Datum: 12.01.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: im Schulungsraum im Feuerwehrhaus, Fischerweg 2
Gremium: Gemeinderat Langenneufnach
Körperschaft: Gemeinde Langenneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:23 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
9 Anfragen und Bekanntgaben
8 Bericht der Verwaltung
7 Aufbau dynamischer Fahrgastinformationsanzeiger für Bushaltestellen
6 Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes
5 Erlass einer Satzung zum Abstandsflächenrecht
4.2 Neubau eines Doppelhauses mit Garagen, Fl.-Nr. 1361/17, Gemarkung Langenneufnach
4.1 Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Unterstellschuppens, Fl.-Nr. 841/46, Gemarkung Langenneufnach
4 Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB
3 Der Bürger hat das Wort
2 Genehmigung des öffentlichen Protokolls des Bau- und Umweltausschusses vom 15.12.2020
1 Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 08.12.2020

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9. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 12.01.2021 ö 9

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Eisenschmid- Strobel hat die Ablehnung einer Traufhöhenüberschreitung im Baugebiet Kirchenbauer aufgegriffen und bittet den Gemeinderat diese Entscheidung nochmal zu überdenken und auf die Betroffenen erneut zu zugehen.

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8. Bericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 12.01.2021 ö 8

Sachverhalt

Die Gemeinde hat den Auftrag über die Unterstützungsleistungen zum Bayerischen Gigabit-Verfahren an die Firma IK-T vergeben.

Der Gemeinderat hat den Abschluss eines Vorhabens- und Erschließungsvertrages zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Westlich der Kapellenstraße II“ beschlossen.

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7. Aufbau dynamischer Fahrgastinformationsanzeiger für Bushaltestellen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 12.01.2021 ö 7

Sachverhalt

Auf Anregung des Augsburger Verkehrs- und Tarifbundes ist der Aufbau eines dynamischen Fahrgastinformationsanzeigers an Haltestellen des Augsburger AVV-Regionalbusverkehrs geplant.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat lehnt nach ausführlicher Diskussion mehrheitlich den Fahrgastinformationsanzeigers an 3 Haltestellen ab. Die Anschaffung wird sich aufgrund der wenigen Fahrgästen nicht lohnen. Der Gemeinderat weist auch auf die Staudenbahn hin, die in Planung ist und in absehbarer Zeit fahren wird und aus diesem Grund eine Anschaffung eines dynamischen Fahrgastinformationsanzeigers nicht notwendig ist.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt einer Anschaffung von Fahrgastinformationsanzeigers an 3 Haltestellen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 9

Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt.

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6. Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 12.01.2021 ö 6

Sachverhalt

Zu diesem TOP begrüßt 1. Bürgermeister Eichinger Frau Monika und Herrn Eugen Riedler von der Konstruktionsgruppe Bauen in Augsburg. Sie erläutern die Pläne.

Das Gebiet umfasst eine Teilfläche des Grundstückes der Fl.-Nr. 1985/13, Gemarkung Langenneufnach.
Auf der vorgenannten Teilflächen soll mit der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Ausweisung eines Dorfgebietes ein Pferdestall samt Umgriff errichtet werden. Auch eventuell erforderliche Ausgleichsflächen werden in der 10. Flächennutzungsplanänderung dargestellt.

Die Pläne in der Fassung vom 12.01.2021 wurden im RIS bereitgestellt.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Eugen Riedler und Frau Monika Riedler für die Anwesenheit in der Sitzung. Beide verlassen vor TOP 7 den Sitzungsraum.

Beschluss

Der Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss für die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes. Er billigt die Pläne der Konstruktionsgruppe Bauen, Augsburg vom 12.01.2021. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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5. Erlass einer Satzung zum Abstandsflächenrecht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 12.01.2021 ö 5

Sachverhalt

Nach dem Rundschreiben des Bayerischen Gemeindetags und Bayerischen Städtetage vom 08.12.2020 gilt ab 01.02.2021 eine Verkürzung der Abstandsflächentiefen von 1,0 H auf 0,4 H, in Gewerbe- und Industriegebieten von 0,25 auf 0,2 H (= Wandhöhe des jeweiligen Bauwerks) mindestens jedoch 3 Meter.

Die Gemeinden haben die Möglichkeit durch eine Satzung zum Abstandsflächenrecht die bisherige Regelung weitestgehend beizubehalten. Die Satzung soll zeitgleich mit der Regelung in der BayBO am 01.02.2021 in Kraft treten.

Das Schreiben des BayGT und die Satzung wurden im RIS bereitgestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4.2. Neubau eines Doppelhauses mit Garagen, Fl.-Nr. 1361/17, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 12.01.2021 ö 4.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Doppelhauses mit Garagen

Fl.-Nr.:                                1361/17, Gemarkung Langenneufnach

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 „Nördlich des Fischerweges“ in einem Allgemeinen Wohngebiet.

Auf dem Flurstück ist eine Bebauung mit zwei identischen Wohnhäusern, die mit zwei Garagenbaukörpern (mit ausgebautem Dachraum zur Wohnnutzung) verbunden sind, vorgesehen.

Zur Umsetzung des Bauvorhabens werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt:

  1. Festsetzung 3.1 – Dachüberstand
„Bei allen Gebäuden ist an den Traufseiten ein max. Dachüberstand von 50 cm und an den Giebelseiten von max. 30 cm zulässig.“
Der max. zulässige Dachüberstand der Hauptgebäude wird an den Traufseiten um 30 cm und an den Giebelseiten um 20 cm überschritten.

Begründung:
Der Dachüberstand der Hauptgebäude ist aus optischen Gründen an den Traufseiten mit 80 cm und an den Giebelseiten mit  50 cm geplant.

  1. Festsetzung 3.5 – Gaubenbreite
„Die Summe der Breiten der Gauben darf max. 1/3 der davorliegenden Trauflänge betragen.“
Die max. zulässige Gaubenbreite wird um 66 cm überschritten.

Begründung:
Die Gaube ist aufgrund der Grundrissgestaltung im Dachgeschoss und der damit verbundenen besseren Wohnraumnutzung mit einer Breite von 3,49 m anstatt mit der max. zul. Breite von 2,83 m geplant.

  1. Festsetzung 4.1 – Traufhöhe, Kniestock
„Haustyp 2: Traufhöhe max. 3,80 m, Kniestock max. 0,80 m“.
Der max. zulässige Kniestock wird um 20 cm überschritten, wodurch die max. zulässige Traufhöhe ebenfalls überschritten wird (Überschreitung 0,34 m).

Begründung:
Um im Dachgeschoss mehr Wohnfläche zu erlangen, wurde der Kniestock auf 1,00 m erhöht. Deshalb ist ebenfalls eine Befreiung der Festsetzung über die max. zulässige Traufhöhe nötig.

  1. Festsetzung 4.3 – Höhenfestsetzung
„OK Erdgeschoss FFB max. 20 cm über OK gewachsenes Gelände zulässig (gemessen in Gebäudeachse parallel zur Hangneigung); Höchstzulässige Höhendifferenz OK EG (FFB) zum gewachsenen Gelände talraumseitig 1,20 m.“
Die Höhenfestsetzung wird bei der DHH 1 um 15 cm und bei der DHH 2 um 17 cm überschritten.

Begründung:
Damit ein Gefälle von den Eingängen der Doppelhaushälften zur Straße möglich ist, wurde der Höhenbezugspunkt der Doppelhaushälften geändert, bzw. wird bei der DHH 1 die Höhenfestsetzung um 15 cm und bei der DHH 2 um 17 cm überschritten.

  1. Festsetzung in der Planzeichnung – Gebäudetyp
Anstelle der in der Planzeichnung ausgewiesenen Vorgabe zur Errichtung einer Hausgruppe soll auf dem Grundstück ein Doppelhaus errichtet werden.

Begründung:
Die Bauherren möchten anstatt des auf dem Baugrundstück festgesetzten Gebäudetyps „Hausgruppe“ nur ein Doppelhaus errichten, da somit eine geräumigere Gestaltung der Gebäude und dadurch eine bessere Wohnraumnutzung für zwei Familien möglich ist.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben und den unter Punkt 1-5 beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4.1. Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Unterstellschuppens, Fl.-Nr. 841/46, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 12.01.2021 ö 4.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Errichtung eines Unterstellschuppens

Fl.-Nr.:                                841/46, Gemarkung Langenneufnach

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Stelle - 1. Änderung“ in einem Allgemeinen Wohngebiet.
An der Nordgrenze des Flurstückes ist die Errichtung eines Unterstellschuppens in Holzbauweise geplant, wofür folgende isolierte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt werden:

  1. Beantragte Befreiung von Punkt 5.8 der Satzung – Dacheindeckung

Festgesetztes Dacheindeckungsmaterial:          Dachplatten ziegelnaturrot bis braun

Beantragt:                                        Trapezblechbahnen, rot

Begründung: Aufgrund der geringen Dachneigung des Gebäudes sind Dachplatten als Eindeckung nicht geeignet.

  1. Beantragte Befreiung von Punkt 6.1 der Satzung – Standort und Größenfestlegung Gartenhütte

Festsetzung:        Garagen- und Nebengebäude sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Reine Gartenhäuschen aus Holz, bis 16 qm, dürfen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen errichtet werden.

Beantragt:        Errichtung eines Unterstellschuppens mit einer Grundfläche von 25 qm und Überschreitung der nördlichen Baugrenze.

Begründung:        Die Grenzbebauung ist erforderlich, damit die Fenster zur Westseite des Wohnhauses durch den Bau des Schuppens nicht verdunkelt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben mit den beantragten Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 12.01.2021 ö 4
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3. Der Bürger hat das Wort

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 12.01.2021 ö 3

Sachverhalt

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

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2. Genehmigung des öffentlichen Protokolls des Bau- und Umweltausschusses vom 15.12.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 12.01.2021 ö 2

Sachverhalt

Das öffentliche Protokoll des Bau- und Umweltausschusses vom 15.12.2020 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt das öffentliche Protokoll des Bau- und Umweltausschusses vom 15.12.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 08.12.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 12.01.2021 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 08.12.2020 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 08.12.2020 mit redaktioneller Änderung bei Top 6.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.02.2021 08:55 Uhr