlage 178.596,02 €, Überschreitung 8.600,00 €
(Schulverbandsumlage Hauptschule)
HHST 2150.7131: Ansatz 185.000,00 €, Umlage 196.048,05 €, Überschreitung 11.100,00 €
(Schulverbandsumlage Grundschule)
Deckung: Überschuss des Jahres 2019 (9100.3100).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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9. Sanierung Bücherei - Inneneinrichtung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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09.06.2020
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ö
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9 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende informiert, dass in der Sitzung am 22.04.2020 beschlossen wurde, einen Zuschuss bei der Landesfachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen für die Inneneinrichtung zu beantragen. Das Angebot der Firma ekz, Reutlingen vom 07.02.2020 über 16.030,68 € diente als Grundlage für die Beantragung.
Die Zusage der Fachbehörde liegt vor. Danach werden 50 % der Kosten durch den Zuschuss abgedeckt.
Nach Abstimmung mit dem Büchereiteam wurden im Angebot der Firma ekz einige Positionen gestrichen. Es ergeben sich dennoch Kosten in Höhe von 10.916,38 € brutto.
Im Haushaltsplan sind für die Renovierung der Bücherei nicht genügend Haushaltsmittel veranschlagt. Die Mehrausgaben sind durch den Gemeinderat zu genehmigen.
Diskussionsverlauf
Der Vorsitzende gibt einen kurzen Rückblick zu den Sanierungsarbeiten. In diesem Zusammenhang bedankt er sich beim Büchereiteam für das Engagement während der Arbeiten.
Zum Kostenabgleich wurde ein weiteres Angebot von der Firma SCHULZ SPEYER Bibliothek
stechnik AG, Speyer eingeholt.
Die vorhandene Ausstattung ist bereits von der Firma ekz., Reutlingen. Nach Rücksprache mit dem Büchereiteam, wird die Beschaffung der Ausstattung bei der Firma ekz, Reutlingen, da die neuen Möbel mit der alten Einrichtung kompatibel ist, gewünscht.
Beschluss
Die Gemeinde Langenneufnach erteilt der Firma ekz, Reutlingen auf der Grundlage des überarbeiteten Angebotes vom 07.02.2020 den Auftrag zur Ausstattung der Inneneinrichtung der Bücherei zu einem Betrag von 10.916,38 € brutto. Die Mehrausgaben auf der HHSt. 3520.9350 werden genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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8. Beschaffung eines Geschwindigkeitsmessgerätes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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09.06.2020
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ö
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8 |
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung am 19.02.2020 wurde berichtet, dass die Geschwindigkeit im Bereich des Rathauses wohl höher sei als die erlaubten 30 km/h. Es wurde angeregt, ein Angebot über ein Geschwindigkeitsmessgerät einzuholen. Es liegt ein Angebot der Firma Sierzega Elektronik GmbH, Botrop vor.
Das Messgerät kann mit der Stromversorgung über die Straßenbeleuchtung sowie mit einem Solarmodul betrieben werden. Der Nachteil bei der Stromversorgung über die Straßenbeleuchtung ist, dass es nur an Lampenmasten betrieben werden kann. Im Gemeindebereich sind jedoch noch Überspannungsleuchten, dort ist das Messgerät nicht einsatzfähig. Zudem muss die Stromversorgung bei einem Standortwechsel jedes Mal von einem Elektriker angeschlossen werden. Dies ist nicht praxistauglich, sodass die Anschaffung eines Geschwindigkeitsmessgerätes mit Solarmodul sinnvoller ist.
Diskussionsverlauf
Der Vorsitzende teilt mit, dass eine Geschwindigkeitsmessung durch die POI Schwabmünchen, Rücksprache mit Herrn Miller, nicht sinnvoll ist, da es sich hier um keine stark frequentierte Straße handelt. Der Kostenaufwand steht nicht im Verhältnis zu den Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Nach Beratung befürwortet der Gemeinderat mehrheitlich die Anschaffung eines dreifarbigen Messgerätes. Das Geschwindigkeitsmessgerät soll zusätzlich zu dem von der VG betriebenen Messgerätes an Gefahrenstellen eingesetzt werden.
Gemeinderat Leonhard Eisens
chmid-Strobel befürwortet ebenfalls die Anschaffung eines mehrfarbigen Geschwindigkeitsmessgerätes. Er stellt den Antrag, das Messgerät im nächsten Jahr zu beschaffen, da keine Hausmittel im Haushaltsplan vorgesehen sind.
Beschluss
Die Gemeinde Langenneufnach beschafft ein mobiles Geschwindigkeitsmessgerät mit mehrfarbiger Anzeige und Solarbetrieb zum Preis von 2.468,06 € brutto. Die Mehrausgaben auf der Haushaltsstelle 6300.5200 werden hiermit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 6
Abstimmungsbemerkung
Der Antrag des Gemeinderates Leonhard Eisenschmd-Strobel kam nicht zur Abstimmung, da der Beschlussvorschlag der Verwaltung aufgrund der finanziellen Tragweite Vorrang hat.
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7. Zuschussantrag des Caritasverbandes Schwabmünchen und Umgebung e. V. für ein neues Kühlfahrzeug für die Schwabmünchner Tafel
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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09.06.2020
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ö
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7 |
Sachverhalt
Der Antrag des Caritasverbandes Schwabmünchen und Umgebung e. V. wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.
Der Caritasverband ist eine allgemeine soziale Einrichtung und unterstützt hilfebedürftige Menschen aus der Region Stauden. Der alte Transporter ist zwischenzeitlich nicht nur reparaturanfällig, sondern häufig auch für die große Warenmenge zu klein. Die Beschaffung eines neuen Kühltransporters für die Tafel ist dringend erforderlich. Die Gesamtinvestition beläuft sich incl. aller nötigen Umbauten auf 39.700,00 €.
Zur Finanzierung wird ein Zuschuss aus dem Fördertopf „Lidl-Pfandspende“ erwartet, zudem konnten bereits Spenden gesammelt werden. Zugleich bittet der Verein die Kommunen des Einsatzgebietes um Unterstützung mit einem Zuschuss in Höhe von 500,00 €.
Diskussionsverlauf
Der Vorsitzende erläutert, dass sich die Höhe des Zuschusses nach der Einwohnerzahl bemisst.
Beschluss
Die Gemeinde Langenneufnach unterstützt den Caritasverband Schwabmünchen und Umgebung e. V. mit einem Zuschuss in Höhe von 500,00 € für die Beschaffung eines neues Kühlfahrzeuges.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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6. Schützenverein Hubertus e. V. - Zuschussantrag Erneuerung der Heizung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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09.06.2020
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ö
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6 |
Sachverhalt
Es liegt ein Zuschussantrag vom Schützenverein Hubertus e. V. Langenneufnach vor. Dieser ist am 23.10.2019 bei der Gemeinde eingegangen. Der Schützenverein möchte in der Sommerpause 2020 von Öl auf Gas umstellen.
Beschluss
Die Gemeinde Langenneufnach gewährt dem Schützenverein Hubertus zur Erneuerung der Heizung im Schützenheim einen Zuschuss in Höhe von 33% der Baukosten, jedoch max. einen Betrag in Höhe von 5.351,86 €. Der Zuschuss wird nach Vorlage der Schlussrechnung ausbezahlt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Albert Rohrer nimmt nach Art. 49 GO an der Abstimmung nicht teil.
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5. Flurneuordnung Langenneufnach II; Reaktivierung Staudenbahn - Abschluss einer Vereinbarung für Steg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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09.06.2020
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ö
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5 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt. Im Rahmen der weiteren Planungen ist der Abschluss einer Vereinbarung, vorgelegt vom Amt für Ländliche Entwicklung Krumbach, zwischen dem Staudenbahn – Schienenweg – Trägerverein Langenneufnach e. V., BBG Stauden mbH, Gemeinde Langenneufnach und der Teilnehmergemeinschaft Langenneufnach II über die Baufreigabe einer gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlage unter Bauträgerschaft der TG Langenneufnach II und Zustimmung zur Widmung nach § 6 BayStrWG für den Metallsteg über die Neufnach notwendig. Die Vereinbarung wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zugestellt und vom Vorsitzenden erläutert.
Beschluss
Die Gemeinde Langenneufnach stimmt der vorgelegten Vereinbarung zwischen dem Staudenbahn-Schienenweg-Trägerverein Langenneufnach e. V., der BBG Stauden mbh, Augsburg, der Gemeinde Langenneufnach und der Teilnehmergemeinschaft Langenneufnach II über die Baufreigabe einer gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlage unter Bauträgerschaft der TG Langenneufnach II und Zustimmung zur Widmung nach § 6 BayStrWG zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4.3. Nutzungsänderung von Gewerbeeinheit in Wohnraum, Fl.-Nr. 5/2, Gemarkung Langenneufnach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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09.06.2020
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ö
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4.3 |
Sachverhalt
Bauvorhaben: Nutzungsänderung von Gewerbeeinheit in Wohnraum
Fl.-Nr.: 5/2, Gemarkung Langenneufnach
Für die Wohnung 1 im Erdgeschoss des Mehrfamilienhauses ist derzeit eine gewerbliche Nutzung ausgewiesen.
Entsprechend der beabsichtigten Nutzung wurde die Nutzungsänderung in Wohnraum beantragt.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt der beantragten Nutzungsänderung das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4.2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 18, Gemarkung Langenneufnach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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09.06.2020
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ö
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4.2 |
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
Fl.-Nr.: 18, Gemarkung Langenneufnach
Auf der nordöstlichen Teilfläche des Flurstückes ist die Errichtung eines zweigeschossigen Einfamilienhauses mit Satteldach und angebauter Doppelgarage vorgesehen.
Diskussionsverlauf
Der Gemeinderat sichtet die Planunterlagen. Es wird angemerkt, ob die 3 m vor der Garage wie in den Bauunterlagen dargestellt, nach der Stellplatzsatzung ausreichend sind. Der Vorsitzende lässt den Sachverhalt erneut durch die Verwaltung prüfen.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
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4.1. Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Doppelstabmattenzauns, Fl.-Nr. 1112/14, Gemarkung Langenneufnach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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09.06.2020
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ö
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4.1 |
Sachverhalt
Bauvorhaben: Errichtung eines 1,20 m hohen Doppelstabmattenzauns
Fl.-Nr.: 1112/14
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 „Wörth“ und dessen 1. Änderung in einem allgemeinen Wohngebiet.
Beantragte Befreiung von Punkt 7.1 der textl. Festsetzungen
Der Antragsteller möchte die Einfriedung mit einem anthrazitfarbenen Doppelstabmattenzaun in einer Höhe von 1,2 m ausführen. Der Zaun soll ohne die üblichen Sichtschutzstreifen aus Kunststoff ausgeführt und später zu 70 % mit einer Hecke hinterpflanzt werden.
Unter Punkt 7.1 der textlichen Festsetzungen ist festgelegt, dass als Einfriedung gegenüber öffentlichen Verkehrsflächen nur Zäune mit senkrechter Holzlattung im Naturton mit einer Gesamthöhe bis zu 0,9 m zulässig sind.
Begründung des Antragstellers:
Da das Grundstück an öffentliche Verkehrsflächen angrenzt und häufig von Fußgängern mit Hunden passiert wird, ist das Risiko, das spielende Kinder im Garten von vorbeilaufenden Hunden angegriffen werden könnten, bei einem Zaun von nur 0,9 m zu groß. Desweiteren soll die hierdurch eine gesteigerte Privatsphäre geschaffen werden.
Diskussionsverlauf
Der Gemeinderat hat bereits mehrere Anträge zur Erhöhung der Einfriedung abgelehnt. Die Begründung zur Erhöhung des Antragstellers ist aus Sicht des Gemeinderates nicht ausreichend.
Zudem wird durch die geplante Höhe die Sicht von der „Alten Weberstraße“ auf die Weberstraße beeinträchtigt.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplane
s für einen Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von 100 cm das gemeindliche Einvernehmen. Das Anbringen von Sichtschutzstreifen wird nicht gestattet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2
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4. Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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09.06.2020
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ö
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4 |
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3.1. Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 "An der Rathausstraße"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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09.06.2020
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ö
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3.1 |
Sachverhalt
Herr Riedler von der Konstruktionsgruppe Bauen, Augsburg erläutert die Planung.
Diskussionsverlauf
In der Beratung im Gemeinderat wird nachgefragt, ob evtl. eine Zufahrtsregelung für die angrenzenden Nachbaren getroffen werden kann, damit evtl. die Grundstücke zu einem späteren Zeitpunkt noch bebaut werden können. Herr Riedler erläutert, dass eine Zufahrt über den Gärtnereiweg mit Weiterführung zu den Grundstücken oder über eine Weiterführung der bereits bestehenden Zufahrt zu den hinterliegenden Grundstücken als Privatweg möglich ist.
Ferner wird im Gemeinderat mehrheitlich ein Flachdach als Dachform abgelehnt. In keinem Bebauungsplan der Gemeinde wurde das Flachdach als Dachform mit aufgenommen
. 2. Bürgermeister Franz Wenninger stellt den Antrag, unter § 7. 1.1 „Hauptgebäude“ die Dachform „Flachdach“ zu streichen.
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „An der Rathausstraße“. Er billigt die Pläne der Konstruktionsgruppe Bauen mit Begründung und Textteil vom 19.04.2020. Die Verwaltung wird beauftragt, das vereinfachte Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes nach § 13 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 8
Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt.
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „An der Rathausstraße“. Er billigt die Pläne der Konstruktionsgruppe Bauen mit Begründung und Textteil vom 19.04.2020 mit der Änderung in Satzung unter § 7. 1.1 „Hauptgebäude“ wird die Dachform „Flachdach“ gestrichen. Die Verwaltung wird beauftragt, das vereinfachte Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes nach § 13 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3
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3. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 "An der Rathausstraße"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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09.06.2020
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ö
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3 |
Sachverhalt
Zu diesem TOP begrüßt 1. Bürgermeister Gerald Eichinger Herrn Riedler von der Konstruktionsgruppe Bauen in Augsburg.
Die Planunterlagen wurden im RIS bereitgestellt.
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2. Der Bürger hat das Wort
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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09.06.2020
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ö
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2 |
Sachverhalt
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 12.05.2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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09.06.2020
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ö
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1 |
Sachverhalt
Der öffentliche Teil des Protokolls vom 12.05.2020 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 12.05.2020 mit redaktionellen Änderungen in TOP 11 und TOP 14.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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12.3. Bekanntgabe der Aufwandsentschädigung der Bürgermeister der VG Stauden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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09.06.2020
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ö
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12.3 |
Sachverhalt
Gemeinderat Albert Rohrer fragt an, wie die Aufwandsentschädigungen der Bürgermeister bemessen werden und ob dies öffentlich, z. B. wie bei den Angestellten im TöVD nachgelesen werden kann. Der Vorsitzende erläutert, dass als Bemessungsgrundlage für die Aufwandsentschädigung der Bürgermeister die Einwohnerzahl der Gemeinde ausschlaggebend ist.
Besteht von Seiten der Bürger Informationsbedarf hinsichtlich der Höhe der Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters in Langenneufnach, kann sich jeder Bürger oder Bürgerin an den Bürgermeister wenden
.
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12.2. Breitbandausbau - Beschädigung der Straßen und Gehwege durch die Firma Jakel
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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09.06.2020
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ö
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12.2 |
Sachverhalt
Gemeinderat Albert Rohrer informiert über die Schäden in der Asphaltdecke im Birkenweg durch die Firma Jakel. Der Vorsitzende nimmt Rücksprache mit der ausführenden Firma.
Datenstand vom 08.07.2020 10:06 Uhr