Datum: 28.07.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Langenneufnach
Gremium: Gemeinderat Langenneufnach
Körperschaft: Gemeinde Langenneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:23 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 07.07.2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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ö
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1 |
Sachverhalt
Der öffentliche Teil des Protokolls vom 07.07.2020 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 07.07.2020.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2. Der Bürger hat das Wort
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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28.07.2020
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2 |
Sachverhalt
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
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3. Kath. Kirchenstiftung St. Martin - Zuschuss zur Innenrenovierung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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Sachverhalt
Die Kath. Kirchenstiftung St. Martin stellt mit Schreiben vom 06.07.2020 einen Zuschussantrag zur Innenrenovierung der Kirche. An der Kirche wird derzeit die Außensanierung vorgenommen. Diese ist bis auf einige Restarbeiten abgeschlossen. In diesem Zuge wurde innen ein Schutzgerüst errichtet. Die Kath. Kirchenstiftung nimmt, um Kosten für die Aufstellung und Bereitstellung des Gerüstes zu sparen, die Innenrenovierung vor. Die Kostenschätzung für diese Maßnahme beläuft sich auf 185.000,00 €. Die Kosten werden weitgehend von der Pfarrei getragen. Die Bischöfliche Finanzkammer unterstützt die Kath. Kirchstiftung mit voraussichtlich 2.970,00 €. Weitere Zuschüsse werden vom Landkreis Augsburg und vom Bezirk Schwaben erwartet.
Beschluss
Der Gemeinderat gewährt der Kath. Kirchenstiftung St. Martin zur Innenrenovierung der Kirche, nach Vorlage der Abschlussrechnung einen Zuschuss in Höhe von 10% der tatsächlichen Renovierungskosten, jedoch nicht mehr als 18.
500,00 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
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4. LEW Verteilnetz GmbH - Angebot über den Leuchtmitteltausch und den Leuchtentausch in der Straßenbeleuchtung auf Basis der LED-Technik
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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4 |
Sachverhalt
Die LEW Verteilnetz GmbH hat mit Schreiben vom 30.06.2020 ein Angebot über den Leuchtmitteltausch und den Leuchtentausch auf Basis der LED-Technik vorgelegt.
Der Vorsitzende zeigt anhand des Bestandsplanes der LEW die geplanten Leuchten, die im Zuge des Leuchtmitteltausches erneuert werden sollen. Durch den Leuchtentausch und der Leuchtmittel werden lt. Bilanz der LEW 32.800 kWh (47 %) eingespart. Der CO² - Ausstoß wird um 15.547 kg verringert. Dies ergibt eine Kosteneinsparung in Höhe von 1.523,90 €.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Angebot über den Leuchtmitteltausch und den Leuchtentausch auf Basis der LED-Technik der LEW-Verteilnetz GmbH vom 30.06.2020 zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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5. Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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28.07.2020
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5 |
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5.1. Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Garage, Teilfläche Fl.-Nr. 689, Gemarkung Langenneufnach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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28.07.2020
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ö
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5.1 |
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Garage
Fl.-Nr.: Teilfläche Fl.-Nr. 689, Gemarkung Langenneufnach
Auf der nördlichen Teilfläche des Flurstücks ist die Errichtung von zwei baugleichen, zweigeschossigen Einfamilienhäusern mit Satteldach (Dachneigung 22°) geplant.
Da das Gelände entlang der Nordgrenze
von der Erschließungsstraße
im Westen bis zur Grundstücksgrenze im Nordosten einen Höhenunterschied von 6 m aufweist, sind für die Umsetzung des Bauvorhabens Geländeangleichungen u.a. in Form von Terrassierungen vorgesehen.
Die Erschließung des rückwärtigen Gebäudes (Haus 2) ist entlang der Nordgrenze vorgesehen.
Gem. der Stellplatzsatzung der Gemeinde sind für eine Wohneinheit mit einer Netto-Wohnfläche ab 80,01 m² zwei Stellplätze nachzuweisen, wobei der Stauraum vor dem Garagentor nicht als Stellplatz im Sinne der Satzung zählt.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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5.2. Formlose Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses, Fl.-Nr. 1/15, Gemarkung Langenneufnach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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28.07.2020
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5.2 |
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses
Fl.-Nr.: 1/15, Gemarkung Langenneufnach
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 14 „Kirchenbauer“ in einem Allgemeinen Wohngebiet.
Die formlose Bauvoranfrage wurde erstmals in der Sitzung am 30.06.2020 im Bau- und Umweltausschuss behandelt.
Zur Umsetzung der am 30.06.2020 vorgelegten Planung wurden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt:
- Überschreitung der max. Traufhöhe von 6,25 m auf der Hangunterseite um 1,14 m (Traufhöhe am Bezugspunkt 7,39 m)
Beschluss: Die max. zulässige Traufhöhe darf um 0,49 m überschritten werden.
Hinweis: (Eine entsprechende Befreiung wurde innerhalb dieses Baugebietes bereits erteilt).
- Überschreitung des maximalen Dachüberstandes an der Traufseite hangoberseitig um 0,7 m (Dachüberstand 1,50 m)
Gem. Nr. 7.7 der Satzung sind folgende Dachüberstände maximal zulässig:
Am Giebel: 0,70 m
An der Traufe 0,80 m
Beschluss: Der Dachüberstand an der Traufseite hangoberseitig darf nicht überschritten werden.
Die Antragsteller haben daraufhin die Planung geändert, folgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wird nun beantragt:
- Überschreitung der max. Traufhöhe von 6,25 m auf der Hangunterseite um 0,69 m
(Traufhöhe am Bezugspunkt 6,94 m)
Definition TH gem. Satzung Nr. 6.2
„Schnittpunkt der Außenwand mit der Oberkante Dachhaut, gemessen vom untersten Schnittpunkt der Gebäudeaußenwand mit dem Gelände.
Begründung: Das Baugrundstück weist ein sehr starkes Gefälle auf. Allein im Bereich des Gebäudes gibt es einen Höhenunterschied von 1,90 m.
Hinweis der Verwaltung:
Im Bebauungsplangebiet wurde bisher bei einem Bauvorhaben eine Befreiung der max. zulässigen Traufhöhe um zusätzlich 0,49 m erteilt.
Diskussionsverlauf
Der Gemeinderat bestätigt die Entscheidung des Bau- und Umweltausschusses. Im Hinblick auf das Baugebiet „Östlich des Kindergartens“ und aufgrund der Gleichberechtigung wird der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bzgl. der Traufhöhe von 0,69 m nicht entsprochen. Außerdem könnten durch eine andere Planung die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden.
Beschluss 1
Der Gemeinderat stellt eine Befreiung von der maximalen Traufhöhe gem. Nr. 6.2 der Satzung in Aussicht.
Die max. zulässige Traufhöhe darf um 0,69 m überschritten werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9
Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt
Beschluss 2
Der Gemeinderat stellt eine Befreiung von der maximalen Traufhöhe gem. Nr. 6.2 der Satzung in Aussicht.
Die max. zulässige Traufhöhe darf um 0,49 m überschritten werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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6. Befestigung der Zufahrt zu Fl.-Nr. 1366/10, Gemarkung Langenneufnach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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28.07.2020
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6 |
Sachverhalt
Die Erschließung des Flurstücks 1366/10 erfolgt derzeit von Norden über einen geschotterten gemeindeeigenen Weg.
Der Antragsteller möchte auf dem Flurstück eine Neubebauung durchführen, die Erschließung soll ebenso wie der Nachbarbestand von Süden über die Fl.-Nr. 1365/2 erfolgen. Da die Asphaltierung der als Ortsstraße gewidmeten südlichen Zufahrt an der östlichen Grenze der Fl-Nr. 1366/10 endet, möchte der Antragsteller auf eigene Kosten den derzeit geschotterten Zufahrtsbereich zur geplanten Garage (Breite ca. 6 m) asphaltieren lassen.
Diskussionsverlauf
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand des Lageplanes.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Antragsteller das Einvernehmen zur fachgerechten Asphaltierung der Garagenzufahrt. Die Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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7. Vorlage der Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Langenneufnach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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28.07.2020
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7 |
Sachverhalt
Gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung ist „… die Jahresrechnung … innerhalb von 6 Monaten … nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen“. Die Jahresrechnung 2019 wurde am 25.06.2020 aufgestellt. Es wird auf den anliegenden Rechenschaftsbericht vom 22.07.2020 verwiesen. Die örtliche Rechnungsprüfung kann nunmehr durchgeführt werden.
Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2019 zur Kenntnis.
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8. Bericht der Verwaltung
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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28.07.2020
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8 |
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10. Reparatur und Wartung Hochwasserdamm 2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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28.07.2020
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10 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende berichtet, dass ein Schaden an einer Klappe am Hochwasserdamm entstanden ist. Die Firma Burger GmbH, Engetried hat den defekten Zylinder an der Klappe ausgebaut, zerlegt und gesäubert. Die Reparatur des Zylinders ist nach Aussage der Firma nicht möglich, da die Schrauben des Zylinderkopfes teilweise gebrochen sind und der Zylinderkopf sich schräg gestellt hat. Hier ist sowohl ein Konstruktionsfehler als auch eindeutig eine Überlastung aufgetreten. Die Ursache für die Überlastung ist, beim Ventilaufbau entsteht bei Teilöffnung der Klappe ein viel zu hoher Druck auf der Stangenseite und durch die zu kurze Kopfführung der Zylinder (Konstruktionsfehler) werden diese zu stark belastet. Als Lösung schlägt die Firma Burger vor, dass Zylinder eingebaut werden, die einen kleineren Durchmesser und eine bessere Stangenführung haben. Um die Kraft auszugleichen, wird der Druck in der Anlage etwas erhöht. Die neuen Zylinder erfordern eine geänderte Anlenkung an die Klappe. An der defekten Klappe müssen beide Zylinder ausgetauscht werden. Aus Sicherheitsgründen und wegen der Druckerhöhung empfiehlt die Firma unverzüglich, auch die beiden Zylinder an der zweiten Klappe auszutauschen.
Es liegt ein Richtpreisangebot der Firma Burger GmbH vom 25.07.2020
vor.
Beschluss
Der Gemeinderat beauftragt die Firma Burger GmbH, Engetried auf der Grundlage des Angebotes vom 25.07.2020 mit der Reparatur und der Wartung der 4 Zylinder am Hochwasserdamm Langenneufnach.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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9.5. Lagerung des Asphaltbruchs am Bahnhof
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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28.07.2020
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9.5 |
Sachverhalt
Im Gemeinderat wird auf die Lagerung des Asphaltbruchs am Bahnhof hingewiesen. Der Vorsitzende nimmt Rücksprache mit der Jagdgenossenschaft Langenneufnach.
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9.4. Sanierung der Feldwege
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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28.07.2020
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9.4 |
Sachverhalt
Gemeinderat Daniel Dantele berichtet über die Feldwegesanierung. Einige Feldwege wurden durch die ausführende Firma nicht optimal
saniert. Der Vorsitzende wird den Sachverhalt in einem Ortstermin klären.
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9.3. Errichtung einer temporären Übernachtungsmöglichkeit (Schäferwagen) durch den Naturpark Westliche Wälder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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28.07.2020
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9.3 |
Sachverhalt
Gemeinderätin Irene Settele erkundigt sich, ob der Schäferwagen für Wanderer in der Nähe des Sportheims aufgestellt wird. Der Vorsitzende teilt mit, dass der Naturpark Westliche Wälder mit dem Standort nicht einverstanden war. Der Naturpark entschied sich für eine andere Lösung.
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9.2. Blumensiedlung - Fußweg beim Lillienweg - Beschilderung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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28.07.2020
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9.2 |
Sachverhalt
Gemeinderat Walter Knoll teilt mit, dass die Spaziergänger, vor allem Ortsfremde, die von der Blumenstraße zum Hohlweg möchten,
den Weg aus der Blumensiedlung nicht finden. Der Fußweg der vom Lillienweg in den Hohlweg mündet, sollte daher für die Fußgänger beschildert werden. Der Naturpark Westliche Wälder ist zuständig für die Beschilderung für Wanderwege. Der Vorsitzende nimmt Rücksprache.
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9.1. Errichtung eines Lebensmittelmarktes (EDEKA)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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28.07.2020
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9.1 |
Sachverhalt
Gemeinderat Walter Knoll erkundigt sich nach dem Baufortschritt. Der Vorsitzende informiert, dass die Errichtung der Stützmauer zur Absicherung des Geländes geändert wird
. Der Eröffnungstermin im September 2020 kann nicht eingehalten werden. Der neue Termin ist auf den 25. Februar 2021 datiert. In der nächsten Woche findet ein Gespräch mit dem Betreiber des Marktes statt. Der Gemeinderat regt an, hinsichtlich der Einrichtung einer Postagentur im EDEKA-Markt Rücksprache zu nehmen.
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9. Anfragen und Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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28.07.2020
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9 |
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8.1. Infrastrukturatlas
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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28.07.2020
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8.1 |
Sachverhalt
Die Bundesnetzagentur fordert aufgrund gesetzlicher Vorschriften von den Gemeinden kommunale Daten für den Breitbandausbau für Zwecke des sog. Infrastrukturatlanten. Die Firma RIWA GmbH wurde mit der Datenabgaben an die Bundesnetzagentur beauftragt.
Datenstand vom 16.09.2020 09:33 Uhr