Datum: 23.11.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Mehrzweckhalle im Gemeindezentrum Mittelneufnach
Gremium: Gemeinderat Mittelneufnach
Körperschaft: Gemeinde Mittelneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
3 Weitergeltung des bisherigen Umsatzsteuerrechts - Option nach § 27 Abs. 22 UStG
2.3 Nutzungsänderung und brandschutztechnische Ertüchtigung ehemalige Schule, Fl.-Nr. 35/6, Gemarkung Reichertshofen
2.2 Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage und Carport, Fl.-Nr. 151/2, Gemarkung Mittelneufnach
2.1 Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage und Carport, Fl.-Nr. 151/1, Gemarkung Mittelneufnach
2 Bauanträge
1 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 12.10.2020
6.1 Termine Gemeinderatssitzungen im Jahr 2021
6 Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)
5 Antrag auf Unterstützung der Katholischen Dorfhelferinnen- und Betriebshelfer-Station Augsburg-Land
4 Haushaltsbericht 2020

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3. Weitergeltung des bisherigen Umsatzsteuerrechts - Option nach § 27 Abs. 22 UStG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 23.11.2020 ö 3

Sachverhalt

Mit Wirkung vom 31.12.2016 wurde das Umsatzsteuergesetz bzgl. der Umsatzsteuerpflicht der Gemeinden geändert. Nach altem Recht waren die Gemeinden nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art im Sinne des Körperschaftssteuergesetz es und ihrer Forstwirtschaft umsatzsteuerpflichtig und damit auch vorsteuerabzugsberechtigt (bisheriger § 2 Abs. 3 UStG). Nunmehr unterliegen die Gemeinden dem Umsatzsteuergesetz grundsätzlich, außer sie üben Tätigkeiten im Rahmen öffentlicher Gewalt aus (neuer § 2 b UStG).
Die Gemeinden hatten jedoch das Recht, für die vorübergehende Weitergeltung des alten Rechts bis zum Ablauf des Jahres 2020 zu optieren. Dazu fasste der Gemeinderat am 14.11.2016 den folgenden Beschluss:

„Der Bürgermeister wird beauftragt, die folgende Erklärung gegenüber dem Finanzamt Augsburg-Land abzugeben: „In Anwendung des § 27 Abs. 22 UStG erkläre ich aufgrund des Beschlusses des Gemeinderats vom 14.11.2016 im Namen der Gemeinde Mittelneufnach, dass für sämtliche Umsätze, die nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführt werden, § 2 Abs. 3 UStG in der zum 31.12.2015 geltenden Fassung zur Anwendung kommen soll. Der Gemeinde Mittelneufnach ist bekannt, dass diese Erklärung für sämtliche Tätigkeiten der Gemeinde gilt und ein Widerruf erst mit Wirkung des auf die Widerrufserklärung folgenden Kalenderjahres möglich ist.““

Diese Erklärung wurde gegenüber dem Finanzamt so abgegeben. Damit galt für die Gemeinde bis zum Ende des Jahres 2020 das bisherige Recht fort.

Zwischenzeitlich trat der folgende § 27 Abs. 22a UStG in Kraft:

„Hat eine juristische Person des öffentlichen Rechts gegenüber dem Finanzamt gemäß Absatz 22 Satz 3 erklärt, dass sie § 2 Absatz 3 in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 1. Januar 2021 ausgeführte Leistungen weiterhin anwendet und die Erklärung für vor dem 1. Januar 2021 endende Zeiträume nicht widerrufen, gilt die Erklärung auch für sämtliche Leistungen, die nach dem 31. Dezember 2020 und vor dem 1. Januar 2023 ausgeführt werden. Die Erklärung nach Satz 1 kann auch für Zeiträume nach dem 31. Dezember 2020 nur mit Wirkung vom Beginn eines auf die Abgabe folgenden Kalenderjahres an widerrufen werden. Es ist nicht zulässig, den Widerruf auf einzelne Tätigkeitsbereiche oder Leistungen zu beschränken.“

Damit gilt ohne weitere Erklärung die Optierung der Gemeinde bis zum Ende des Jahres 2022 fort. Die Verwaltung empfiehlt dringend, nicht zu widerrufen. Dies dient der Information. Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

Mit den Vorarbeiten zur Umstellung auf das neue Recht wurde der Steuerberater am 21.04.2020 beauftragt.

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

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2.3. Nutzungsänderung und brandschutztechnische Ertüchtigung ehemalige Schule, Fl.-Nr. 35/6, Gemarkung Reichertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 23.11.2020 ö 2.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Nutzungsänderung und brandschutztechnische Ertüchtigung ehemalige Schule Reichertshofen

Fl.-Nr.:        35/6, Gemarkung Reichertshofen

Das ehemalige Schulgebäude wird mittlerweile zu Wohn- und Veranstaltungszwecken genutzt.
Im vorliegenden Antrag wurde die tatsächliche Nutzung beantragt und eine brandschutztechnische
Ertüchtigung berücksichtigt.

Durch die Umnutzung der alten Schule müssen die Abstandsflächen, die nicht vollständig auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden können, neu betrachtet werden.
Daher wird um eine Abweichung der Abstandsflächen gegenüber den angrenzenden Flurstücken gebeten.
Die Eigentümer der benachbarten Grundstücke haben ihr Einverständnis zu diesem Vorhaben erteilt.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2.2. Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage und Carport, Fl.-Nr. 151/2, Gemarkung Mittelneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 23.11.2020 ö 2.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage und Carport

Fl.-Nr.:                                151/2, Gemarkung Mittelneufnach

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 „Südlich der Schwabmünchner Straße – 1. Änderung“ innerhalb des Dorfgebietes MD 2.
Die  Satzung sieht den Teilbereich MD 2 als qualifizierten Bebauungsplan (§ 30 Abs. 1 BauGB) vor.

Die Bebauung des Flurstücks ist mit einer Doppelhaushälfte (Haus Nr. 2 ) geplant. Entsprechend den textlichen Festsetzungen wurden zwei Stellplätze für diese Wohneinheit vorgesehen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben und der beantragten Abweichung auf Überschreitung der max. Wandhöhe um 42 cm das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2.1. Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage und Carport, Fl.-Nr. 151/1, Gemarkung Mittelneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 23.11.2020 ö 2.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage und Carport

Fl.-Nr.:                                151/1, Gemarkung Mittelneufnach

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 „Südlich der Schwabmünchner Straße – 1. Änderung“ innerhalb des Dorfgebietes MD 2.
Die  Satzung sieht den Teilbereich MD 2 als qualifizierten Bebauungsplan (§ 30 Abs. 1 BauGB) vor.
Die Bebauung des Flurstücks ist mit einer Doppelhaushälfte (Haus Nr. 4) geplant. Entsprechend den textlichen Festsetzungen wurden zwei Stellplätze für diese Wohneinheit vorgesehen.

Da die Höhenlage dieser Doppelhaushälfte nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes mit einer max. Wandhöhe von 6,50 m (Höhe zwischen der bestehenden Geländeoberkante mit Schnittpunkt Außenwand mit der Dachhaut) entspricht, wurde folgende isolierte Abweichung beantragt:

  • Überschreitung der Wandhöhe im Südwesten um 42 cm

Begründung:        Der Bebauungsplan berücksichtigt nicht das vorhandene Gefälle der Grundstücke um mehr als 1,20 m von NO nach SW. Planerische Absicht war jedoch eine querschnitts- und höhengleiche Ausführung beider Doppelhaushälften sowie ein gut nutzbares Dachgeschoss.

Der Gemeinderat sichtet die Planunterlagen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben und der beantragten Abweichung auf Überschreitung der max. Wandhöhe um 42 cm das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 23.11.2020 ö 2
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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 12.10.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 23.11.2020 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 12.10.2020 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 12.10.2020 .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6.1. Termine Gemeinderatssitzungen im Jahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 23.11.2020 ö 6.1

Sachverhalt

Folgende Termine für 2021 werden festgelegt:

Montag, 18.01.2021
Montag, 22.02.2021
Montag, 15.03.2021
Montag, 19.04.2021
Montag, 17.05.2021
Montag, 14.06.2021
Montag, 19.07.2021
Montag, 20.09.2021
Montag, 18.10.2021
Montag, 15.11.2021
Montag, 13.12.2021  

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6. Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 23.11.2020 ö 6

Sachverhalt

Die Vorsitzende berichtet aus der letzten Gemeinschaftsversammlung der VG-Stauden
vom 17.11.2020 zur Thematik Haushaltsplan 2021 und Stellenplan 2021.

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5. Antrag auf Unterstützung der Katholischen Dorfhelferinnen- und Betriebshelfer-Station Augsburg-Land

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 23.11.2020 ö 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 04.11.2020 hat die Katholische Dorfhelferinnen- und Betriebshelfer GmbH, Augsburg um eine finanzielle Unterstützung für das Kalenderjahr 2020 gebeten. Die Einsatzkräfte waren im Jahr 2019/2020 in vielen Familien und Betrieben im Einsatz und haben diese entlastet. Oft zahlen die Krankenkassen zwar einen Zuschuss z. B. für Haushaltshilfen, können aber keine Helfer/innen zur Verfügung stellen. Leider hat sich die Vergütung der Krankenkassen für Ersatzkräfte nicht wesentlich geändert, so dass die tatsächlich entstandenen Kosten gerade in der Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung nicht oder nur zum Teil bezahlt werden.

Im Jahr 2017 wurden 300,00 € und im Jahr 2019 wurden 500,00 € an Zuschuss ausbezahlt.

Diskussionsverlauf

Frau Klara Sattelmayer ist 1. Vorsitzende der Kath. Dorfhelferinnen & Betriebshelfer GmbH, Augsburg. Sie ist als Zuhörerin im Sitzungssaal anwesend. Sie bittet um Wortmeldung und erläutert kurz dem Gremium das Tätigkeitsumfeld der Dorfhelferinnen und Betriebshelfer. Sie erwähnt wie wichtig gerade in Zeiten von Corona die Arbeit der Einsatzkräfte für Hilfesuche ist.    

Beschluss

Die Gemeinde Mittelneufnach unterstützt die Katholische Dorfhelferinnen- und Betriebshelfer GmbH in Augsburg mit einem Zuschuss in Höhe von 500,00 € für das Jahr 2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Haushaltsbericht 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 23.11.2020 ö 4

Sachverhalt

Zum November jeden Jahres wünscht der Gemeinderat einen Bericht über den Haushaltsvollzug des laufenden Jahres. Hierzu wird auf den anliegenden Bericht zum Stand der Haushaltswirtschaft v erwiesen.

Danach erwartet die Verwaltung einen guten Überschuss mehr als 500.000,00 €. Allerdings wird davon ausgegangen, dass einige Positionen heuer nicht mehr anfallen (u.a. diverse Ingenieurkosten und die Breitbandversorgung).

Datenstand vom 18.12.2020 10:37 Uhr