Datum: 17.11.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: in der Turnhalle der Grundschule Langenneufnach
Gremium: Gemeinschaftsversammlung VG Stauden
Körperschaft: VG Stauden
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
7 Rückblick auf das Jahr 2020
6 Finanzplan 2020 bis 2024 - Beschluss
5 Stellenplan 2021 - Beschluss
4 Haushaltssatzung 2021 - Beschluss
3 Haushaltsplan 2021 - Beschluss
2 Weitergeltung des bisherigen Umsatzsteuerrechts - Option nach § 27 Abs. 22 UStG
1 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 20.10.2020

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7. Rückblick auf das Jahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Stauden (VG Stauden) Gemeinschaftsversammlung Stauden 17.11.2020 ö 7

Sachverhalt

Der Vorsitzende nimmt in seinen Abschlussworten Rückblick auf das Jahr 2020. Das Jahr 2020 war überwiegend geprägt durch die Corona-Pandemie. Aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Einschränkungen mussten viele Veranstaltungen und Termine u. a. Sitzungen, Bürgerversammlungen und Volkstrauertag usw. abgesagt werden. Er bedankt sich für das Verständnis bei den Bürgern, allen Gemeinderäten der Einheitsgemeinden sowie bei den VG-Räten.

Der Vorsitzende bedankt sich bei der Verwaltung für die gute Zusammenarbeit und für die souveräne Umsetzung aller geforderten Maßnahmen  im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.  

Zum Abschluss wünscht er allen Anwesenden sowie den Bürgern aller Gemeinden noch ein friedliches und besinnliches Weihnachtsfest und für das Jahr 2021 Gesundheit, Glück und Erfolg!

Der stellvertretende VG-Vorsitzenden Gerald Eichinger schließt sich den Worten des Vorsitzenden an und dankt dem Vorsitzenden sowie der Verwaltung für die gute Zusammenarbeit.    

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6. Finanzplan 2020 bis 2024 - Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Stauden (VG Stauden) Gemeinschaftsversammlung Stauden 17.11.2020 ö 6

Sachverhalt

Der Finanzplan liegt an.

Beschluss

Der Finanzplan 2020 bis 2024 der Verwaltungsgemeinschaft Stauden wird wie vorliegend beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Stellenplan 2021 - Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Stauden (VG Stauden) Gemeinschaftsversammlung Stauden 17.11.2020 ö 5

Sachverhalt

Im Jahr 2021 sind 1,68 Beamtenstellen (unverändert gegenüber dem Vorjahr) und 21,95 Stellen TVöD (in Summe -0,39 Stellen gegenüber dem Vorjahr) vorgesehen. Folgende Änderungen haben sich ergeben:

  • 0,5 Stellen Höhergruppierung von 6 nach 8
  • 0,69 Stellen Wegfall in 7
  • 0,5 Stellen Wegfall Altersteilzeit in 6
  • 0,2 Stellenreduzierung in 6
  • 1 Stelle Höhergruppierung von 5 nach 6
  • 1 neue Stelle in 5

Beschluss

Der Stellenplan 2021 der Verwaltungsgemeinschaft Stauden weist 21,95 Stellen TVöD und 1,68 Beamtenstellen aus. Er wird wie vorgetragen und vorliegend beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Haushaltssatzung 2021 - Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Stauden (VG Stauden) Gemeinschaftsversammlung Stauden 17.11.2020 ö 4

Sachverhalt

Die Haushaltssatzung wird im Wortlaut  verlesen.

Beschluss

Die Haushaltssatzung 2021 der Verwaltungsgemeinschaft Stauden wird wie verlesen beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Haushaltsplan 2021 - Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Stauden (VG Stauden) Gemeinschaftsversammlung Stauden 17.11.2020 ö 3

Sachverhalt

Der Entwurf des Haushaltsplans 2021 wurde in der VG-Versammlung vom 20.10.2020 vorberaten. Änderungen wurden nicht gewünscht.

Der Verwaltungshaushalt 2021 schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.825.200,00 € ab. Zum Ausgleich ist eine VG-Umlage von 1.614.300,00 € eingeplant. Davon entfallen auf die eigentliche Verwaltungsumlage 1.009.300,00 €, das sind 158,45 €/Einwohner, und auf die Bauhofumlage 605.000 €, das sind 94,98 €/Einwohner.

Insgesamt beträgt die Verwaltungsumlage 253,42 €/Einwohner.

Der Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 180.000,00 € ab (EDV für die Verwaltung 100.000 € und Ausrüstung für den Bauhof 80.000,00  €). Zum Ausgleich ist eine Vermögensumlage von 180.000 € eingeplant, das sind 28,26 €/Einwohner (davon 15,70 €/Einwohner für die Verwaltung und 12,56 €/Einwohner für den Bauhof).

Beschluss

Der Haushaltsplan 2021 der Verwaltungsgemeinschaft Stauden wird wie vorliegend und vorberaten beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Weitergeltung des bisherigen Umsatzsteuerrechts - Option nach § 27 Abs. 22 UStG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Stauden (VG Stauden) Gemeinschaftsversammlung Stauden 17.11.2020 ö 2

Sachverhalt

Mit Wirkung vom 31.12.2016 wurde das Umsatzsteuergesetz bzgl. der Umsatzsteuerpflicht der Gemeinden geändert. Nach altem Recht waren die Gemeinden nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art im Sinne des Körperschaftssteuergesetz es und ihrer Forstwirtschaft umsatzsteuerpflichtig und damit auch vorsteuerabzugsberechtigt (bisheriger § 2 Abs. 3 UStG). Nunmehr unterliegen die Gemeinden dem Umsatzsteuergesetz grundsätzlich, außer sie üben Tätigkeiten im Rahmen öffentlicher Gewalt aus (neuer § 2b UStG).
Die Gemeinden hatten jedoch das Recht, für die vorübergehende Weitergeltung des alten Rechts bis zum Ablauf des Jahres 2020 zu optieren. Dazu fasste der VG-Rat am 11.10.2016 den folgenden Beschluss:

„Der VG-Vorsitzende wird beauftragt, die folgende Erklärung gegenüber dem Finanzamt Augsburg-Land abzugeben: „In Anwendung des § 27 Abs. 22 UStG erkläre ich aufgrund des Beschlusses des VG-Rats vom 11.10.2016 im Namen der Verwaltungsgemeinschaft Stauden, dass für sämtliche Umsätze, die nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführt werden, § 2 Abs. 3 UStG in der zum 31.12.2015 geltenden Fassung zur Anwendung kommen soll. Der Verwaltungsgemeinschaft Stauden ist bekannt, dass diese Erklärung für sämtliche Tätigkeiten der Verwaltungsgemeinschaft gilt und ein Widerruf erst mit Wirkung des auf die Widerrufserklärung folgenden Kalenderjahres möglich ist.““

Diese Erklärung wurde gegenüber dem Finanzamt so abgegeben. Damit galt für die Verwaltungsgemeinschaft bis zum Ende des Jahres 2020 das bisherige Recht fort.

Zwischenzeitlich trat der folgende § 27 Abs. 22a UStG in Kraft:

„Hat eine juristische Person des öffentlichen Rechts gegenüber dem Finanzamt gemäß Absatz 22 Satz 3 erklärt, dass sie § 2 Absatz 3 in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 1. Januar 2021 ausgeführte Leistungen weiterhin anwendet und die Erklärung für vor dem 1. Januar 2021 endende Zeiträume nicht widerrufen, gilt die Erklärung auch für sämtliche Leistungen, die nach dem 31. Dezember 2020 und vor dem 1. Januar 2023 ausgeführt werden. Die Erklärung nach Satz 1 kann auch für Zeiträume nach dem 31. Dezember 2020 nur mit Wirkung vom Beginn eines auf die Abgabe folgenden Kalenderjahres an widerrufen werden. Es ist nicht zulässig, den Widerruf auf einzelne Tätigkeitsbereiche oder Leistungen zu beschränken.“

Damit gilt ohne weitere Erklärung die Optierung der Verwaltungsgemeinschaft bis zum Ende des Jahres 2022 fort. Die Verwaltung empfiehlt dringend, nicht zu widerrufen. Dies dient der Information. Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

Mit den Vorarbeiten zur Umstellung auf das neue Recht wurde der Steuerberater am 21.04.2020 beauftragt.

Die Gemeinschaftsversammlung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 20.10.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Stauden (VG Stauden) Gemeinschaftsversammlung Stauden 17.11.2020 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 20.10.2020 wurde im Staudenboten KW 45 vom 06.11.2020  veröffentlicht.

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls ihrer Sitzung vom 20.10.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.11.2020 12:30 Uhr