Datum: 13.07.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Mehrzweckhalle im Gemeindezentrum Mittelneufnach
Gremium: Gemeinderat Mittelneufnach
Körperschaft: Gemeinde Mittelneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:56 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
3.1 Aufstockung von drei Wohneinheiten auf einer best. Garage und Anbau eines Pferdestalls an best. Reithalle, Fl.-Nr. 413/1, Gemarkung Reichertshofen
3 Bauanträge
2 Überführung der Regionalentwicklung Stauden in eine ILE
1 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 08.06.2020
5.1 Temporäre Senkung der Umsatzsteuer
5 Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)
4 Bebauungsplan Gewerbegebiet "Nördlich der Gotenstraße" / 6. Änderung des Flächennutzungsplanes, Gemeinde Ettringen

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3.1. Aufstockung von drei Wohneinheiten auf einer best. Garage und Anbau eines Pferdestalls an best. Reithalle, Fl.-Nr. 413/1, Gemarkung Reichertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 13.07.2020 ö 3.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Aufstockung von drei Wohneinheiten auf einer bestehenden Garage und Anbau eines Pferdestalls an bestehende Scheune

Fl.-Nr.:        413/1, Gemarkung Reichertshofen

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7 „Kreuzbergstraße“
innerhalb eines ausgewiesenen Dorfgebietes.
Auf das bestehende Garagengebäude im Südwesten des Flurstücks sollen drei über einen
Laubengang erschlossene zweigeschossige Wohnungen errichtet werden.
Im westlichen Anschluss an die Reithalle ist ein Pferdestall vorgesehen. Beide Gebäude sind mit
Pultdach geplant.

Zur Umsetzung des geplanten Vorhabens wurden folgenden Befreiungen von den Festsetzungen
des Bebauungsplans beantragt:

  1. Gem. § 4 Abs. 1 der Satzung sind je Einzelhaus maximal zwei Wohneinheiten zulässig
  • beantragt werden drei Wohneinheiten

  1. Gem. der Planzeichung ist eine max. Firsthöhe von 10 m talseitig zulässig
  • Eine Erhöhung der Firsthöhe auf 12,02.m talseitig wird beantragt.

Hinweis:  Die Gemeinde verfügt über kein Löschfahrzeug mit Drehleiter, die Anforderungen an den Brandschutz sind entsprechend zu beachten.

Für das Bauvorhaben sind 28 Stellplätze nachgewiesen, gem. beigefügter Stellplatzberechnung sind nur 25 Stellplätze erforderlich.

Der Gemeinderat sichtet die Planunterlagen.

Diskussionsverlauf

Der Bauherr ist anwesend und erläutert dem Gemeinderat das Bauvorhaben.

Dem Gremium ist die Überschreitung der Firsthöhe (10 m talseitig zulässig) auf 12,02 m zu hoch.

Dazu informiert der Bauherr, dass die vorhandene Garage der LEW, auf welcher der Wohnungstrakt aufgesattelt wird, bereits höher als ein normales Geschoß sei (4 m). Somit wären die 2 m begründet.
Das versetzte Pultdach sei erforderlich um noch Licht in die Galerie zu bekommen, da im Westen hoher alter Baumbestand sei.

Der Gemeinderat ist dennoch im Zweifel, dass die Höhe erforderlich ist und nicht zumindest reduziert werde könnte, um nicht um 2 m zu überschreiten. Es wird befürchtet einen Präzidenzfall zu schaffen.

Zu der Abweichung 3 WE statt 2 WE informiert der Bauherr, dass die dritte Wohneinheit als Single Appartment geplant wird, um einen späteren nutzen als Wohnung für evtl. einer Pflegekraft zu haben.

Beschluss 1

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben und den unter Punkt 1 beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes das gemeindliche Einvernehmen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben und den unter Punkt 2 beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes das gemeindliche Einvernehmen.
   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 13.07.2020 ö 3
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2. Überführung der Regionalentwicklung Stauden in eine ILE

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 13.07.2020 ö 2

Sachverhalt

Die Vorsitzende begrüßt Frau Claudia Schuster, Geschäftsführerin der Regionalentwicklung Stauden e.V. zur Sitzung.
Frau Schuster stellt das Konzept der ILE (Integrierte Ländliche Entwicklung), den Ablauf der Gründung und Umwandlung vor.  

ILE ist mit einem Konzept (ILEK) förderfähig. Durch die ILE können Gemeinden für die Erstellung einer ILEK bis zu 75 % (max. 70.000,00 €) an Fördermittel und für die Umsetzung und Umsetzungsbegleitung des ILEK bis zu 75 % (max. 90.000,00 €) pro Jahr für max. 7 Jahre Fördermittel beanspruchen. Eine Verlängerung ist einmalig um weitere 7 Jahre möglich.

Die Entwicklung des ILEK mit Handlungsfelder ist Grundlage der Maßnahmen und Projekte.

Der erste Schritt zu einer Gründung der ILE ist, dass Mitgliedsgemeinden mit Beschluss der Durchführung und Umwandlung zustimmen. Die RES wird dann überführt in einen „Trägerverein ILE Stauden“.

Diskussionsverlauf

Aus dem Gremium wird angefragt, ob spezifische Projekte von einzelnen Gemeinden gefördert werden können. Frau Schuster erläutert, dass ein Projekt einer Gemeinde auch für die beteiligten Gemeinden eine Bedeutung haben muss und dann auch umgesetzt werden kann. Es können sich auch Gemeinden aus anderen Landkreisen der ILE anschließen. Was der Region Stauden zu Gute kommt, da dann Markt Wald oder Königsbrunn oder Aichen mitmachen können, um gemeinsame Projekte gefördert zu bekommen.

Frau Schuster teilt auf Nachfrage mit, dass der Trägerverein die Projekte anschiebt. Er ist Ideenlieferant der ILE.

In der ILE wird der Ansprechpartner einer Gemeinde für die Abrechnung und für das ALE (Amt für Ländliche Entwicklung) festgelegt. Zum Trägerverein besteht dann eine starke Verknüpfung.

Beschluss

Der Gemeinderat steht einer Umwandlung der RES in eine ILE positiv gegenüber.

Der Gemeinderat beauftragt die 1. Bürgermeisterin Cornelia Thümmel zur Einleitung weiterer Schritte in Absprache mit den Mitgliedsgemeinden der RES.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Vorsitzende bedankt sich bei Frau Schuster. Sie verlässt um 20.15 Uhr die Sitzung.

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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 08.06.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 13.07.2020 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 08.06.2020 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 08.06.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5.1. Temporäre Senkung der Umsatzsteuer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 13.07.2020 ö 5.1

Sachverhalt

Folgende Information des Gemeindetags zur temporären Senkung der Umsatzsteuer im 2. Halbjahr 2020:

„2. Was ist bei der Wasserversorgung zu beachten? Zu berücksichtigen ist allerdings, dass es zahlreiche Besonderheiten gibt. So soll für die in der kommunalen Praxis wichtigen Lieferungen von Wasser, Strom, Gas und Wärme nach Rz. 33 (Randziffer) des Entwurfs des Anwendungsschreibens gelten, dass sie erst mit Ende des jeweiligen Ablesezeitraums als ausgeführt zu behandeln sind. Dass die Lieferung von Wasser im Anwendungsschreiben nicht genannt ist, ist ein Redaktionsversehen, dass nach Mitteilung des StMFH (Staatsministerium für Finanzen und Heimat) korrigiert wird. Diese Regelung führt beispielsweise dazu, dass bei einem Ende eines jährlichen Ablesezeitraums am 31.12.2020 die gesamte Wasserlieferung für das Kalenderjahr 2020 dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 5 % unterfällt. Aufgrund dieser Vereinfachung ist eine - von vielen kommunalen Wasserversorgern befürchtete - Zählerablesung zum 30. Juni 2020 nicht erforderlich!“

Nachtrag:

Lt. Gemeindetag ist eine Anpassung der Bescheide für die Abschläge für das 2. Halbjahr 2020 nicht erforderlich. Die Ablesung der Wasserzähler sollte sicherheitshalber im Dezember 2020 erfolgen.

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5. Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 13.07.2020 ö 5

Sachverhalt

Die Sitzung am 17.08.2020 wird auf den 10.08.2020 vorverlegt.
 
Die Bürgerversammlung wird auf den 19.10.2020 verschoben.

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4. Bebauungsplan Gewerbegebiet "Nördlich der Gotenstraße" / 6. Änderung des Flächennutzungsplanes, Gemeinde Ettringen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 13.07.2020 ö 4

Sachverhalt

Die Gemeinde Ettringen führt derzeit oben genannte Bauleitplanverfahren durch.

Die Vorsitzende zeigt das Plangebiet sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes anhand des Lageplanes.

Nach Prüfung der Unterlagen wird die Planungshoheit der Gemeinde Mittelneufnach nicht berührt.

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

Datenstand vom 22.09.2020 10:02 Uhr