Datum: 28.07.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Langenneufnach
Gremium: Gemeinderat Langenneufnach
Körperschaft: Gemeinde Langenneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:23 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 07.07.2020
2 Der Bürger hat das Wort
3 Kath. Kirchenstiftung St. Martin - Zuschuss zur Innenrenovierung
4 LEW Verteilnetz GmbH - Angebot über den Leuchtmitteltausch und den Leuchtentausch in der Straßenbeleuchtung auf Basis der LED-Technik
5 Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB
5.1 Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Garage, Teilfläche Fl.-Nr. 689, Gemarkung Langenneufnach
5.2 Formlose Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses, Fl.-Nr. 1/15, Gemarkung Langenneufnach
6 Befestigung der Zufahrt zu Fl.-Nr. 1366/10, Gemarkung Langenneufnach
7 Vorlage der Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Langenneufnach
8 Bericht der Verwaltung
10 Reparatur und Wartung Hochwasserdamm 2020
9.5 Lagerung des Asphaltbruchs am Bahnhof
9.4 Sanierung der Feldwege
9.3 Errichtung einer temporären Übernachtungsmöglichkeit (Schäferwagen) durch den Naturpark Westliche Wälder
9.2 Blumensiedlung - Fußweg beim Lillienweg - Beschilderung
9.1 Errichtung eines Lebensmittelmarktes (EDEKA)
9 Anfragen und Bekanntgaben
8.1 Infrastrukturatlas

zum Seitenanfang

1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 07.07.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 28.07.2020 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 07.07.2020 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 07.07.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Der Bürger hat das Wort

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 28.07.2020 ö 2

Sachverhalt

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

zum Seitenanfang

3. Kath. Kirchenstiftung St. Martin - Zuschuss zur Innenrenovierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 28.07.2020 ö 3

Sachverhalt

Die Kath. Kirchenstiftung St. Martin stellt mit Schreiben vom 06.07.2020 einen Zuschussantrag zur Innenrenovierung der Kirche. An der Kirche wird derzeit die Außensanierung vorgenommen. Diese ist bis auf einige Restarbeiten abgeschlossen. In diesem Zuge wurde innen ein Schutzgerüst errichtet. Die Kath. Kirchenstiftung nimmt, um Kosten für die Aufstellung und Bereitstellung des Gerüstes zu sparen, die Innenrenovierung vor. Die Kostenschätzung für diese Maßnahme beläuft sich auf 185.000,00 €. Die Kosten werden weitgehend von der Pfarrei getragen. Die Bischöfliche Finanzkammer unterstützt die Kath. Kirchstiftung mit voraussichtlich 2.970,00 €. Weitere Zuschüsse werden vom Landkreis Augsburg und vom Bezirk Schwaben erwartet.

Beschluss

Der Gemeinderat gewährt der Kath. Kirchenstiftung St. Martin zur Innenrenovierung der Kirche, nach Vorlage der Abschlussrechnung einen Zuschuss in Höhe von 10% der tatsächlichen Renovierungskosten, jedoch nicht mehr als 18. 500,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

4. LEW Verteilnetz GmbH - Angebot über den Leuchtmitteltausch und den Leuchtentausch in der Straßenbeleuchtung auf Basis der LED-Technik

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 28.07.2020 ö 4

Sachverhalt

Die LEW Verteilnetz GmbH hat mit Schreiben vom 30.06.2020 ein Angebot über den Leuchtmitteltausch und den Leuchtentausch auf Basis der LED-Technik vorgelegt. Der Vorsitzende zeigt anhand des Bestandsplanes der LEW die geplanten Leuchten, die im Zuge des Leuchtmitteltausches erneuert werden sollen. Durch den Leuchtentausch und der Leuchtmittel werden lt. Bilanz der LEW 32.800 kWh (47 %) eingespart. Der CO² - Ausstoß wird um 15.547 kg verringert. Dies ergibt eine Kosteneinsparung in Höhe von 1.523,90 €.  

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Angebot über den Leuchtmitteltausch und den Leuchtentausch auf Basis der LED-Technik der LEW-Verteilnetz GmbH vom 30.06.2020 zu.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 28.07.2020 ö 5
zum Seitenanfang

5.1. Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Garage, Teilfläche Fl.-Nr. 689, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 28.07.2020 ö 5.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Garage

Fl.-Nr.:                                Teilfläche Fl.-Nr. 689, Gemarkung Langenneufnach

Auf der nördlichen Teilfläche des Flurstücks ist die Errichtung von zwei baugleichen, zweigeschossigen Einfamilienhäusern mit Satteldach (Dachneigung 22°) geplant.
Da das Gelände entlang der Nordgrenze von der Erschließungsstraße
im Westen bis zur Grundstücksgrenze im Nordosten einen Höhenunterschied von 6 m aufweist, sind für die Umsetzung des Bauvorhabens Geländeangleichungen u.a. in Form von Terrassierungen vorgesehen.

Die Erschließung des rückwärtigen Gebäudes (Haus 2) ist entlang der Nordgrenze vorgesehen.
Gem. der Stellplatzsatzung der Gemeinde sind für eine Wohneinheit mit einer Netto-Wohnfläche ab 80,01 m² zwei Stellplätze nachzuweisen, wobei der Stauraum vor dem Garagentor nicht als Stellplatz im Sinne der Satzung zählt.

 

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5.2. Formlose Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses, Fl.-Nr. 1/15, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 28.07.2020 ö 5.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienhauses

Fl.-Nr.:                                1/15, Gemarkung Langenneufnach

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 14 „Kirchenbauer“ in einem Allgemeinen Wohngebiet.

Die formlose Bauvoranfrage wurde erstmals in der Sitzung am 30.06.2020 im Bau- und Umweltausschuss behandelt.

Zur Umsetzung der am 30.06.2020 vorgelegten Planung wurden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt:

  1. Überschreitung der max. Traufhöhe von 6,25 m auf der Hangunterseite um 1,14 m (Traufhöhe am Bezugspunkt 7,39 m)

Beschluss:        Die max. zulässige Traufhöhe darf um 0,49 m überschritten werden.
Hinweis: (Eine entsprechende Befreiung wurde innerhalb dieses Baugebietes bereits erteilt).


  1. Überschreitung des maximalen Dachüberstandes an der Traufseite hangoberseitig um 0,7 m (Dachüberstand 1,50 m)

Gem. Nr. 7.7 der Satzung sind folgende Dachüberstände maximal zulässig:
Am Giebel:                0,70 m
An der Traufe                0,80 m

Beschluss:        Der Dachüberstand an der Traufseite hangoberseitig darf nicht überschritten werden.


Die Antragsteller haben daraufhin die Planung geändert, folgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wird nun beantragt:

  1. Überschreitung der max. Traufhöhe von 6,25 m auf der Hangunterseite um 0,69 m
(Traufhöhe am Bezugspunkt 6,94 m)

Definition TH gem. Satzung Nr. 6.2
„Schnittpunkt der Außenwand mit der Oberkante Dachhaut, gemessen vom untersten Schnittpunkt der Gebäudeaußenwand mit dem Gelände.



Begründung: Das Baugrundstück weist ein sehr starkes Gefälle auf. Allein im Bereich des Gebäudes gibt es einen Höhenunterschied von 1,90 m.

Hinweis der Verwaltung:
Im Bebauungsplangebiet wurde bisher bei einem Bauvorhaben eine Befreiung der max. zulässigen Traufhöhe um zusätzlich 0,49 m erteilt.
 

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat bestätigt die Entscheidung des Bau- und Umweltausschusses. Im Hinblick auf das Baugebiet „Östlich des Kindergartens“ und aufgrund der Gleichberechtigung wird der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bzgl. der Traufhöhe von 0,69 m nicht entsprochen. Außerdem könnten durch eine andere Planung die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden.

Beschluss 1

Der Gemeinderat stellt eine Befreiung von der maximalen Traufhöhe gem. Nr. 6.2 der Satzung in Aussicht.
Die max. zulässige Traufhöhe darf um 0,69 m überschritten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9

Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt

Beschluss 2

Der Gemeinderat stellt eine Befreiung von der maximalen Traufhöhe gem. Nr. 6.2 der Satzung in Aussicht.
Die max. zulässige Traufhöhe darf um 0,49 m überschritten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Befestigung der Zufahrt zu Fl.-Nr. 1366/10, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 28.07.2020 ö 6

Sachverhalt

Die Erschließung des Flurstücks 1366/10 erfolgt derzeit von Norden über einen geschotterten gemeindeeigenen Weg.
Der Antragsteller möchte auf dem Flurstück eine Neubebauung durchführen, die Erschließung soll ebenso wie der Nachbarbestand von Süden über die Fl.-Nr. 1365/2 erfolgen. Da die  Asphaltierung der als Ortsstraße gewidmeten südlichen Zufahrt an der östlichen Grenze der Fl-Nr. 1366/10 endet, möchte der Antragsteller auf eigene Kosten den derzeit geschotterten Zufahrtsbereich zur geplanten Garage (Breite ca. 6 m) asphaltieren lassen.  

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand des Lageplanes.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Antragsteller das Einvernehmen zur fachgerechten Asphaltierung der Garagenzufahrt. Die Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Vorlage der Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 28.07.2020 ö 7

Sachverhalt

Gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung ist „… die Jahresrechnung … innerhalb von 6 Monaten … nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen“. Die Jahresrechnung 2019 wurde am 25.06.2020 aufgestellt. Es wird auf den anliegenden Rechenschaftsbericht vom 22.07.2020 verwiesen. Die örtliche Rechnungsprüfung kann nunmehr durchgeführt werden.

Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2019 zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

8. Bericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 28.07.2020 ö 8
zum Seitenanfang

10. Reparatur und Wartung Hochwasserdamm 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 28.07.2020 ö 10

Sachverhalt

Der Vorsitzende berichtet, dass ein Schaden an einer Klappe am Hochwasserdamm entstanden ist. Die Firma Burger GmbH, Engetried hat den defekten Zylinder an der Klappe ausgebaut, zerlegt und gesäubert. Die Reparatur des Zylinders ist nach Aussage der Firma nicht möglich, da die Schrauben des Zylinderkopfes teilweise gebrochen sind und der Zylinderkopf sich schräg gestellt hat. Hier ist sowohl ein Konstruktionsfehler als auch eindeutig eine Überlastung aufgetreten. Die Ursache für die Überlastung ist, beim Ventilaufbau entsteht bei Teilöffnung der Klappe ein viel zu hoher Druck auf der Stangenseite und durch die zu kurze Kopfführung der Zylinder (Konstruktionsfehler) werden diese zu stark belastet. Als Lösung schlägt die Firma Burger vor, dass Zylinder eingebaut werden, die einen kleineren Durchmesser und eine bessere Stangenführung haben. Um die Kraft auszugleichen, wird der Druck in der Anlage etwas erhöht. Die neuen Zylinder erfordern eine geänderte Anlenkung an die Klappe. An der defekten Klappe müssen beide Zylinder ausgetauscht werden. Aus Sicherheitsgründen und wegen der Druckerhöhung empfiehlt die Firma unverzüglich, auch die beiden Zylinder an der zweiten Klappe auszutauschen.

Es liegt ein Richtpreisangebot der Firma Burger GmbH vom 25.07.2020 vor.    

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Firma Burger GmbH, Engetried auf der Grundlage des Angebotes vom 25.07.2020 mit der Reparatur und der Wartung der 4 Zylinder am Hochwasserdamm Langenneufnach.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9.5. Lagerung des Asphaltbruchs am Bahnhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 28.07.2020 ö 9.5

Sachverhalt

Im Gemeinderat wird auf die Lagerung des Asphaltbruchs am Bahnhof hingewiesen. Der Vorsitzende nimmt Rücksprache mit der Jagdgenossenschaft Langenneufnach.

zum Seitenanfang

9.4. Sanierung der Feldwege

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 28.07.2020 ö 9.4

Sachverhalt

Gemeinderat Daniel Dantele berichtet über die Feldwegesanierung. Einige Feldwege wurden durch die ausführende Firma nicht optimal  saniert. Der Vorsitzende wird den Sachverhalt in einem Ortstermin klären.

zum Seitenanfang

9.3. Errichtung einer temporären Übernachtungsmöglichkeit (Schäferwagen) durch den Naturpark Westliche Wälder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 28.07.2020 ö 9.3

Sachverhalt

Gemeinderätin Irene Settele erkundigt sich, ob der Schäferwagen für Wanderer in der Nähe des Sportheims aufgestellt wird. Der Vorsitzende teilt mit, dass der Naturpark Westliche Wälder mit dem Standort nicht einverstanden war. Der Naturpark entschied sich für eine andere Lösung.

zum Seitenanfang

9.2. Blumensiedlung - Fußweg beim Lillienweg - Beschilderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 28.07.2020 ö 9.2

Sachverhalt

Gemeinderat Walter Knoll teilt mit, dass die Spaziergänger, vor allem Ortsfremde, die von der Blumenstraße zum Hohlweg möchten, den Weg aus der Blumensiedlung nicht finden. Der Fußweg der vom Lillienweg in den Hohlweg mündet, sollte daher für die Fußgänger beschildert werden. Der Naturpark Westliche Wälder ist zuständig für die Beschilderung für Wanderwege. Der Vorsitzende nimmt Rücksprache.  

zum Seitenanfang

9.1. Errichtung eines Lebensmittelmarktes (EDEKA)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 28.07.2020 ö 9.1

Sachverhalt

Gemeinderat Walter Knoll erkundigt sich nach dem Baufortschritt. Der Vorsitzende informiert, dass die Errichtung der Stützmauer zur Absicherung des Geländes geändert wird . Der Eröffnungstermin im September 2020 kann nicht eingehalten werden. Der neue Termin ist auf den 25. Februar 2021 datiert. In der nächsten Woche findet ein Gespräch mit dem Betreiber des Marktes statt. Der Gemeinderat regt an, hinsichtlich der Einrichtung einer Postagentur im EDEKA-Markt Rücksprache zu nehmen.

zum Seitenanfang

9. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 28.07.2020 ö 9
zum Seitenanfang

8.1. Infrastrukturatlas

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 28.07.2020 ö 8.1

Sachverhalt

Die Bundesnetzagentur fordert aufgrund gesetzlicher Vorschriften von den Gemeinden kommunale Daten für den Breitbandausbau für Zwecke des sog. Infrastrukturatlanten. Die Firma RIWA GmbH wurde mit der Datenabgaben an die Bundesnetzagentur beauftragt.

Datenstand vom 16.09.2020 09:33 Uhr