Datum: 30.06.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Langenneufnach
Gremium: Bau- und Umweltausschuss Langenneufnach
Körperschaft: Gemeinde Langenneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
3.3 Formlose Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses, Fl.-Nr. 1/15, Gemarkung Langenneufnach
3.2 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Doppelhäusern, Fl.-Nr. 52, Gemarkung Langenneufnach
3.1 Errichtung von Werbeanlagen, Fl.-Nr. 1364/7, 1364/4, 1362/3, 1361/2, Gemarkung Langenneufnach
3 Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB
2 Sanierung der Brücke in der Raiffeisenstraße
1 Vergabe der Straßenbeleuchtung im Kirchenweg

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3.3. Formlose Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses, Fl.-Nr. 1/15, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Bau- und Umweltausschuss Langenneufnach 30.06.2020 ö 3.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Formlose Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses

Fl.-Nr.:                                1/15, Gemarkung Langenneufnach

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 14 „Kirchenbauer“ in einem Allgemeinen Wohngebiet.

Zur Umsetzung der beabsichtigten Planung werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt:

  1. Überschreitung der max. Traufhöhe von 6,25 m auf der Hangunterseite (hierzu Beschlussvorschlag 1)

Definition TH gem. Satzung Nr. 6.2
„ Schnittpunkt der Außenwand mit der Oberkante Dachhaut, gemessen vom untersten Schnittpunkt der Gebäudeaußenwand mit dem Gelände.

Begründung:        Das Baugrundstück weist ein sehr starkes Gefälle auf. Allein im Bereich des Gebäudes gibt es einen Höhenunterschied von 1,90 m. Obwohl OKFFB EG in der Südostecke des Gebäudes um 63 cm unterhalb der Geländeoberkante geplant ist, kann hangunterseitig die maximale Traufhöhe von 6,25 m nicht eingehalten werden.
Hangunterseitig wird die Traufhöhe in der Nordwestecke um 114 cm und in der Südwestecke um 56 cm überschritten.

Hinweis der Verwaltung:
Im Bebauungsplangebiet wurde bisher bei einem Bauvorhaben eine Befreiung der max. zulässigen Traufhöhe um 0,49 m erteilt.

  1. Überschreitung des maximalen Dachüberstandes an der Traufseite hangoberseitig
(hierzu Beschlussvorschlag 2)


Gem. Nr. 7.7 der Satzung sind folgende Dachüberstände maximal zulässig:
Am Giebel:                0,70 m
An der Traufe                0,80 m

Begründung:        Hangoberseitig ist ein Dachüberstand von 150 cm als Wetterschutz für die
darunterliegende Terrasse geplant. Dieser überschreitet den maximal festgesetzten
Dachüberstand von 80 cm an der Traufe um 70 cm.

Diskussionsverlauf

Der Bau- und Umweltausschuss sichtet die Planunterlagen. Der Vorsitzende erläutert die beantragten Befreiungen anhand der Planskizzen. Aufgrund der Gleichbehandlung entscheidet der Ausschuss, der beantragten Befreiung bzgl. der Traufhöhe eine Überschreitung von 0,49 m zuzulassen sowie, dass der Dachüberstand an der Traufseite hangoberseitig nicht überschritten werden darf.

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss stellt eine Befreiung von der maximalen Traufhöhe gem. Nr. 6.2 der Satzung in Aussicht.
Die max. zulässige Traufhöhe darf um 0,49 m überschritten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Dachüberstand an der Traufseite hangoberseitig darf nicht überschritten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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3.2. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Doppelhäusern, Fl.-Nr. 52, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Bau- und Umweltausschuss Langenneufnach 30.06.2020 ö 3.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau von zwei Doppelhäusern

Fl.-Nr.:                                52, Gemarkung Langenneufnach

Die gegenständliche Teilfläche des Grundstückes liegt im räumlichen Geltungsbereich der 7. Flächennutzungsplan-Änderung vom 28.10.2011 innerhalb einer ausgewiesenen Mischgebietsfläche und wird westlich von der Staatsstraße 2026, östlich von der Trasse der Staudenbahn begrenzt.

Der Antragsteller plant auf dem Flurstück die Errichtung von zwei Doppelhäusern in II+D-Bauweise.
Die fahrtechnische Erschließung ist von der westlich angrenzenden Hauptstraße vorgesehen – hierfür sind zwei Varianten mit einer einzelnen Einfahrt an der Nordgrenze des Grundstückes (Variante 1) und einer zweiten Zufahrt zu den Stellplätzen des südlichen Doppelhauses (Variante 2) vorgesehen.

Im Antrag auf Vorbescheid soll zu folgenden Fragen Stellung genommen werden:

  1. Ist das Vorhaben grundsätzlich planungsrechtlich zulässig?

  1. Kann, wie in Variante 2 dargestellt, einer zweiten Zufahrt von der Hauptstraße aus zugestimmt werden?

Das Gelände wird über eine stark abfallende Straßenböschung erschlossen, wobei besonders bei der Zufahrt an der Nordgrenze auf eine Beibehaltung des natürlichen Geländes zum angrenzenden Nachbargrundstück geachtet werden sollte.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende erläutert das geplante Bauvorhaben anhand der Planunterlagen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Das natürliche Gelände an der Nordgrenze ist bei der Ausführung der Garagenzufahrt zu beachten und beizubehalten.
Bezüglich der Zufahrtsituation wird die Variante 2  seitens der Gemeinde bevorzugt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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3.1. Errichtung von Werbeanlagen, Fl.-Nr. 1364/7, 1364/4, 1362/3, 1361/2, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Bau- und Umweltausschuss Langenneufnach 30.06.2020 ö 3.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Errichtung von Werbeanlagen

Fl.-Nrn.:                        1364/7, 1364/4, 1362/3, 1361/2, Gemarkung Langenneufnach

Für den genehmigten Einzelhandelsbetrieb (AZ: 3-2509-2019-BA-110) werden folgende Werbeanlagen beantragt:

Lichttransparent mit Einzelbuchstaben, Lichttransparente, Netzvinylplane, Einfahrtspylon beleuchtet, Werbepylon beidseitig beleuchtet, Fahnenmasten

Diskussionsverlauf

Der Bau- und Umweltausschuss sichtet die Planunterlagen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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3. Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Bau- und Umweltausschuss Langenneufnach 30.06.2020 ö 3
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2. Sanierung der Brücke in der Raiffeisenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Bau- und Umweltausschuss Langenneufnach 30.06.2020 ö 2

Sachverhalt

Die Überprüfung der Brücke in der Raiffeisenstraße ergab Mängel, welche zur Reparatur anstehen (die Zusammenfassung der einfachen Brückenprüfung von 2017 im Anhang).
Im HH 2020 wurden dafür 10.000,00 € eingestellt. Ein vorliegendes Angebot beläuft sich auf 35.196,33 €.

Gem. DIN 1076 findet heuer turnusmäßig nach 6 Jahren eine Brückenhauptprüfung statt.
Der Vorsitzende fragt an, ob die Sanierung im Jahr 2020 erfolgen soll oder ob zuerst das Ergebnis der anstehenden Überprüfung abgewartet und dann auf der Grundlage der Überprüfung die Sanierung erneut ausgeschrieben wird.

Diskussionsverlauf

Der Bau- und Umweltausschuss sieht das Protokoll der Brückenprüfung von 2017 ein. Er entscheidet, das Ergebnis der Brückenprüfung 2020 abzuwarten.

Beschluss

Die Sanierung der Brücke an der Raiffeisenstraße wird auf Grundlage der Überprüfung in diesem Jahr erneut ausgeschrieben.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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1. Vergabe der Straßenbeleuchtung im Kirchenweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Bau- und Umweltausschuss Langenneufnach 30.06.2020 ö 1

Sachverhalt

Im Zuge der Hausanschlüsse für den Neubau am Kirchenweg unterbreitete die LEW ein Angebot für eine Straßenbeleuchtung zum Preis von ca. 6.200,00 €. Dabei sind die Kosten für Strom und Wartung der LEW- Leuchten nicht berücksichtigt. Die Anwohner im Kirchenweg befürworten eine weitere Straßenlampe, damit die Straße besser ausgeleuchtet wird. In der Straße „Am Weiher“ wurde versuchsweise eine Solarleuchte errichtet. Die Anschaffungskosten betrugen  damals ca. 1.600,00 €.
Der Vorsitzende fragt an, wie in Zukunft mit den Einzelstraßenleuchten verfahren werden soll. Im Hinblick auf die Kosten schlägt er die Errichtung von Solarleuchten an nicht relevanten Verkehrspunkten vor.

Diskussionsverlauf

In der Beratung wird auf die Gewährleistungsfrist verwiesen. Aus dem Angebot ist keine Gewährleistungsfrist ersichtlich. Der Vorsitzende nimmt Rücksprache mit der anbietenden Firma.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass einzelne Straßenleuchten in kurzen Stichstraßen und an dunklen Plätzen in Zukunft mit den kostengünstigeren Solarleuchten ausgestatten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.07.2020 10:08 Uhr