Datum: 21.09.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Mehrzweckhalle im Gemeindezentrum Mittelneufnach
Gremium: Gemeinderat Mittelneufnach
Körperschaft: Gemeinde Mittelneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:23 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der öffentlichen Teile der Protokolle vom 13.07.2020 und 20.07.2020
2 Informationen zur aktuellen GigabitRL zum flächendeckenden FTTB-Ausbau
3 Aufstellungsbeschluss für den Innerortsbebauungsplan Nr. 12 "Schwabmünchner Straße / Kirchheimer Straße“
4 Erlass einer Satzung über Veränderungssperre für den Bereich des Innerortsbebauungsplanes Nr. 12 "Schwabmünchner Straße / Kirchheimer Straße"
5 Bauanträge
5.1 Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl.-Nr. 2435/1, Gemarkung Mittelneufnach
6 Vorlage der Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Mittelneufnach
7 Neuerlass der Verbesserungsbeitragssatzung für die Wasserversorgungseinrichtung
8 Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)
9 Zuschussantrag des Caritasverband Schwabmünchen und Umgebung e.V. für ein neues Kühlfahrzeug für die Schwabmünchner Tafel
11 Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)
10 Bestätigung der Kommandanten nach Neuwahl für die FFW Mittelneufnach

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der öffentlichen Teile der Protokolle vom 13.07.2020 und 20.07.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 21.09.2020 ö 1

Sachverhalt

Die öffentlichen Teile der Protokolle vom 13.07.2020 und 20.07.2020 wurden dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss 1

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 13.07.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 20.07.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Informationen zur aktuellen GigabitRL zum flächendeckenden FTTB-Ausbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 21.09.2020 ö 2

Sachverhalt

Herr Gruber vom Amt für Vermessung und Digitalisierung und Herr Kopperschmidt vom Ingenieurbüro IK-T werden von 1. Bürgermeisterin Thümmel begrüßt. Sie erläutern dem Gemeinderat und interessierten Bürgern die neue Gigabit-Richtlinie.

Im Breitbandförderverfahren des Bundes werden Planungs- und Beratungsleistungen mit einer Fördersumme von bis zu 50.000,00 € (brutto) gefördert. Herr Kopperschmidt nennt Eckpunkte einer Förderung für Schulen, Krankenhäuser und Rathäuser zur Herstellung direkter Glasfaseranschlüsse. Der Regelfördersatz liegt bei 80 % und werden  je Schule mit bis zu 50.000,00 € und Rathäusern mit bis zu 20.000,00 € gefördert. Weiter werden Eckpunkte für das Sonderprogramm Gewerbegebiet (Bund) und für das Bayer. Mobilfunkförderprogramm genannt.

Im Bayer. Förderverfahren wurde ein Höfebonusprogramm in Kraft gesetzt. Hier endet die Einreichungsfrist für Förderanträge am 30.09.2020. Für den Ortsteil Buchhof, mit 7 Anschlussadressen, wurde noch rechtzeitig das Verfahren durchgeführt und ein Förderantrag eingereicht.

Das neue GigaBIT-Förderverfahren für den weiteren Glasfaserausbau ist am 02.03.2020 mit einer Laufzeit bis 31.12.2025 in Kraft getreten. Die Förderung betrifft den Glasfaserausbau in grauen und weißen Flecken. Die Eingriffsschwellen liegen bei 100 Mbit/s (im Download) für private  Haushalte bzw. 200 Mbit/s (symmetrisch) für Gewerbegebiete (bisher 30 Mbit/s im Download). Der Förderhöchstbetrag je FTTB-Anschluss liegt bei 6.000,00 € (entspricht 90 % der Förderung für Gemeinden mit besonderem Handlungsbedarf, mit mind. 10 % Eigenanteil der Gemeinde). Der maximale Gesamtförderbetrag ist bei Kommunen im Raum mit besonderen Handlungsbedarf auf 8.000,00 € festgelegt.

Für den Einstieg in die GigabitRL ist eine Markterkundung durchzuführen.

Die Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Gruber für seine Anwesenheit und bei Herrn Kopperschmidt für die Darstellung des Förderverfahrens. Beide verlassen um 20.10 Uhr den Sitzungssaal.      

zum Seitenanfang

3. Aufstellungsbeschluss für den Innerortsbebauungsplan Nr. 12 "Schwabmünchner Straße / Kirchheimer Straße“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 21.09.2020 ö 3

Sachverhalt

Zu diesem Top ist Herr Wandinger vom Büro LARS consult anwesend.

Ebenso wie in der gesamten landschaftlich wertvollen Region Stauden bzw. Naturpark Westliche Wälder gibt es in der Gemeinde Mittelneufnach nennenswerte Nachfrage nach Wohnraum und Baugrund. Im Sinne eines nachhaltigen Umganges mit Flächen ist wichtig, bestehende Innenentwicklungspotentiale zu nutzen und die bauliche Entwicklung im Ortsbereich zu fördern. Ziel des Flächensparens und der Innenentwicklung ist jedoch nicht eine Verdichtung um jeden Preis. Maßgebend ist eine an der Lebensqualität der Nutzer orientierte Siedlungsentwicklung, die ökologischen und ökonomischen, sozialen und kulturellen Aspekten Rechnung trägt und die historisch gewachsene Siedlungsstruktur des Ortes angemessen und zeitgemäß weiterentwickelt.

Die bestehende Siedlungsstruktur Mittelneufnachs ist geprägt durch die besondere topographische Lage und historische Entwicklung der Gemeinde aus zwei Haufendörfern östlich und westlich der Neufnach. Bestimmend für das Ortsbild sind nach wie vor kräftige, zweigeschossige Baukörper mit prägenden, ungestörten Dachflächen. Die ursprünglich landwirtschaftlichen Anwesen zeigen noch vielfach die charakteristische Form eines sog. Langhauses bzw. eines mittelschwäbischen Mittertennhauses.

Auf Grund des fortwährenden Strukturwandels im ehemals landwirtschaftlich geprägten Dorf, des andauernden Generationswechsels besteht nun das Erfordernis, die aktuellen und zukünftigen Änderungs- und Erweiterungswünsche städtebaulich zu steuern. In Kenntnis eines bevorstehenden Bauantrages, der den Abbruch und Neubau eines wesentlich, das Ortsbild prägenden Gebäudes beinhaltet, sollen zeitnah planungsrechtliche Grundlagen für eine qualitätvolle Innenentwicklung unter Berücksichtigung der Eigenart des Ortes geschaffen werden.
Ziel der Planung ist es, eine maßvolle Nachverdichtung und Realisierung aktueller Wohnformen wie Geschosswohnungsbauten zu ermöglichen und gleichzeitig die gewachsene Siedlungs- und Baustruktur zu erhalten bzw. weiter zu entwickeln.

Damit wird auch für die aktuellen und zukünftigen Grundstückseigentümer Klarheit über die bau- und planungsrechtliche Situation bzw. Rechtssicherheit in Bezug auf Art und Maß der baulichen Nutzung des jeweiligen Grundstückes geschaffen. Im Aufstellungsverfahren sollen die verschiedenen Interessenslagen der Eigentümer, betroffenen Nachbarn und Anwohner eingebracht und zielgerecht abgewogen werden. Auf Grund der besonderen Betroffenheit von vielen Eigentümern mit vorhandener Bausubstanz sollen diese nach Vorliegen erster Planungsüberlegungen intensiv eingebunden werden.

Für das Plangebiet, das den Ortskern sowie die östliche Ortseinfahrt entlang der Schwabmünchner Straße umfasst (siehe untenstehenden Lageplan des Büro Lars consult vom 21.09.2020), ergeben sich unter anderem folgende Zielsetzungen:

  • Nutzbarmachung der ehemals landwirtschaftlichen Bausubstanz durch Nutzungsmischung aus Wohnen und nicht störendem Gewerbe
  • Rahmensetzung für Ersatz- und Ergänzungsbauten in den beiden historisch gewachsenen Ortsbereichen durch Ermittlung der strukturellen Besonderheiten und Ableitung der prägenden städtebaulichen Kennzahlen; Festlegung einer ortsverträglichen Dichte mit einer GFZ von ca. 0,4 – 0,6 einer langgestreckten Baukörperausformung/Kubatur mit vorwiegend Zweigeschossigkeit und offener Bauweise
  • Ausreichende Versorgung mit Stellplatzflächen durch gestaffelte Stellplatzverpflichtung in Bezug auf die Wohnungsgrößen
  • Entwicklung örtlicher Bauvorschriften für eine ortsbildverträgliche Gestaltung der Baukörper in Bezug auf die vorherrschende Dachform des steil geneigten Satteldachs und einer ruhigen Dachgestaltung
  • Ortsbildverträgliche Ordnung der Stellplatzflächen, Nebengebäude und privaten Grünflächen
  • Sicherung und Weiterentwicklung der wesentlichen, ortsbildprägenden Grünbestände

Da die voraussichtliche Fläche der zulässigen Grundfläche über 20.000 m² liegen wird, ist zu Beginn des Bauleitplanverfahrens durch überschlägige Prüfung der Umweltauswirkungen zu prüfen, ob der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden kann.
Da in der Gemeinde bereits konkrete Bauwünsche bekannt sind, sollen die Planungsziele durch Erlass einer Veränderungssperre gem. § 14 BauGB gesichert werden.

Lageplan des Geltungsbereiches Bebauungsplan Nr. 12 „Schwabmünchner Straße /Kirchheimer Straße“, 21.09.2020 (maßstabslos)

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des innerörtlichen Bebauungsplanes Nr. 12 „Schwabmünchner Straße / Kirchheimer Straße“.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 34, 34/3 (Teilbereich), 37, 38, 41 (Teilbereich), 42, 42/1, 43/3, 43/9-10, 43/12-15, 43/16 (Teilbereich), 43/18, 46, 46/3, 46/4 (Teilbereich), 46/6-9, 48, 49, 51, 52/2 (Teilbereich), 52/3, 57, 59, 61/2, 62, 138 (Teilbereich), 140, 141 (Teilbereich), 143/3-4, 143/6, 144, 144/2-3, 145, 147, 147/1, 147/2 (Teilbereich), 148 (Teilbereich), 151, 151/5 (Teilbereich), 152, 152/2, 159, 162, 163, 165, 166/1, 169/3, 170, 170/1, 170/2-3 (Teilbereiche), 172, 181, 182, 184, 185, 569/2, 629/4-17, 648/9 (Teilbereich), 863/3, 2110, 2110/1, 2280/1 (Teilbereich), 2283 (Teilbereich), 2287 (Teilbereich), 2319 (Teilbereich), Gemarkung Mittelneufnach.
Die Gesamtfläche beträgt ca. 7,2 ha gemäß Lageplan des Planungsbüros LARS consult GmbH vom 21.09.2020.

Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Erlass einer Satzung über Veränderungssperre für den Bereich des Innerortsbebauungsplanes Nr. 12 "Schwabmünchner Straße / Kirchheimer Straße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 21.09.2020 ö 4

Sachverhalt

Im vorausgehenden Tagesordnungspunkt der Sitzung des Gemeinderates vom 21.09.2020 hat der Gemeinderat die Aufstellung des innerörtlichen Bebauungsplanes Nr. 12 „Schwabmünchner Straße / Kirchheimer Straße“ beschlossen. Ziel der Planung ist es, angesichts des Strukturwandels des ehemaligen landwirtschaftlich geprägten Ortes eine maßvolle Nachverdichtung und Realisierung aktueller Wohnformen zu ermöglichen und gleichzeitig die gewachsene Siedlungs- und Baustruktur zu erhalten bzw. weiter zu entwickeln.
Die Siedlungsstruktur Mittelneufnachs ist geprägt durch die besondere topographische Lage und historische Entwicklung der Gemeinde aus zwei Haufendörfern östlich und westlich der Neufnach. Bestimmend für das Ortsbild sind nach wie vor kräftige, zweigeschossige Baukörper mit prägenden, ungestörten Dachflächen. Die ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesen zeigen noch vielfach die charakteristische Form eines sog. Langhauses bzw. eines mittelschwäbischen Mittertennhauses.
Für das Plangebiet, das den Ortskern sowie die östliche Ortseinfahrt entlang der Schwabmünchner Straße umfasst ergeben sich daraus unter anderem folgende Zielsetzungen:
  • Nutzbarmachung der ehemals landwirtschaftlichen Bausubstanz durch Nutzungsmischung aus Wohnen und nicht störendem Gewerbe.
  • Rahmensetzung für Ersatz- und Ergänzungsbauten in den beiden historisch gewachsenen Ortsbereichen durch Ermittlung der strukturellen Besonderheiten und Ableitung der prägenden städtebaulichen Kennzahlen; Festlegung einer ortsverträglichen Dichte mit einer GFZ von ca. 0,4 – 0,6 einer langgestreckten Baukörperausformung/Kubatur mit vorwiegend Zweigeschossigkeit und offener Bauweise.
  • Ausreichende Versorgung mit Stellplatzflächen durch gestaffelte Stellplatzverpflichtung in Bezug auf die Wohnungsgrößen.
  • Entwicklung örtlicher Bauvorschriften für eine ortsbildverträgliche Gestaltung der Baukörper in Bezug auf die vorherrschende Dachform des steil geneigten Satteldachs und einer ruhigen Dachgestaltung.
  • Ortsbildverträgliche Ordnung der Stellplatzflächen, Nebengebäude und privaten Grünflächen.
  • Sicherung und Weiterentwicklung der wesentlichen, ortsbildprägenden Grünbestände.

Zur Sicherung dieser Planungsziele soll die Satzung über eine Veränderungssperre erlassen werden:

Der Satzungsentwurf wurde im RIS bereitgestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat Mittelneufnach beschließt gemäß § 14 Abs.1 und § 16 Abs. 1 BauGB die Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes  Nr. 12 „Schwabmünchner Straße / Kirchheimer Straße“ wie verlesen.

Die Satzung ist gemäß § 16 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Wandinger wird um 20.45 Uhr verabschiedet.

zum Seitenanfang

5. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 21.09.2020 ö 5
zum Seitenanfang

5.1. Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl.-Nr. 2435/1, Gemarkung Mittelneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 21.09.2020 ö 5.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage

Fl.-Nr.:                                2435/1, Gemarkung Mittelneufnach

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 „Im Riedle – 1. Änderung“ in einem Allgemeinen Wohngebiet.
In einem Nebenbaukörper an der Nordseite des Wohngebäudes soll eine Doppelgarage mit ausgebautem, zur Wohnnutzung vorgesehenem  Obergeschoss errichtet werden, wodurch die nördliche Baugrenze überschritten wird.

Für die Überbauung der Baugrenze wurde die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt.

Begründung:
Es ist geplant, das Baugrundstück in nördliche Richtung zu erweitern und den Baukörper (Wohnhaus und Garage) an der dann neuen Grundstücksgrenze zu errichten.
Hierdurch wird die Anfahrbarkeit der Garage (aktuell schräg verlaufende Grenze), ein möglichst großer Garten im Süden sowie die Südausrichtung des Gebäudes ermöglicht.

Die Abstandsflächenübernahme des nördlich angrenzenden Grundstückseigentümers (Fl.-Nr. 2436) liegt vor.

Die Gemeinderäte nehmen Einsicht in die Planunterlagen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Vorlage der Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Mittelneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 21.09.2020 ö 6

Sachverhalt

Gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung ist „… die Jahresrechnung … innerhalb von 6 Monaten … nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen“. Die Jahresrechnung 2019 wurde am 25.06.2020 aufgestellt. Es wird auf den anliegenden Rechenschaftsbericht vom 30.07.2020 verwiesen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt nach Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung Kenntnis von der Vorlage der Jahresrechnung 2019 . Die örtliche Rechnungsprüfung kann nunmehr durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Neuerlass der Verbesserungsbeitragssatzung für die Wasserversorgungseinrichtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 21.09.2020 ö 7

Sachverhalt

Laut Haushalt ist für die Verbesserung der Wasserversorgungseinrichtung zum Anschluss an die Staudenwasserversorgung ein Verbesserungsbeitrag in 3 Raten zu erheben.
Vorschlag der Fälligkeiten:
40 % am 01.12.2020
40 % am 01.03.2021
20 % am 30.06.2021
Der Verbesserungsbeitrag wird von den Altanliegern erhoben.

Die Satzung samt Lageplan ist im RIS bereitgestellt.

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende verliest im Wortlaut die Satzung. Sie teilt mit, dass die Versorgungsleitung von Oberneufnach in das alte System eingespeist wurde. In den kommenden Wochen wird das System hochgefahren und durchgespült. Die Spülungen sind notwendig, damit keine Wasserablagerungen eingespeist werden.

Sie zeigt dazu einen Lageplan.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Verbesserungsbeitragssatzung zur Wasserversorgungseinrichtung  (VBS-WAS) vom 21.09.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 21.09.2020 ö 8

Sachverhalt

Gleichzeitig mit der Verbesserungsbeitragssatzung ist auch der Beitrag für die Neubaugebiete und Geschossflächenmehrung neu zu berechnen.

Die Berechnung ist mit der Satzung im RIS bereitgestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) vom 21.09. 2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Zuschussantrag des Caritasverband Schwabmünchen und Umgebung e.V. für ein neues Kühlfahrzeug für die Schwabmünchner Tafel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 21.09.2020 ö 9

Sachverhalt

Die Vorsitzende verliest das Schreiben des Caritasverbandes Schwabmünchen und Umgebung e. V. vom 07.05.2020. Der Caritasverband ist eine allgemeine soziale Einrichtung und unterstützt hilfebedürftige Menschen aus der Region Stauden. Der alte Transporter ist zwischenzeitlich nicht nur reparaturanfällig, sondern häufig auch für die große Warenmenge zu klein. Die Beschaffung eines neuen Kühltransporters für die Tafel ist dringend erforderlich. Die Gesamtinvestition beläuft sich incl. aller nötigen Umbauten auf 39.700,00 €.

Zur Finanzierung wird ein Zuschuss aus dem Fördertopf „Lidl-Pfandspende“ erwartet, zudem konnten bereits Spenden gesammelt werden. Zugleich bittet der Verein die Kommunen des Einsatzgebietes um Unterstützung mit einem Zuschuss in Höhe von 300,00 €.

Beschluss

Die Gemeinde Mittelneufnach unterstützt den Caritasverband Schwabmünchen und Umgebung e. V. mit einem Zuschuss in Höhe von 300,00 € für die Beschaffung eines neues Kühlfahrzeuges.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 21.09.2020 ö 11

Sachverhalt

Es liegen keine Anfragen und Bekanntgaben vor.

zum Seitenanfang

10. Bestätigung der Kommandanten nach Neuwahl für die FFW Mittelneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 21.09.2020 ö 10

Sachverhalt

Da der 1. Kommandant Herr Johann Knöpfle während der laufenden Amtsperiode verstorben ist, wurden Neuwahlen erforderlich.

Die gewählten Kommandanten sind nach Zustimmung durch den Kreisbrandrat Herrn Zinsmeister vom 07.09.2020 von der Gemeinde Mittelneufnach noch zu bestätigen:

Am 30.08.2020 fand die Kommandantenwahl der FFW Mittelneufnach statt. Gewählt wurden zum

  1. Kommandant: Helmut Wiedemann.
    Bei Herrn Helmut Wiedemann besteht Einverständnis.

  1. Kommandant-Stellvertreter: Kevin Hoffmann
    Bei Herrn Kevin Hoffmann hat der Kreisbrandrat Herr Zinsmeister die Zustimmung mit der Auflage erteilt, dass Herr Kevin Hoffmann innerhalb eines Jahres noch den Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ mit Erfolg absolvieren muss.

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt Herrn Helmut Wiedemann zum 1. Kommandanten ohne Vorbehalt und Herrn Kevin Hoffmann zum 2. Kommandanten. Der Gemeinderat bestätigt Herrn Kevin Hoffmann auf Widerruf und unter Vorbehalt bis zum Nachweis der erforderlichen Mindestvoraussetzung (Absolvierung des Lehrgangs „Leiter einer Feuerwehr“ mit Erfolg).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.10.2020 10:30 Uhr