Datum: 10.11.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Langenneufnach
Gremium: Gemeinderat Langenneufnach
Körperschaft: Gemeinde Langenneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 13.10.2020
2 Der Bürger hat das Wort
3 Haushaltsplan 2021 und zugehörige Finanzplanung - Vorberatung
4 Weitergeltung des bisherigen Umsatzsteuerrechts - Option nach § 27 Abs. 22 UStG
7 Anfragen und Bekanntgaben
6.4 Volkstrauertag - Absage der Gedenkveranstaltung
6.3 Vergabe Tiefbauarbeiten "Östlich des Kindergartens"
6.2 Neue Heizung Feuerwehrhaus
6.1 Brandschaden im Eingangsbereich der Schule
6 Bericht der Verwaltung
5.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 540/29 + 540/30, Gemarkung Langenneufnach
5 Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB

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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 13.10.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 10.11.2020 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 13.10.2020 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 13.10.2020 mit folgender Maßgabe: TOP 5, Diskussionsverlauf, Satz 3 erhält folgende Fassung: 2. Bgm. Franz Wenninger erkundigt sich angesichts der bekanntgegebenen Massen nach der Diskrepanz zwischen den Kosten für Brechen und Lagern.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Der Bürger hat das Wort

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 10.11.2020 ö 2

Sachverhalt

Der TOP entfällt.

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3. Haushaltsplan 2021 und zugehörige Finanzplanung - Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 10.11.2020 ö 3

Sachverhalt

Der Haushaltsplan 2021 und die zugehörige Finanzplanung wurden am 07.10.2020 mit Bgm. Eichinger vorbesprochen. Die gewünschten Änderungen sind aufgenommen (fett gedruckt in der Anlage).

Der Verwaltungshaushalt stellt im Entwurf einen Fehlbetrag von ca. 125.000 € in 2021 dar. Grund hierfür sind (neben planerischer Vorsicht aufgrund der gegenwärtigen Sachstände bzgl. Corona bei Gewerbesteuer und Einkommensteueranteil) einige Sonderbelastungen (Unterhalt Rathaus 0600.5000, Ortsplanung 6100.6560, Straßenunterhalt 6300.5100, Gewässerunterhalt und Hochwasserrückhaltung 6900.5100/6300, Kanalunterhalt und Wasserrechtsverfahren 7000.5100/5700, Biotope 8800.5100).

Das voraussichtliche Ergebnis 2020 ist noch nicht planerisch dargestellt. Gegenwärtig gehen wir von einem Ergebnis nahe Null ohne Kreditaufnahme aus.

Für die Planjahre 2021 und 2022 wird ein Kreditbedarf von zusammen über 3.000.000 € dargestellt, „alte Bekannte“, die auch schon in den Planungen der Vorjahre anzutreffen waren.

Die Haushalts- und Finanzplanung wäre jetzt vorzuberaten. Für nichtöffentliche Themen steht bei Bedarf ein eigener TOP zur Verfügung.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat nimmt die folgenden Änderungen einvernehmlich vor:

  • HHST 9000.8330, VG-Umlage: Laut Entwurf des Haushalts 2021 der VG beträgt die Umlage hier nunmehr 158,45 € pro Einwohner. Die Verwaltung wird den Ansatz 2021 anpassen. Nachbemerkung der Verwaltung: Der Ansatz wird auf 279.900 € erhöht.
  • HHST 2150.9400, Hochbau Schule: Es wird ein Ansatz in 2021 von 60.000 € aufgenommen für dringlichste Sanierungsarbeiten am Dach.
  • HHST 4640.9880, Zuschuss Bau Kindergarten: Der Ansatz in 2021 wird auf 1.900.000 € erhöht.
  • HHST 7910.9870, Wirtschaftlichkeitslücke Breitband: Da die vorgesehenen Mittel in 2020 nicht abfließen werden, wird der Ansatz in 2021 auf 589.000 € erhöht.
  • HHST 7910.3610, Zuschuss Staat für Breitband: Entsprechend wird auch hier der Ansatz auf 349.000 € erhöht.
  • HHST 9100.3100, Sollüberschuss Ergebnis Rechnungsjahr 2020. Unter Beachtung der erforderlichen Vorsicht wird ein Ansatz von 150.000 € gebildet.

Dem Gemeinderat ist bewusst, dass die vorliegende Planung eine erhebliche Neuverschuldung verursachen wird. Der Haushalt 2021 kann auf der kommenden Gemeinderatssitzung verabschiedet werden.

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4. Weitergeltung des bisherigen Umsatzsteuerrechts - Option nach § 27 Abs. 22 UStG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 10.11.2020 ö 4

Sachverhalt

Mit Wirkung vom 31.12.2016 wurde das Umsatzsteuergesetz bzgl. der Umsatzsteuerpflicht der Gemeinden geändert. Nach altem Recht waren die Gemeinden nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art im Sinne des Körperschaftssteuergesetz es und ihrer Forstwirtschaft umsatzsteuerpflichtig und damit auch vorsteuerabzugsberechtigt (bisheriger § 2 Abs. 3 UStG). Nunmehr unterliegen die Gemeinden dem Umsatzsteuergesetz grundsätzlich, außer sie üben Tätigkeiten im Rahmen öffentlicher Gewalt aus (neuer § 2b UStG).
Die Gemeinden hatten jedoch das Recht, für die vorübergehende Weitergeltung des alten Rechts bis zum Ablauf des Jahres 2020 zu optieren. Dazu fasste der Gemeinderat am 14.09.2016 den folgenden Beschluss:

„Der Bürgermeister wird beauftragt, die folgende Erklärung gegenüber dem Finanzamt Augsburg-Land abzugeben: „In Anwendung des § 27 Abs. 22 UStG erkläre ich aufgrund des Beschlusses des Gemeinderats vom 14.09.2016 im Namen der Gemeinde Langenneufnach, dass für sämtliche Umsätze, die nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführt werden, § 2 Abs. 3 UStG in der zum 31.12.2015 geltenden Fassung zur Anwendung kommen soll. Der Gemeinde Langenneufnach ist bekannt, dass diese Erklärung für sämtliche Tätigkeiten der Gemeinde gilt und ein Widerruf erst mit Wirkung des auf die Widerrufserklärung folgenden Kalenderjahres möglich ist.““

Diese Erklärung wurde gegenüber dem Finanzamt so abgegeben. Damit galt für die Gemeinde bis zum Ende des Jahres 2020 das bisherige Recht fort.

Zwischenzeitlich trat der folgende § 27 Abs. 22a UStG in Kraft:

„Hat eine juristische Person des öffentlichen Rechts gegenüber dem Finanzamt gemäß Absatz 22 Satz 3 erklärt, dass sie § 2 Absatz 3 in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 1. Januar 2021 ausgeführte Leistungen weiterhin anwendet und die Erklärung für vor dem 1. Januar 2021 endende Zeiträume nicht widerrufen, gilt die Erklärung auch für sämtliche Leistungen, die nach dem 31. Dezember 2020 und vor dem 1. Januar 2023 ausgeführt werden. Die Erklärung nach Satz 1 kann auch für Zeiträume nach dem 31. Dezember 2020 nur mit Wirkung vom Beginn eines auf die Abgabe folgenden Kalenderjahres an widerrufen werden. Es ist nicht zulässig, den Widerruf auf einzelne Tätigkeitsbereiche oder Leistungen zu beschränken.“

Damit gilt ohne weitere Erklärung die Optierung der Gemeinde bis zum Ende des Jahres 2022 fort. Die Verwaltung empfiehlt dringend, nicht zu widerrufen. Dies dient der Information. Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

Mit den Vorarbeiten zur Umstellung auf das neue Recht wurde der Steuerberater am 21.04.2020 beauftragt.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

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7. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 10.11.2020 ö 7

Sachverhalt

Der TOP entfällt.

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6.4. Volkstrauertag - Absage der Gedenkveranstaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 10.11.2020 ö 6.4

Sachverhalt

Die hohen Corona Infektionszahlen haben uns veranlasst,  die traditionelle Gedenkfeier am Volkstrauertag abzusagen. Die Kranzniederlegungen werden im kleinen Rahmen stattfinden.

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6.3. Vergabe Tiefbauarbeiten "Östlich des Kindergartens"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 10.11.2020 ö 6.3

Sachverhalt

Die Erschließungsarbeiten für das neue Baugebiet „Östlich des Kindergartens“ wurden  an die Firma Kranzfelder aus Zusmarshausen vergeben.

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6.2. Neue Heizung Feuerwehrhaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 10.11.2020 ö 6.2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 27.10.2020 beschlossen, dass im Feuerwehrhaus eine Gasheizung eingebaut wird. Die Kosten für den Gasanschluss und den Einbau der neuen Heizung werden von den Zahlungen aus dem gerichtlichen Vergleich entnommen. Geplant ist der Einbau in den nächsten Wochen,  um einen erneuten Einsatz eines externen Heizmobils zu verhindern.

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6.1. Brandschaden im Eingangsbereich der Schule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 10.11.2020 ö 6.1

Sachverhalt

Am Eingangsbereich der Schule verursachte eine Fahrlässigkeit einen Brandschaden.
Momentan werden die Renovierungsmaßnahmen durchgeführt. Der Verursacher hat sich gemeldet und die entstehenden Kosten werden von den Versicherungen übernommen.

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6. Bericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 10.11.2020 ö 6
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5.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 540/29 + 540/30, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 10.11.2020 ö 5.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

Fl.-Nr.:                                540/29, 540/30, Gemarkung Langenneufnach

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 „An der Rathausstraße – 1. Änderung“ (rechtskräftig 25.09.2020) in einem Allgemeinen Wohngebiet.

Es wird beantragt, das Genehmigungsfreistellungverfahren durchzuführen.
Mit Bauantrag vom 15.09.2020 hat der Bauantragsteller und der Planfertiger die Übereinstimmung der Bauvorlagen mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes bestätigt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt und der Durchführung im Genehmigungsfreistellungsverfahren zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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5. Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 10.11.2020 ö 5
Datenstand vom 18.12.2020 09:06 Uhr